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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2012 - L 2 AS 1589/12 NZB   

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https://dejure.org/2012,39460
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2012 - L 2 AS 1589/12 NZB (https://dejure.org/2012,39460)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.11.2012 - L 2 AS 1589/12 NZB (https://dejure.org/2012,39460)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. November 2012 - L 2 AS 1589/12 NZB (https://dejure.org/2012,39460)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 89/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2012 - L 2 AS 1589/12
    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), so auch mit Urteil vom 16.02.2012, B 4 AS 89/11 R, hat das SG im Einklang mit der Rechtslage entschieden, dass für ein im streitigen Zeitraum vom 01.08.2010 bis zum 31.08.2011 noch unter 14-jähriges Kind eine Kinderunfallversicherung bei fehlendem besonderen gesundheitlichen Risiko dem Grunde nach eine unangemessene Versicherung ist, für die Beiträge nicht vom Kindergeld oder von Unterhaltsleistungen vor deren Berücksichtigung als Einkommen bei der Berechnung des Sozialgelds in Abzug zu bringen sind (§ 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG).
  • LSG Sachsen, 27.10.2016 - L 8 AS 1512/13

    Überschießendes Kindergeld - Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kindergeld;

    Dies deswegen, weil der Abschluss einer solchen Versicherung nicht zu den in der Bevölkerung üblichen Versicherungen gehört (BSG, Urteil vom 16.02.2012 - B 4 AS 89/11 R - juris RdNr. 27; LSG Hamburg, Urteil vom 11.11.2010 - L 5 AS 58/07 - juris RdNr. 29; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.11.2012 - L 2 AS 1589/12 NZB - juris RdNr. 6).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2013 - L 2 AS 760/13
    Eine solche ist anzunehmen, wenn sich eine Rechtsfrage stellt, deren Klärung über den konkreten Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich ist (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung auch durch das Berufungsgericht zu erwarten ist (Klärungsfähigkeit) (vgl. LSG NRW Beschluss vom 09.11.2012 - L 2 AS 1589/12 NZB juris Rn. 6; LSG NRW Beschluss vom 26.03.2010 - L 6 B 110/09 AS NZB juris Rn. 15; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 144 Rn. 28, § 160 Rn. 6).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2013 - L 2 AS 166/13
    Eine solche ist anzunehmen, wenn sich eine Rechtsfrage stellt, deren Klärung über den konkreten Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich ist (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung auch durch das Berufungsgericht zu erwarten ist (Klärungsfähigkeit) (vgl. LSG NRW Beschluss vom 09.11.2012 - L 2 AS 1589/12 NZB juris Rn. 6; LSG NRW Beschluss vom 26.03.2010 - L 6 B 110/09 AS NZB juris Rn. 15; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 144 Rn. 28, § 160 Rn. 6).
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