Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2015 - L 2 AS 1723/15 B ER |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung; Einstweiliger Rechtsschutz; Aktuelle Gefährdung der Unterkunft
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 86b Abs. 2 S. 2 und S. 4; ZPO § 920 Abs. 2
Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 26.08.2015 - S 29 AS 2210/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2015 - L 2 AS 1723/15 B ER
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2015 - L 6 AS 853/15
Gewährung von Leistungen nach SGB II an rumänische Staatsbürger
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2015 - L 2 AS 1723/15
Ob dies grundsätzlich die Erhebung der Räumungsklage durch den Vermieter voraussetzt oder unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine konkrete Gefährdung der Wohnung als Lebensmittelpunkt vorliegen kann, die den Erlass einer Regelungsanordnung erforderlich macht (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.06.2015 - L 6 AS 853/15 B, juris RdNr. 31 ff.), kann hier dahinstehen.Ob bereits eine drohende Kündigung wegen Zahlungsverzugs einen Anordnungsgrund hinsichtlich der Kosten der Unterkunft begründen kann (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.06.2015 - L 6 AS 853/15 B, juris RdNr. 31 ff.), ist deshalb in diesem Verfahren nicht zu prüfen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2015 - L 12 AS 47/15
Einstweiliger Rechtsschutz gerichtet auf die Gewährung von Leistungen zur …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2015 - L 2 AS 1723/15
Es muss Wohnungs- und Obdachlosigkeit drohen (vgl. z.B. Beschluss des erkennenden Senates vom 19.06.2015 - L 2 AS 894/15 B ER, juris RdNr. 16 m.w.N., Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.02.2015 - L 12 AS 47/15 B ER, juris RdNr. 9 ff.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2015 - L 7 AS 704/15
Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II an …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2015 - L 2 AS 1723/15
Der Auffassung, dass bereits eine Bedarfsunterdeckung bei glaubhaft gemachter Hilfebedürftigkeit den Kernbereich des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums berührt, so dass ein Anordnungsgrund bereits dann vorliegt, wenn der Antragsteller nicht über bedarfsdeckende Mittel verfügt (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.06.2015 - L 7 AS 704/15 B ER, L 7 AS 705/15 B, juris RdNr. 22) folgt der Senat nicht. - LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2015 - L 2 AS 894/15
Einstweilige Anordnung bezogen auf die Zahlung von Leistungen zur Sicherung des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2015 - L 2 AS 1723/15
Es muss Wohnungs- und Obdachlosigkeit drohen (vgl. z.B. Beschluss des erkennenden Senates vom 19.06.2015 - L 2 AS 894/15 B ER, juris RdNr. 16 m.w.N., Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.02.2015 - L 12 AS 47/15 B ER, juris RdNr. 9 ff.).
- SG München, 08.06.2021 - S 37 AS 745/21
Keine Übernahme von Kosten der Unterkunft und Mietkaution im Eilverfahren
Sie tritt frühestens ein, wenn auch der Verlust der Wohnung unmittelbar droht (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. November 2015 - L 2 AS 1821/15 B ER, Beschluss Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 05.11.2015 - L 2 AS 1723/15 B ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2015 - L 2 AS 1622/15
Einstweiliger Rechtsschutz
Sie tritt frühestens ein, wenn auch der Verlust der Wohnung unmittelbar droht (Beschluss des erkennenden Senates vom 05.11.2015, L 2 AS 1723/15 B ER, Rn. 4 bei juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2015 - L 2 AS 1821/15
Gewährung eines Darlehens zur Begleichung von Mietschulden
Sie tritt frühestens ein, wenn auch der Verlust der Wohnung unmittelbar droht (Beschluss des erkennenden Senates vom 05.11.2015 - L 2 AS 1723/15 B ER, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2015 - L 2 AS 1199/15 Sie tritt frühestens ein, wenn auch der Verlust der Wohnung unmittelbar droht (Beschluss des erkennenden Senates vom 05.11.2015 - L 2 AS 1723/15 B ER, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2015 - L 2 AS 1557/15
Antrag auf einstweilige Verpflichtung zur Gewährung höherer Leistungen der …
Sie tritt frühestens dann ein, wenn der Verlust der Wohnräume unmittelbar droht (Beschluss des erkennenden Senats vom 05.11.2015, L 2 AS 1723/15 B ER, RdNr. 3 f. bei juris mwN). - SG Aachen, 06.05.2016 - S 19 SO 49/16
Wohngeldbedarfsberechnung bei Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei …
Es wird durch die Verweigerung eines hälftigen Anteils der Kosten der Unterkunft und Heizung nämlich nicht in die Wohnung der Antragstellerin eingegriffen (ebenso im Ergebnis LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.11.2015 - L 2 AS 1723/15 B = juris, Rdnr. 4).