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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2014 - L 2 AS 2105/13 B   

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https://dejure.org/2014,11247
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2014 - L 2 AS 2105/13 B (https://dejure.org/2014,11247)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.05.2014 - L 2 AS 2105/13 B (https://dejure.org/2014,11247)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - L 2 AS 2105/13 B (https://dejure.org/2014,11247)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2014 - L 2 AS 2105/13
    Es handele sich bei den streitgegenständlichen Leistungsansprüchen um Individualansprüche; eine Übergangsfrist, welche das Bundessozialgericht (BSG) für die Zulässigkeit einer gemeinsamen gerichtlichen Geltendmachung mit Urteilen vom 07.11.2006 (B 7b AS 8/06 R, juris RdNrn. 11ff, und B 7b AS 10/06 R, juris RdNrn. 12 ff.) gesetzt habe, sei längst ausgelaufen.

    Ein Klageantrag ist unter Berücksichtigung des "Meistbegünstigungsprinzips" (siehe dazu etwa BSG, Urteil vom 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R -, juris RdNr. 13; BSG, Urteil vom 10.03.1994 - 7 RAr 38/93 -, juris RdNr. 15; BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R -, juris RdNr. 11, jeweils mit weiteren Nachweisen) unabhängig vom Wortlaut unter Berücksichtigung des wirklichen Willens so auszulegen (§ 123 SGG), dass das Begehren des Klägers möglichst weitgehend zum Tragen kommt (BSG, Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 160/10 R -, juris RdNr. 14).

    Da es sich bei den Ansprüchen auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch um Individualansprüche handelt, bei denen Anspruchsinhaber jeweils alle einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind (ständige Rechtsprechung, siehe dazu BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R -, juris RdNr.12 mit zahlreichen Nachweisen), ist eine eigenständige Klageerhebung durch Kläger zu 2) nicht entbehrlich; andernfalls würde der Tenor des Widerspruchsbescheides vom 18.04.2013 bezüglich des Klägers zu 2) in Bestandskraft erwachsen.

    Dieser Auslegung steht nicht entgegen, dass die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach das Meistbegünstigungsprinzip in Hinblick auf die rechtlichen Besonderheiten einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II und die daraus resultierenden tatsächlichen Ungereimtheiten des Verwaltungsverfahrens und prozessualen Verfahrens (erweiternd) auch für die Auslegung herangezogen werden müsse, welche Personen überhaupt Klage erhoben haben (Urteile vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R -, juris RdNr.11; - B 7b AS 10/06 R -, juris RdNr. 12), für Klagen über nach dem 30.06.2007 gestellte Leistungsanträge nicht mehr anwendbar ist.

  • BFH, 29.08.1996 - III R 4/95

    Eine sittliche Verpflichtung zur Pflege ist im Rahmen von § 33b Abs. 6 EStG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2014 - L 2 AS 2105/13
    Hierbei sei auf alle Umstände des Einzelfalls abzustellen, wobei vor allem die persönliche Beziehungen zwischen den Beteiligten von Bedeutung seien (BFH, Urteil vom 19.08.1996 - III R 4/95 -, juris RdNr. 24 m.w.N.)".

    Die Maßgabe des Bundesfinanzhofs, ob die Pflege eines Nicht-Angehörigen einem sittlichen Gebot entspreche, sei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beantworten (BFH, Urteil vom 19.08.1996 - III R 4/95 -, juris RdNr. 24 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung), gilt auch für die vorliegende sozialrechtliche Frage der Einkommensfreistellung.

    Dabei obliegt es aber den Klägern darzulegen, dass die Übernahme der Pflege einem sittlichen Gebot i.S.d. § 3 Nr. 36 EStG entsprach und von der Qualität war, dass es ähnlich einem Rechtszwang von außen her als eine Forderung oder zumindest Erwartung der Gesellschaft in der Weise auftrat, dass die Unterlassung Nachteile im sittlich-moralischen Bereich oder auf gesellschaftlicher Ebene zur Folge haben könnte (BFH, Urteil vom 19.08.1996 - III R 4/95 -, juris RdNr. 24).

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93

    Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2014 - L 2 AS 2105/13
    Die Erklärung zur Klageerhebung durch die Klägerin zu 1) ist als Prozesshandlung der Auslegung nach den in § 133 BGB niedergelegten Grundsätzen zugänglich (BSG, Urteil vom 22.03.1988 - 8/5a RKn 11/87 -, juris RdNr. 11; Urteil vom 10.03.1994 - 7 RAr 38/93 -, juris RdNr. 15).

    Ein Klageantrag ist unter Berücksichtigung des "Meistbegünstigungsprinzips" (siehe dazu etwa BSG, Urteil vom 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R -, juris RdNr. 13; BSG, Urteil vom 10.03.1994 - 7 RAr 38/93 -, juris RdNr. 15; BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R -, juris RdNr. 11, jeweils mit weiteren Nachweisen) unabhängig vom Wortlaut unter Berücksichtigung des wirklichen Willens so auszulegen (§ 123 SGG), dass das Begehren des Klägers möglichst weitgehend zum Tragen kommt (BSG, Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 160/10 R -, juris RdNr. 14).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2014 - L 2 AS 2105/13
    Es handele sich bei den streitgegenständlichen Leistungsansprüchen um Individualansprüche; eine Übergangsfrist, welche das Bundessozialgericht (BSG) für die Zulässigkeit einer gemeinsamen gerichtlichen Geltendmachung mit Urteilen vom 07.11.2006 (B 7b AS 8/06 R, juris RdNrn. 11ff, und B 7b AS 10/06 R, juris RdNrn. 12 ff.) gesetzt habe, sei längst ausgelaufen.

