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   LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2016 - L 2 AS 184/16 B ER   

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https://dejure.org/2016,14625
LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2016 - L 2 AS 184/16 B ER (https://dejure.org/2016,14625)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.05.2016 - L 2 AS 184/16 B ER (https://dejure.org/2016,14625)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Mai 2016 - L 2 AS 184/16 B ER (https://dejure.org/2016,14625)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche; Kein materielles Freizügigkeitsrecht bei Nichterfüllung der Anforderungen an eine selbstständige Erwerbstätigkeit; Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ernsthaftigkeit der Ausübung des Gewerbes; wirtschaftliche Relevanz; rückwirkende Gewerbeanmeldung; Ermessen hinsichtlich der Modalitäten der Leistungsgewährung; maßgeblicher tatsächlicher Aufenthalt; gewöhnlicher Aufenthalt; tatsächlicher Aufenthalt; pflichtgemäßes ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 35/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsberechtigung - Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2016 - L 2 AS 184/16
    - B 14 AS 35/15 R - juris).

    Nach dem bisherigen Sachstand kann aber nicht sicher festgestellt werden, ob die Einreise der Antragsteller erfolgt ist, um Sozialhilfe zu erlangen, § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII. Hierfür wäre Voraussetzung, dass der Zweck, Sozialhilfe zu erlangen, den Einreiseentschluss geprägt hat (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 8 SO 9/13 R - juris, Rn. 25; Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 35/15 R - juris, Rn. 38; vgl. auch Senatsbeschluss vom 12. Mai 2016 - L 2 AS 119/16 B ER - nicht veröffentlicht).

    Gleichwohl greift für die Antragsteller der Ausschlusstatbestand des § 23 Abs. 3 Satz 1 Alternative 2 SGB XII. Denn nach dieser Vorschrift sind Ausländerinnen und Ausländer - auch als Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union - ebenso wie nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II vom Anspruch auf Sozialhilfe ausgeschlossen, wenn sie, wie die Antragsteller, weder über eine Freizügigkeitsberechtigung nach dem FreizügG/EU, die nicht von diesem Leistungsausschluss umfasst ist, noch ein Aufenthaltsrecht nach dem AufenthG verfügen (vgl. BSG, Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 35/15 R - juris, Rn. 38).

    - B 14 AS 35/15 R - juris).

    Aus diesem Grund erfolgte die Verpflichtung der Beigeladenen zur Gewährung von Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer in gesetzlicher Höhe (vgl. BSG, Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 35/15 R - juris).

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2016 - L 2 AS 184/16
    - B 4 AS 44/15 R - juris, Rn. 19 ff.; konkretisierend: BSG, Urteil vom 20. Januar 2016.

    Ist der Selbständigkeit die fehlende Weisungsgebundenheit eigen bleibt es dabei, dass sie - wie auch die Arbeitnehmertätigkeit - ein gewisses Ausmaß an wirtschaftlicher Bedeutung erreichen muss (vgl. BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - juris, Rn. 28: "erwerbsorientiert").

    - B 4 AS 43/15 R - und - B 4 AS 44/15 R, Urteil vom 20. Januar 2016.

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2016 - L 2 AS 184/16
    Zudem sei im Anschluss an ein Urteil des Bundessozialgerichts (B 14 AS 23/10 R) nicht davon auszugehen, dass es sich um eine völlig untergewichtige und unwirtschaftliche Tätigkeit handele.

    Der Fall liegt insoweit nicht wesentlich anders derjenige im von den Antragstellern zitierten Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Oktober 2010 zu dem bereits entschieden worden ist, dass die Registrierung eines Gewerbes allein für eine wirtschaftliche Tätigkeit nicht ausreicht (BSG Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 R - juris, Rn. 19).

  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2016 - L 2 AS 184/16
    Diese vom EuGH zur Arbeitnehmereigenschaft aufgestellte Anforderung wird für das Arbeitsverhältnis ergänzt durch die Weisungsbestimmtheit der vergüteten Tätigkeit (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 1986 in der Rechtsache Lawrie-Blum, - C-66/85 - juris, Rn. 17; Urteil vom 4. Februar 2010 in der Rechtssache Genc - C-14/09 - Slg. 2010, I-931, Rn. 19).

    Gerade in Fällen wie den vorliegenden, in denen aufgrund der konkreten Ausgestaltung der selbständigen Tätigkeit mangels Betriebsausgaben die Betriebseinnahmen nahezu im Verhältnis 1:1 den Gewinn darstellen, liegt es daher nahe, einen Gewinn in Höhe des vom EuGH für eine nicht nur untergeordnete und unwesentliche Marktteilnahme als Arbeitnehmer als hinreichend erachtete Vergütung ausreichen zu lassen (vgl. zu einem Durchschnittslohn von etwa 175 EUR bei Arbeitnehmern: EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 in der Rechtssache Genc - C-14/09 - Slg 2010, I-931).

