Rechtsprechung
LSG Hessen, 28.11.2016 - L 2 AS 184/16 B |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Justiz Hessen
Nr. 3106 Satz 1 Nr. 3 VV RVG, § 101 Abs. 2 SGG
Nach der Nr. 3106 Satz 1 Nr. 3 VV RVG in der ab 1. August 2013 geltenden Fassung entsteht eine fiktive Terminsgebühr, wenn das Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, ohne mündliche Verhandlung nach angenommenem Anerkenntnis endet. Die ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Voraussetzungen für den Anfall der fiktiven Terminsgebühr nach Erledigung einer Untätigkeitsklage
- rechtsportal.de
Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gießen, 01.02.2016 - S 24 SF 52/15
- LSG Hessen, 28.11.2016 - L 2 AS 184/16 B
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (6)
- SG Aachen, 16.06.2008 - S 4 R 89/07
Rentenversicherung
Auszug aus LSG Hessen, 28.11.2016 - L 2 AS 184/16
Allerdings bedarf es des ausdrücklichen Zugeständnisses der verspäteten Entscheidung nicht; das Zugeständnis kann auch darin gesehen werden, dass etwa der Beklagte die außergerichtlichen Kosten des Klägers übernimmt bzw. hierzu verurteilt wird (Sozialgericht Aachen, Beschluss vom 16. Juni 2008, S 4 R 89/07, m.w.H.). - SG Kiel, 12.04.2011 - S 21 SF 8/11
Durch eine unstreitig erledigte erfolgreiche Untätigkeitsklage wird eine …
Auszug aus LSG Hessen, 28.11.2016 - L 2 AS 184/16
Vorausgesetzt wird eine zulässige und begründete Untätigkeitsklage, bei der von Seiten des Beklagten durch ein Anerkenntnis inzidenter zugestanden wird, dass ein zureichender Grund für eine verspätete Entscheidung nicht vorgelegen hat (s. auch: SG Kiel, Beschluss vom 12. April 2011, S 21 SF 8/11 E). - LSG Hessen, 13.01.2014 - L 2 AS 250/13
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrens- und …
Auszug aus LSG Hessen, 28.11.2016 - L 2 AS 184/16
Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 12. Mai 2010, L 2 SF 342/09 E; vom 13. Januar 2014, L 2 AS 250/13 B; vom 12. Januar 2012, L 2 AS 523/11 B) liegt bei einer Untätigkeitsklage nur dann ein angenommenes Anerkenntnis im Rechtssinne vor, wenn auf die Untätigkeitsklage der begehrte Bescheid erlassen und die Klage darauf hin für erledigt erklärt wird, die Frist des § 88 Abs. 1 bzw. Abs. 2 SGG abgelaufen ist und ein zureichender Grund für die verspätete Entscheidung nicht vorliegt.
- LSG Hessen, 12.05.2010 - L 2 SF 342/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Untätigkeitsklage - …
Auszug aus LSG Hessen, 28.11.2016 - L 2 AS 184/16
Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 12. Mai 2010, L 2 SF 342/09 E; vom 13. Januar 2014, L 2 AS 250/13 B; vom 12. Januar 2012, L 2 AS 523/11 B) liegt bei einer Untätigkeitsklage nur dann ein angenommenes Anerkenntnis im Rechtssinne vor, wenn auf die Untätigkeitsklage der begehrte Bescheid erlassen und die Klage darauf hin für erledigt erklärt wird, die Frist des § 88 Abs. 1 bzw. Abs. 2 SGG abgelaufen ist und ein zureichender Grund für die verspätete Entscheidung nicht vorliegt. - BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 1/15 R
Sozialgerichtliches Verfahren - prozessuales Anerkenntnis ist reine …
Auszug aus LSG Hessen, 28.11.2016 - L 2 AS 184/16
Das Anerkenntnis ist das im Wege einseitiger Erklärung gegebene uneingeschränkte Zugeständnis, dass der mit der Klage geltend gemachte prozessuale Anspruch besteht (…Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 11. Auflage, § 101 Rdnr. 20 m.w.H.; BSG, Urteil vom 8. September 2015, B 1 KR 1/15 R). - BSG, 27.11.1980 - 5 RKn 11/80
Schriftliches Anerkenntnis - Anerkenntnisurteil - Erledigung in der Hauptsache
Auszug aus LSG Hessen, 28.11.2016 - L 2 AS 184/16
Die Annahme ist ebenfalls eine Prozesshandlung; die Erklärung kann auch sinngemäß erfolgen (BSG SozR 1500 § 101 Nr. 6).
- BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 3/16 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Berufung - betragsmäßige …
Abgesehen davon ordnet § 88 Abs. 1 S 3 SGG als Sonderregelung für den Fall einer Untätigkeitsklage (…so auch Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 101 RdNr 21;… Stäbler in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl 2017, § 101 RdNr 28;… Roller in HK-SGG, 5. Aufl 2017, § 101 RdNr 32; aus der Rspr vgl etwa LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 5.2.2016 - L 19 AS 1130/15 B - Juris RdNr 28; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 2.9.2015 - L 32 AS 456/15 B - Juris RdNr 38 ff; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 7.1.2015 - L 12 SO 302/14 B - Juris RdNr 7; Sächsisches LSG Beschluss vom 18.10.2013 - L 8 AS 1254/12 B KO - Juris RdNr 25; Thüringer LSG Beschluss vom 25.10.2010 - L 6 SF 652/10 B - Juris RdNr 32;… aA Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl 2015, § 3 RdNr 59; Hessisches LSG Beschluss vom 28.11.2016 - L 2 AS 184/16 B - Juris RdNr 21) an, dass bei fristgerechter Stattgabe des Antrags auf Vornahme eines Verwaltungsakts die Hauptsache für erledigt zu erklären ist. - SG Freiburg, 06.03.2019 - S 16 SF 169/19
Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitsklage - Erklärung der Behörde über …
Für ein Anerkenntnis bleibt damit kein Raum mehr (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 5.2.2016 - L 19 AS 1130/15 B -, Rn. 28, juris, m.w.N.; als obiter dictum BSG, Beschluss vom 10.10.2017 - B 12 KR 3/16 m.w.N.; Lange, NZS 2017, 893; SG Freiburg, Beschluss vom 15.02.2019 - S 6 SF 335/19 E; a.A. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28.11.2016 - L 2 AS 184/16 B - juris; SG Freiburg, Beschluss vom 29.3.2018 - S 14 SF 402/18 E; so ebenfalls noch SG Freiburg, Beschluss vom 17.5.2016 - S 16 SF 6094/15 E).Soweit die Gegenauffassung die Auslegung als Anerkenntnis ausdrücklich davon abhängig macht, ob eine zulässige und begründete Untätigkeitsklage vorliegt und in diesem Falle auf ein ausdrückliches Zugeständnis der verspäteten Entscheidung durch die Behörde verzichtet (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28. November 2016 - L 2 AS 184/16 B -, Rn. 21, juris), fingiert sie letztlich nach inzidenter Prüfung von Zulässigkeit und Begründetheit eine Erklärung der Behörde, deren Rechtsfolge diese Prüfung gerade entbehrlich machen würde.
Dass die Beklagte hier zugleich ein Kostengrundanerkenntnis abgegeben hatte, führt nicht dazu, dass es sich um ein Anerkenntnis auch bezogen auf den prozessualen Anspruch handeln würde (a.A. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28.11.2016 - L 2 AS 184/16 B - juris).
- SG Frankfurt/Main, 17.04.2018 - S 7 SF 300/15
Kosten, Erinnerung § 197 SGG
Der vom Hessischen LSG vertretenen Auffassung, wonach eine fiktive Terminsgebühr auch bei Untätigkeitsklagen nach § 88 SGG anzunehmen ist, wenn der Leistungsträger den begehrten Bescheid erlässt, der Rechtsstreit daraufhin für erledigt erklärt wird, die Frist des § 88 SGG bei Klageerhebung abgelaufen und kein zureichender Grund für eine verspätete Entscheidung des Leistungsträgers vorhanden war (Hessisches LSG, Beschlüsse v. 28.11.2016 - L 2 AS 184/16 B und v. 21.03.2012 - L 2 AS 517/11 B;… Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 23. Aufl. 2017, § 3 Rn. 59), ist das Bundessozialgericht nicht gefolgt.
