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   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2015 - L 2 AS 2224/14 B ER   

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https://dejure.org/2015,1225
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2015 - L 2 AS 2224/14 B ER (https://dejure.org/2015,1225)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.02.2015 - L 2 AS 2224/14 B ER (https://dejure.org/2015,1225)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Februar 2015 - L 2 AS 2224/14 B ER (https://dejure.org/2015,1225)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB II-Leistungen für EU-Ausländer; Voraussetzungen des Aufenthaltsrechts zum Zwecke der Arbeitssuche; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 393
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2015 - L 2 AS 2224/14
    Nach dem Urteil des EuGH vom 11.11.2014 (C-333/13 in Sachen Dano) sei die Europarechtskonformität des Leistungsausschlusses nicht mehr zweifelhaft.

    Bei der Beurteilung dieser Frage ist eine konkrete Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Betroffenen vorzunehmen, wobei die beantragten Leistungen nicht zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH in Sachen Dano, Urteil vom 11.11.2014 - C-333/13, RdNr. 80 bei juris).

    Hieraus folgt nach der Auffassung des EuGH, dass eine nationale Regelung - wie § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II - die die Gewährung solcher Leistungen an nicht erwerbstätige Unionsbürger von dem Erfordernis abhängig macht, dass sie die Voraussetzungen der RL 2004/38 für ein Recht auf Aufenthalt im Aufnahmemitgliedsstaat erfüllen, nicht gegen Art. 4 der VO Nr. 883/2004 verstößt (vgl. EuGH in Sachen Dano, Urteil vom 11.11.2014 - C-333/13, RdNr. 83 f.).

    Da das in Art. 18 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) allgemein niedergelegte Diskriminierungsverbot durch Art. 24 der RL 2004/38 und Art. 4 der VO 883/2004 konkretisiert wird (vgl. EuGH in Sachen Dano, Urteil vom 11.11.2014 - C-333/13, RdNr. 61 bei juris), steht es einem Leistungsausschluss wirtschaftlich inaktiver Unionsbürger ebenfalls nicht entgegen.

  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2010 - L 7 SO 3392/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Abänderbarkeit von Eilentscheidungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2015 - L 2 AS 2224/14
    Streitig ist nur, ob die diesbezügliche Gesetzeslücke über § 927 Zivilprozessordnung (ZPO), 323 ZPO oder § 86b Abs. 1 Satz 4 SGG zu schließen ist (vgl. zum Meinungsstand Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl., § 86b RdNr. 45 mwN; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.2010 - L 7 SO 3392/10, RdNr. 3 bei juris mwN).

    Eine solche Befugnis besteht jedenfalls, wenn eine zwischenzeitlich ergangene höchstrichterliche Entscheidung zu einer veränderten Beurteilung der Rechtslage führt (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.2010 - L 7 SO 3392/10, RdNr. 6 bei juris mwN; Bayerisches LSG, Beschluss vom 21.12.2010 - L 8 SO 249/10 B ER, RdNr. 5 bei juris).

  • LSG Bayern, 21.12.2010 - L 8 SO 249/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Abänderungsverfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2015 - L 2 AS 2224/14
    Die Vorschrift ist nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, auch auf Anträge auf Aufhebung oder Abänderung einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 SGG entsprechend anwendbar, für die eine ausdrückliche Regelung nicht getroffen worden ist (vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl., § 86b RdNr. 45 mwN; Bayerisches LSG, Beschluss vom 21.12.2010 - L 8 SO 249/10 B ER, RdNr. 4 bei juris).

    Eine solche Befugnis besteht jedenfalls, wenn eine zwischenzeitlich ergangene höchstrichterliche Entscheidung zu einer veränderten Beurteilung der Rechtslage führt (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.2010 - L 7 SO 3392/10, RdNr. 6 bei juris mwN; Bayerisches LSG, Beschluss vom 21.12.2010 - L 8 SO 249/10 B ER, RdNr. 5 bei juris).

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2015 - L 2 AS 2224/14
    Aus diesem Grund kommt es auch auf die vom BSG in seinem Vorlagebeschluss vom 12.12.2013 (B 4 AS 9/13 R) angesprochene Frage, ob der Leistungsausschluss auch für solche Arbeitsuchende europarechtskonform sei, die eine Verbindung mit dem Aufnahmestaat haben, weil sie - wie im Fall der den Vorlageschluss betreffenden Klägerinnen - bereits kurzfristige Beschäftigungen in Deutschland ausgeübt haben, im vorliegenden Verfahren nicht an: Dieser Sachverhalt trifft auf die Antragsgegner gerade nicht zu.
  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2015 - L 2 AS 2224/14
    Er hat aber gleichzeitig festgestellt, dass es legitim sei, dass ein Mitgliedsstaat eine solche Beihilfe erst dann gewährt, wenn eine tatsächliche Verbindung des Arbeitsuchenden zu dem Arbeitsmarkt des Staates festgestellt werden kann, die allerdings auch dadurch begründet werden kann, dass der Betroffene während eines angemessenen Zeitraums tatsächlich eine Beschäftigung in dem betreffenden Mitgliedsstaat gesucht hat (EuGH, Urteil vom 04.06.2009 - C-22/08 und C 23/08 in Sachen Vatsouras und Koupatantze, RdNr. 38 ff.bei juris).
  • LSG Hessen, 11.12.2014 - L 7 AS 528/14

