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   LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2012 - L 2 AS 192/09   

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https://dejure.org/2012,3937
LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2012 - L 2 AS 192/09 (https://dejure.org/2012,3937)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.01.2012 - L 2 AS 192/09 (https://dejure.org/2012,3937)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - L 2 AS 192/09 (https://dejure.org/2012,3937)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 12 Abs 1 SGB 2, § 51 Abs 1 StVollzG, § 2b AlgIIV, § 2 Abs 3 AlgIIV vom 22.08.2005
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensanrechnung - Überbrückungsgeld - Einkommen bei Zufluss im Bedarfszeitraum - Unbeachtlichkeit des Zeitraums der Erwirtschaftung - einmalige Einnahme - Aufteilung auf einen angemessenen Zeitraum - keine starre Aufteilung auf ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 06.10.2011 - B 14 AS 94/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2012 - L 2 AS 192/09
    Aus dieser besonderen Zweckbestimmung kann nicht gefolgert werden, dass das Überbrückungsgeld ohne Rücksicht auf den Zuflusszeitpunkt als Einkommen zu berücksichtigen ist (vgl. Terminsbericht zu BSG v. 6.10.2011 - B 14 AS 94/10 R).

    Die Rechtsfrage, dass Überbrückungsgeld nicht generell als Vermögen zu behandeln ist, sieht der Senat durch die Entscheidung des BSG vom 6. Oktober 2011 (B 14 AS 94/10 R) bereits als geklärt an.

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2012 - L 2 AS 192/09
    Daraus leitet sich die Formel ab, dass Einkommen das ist, was jemand in Form von Geld oder Geldeswert nach Antragstellung (also im Bedarfszeitraum) dazu erhält, so dass Vermögen nur sein kann, was zu dieser Zeit bereits vorhanden ist (vgl. schon BVerwG v. 18.02.1999 - 5 C 35/97 - BVerwGE 108, 296 ff.; neben anderen weitergeführt durch das BSG v. 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R - Juris; BSG v. 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R, B 4 AS 57/07 R - Juris Rn. 18).

    Die Verteilung auf einen angemessenen Zeitraum soll für den Regelfall dazu genutzt werden, um einen Restanspruch auf Alg II belassen, damit der gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungsschutz aufrechterhalten bleibt (vgl. BSG v. 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R - Juris Rn. 35).

  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2012 - L 2 AS 192/09
    Daraus leitet sich die Formel ab, dass Einkommen das ist, was jemand in Form von Geld oder Geldeswert nach Antragstellung (also im Bedarfszeitraum) dazu erhält, so dass Vermögen nur sein kann, was zu dieser Zeit bereits vorhanden ist (vgl. schon BVerwG v. 18.02.1999 - 5 C 35/97 - BVerwGE 108, 296 ff.; neben anderen weitergeführt durch das BSG v. 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R - Juris; BSG v. 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R, B 4 AS 57/07 R - Juris Rn. 18).

    Es liegt hier kein Fall vor, bei dem in der Auszahlung lediglich eine Umschichtung bzw. Umwandlung von eigenem bereits vorhandenem Vermögen stattfindet oder in dem eine Forderung bewusst nicht geltend gemacht, d.h. in fremder Hand "angespart" wird (vgl. BVerwG v. 18.02.1999 - 5 C 35/97 - BVerwGE 108, 296).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2010 - L 13 AS 105/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2012 - L 2 AS 192/09
    Dem § 51 StrVollzG lässt sich für den Zweck des Überbrückungsgeldes nach dem Ablauf dieser Frist nichts entnehmen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen v. 18.05.2010 - L 13 AS 105/09 - Juris Rn. 37).

    Der Senat sieht in § 51 Abs. 1 StrVollzG insbesondere keine spezialgesetzliche Sonderregelung zu den Vorschriften des SGB II über die Berücksichtigung einmaliger Einnahmen, so dass die entsprechenden Vorschriften erst nach einem Zeitraum von vier Wochen zum Tragen kommen (a.A. LSG Niedersachsen-Bremen v. 18.05.2010 - L 13 AS 105/09 - Juris Rn. 38; LSG Baden-Württemberg v. 24.04.2009 - L 12 AS 5623/08 - Juris Rn. 25).