- LSG Baden-Württemberg, 02.07.2019 - L 10 SF 4254/18 E-B
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - fiktive Terminsgebühr - …
Soweit in der Rechtsprechung und Literatur im Fall des Bescheiderlasses und anschließender einseitiger Erledigungserklärung einer Untätigkeitsklage (§ 88 SGG) teilweise - und auch nur unter bestimmten Voraussetzungen (Ablauf der Sperrfrist, kein zureichender Grund für die verspätete Entscheidung) - die Auffassung vertreten wird, dass dann von einem Anerkenntnis auszugehen sei (Hessisches LSG, Beschluss vom 28.11.2016, L 2 AS 184/16 B, in juris, Rdnr. 21;… Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 23. Aufl. 2017, § 3 Rdnr. 59 m.w.N.), folgt der Senat dem schon deshalb nicht, weil die insoweit vorrangige Sonderreglung des § 88 Abs. 1 Satz 3 SGG gerade anordnet, dass die Hauptsache für erledigt zu erklären ist (wie hier BSG…, Urteil vom 10.10.2017, B 12 KR 3/16 R, in juris, Rdnr. 18 m.w.N. zur überwiegenden Rechtsprechung;… Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, a.a.O., § 88 Rdnr. 11). - SG Marburg, 08.02.2019 - S 10 SF 74/17
Verfahrensrecht, Kostenrecht
Dieser hat in der Vergangenheit mehrfach angenommen, dass im Fall einer Untätigkeitsklage eine (fiktive) Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV RVG entsteht, wenn der Leistungsträger den begehrten Bescheid erlässt, der Rechtsstreit daraufhin für erledigt erklärt wird und zuvor bei Klageerhebung die Frist des § 88 SGG abgelaufen und kein zureichender Grund für eine verspätete Entscheidung des Leistungsträgers vorhanden war (so etwa im Beschluss vom 13. Januar 2014 L 2 AS 250/13 B; bestätigt mit Beschluss vom 28. November 2016 - L 2 AS 184/16 B). - SG Frankfurt/Main, 07.05.2018 - S 7 SF 165/16 Der vom Hessischen LSG vertretenen Auffassung, wonach eine fiktive Terminsgebühr auch bei Untätigkeitsklagen nach § 88 SGG anzunehmen ist, wenn der Leistungsträger den begehrten Bescheid erlässt, der Rechtsstreit daraufhin für erledigt erklärt wird, die Frist des§ 88 SGGbei Klageerhebung abgelaufen und kein zureichender Grund für eine verspätete Entscheidung des Leistungsträgers vorhanden war (Hessisches LSG, Beschlüsse v. 28.11.2016 -L 2 AS 184/16 Bund v. 21.03.2012 - L 2 AS 517/11 B ;… Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 23. Aufl. 2017, § 3 Rn. 59), ist das Bundessozialgericht nicht gefolgt.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2018 - L 7 AS 28/17 Die fehlende Einordnung eines Realakts als prozessuale Erklärung ist auch vollständig unabhängig von der rechtlichen Beurteilung der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Erfolgsaussichten einer Klage, weshalb es für die im Einzelfall erforderliche Beurteilung eines etwaig prozessual gewollten Anerkenntnisses auch nicht darauf ankommen kann, ob ggf. bei Klagerhebung die Frist gemäß § 88 SGG bereits abgelaufen war und keine zureichenden Gründe für die verspätete Bescheidung bestanden (so aber z.B.: Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13. Januar 2014 - L 2 AS 250/13 B - und Beschluss vom 28. November 2016 - L 2 AS 184/16).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2018 - L 7 AS 29/17 Die fehlende Einordnung eines Realakts als prozessuale Erklärung ist auch vollständig unabhängig von der rechtlichen Beurteilung der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Erfolgsaussichten einer Klage, weshalb es für die im Einzelfall erforderliche Beurteilung eines etwaig prozessual gewollten Anerkenntnisses auch nicht darauf ankommen kann, ob ggf. bei Klagerhebung die Frist gemäß § 88 SGG bereits abgelaufen war und keine zureichenden Gründe für die verspätete Bescheidung bestanden (so aber z.B.: Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13. Januar 2014 - L 2 AS 250/13 B - und Beschluss vom 28. November 2016 - L 2 AS 184/16).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2020 - L 7 AS 7/19 Die fehlende Einordnung eines Realakts als prozessuale Erklärung ist auch vollständig unabhängig von der rechtlichen Beurteilung der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Erfolgsaussichten einer Klage (so aber z.B.: Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13. Januar 2014 - L 2 AS 250/13 B - und Beschluss vom 28. November 2016 - L 2 AS 184/16).
Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2016 - L 2 AS 184/16 B ER |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 7 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 2, § 2 Abs 2 Nr 2 FreizügG/EU 2004, § 23 Abs 1 S 3 SGB 12, § 23 Abs 3 S 1 SGB 12
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - fehlendes materielles Freizügigkeitsrecht - Nichterfüllung der Anforderungen an eine selbstständige Erwerbstätigkeit - Sozialhilfeanspruch im Wege der ...
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche; Kein materielles Freizügigkeitsrecht bei Nichterfüllung der Anforderungen an eine selbstständige Erwerbstätigkeit; Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe ...