    Dieser Auslegung steht nicht entgegen, dass die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach das Meistbegünstigungsprinzip in Hinblick auf die rechtlichen Besonderheiten einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II und die daraus resultierenden tatsächlichen Ungereimtheiten des Verwaltungsverfahrens und prozessualen Verfahrens (erweiternd) auch für die Auslegung herangezogen werden müsse, welche Personen überhaupt Klage erhoben haben (Urteile vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R -, juris RdNr.11; - B 7b AS 10/06 R -, juris RdNr. 12), für Klagen über nach dem 30.06.2007 gestellte Leistungsanträge nicht mehr anwendbar ist.

  • BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 681/07

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2014 - L 2 AS 2105/13
    Unter dem Gebot, ein Ungleichgewicht zwischen den Parteien zu vermeiden (dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 22.06.2007 - 1 BvR 681/07 -, juris RdNr. 13) war hier in Hinblick auf die zu klärenden Sach- und Rechtsfragen die Beiordnung eines Rechtsanwalts erforderlich.
  • BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Anwartschaftszeit - Wehrdienst - Italien -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2014 - L 2 AS 2105/13
    Ein Klageantrag ist unter Berücksichtigung des "Meistbegünstigungsprinzips" (siehe dazu etwa BSG, Urteil vom 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R -, juris RdNr. 13; BSG, Urteil vom 10.03.1994 - 7 RAr 38/93 -, juris RdNr. 15; BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R -, juris RdNr. 11, jeweils mit weiteren Nachweisen) unabhängig vom Wortlaut unter Berücksichtigung des wirklichen Willens so auszulegen (§ 123 SGG), dass das Begehren des Klägers möglichst weitgehend zum Tragen kommt (BSG, Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 160/10 R -, juris RdNr. 14).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2014 - L 2 AS 2105/13
    Prozesskostenhilfe darf verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist; die Anforderungen an die Erfolgsaussichten dürfen jedoch nicht überspannt werden (Bundesverfassungsgericht -BVerfG-, Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 -, juris RdNr. 27); der Erfolg braucht nicht sicher zu sein, muss aber nach den bisherigen Umständen eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich haben.
  • LSG Hessen, 19.06.2008 - L 7 AS 32/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auslegung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2014 - L 2 AS 2105/13
    Es handelt sich bei der vorgenommenen Auslegung nicht um eine erweiterte, d.h. über den ausdrücklichen Wortlaut hinausgehende Auslegung, sondern um eine allgemeine Auslegung des Wortlauts (so ebenfalls für eine Klageerhebung im Namen der Kinder nach Auslaufen der Übergangsfrist: Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19.06.2008 - L 7 AS 32/08 B ER -, juris RdNr. 21).
  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 160/10 R

    Arbeitslosengeld II - Leistungsausschluss für Studenten - abstrakte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2014 - L 2 AS 2105/13
    Ein Klageantrag ist unter Berücksichtigung des "Meistbegünstigungsprinzips" (siehe dazu etwa BSG, Urteil vom 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R -, juris RdNr. 13; BSG, Urteil vom 10.03.1994 - 7 RAr 38/93 -, juris RdNr. 15; BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R -, juris RdNr. 11, jeweils mit weiteren Nachweisen) unabhängig vom Wortlaut unter Berücksichtigung des wirklichen Willens so auszulegen (§ 123 SGG), dass das Begehren des Klägers möglichst weitgehend zum Tragen kommt (BSG, Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 160/10 R -, juris RdNr. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.04.2016 - 1 S 1.16

    Vorläufige Einweisung rumänischer Obdachloser in eine Notunterkunft

    Diese Selbsthilfemöglichkeit drängt sich auf, weil die direkten Angehörigen damit einer der engen verwandtschaftlichen Verbundenheit entspringenden "sittlichen Verpflichtung" zur Unterstützung bedürftiger Verwandter entsprechen könnten (zum Begriff der "sittlichen Verpflichtung" vgl. P. Buck-Heeb in: Ermann, BGB Kommentar, 14. Aufl. 2014, § 814 Rn. 11 f.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Mai 2014 - L 2 AS 2105/13 B - juris, Rn. 22).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.02.2016 - L 4 AS 159/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einnahmen in

    Bei der hier erfolgten Auslegung des Klagebegehrens handelt es sich jedoch nicht um eine erweiternde Auslegung, sondern um eine allgemeine Auslegung des Klagebegehrens (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Mai 2014 - L 2 AS 2105/13 B; LSG Hessen, Beschluss vom 19. Juni 2008 - L 7 AS 32/08 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2018 - L 6 AS 2540/16

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Zur Abgabe prozessrechtlicher Erklärungen für ihre Kinder war die allein sorgeberechtigte Klägerin zu 1) als gesetzliche Vertreterin gem. § 1629 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) berechtigt (vgl. LSG NRW Beschluss vom 20.05.2014 - L 2 AS 2105/13 B - juris RdNr 18 f).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2018 - L 6 AS 764/16

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Zur Abgabe prozessrechtlicher Erklärungen für ihre Kinder war die allein sorgeberechtigte Klägerin zu 1) als gesetzliche Vertreterin gem. § 1629 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) berechtigt (vgl. LSG NRW Beschluss vom 20.05.2014 - L 2 AS 2105/13 B - juris RdNr 18 f).
  • LSG Schleswig-Holstein, 19.02.2018 - L 3 AS 20/18

    Rechtmäßigkeit eines Eingliederungsverwaltungsaktes

    Allerdings darf Prozesskostenhilfe verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.05.2014, L 2 AS 2105/13 B, zitiert nach juris).
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