  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung Verwaltungsakt wegen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2012 - L 2 AS 192/09
    Ein Anspruch auf Alg II unter Außerachtlassung der Einnahmen aus dem Überbrückungsgeld besteht auch nicht wegen fehlender Möglichkeit des Einsatzes der Mittel aus dem Überbrückungsgeld (Anspruch wegen fehlender Selbsthilfemöglichkeit bzw. "bereiter" Mittel, vgl. LSG Nordrhein-Westfalen v. 22.04.2010 - L 7 AS 107/09 - juris Rn. 32; BSG v. 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R - juris Rn. 31).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2010 - L 7 AS 107/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2012 - L 2 AS 192/09
    Ein Anspruch auf Alg II unter Außerachtlassung der Einnahmen aus dem Überbrückungsgeld besteht auch nicht wegen fehlender Möglichkeit des Einsatzes der Mittel aus dem Überbrückungsgeld (Anspruch wegen fehlender Selbsthilfemöglichkeit bzw. "bereiter" Mittel, vgl. LSG Nordrhein-Westfalen v. 22.04.2010 - L 7 AS 107/09 - juris Rn. 32; BSG v. 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R - juris Rn. 31).
  • OLG Celle, 13.11.2007 - 1 Ws 377/07

    Beurteilungsspielraum; Gefährdung; Gerichtskosten; Gleichstellung;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2012 - L 2 AS 192/09
    Es stammt nicht aus sämtlichen Einnahmen, sondern aus den Bezügen der Gefangenen aus Beschäftigungen (d.h. nicht aus Renteneinkommen, vgl. OLG Celle v. 13.11.2007 - 1 Ws 377/07 - juris Rn. 9) oder wird nach § 83 Abs. 2 Satz 3 StVollzG aus dem sog. Eigengeld einbehalten (vgl. OLG Brandenburg v. 21.05.2003 - 1 Ws (Vollz) 3/03 - juris).
  • OLG Brandenburg, 21.05.2003 - 1 Ws (Vollz) 3/03

    Ablehnung der Freigabe eingezahlten Eigengelds eines Strafgefangenen für den

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2012 - L 2 AS 192/09
    Es stammt nicht aus sämtlichen Einnahmen, sondern aus den Bezügen der Gefangenen aus Beschäftigungen (d.h. nicht aus Renteneinkommen, vgl. OLG Celle v. 13.11.2007 - 1 Ws 377/07 - juris Rn. 9) oder wird nach § 83 Abs. 2 Satz 3 StVollzG aus dem sog. Eigengeld einbehalten (vgl. OLG Brandenburg v. 21.05.2003 - 1 Ws (Vollz) 3/03 - juris).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2012 - L 2 AS 192/09
    Der Betrag berücksichtigt die tatsächlichen Kosten von 344 EUR monatlich abzüglich 5, 97 EUR wegen des Abzuges, der für die Kosten der Warmwasserbereitung bereits in der Regelleistung von 331 EUR enthalten ist (vgl. Bundessozialgericht (BSG) v. 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2012 - L 2 AS 192/09
    Daraus leitet sich die Formel ab, dass Einkommen das ist, was jemand in Form von Geld oder Geldeswert nach Antragstellung (also im Bedarfszeitraum) dazu erhält, so dass Vermögen nur sein kann, was zu dieser Zeit bereits vorhanden ist (vgl. schon BVerwG v. 18.02.1999 - 5 C 35/97 - BVerwGE 108, 296 ff.; neben anderen weitergeführt durch das BSG v. 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R - Juris; BSG v. 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R, B 4 AS 57/07 R - Juris Rn. 18).
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 57/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungssumme - Rechtsänderung - Grundsicherung

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 35/07 R

    Sozialhilfe - Einkommens- oder Vermögenseinsatz - Zuflussprinzip -

  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 62/08 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Abgrenzung von Einkommen und

  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 14.98

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen, Schadensersatzanspruch als -;;

  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2009 - L 12 AS 5623/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

  • BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 78/12 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - Leistungen gem

    Demgegenüber rechtfertigen weder die Erwägungen des LSG, das aufgrund späterer Einnahmen der Kläger abweichend von dem Beklagten keinen Verteilzeitraum von sechs, sondern vier Monaten annimmt, noch andere Entscheidungen, die einen abweichenden Zeitraum für die Verteilung vornehmen, ein anderes Ergebnis (vgl LSG Sachsen-Anhalt vom 26.1.2012 - L 2 AS 192/09 - RdNr 43: für eine Anrechnung auf "wenigstens auf zwei Monate" aufgrund der dortigen Sachlage).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2012 - L 19 AS 773/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    In der Auszahlung des Überbrückungsgeldes liegt auch nicht lediglich die Realisierung eines zuvor schon erlangten Vermögenswerts, der mit einem Sparguthaben vergleichbar und deswegen, soweit er vor Antragstellung erlangt wurde, als Vermögen zu behandeln wäre (vgl. LSG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 15.05.2012 - L 3 AS 87/10 - LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 16.01.2012 - L 2 AS 192/09 - LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 18.05.2010 - L 13 AS 105/09 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.04.2009 - L 12 AS 5623/08).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.09.2012 - L 13 AS 3565/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung der Einkommens- von der

    Zutreffend folgert das LSG Sachsen-Anhalt in seiner vom SG zitierten Entscheidung vom 26. Januar 2012 (L 2 AS 192/09 - juris) aus der Regelung in § 41 SGB II über die Berechnung der Leistungen, dass eine Differenzierung zwischen den einzelnen Stunden des Antragstages wiederum nicht statthaft ist (LSG Sachsen-Anhalt a.a.O., juris Rdnr. 37).
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