- rechtsportal.de
Ernsthaftigkeit der Ausübung des Gewerbes; wirtschaftliche Relevanz; rückwirkende Gewerbeanmeldung; Ermessen hinsichtlich der Modalitäten der Leistungsgewährung; maßgeblicher tatsächlicher Aufenthalt; gewöhnlicher Aufenthalt; tatsächlicher Aufenthalt; pflichtgemäßes ...
- rechtsportal.de
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Halle, 08.04.2016 - S 31 AS 945/16
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2016 - L 2 AS 184/16 B ER
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (13)
- BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 35/15 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsberechtigung - Leistungsausschluss …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2016 - L 2 AS 184/16
- B 14 AS 35/15 R - juris).Nach dem bisherigen Sachstand kann aber nicht sicher festgestellt werden, ob die Einreise der Antragsteller erfolgt ist, um Sozialhilfe zu erlangen, § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII. Hierfür wäre Voraussetzung, dass der Zweck, Sozialhilfe zu erlangen, den Einreiseentschluss geprägt hat (vgl. BSG…, Urteil vom 18. November 2014 - B 8 SO 9/13 R - juris, Rn. 25; Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 35/15 R - juris, Rn. 38; vgl. auch Senatsbeschluss vom 12. Mai 2016 - L 2 AS 119/16 B ER - nicht veröffentlicht).
Gleichwohl greift für die Antragsteller der Ausschlusstatbestand des § 23 Abs. 3 Satz 1 Alternative 2 SGB XII. Denn nach dieser Vorschrift sind Ausländerinnen und Ausländer - auch als Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union - ebenso wie nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II vom Anspruch auf Sozialhilfe ausgeschlossen, wenn sie, wie die Antragsteller, weder über eine Freizügigkeitsberechtigung nach dem FreizügG/EU, die nicht von diesem Leistungsausschluss umfasst ist, noch ein Aufenthaltsrecht nach dem AufenthG verfügen (vgl. BSG, Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 35/15 R - juris, Rn. 38).
- B 14 AS 35/15 R - juris).
Aus diesem Grund erfolgte die Verpflichtung der Beigeladenen zur Gewährung von Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer in gesetzlicher Höhe (vgl. BSG, Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 35/15 R - juris).
- BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2016 - L 2 AS 184/16
- B 4 AS 44/15 R - juris, Rn. 19 ff.; konkretisierend: BSG, Urteil vom 20. Januar 2016.Ist der Selbständigkeit die fehlende Weisungsgebundenheit eigen bleibt es dabei, dass sie - wie auch die Arbeitnehmertätigkeit - ein gewisses Ausmaß an wirtschaftlicher Bedeutung erreichen muss (vgl. BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - juris, Rn. 28: "erwerbsorientiert").
- B 4 AS 43/15 R - und - B 4 AS 44/15 R, Urteil vom 20. Januar 2016.
- BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R
In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2016 - L 2 AS 184/16
Zudem sei im Anschluss an ein Urteil des Bundessozialgerichts (B 14 AS 23/10 R) nicht davon auszugehen, dass es sich um eine völlig untergewichtige und unwirtschaftliche Tätigkeit handele.Der Fall liegt insoweit nicht wesentlich anders derjenige im von den Antragstellern zitierten Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Oktober 2010 zu dem bereits entschieden worden ist, dass die Registrierung eines Gewerbes allein für eine wirtschaftliche Tätigkeit nicht ausreicht (BSG Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 R - juris, Rn. 19).
- EuGH, 04.02.2010 - C-14/09
Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2016 - L 2 AS 184/16
Diese vom EuGH zur Arbeitnehmereigenschaft aufgestellte Anforderung wird für das Arbeitsverhältnis ergänzt durch die Weisungsbestimmtheit der vergüteten Tätigkeit (vgl. EuGH…, Urteil vom 3. Juli 1986 in der Rechtsache Lawrie-Blum, - C-66/85 - juris, Rn. 17; Urteil vom 4. Februar 2010 in der Rechtssache Genc - C-14/09 - Slg. 2010, I-931, Rn. 19).Gerade in Fällen wie den vorliegenden, in denen aufgrund der konkreten Ausgestaltung der selbständigen Tätigkeit mangels Betriebsausgaben die Betriebseinnahmen nahezu im Verhältnis 1:1 den Gewinn darstellen, liegt es daher nahe, einen Gewinn in Höhe des vom EuGH für eine nicht nur untergeordnete und unwesentliche Marktteilnahme als Arbeitnehmer als hinreichend erachtete Vergütung ausreichen zu lassen (vgl. zu einem Durchschnittslohn von etwa 175 EUR bei Arbeitnehmern: EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 in der Rechtssache Genc - C-14/09 - Slg 2010, I-931).
- BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 43/15 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2016 - L 2 AS 184/16
- B 4 AS 43/15 R - und - B 4 AS 44/15 R, Urteil vom 20. Januar 2016. - BSG, 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R
Sozialhilfe - Nothilfe - Vorliegen eines Eilfalls - Erstattung der Aufwendungen …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2016 - L 2 AS 184/16
Nach dem bisherigen Sachstand kann aber nicht sicher festgestellt werden, ob die Einreise der Antragsteller erfolgt ist, um Sozialhilfe zu erlangen, § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII. Hierfür wäre Voraussetzung, dass der Zweck, Sozialhilfe zu erlangen, den Einreiseentschluss geprägt hat (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 8 SO 9/13 R - juris, Rn. 25;… Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 35/15 R - juris, Rn. 38; vgl. auch Senatsbeschluss vom 12. Mai 2016 - L 2 AS 119/16 B ER - nicht veröffentlicht). - LSG Sachsen-Anhalt, 05.04.2016 - L 2 AS 102/16
Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2016 - L 2 AS 184/16
Selbständig ist eine Tätigkeit, wenn sie nicht im Rahmen eines Unterordnungsverhältnisses in Bezug auf die Wahl dieser Tätigkeit, die Arbeitsbedingungen und das Entgelt, in eigener Verantwortung und gegen ein Entgelt, das dem Tätigen vollständig und unmittelbar gezahlt wird, ausgeübt wird (vgl. Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)…, Urteil vom 20. November 2001 in der Rechtssache Jany ua - C-268/99 - juris, Rn. 71); vgl. auch zur Abgrenzung der Freizügigkeitsrechte nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 FreizügG/EU Senatsbeschluss vom 5. April 2016 - L 2 AS 102/16 B ER - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen). - BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2016 - L 2 AS 184/16
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - juris) dürfen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren für Anfechtungs- und (wie hier) Vornahmesachen daher auch auf eine Folgenabwägung gestützt werden. - BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2016 - L 2 AS 184/16
Bereits das Vorhandensein der Voraussetzungen eines Aufenthaltsrechts aus einem anderen Grund als dem Zweck der Arbeitsuche hindert die positive Feststellung eines Aufenthaltsrechts "allein aus dem Zweck der Arbeitsuche" im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R - juris, Rn. 23; Urteil vom 25. Januar 2012. - BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 138/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2016 - L 2 AS 184/16
- B 14 AS 138/11 R - juris, Rn. 20; vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. April 2016 - L 2 AS 37/16 B ER - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen). - LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2016 - L 2 AS 37/16
Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)
- EuGH, 03.07.1986 - 66/85
Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg
- EuGH, 20.11.2001 - C-268/99
Jany u.a.
- SG Halle, 14.08.2017 - S 5 AS 2398/17
Voraussetzungen einer Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für einen …
Der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit muss zwar (noch) nicht das notwendige Existenzminimum decken, allerdings darf die Tätigkeit nicht einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellt (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 R -), was bei entsprechenden Gewinnen von unter 150 EUR monatlich regelmäßig anzunehmen ist (vgl. SG Halle, Beschluss vom 22. Januar 2016 - S 5 AS 4299/15 ER -, juris; LSG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 7. Juni 2016 - L 2 AS 84/16 B ER -, juris, Rdnr. 47: Durchschnittsverdienst in Höhe von 157, 14 EUR bzw. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Mai 2016 - L 2 AS 184/16 B ER -, juris, Rdnr. 53: Durchschnittsverdienst in Höhe von 175 EUR, ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Juni 2016 - L 4 AS 193/16 B ER -, juris).Denn es ist - wie der Antragsgegner zutreffend angenommen hat - nicht plausibel, einen An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen ohne entsprechende Sprachkenntnisse, ohne Geschäftskonto und ohne Betriebsstätte zu betreiben und jeweils monatlich durchschnittlich ein Auto zu kaufen bzw. zu verkaufen (wohl ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Mai 2016 - L 2 AS 184/16 B ER -, juris, Rdnr. 59).
- LSG Sachsen-Anhalt, 22.02.2018 - L 2 AS 859/17
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für EU-Ausländer bei …
Der Senat hält es nicht für überwiegend wahrscheinlich, dass der Vater der Antragstellerin zu 1) eine selbständige Tätigkeit ausübt, die nicht nur von völlig untergeordneter und unwesentlicher Bedeutung ist (vgl. zu dieser Frage auch: Beschluss des Senates vom 24. Mai 2016 - L 2 AS 184/16 B ER - zitiert nach juris).