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LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2015 - L 2 AS 2028/15 B ER |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.12.2015 - L 2 AS 2028/15 B ER (https://dejure.org/2015,41137)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Dezember 2015 - L 2 AS 2028/15 B ER (https://dejure.org/2015,41137)
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweiliger Rechtsschutz; Gewährung eines Stromdarlehens zur Wiederherstellung der Energieversorgung; Fehlende Mitwirkung an der Aufklärung des Sachverhalts; Grundsatz der Vorrangigkeit der Selbsthilfemöglichkeiten wie Anbieterwechsel und Beratung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstweiliger Rechtsschutz
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Pflicht zur Ausschöpfung der Selbsthilfemöglichkeit vor Übernahme von Stromschulden
Verfahrensgang
- SG Köln, 10.11.2015 - S 31 AS 3809/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2015 - L 2 AS 2028/15 B ER
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2018 - L 29 AS 428/18
Darlehensweise Übernahme von Stromschulden als Kosten der Unterkunft und Heizung …
22 Im Übrigen hat das Sozialgericht Berlin in seiner angegriffenen Entscheidung bereits zutreffend darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 22 Abs. 8 S. 1 SGB II alle Selbsthilfemöglichkeiten, insbesondere ein Anbieterwechsel, auszuschöpfen sind (vergleiche hierzu auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Dezember 2015, L 2 AS 2028/15 B ER, zitiert nach juris, mit weiteren Nachweisen), die Übernahme von Schulden insgesamt "gerechtfertigt" ist und geeignet ist, die Energieversorgung dauerhaft zu sichern. - LSG Bayern, 22.06.2017 - L 7 AS 329/17
Gewährung von vorläufigen Leistungen für Unterkunft und Heizung
Der Bf hat nicht dargelegt, was er zwischenzeitlich unternommen hat, um mit dem Stromerzeuger eine Einigung zu erzielen noch einen Wechsel des Stromanbieters versucht (vgl. zur Notwendigkeit entsprechender Selbsthilfeversuche LSG NRW Beschluss vom 23.12.2015, L 2 AS 2028/15 B ER).