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 43/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2016 - L 2 AS 184/16
    - B 4 AS 43/15 R - und - B 4 AS 44/15 R, Urteil vom 20. Januar 2016.
  • BSG, 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Vorliegen eines Eilfalls - Erstattung der Aufwendungen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2016 - L 2 AS 184/16
    Nach dem bisherigen Sachstand kann aber nicht sicher festgestellt werden, ob die Einreise der Antragsteller erfolgt ist, um Sozialhilfe zu erlangen, § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII. Hierfür wäre Voraussetzung, dass der Zweck, Sozialhilfe zu erlangen, den Einreiseentschluss geprägt hat (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 8 SO 9/13 R - juris, Rn. 25; Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 35/15 R - juris, Rn. 38; vgl. auch Senatsbeschluss vom 12. Mai 2016 - L 2 AS 119/16 B ER - nicht veröffentlicht).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.04.2016 - L 2 AS 102/16

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2016 - L 2 AS 184/16
    Selbständig ist eine Tätigkeit, wenn sie nicht im Rahmen eines Unterordnungsverhältnisses in Bezug auf die Wahl dieser Tätigkeit, die Arbeitsbedingungen und das Entgelt, in eigener Verantwortung und gegen ein Entgelt, das dem Tätigen vollständig und unmittelbar gezahlt wird, ausgeübt wird (vgl. Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Urteil vom 20. November 2001 in der Rechtssache Jany ua - C-268/99 - juris, Rn. 71); vgl. auch zur Abgrenzung der Freizügigkeitsrechte nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 FreizügG/EU Senatsbeschluss vom 5. April 2016 - L 2 AS 102/16 B ER - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2016 - L 2 AS 184/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - juris) dürfen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren für Anfechtungs- und (wie hier) Vornahmesachen daher auch auf eine Folgenabwägung gestützt werden.
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2016 - L 2 AS 184/16
    Bereits das Vorhandensein der Voraussetzungen eines Aufenthaltsrechts aus einem anderen Grund als dem Zweck der Arbeitsuche hindert die positive Feststellung eines Aufenthaltsrechts "allein aus dem Zweck der Arbeitsuche" im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R - juris, Rn. 23; Urteil vom 25. Januar 2012.
  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 138/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2016 - L 2 AS 184/16
    - B 14 AS 138/11 R - juris, Rn. 20; vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. April 2016 - L 2 AS 37/16 B ER - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2016 - L 2 AS 37/16

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

  • EuGH, 20.11.2001 - C-268/99

    Jany u.a.

  • SG Halle, 14.08.2017 - S 5 AS 2398/17

    Voraussetzungen einer Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für einen

    Der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit muss zwar (noch) nicht das notwendige Existenzminimum decken, allerdings darf die Tätigkeit nicht einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellt (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 R -), was bei entsprechenden Gewinnen von unter 150 EUR monatlich regelmäßig anzunehmen ist (vgl. SG Halle, Beschluss vom 22. Januar 2016 - S 5 AS 4299/15 ER -, juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. Juni 2016 - L 2 AS 84/16 B ER -, juris, Rdnr. 47: Durchschnittsverdienst in Höhe von 157, 14 EUR bzw. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Mai 2016 - L 2 AS 184/16 B ER -, juris, Rdnr. 53: Durchschnittsverdienst in Höhe von 175 EUR, ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Juni 2016 - L 4 AS 193/16 B ER -, juris).

    Denn es ist - wie der Antragsgegner zutreffend angenommen hat - nicht plausibel, einen An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen ohne entsprechende Sprachkenntnisse, ohne Geschäftskonto und ohne Betriebsstätte zu betreiben und jeweils monatlich durchschnittlich ein Auto zu kaufen bzw. zu verkaufen (wohl ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Mai 2016 - L 2 AS 184/16 B ER -, juris, Rdnr. 59).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.02.2018 - L 2 AS 859/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für EU-Ausländer bei

    Der Senat hält es nicht für überwiegend wahrscheinlich, dass der Vater der Antragstellerin zu 1) eine selbständige Tätigkeit ausübt, die nicht nur von völlig untergeordneter und unwesentlicher Bedeutung ist (vgl. zu dieser Frage auch: Beschluss des Senates vom 24. Mai 2016 - L 2 AS 184/16 B ER - zitiert nach juris).
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