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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2012 - L 2 AS 2052/12 B   

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https://dejure.org/2012,39459
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2012 - L 2 AS 2052/12 B (https://dejure.org/2012,39459)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.11.2012 - L 2 AS 2052/12 B (https://dejure.org/2012,39459)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. November 2012 - L 2 AS 2052/12 B (https://dejure.org/2012,39459)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - L 19 AS 1045/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2012 - L 2 AS 2052/12
    Nach dem Grundsatz des Forderns und Förderns muss die Eingliederungsvereinbarung bzw. der sie ersetzende Verwaltungsakt aber konkrete und bestimmbare Pflichten für beide Vertragspartner enthalten (vgl. Berlit in LPK-SGB II, § 15 Rdnr. 23; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.06.2012 L 19 AS 1045/12 B ER, L 19 AS 1046/12 B ER).

    In der vom Sozialgericht zitierten Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen ( Beschluss vom 21.06.2012 L 19 AS 1045/12 B ER, L 19 AS 1046/12 B ER) ist im Rahmen der durchzuführenden Interessenabwägung zudem berücksichtigt worden, dass der Antragstellerin dort keine wesentlichen Nachteile drohten, weil jedenfalls gegen die Festlegung der sie treffenden Pflichten die sie im Übrigen auch zu erfüllen schien - keine Bedenken bestanden haben.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2009 - L 19 B 262/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2012 - L 2 AS 2052/12
    Dies gilt für den Umstand, dass sich der Antragsteller nicht zunächst an den Antragsgegner gewandt hat, weil der Antrag nach § 86 b Abs. 1 Nr. 2 SGG nicht voraussetzt, dass sich der Antragsteller zunächst an den zuständigen Leistungsträger gewandt haben muss, um eine Entscheidung über die Aussetzung der sofortigen Vollziehung nach § 86a Abs. 3 Satz 1 SGG zu erhalten (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2009 L 19 B 262/09 AS).
  • SG Dortmund, 02.10.2014 - S 32 AS 1991/14

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an einen

    Das LSG NRW hat in einer Entscheidung zu einem teilweise ähnlichen Fall (Beschluss vom 26.11.2012 - L 2 AS 2052/12 B - juris (Rn. 6)) folgendes ausgeführt:.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - L 2 AS 730/15

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Nach dem Grundsatz des Forderns und Förderns (vgl. §§ 1 und 2 SGB II) muss die Eingliederungsvereinbarung bzw. der sie ersetzende Verwaltungsakt dabei konkrete und bestimmbare Pflichten für beide Vertragspartner enthalten (LSG NRW, Beschluss vom 26.11.2012, Az. L 2 AS 2052/12 B, bei juris Rn. 6 mit weiteren Nachweisen).

    Soweit er sich diesbezüglich auf die zwischen den hiesigen Beteiligten ergangene Entscheidung des erkennenden Senats vom 26.11.2012 zum Az. L 2 AS 2052/12 B beruft, ergibt sich dadurch kein anderes Ergebnis.

  • LSG Sachsen, 12.11.2015 - L 7 AS 889/15

    Antrag eines Leistungsempfängers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines

    Nach dem Grundsatz des Förderns und Forderns muss die Eingliederungsvereinbarung bzw. der ersetzende Verwaltungsakt konkrete und bestimmbare Pflichten beider Vertragspartner beinhalten (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.11.2012 - L 2 AS 2052/12 B, juris, RdNr. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2014 - L 15 AS 349/13
    Insoweit ist geklärt, dass einem Hilfebedürftigen durch Eingliederungsvereinbarung Eigenbemühungen um einen Arbeitsplatz jedenfalls im vorliegenden Umfang von vier Bewerbungen abverlangt werden dürfen und dass sich bei Nichterfüllung einer solchen Verpflichtung das ALG II dann mindert, wenn eine hinreichend konkrete Belehrung über diese Rechtsfolge erteilt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 15.12.2010, Az. B 14 AS 92/09 R; Hessisches LSG, Beschluss vom 20.09.2006, Az. L 9 AS 179/06 ER; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2012, Az. L 7 As 4298/11; LSG NRW, Beschluss vom 26.11.2012, Az. L 2 AS 2052/12 B; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.12.2012, Az. L 5 AS 621/12 B ER; LSG NRW, Beschluss vom 12.06.2013, Az. L 7 AS 40/13 B).
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