    1. Der Ausschluss von Unionsbürgern mit Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2015 - L 2 AS 2224/14
    Das Aufenthaltsrecht zum Zweck der Arbeitsuche setzt zudem voraus, dass der Arbeitsuchende eine konkrete Aussicht hat, innerhalb einer gewissen Zeit einen Arbeitsplatz zu finden (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.12.2014 - L 7 AS 528/14 B ER, RdNr. 30 bei juris unter Hinweis auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU und Art. 14 Abs. 4 b der Richtlinie 2004/38/EG).
  • LSG Hamburg, 01.12.2014 - L 4 AS 444/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2015 - L 2 AS 2224/14
    Jedenfalls für solche EU-Ausländer, die kein materielles Aufenthaltsrecht aufweisen und nicht einmal über eine ernsthafte und aktive Arbeitsuche eine Verbindung zum deutschen Arbeitsmarkt aufgebaut haben, ist unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH vom 11.11.2014 davon auszugehen, dass ein Leistungssauschluss - wie § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II - europarechtskonform ist (so auch LSG Hamburg, Beschluss vom 01.12.2014 - L 4 AS 444/14 B ER, RdNr. 11 bei juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2014 - L 2 AS 1623/14

    Vorläufige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2015 - L 2 AS 2224/14
    Der diesbezügliche Leistungsausschluss geht nach der Rechtsprechung des Senats auch für die nicht einmal zum Zwecke der Arbeitsuche eingereisten EU-Bürgers, die sich ohne materielles Aufenthaltsrecht in Deutschland aufhalten (vgl. im Einzelnen Beschluss des Senats vom 03.12.2014 - L 2 AS 1623/14 B ER, bei juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - L 19 AS 1923/14

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II für

    Die Vorschrift des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II kann nicht im Wege teleologischer Auslegung dahingehend erweiternd ausgelegt werden, dass sie neben Unionsbürgern mit einem Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche auch Unionsbürger ohne materielles Aufenthaltsrecht erfasst (so aber LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.02.2015 - L 2 AS 14/15 B ER; LSG NRW, Beschlüsse vom 04.02.2015 - L 2 AS 2224/14 B ER, vom 09.01.2015 - L 12 AS 2209/14 B ER und vom 03.12.2014 - L 2 AS 1623/14 B ER, LSG Hamburg, Beschluss vom 01.12.2014 - L 4 AS 444/14 B ER).

    Allein die Möglichkeit, einer unangemessenen Beanspruchung der Leistungen durch aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu begegnen, lasse die Erforderlichkeit einer Anwendung des Leistungsausschlusses bis zur tatsächlichen Durchsetzung dieser Maßnahmen nicht zwingend entfallen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.02.2015 - L 2 AS 14/15 B ER; LSG NRW, Beschlüsse vom 04.02.2015 - L 2 AS 2224/14 B ER, vom 09.01.2015 - L 12 AS 2209/14 B ER und vom 03.12.2014 - L 2 AS 1623/14 B ER-; LSG Hamburg, Beschluss vom 01.12.2014 - L 4 AS 444/14 B ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2015 - L 19 AS 116/15

    Gewährung von Regelbedarf für Partner entsprechend § 20 Abs. 4 SGB II an

    Der Senat folgt nicht der Auffassung, dass die Vorschrift des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II im Wege teleologischer Auslegung neben Unionsbürgern mit einem Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche auch Unionsbürger ohne materielles Aufenthaltsrecht erfasst (LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 04.02.2015 - L 2 AS 14/15 B ER; LSG NRW Beschlüsse vom 04.02.2015 - L 2 AS 2224/14 B ER, vom 09.01.2015 - L 12 AS 2209/14 B ER und vom 03.12.2014 - L 2 AS 1623/14 B ER, LSG Hamburg Beschluss vom 01.12.2014 - L 4 AS 444/14 B ER).

    Allein die Möglichkeit, einer unangemessenen Beanspruchung der Leistungen durch aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu begegnen, lasse die Erforderlichkeit einer Anwendung des Leistungsausschlusses bis zur tatsächlichen Durchsetzung dieser Maßnahmen nicht zwingend entfallen (LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 04.02.2015 - L 2 AS 14/15 B ER; LSG NRW Beschlüsse vom 04.02.2015 - L 2 AS 2224/14 B ER, vom 09.01.2015 - L 12 AS 2209/14 B ER und vom 03.12.2014 - L 2 AS 1623/14 B ER-; LSG Hamburg Beschluss vom 01.12.2014 - L 4 AS 444/14 B ER; siehe auch Greiser, a.a.O., Rn. 15.1ff).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2015 - L 2 AS 2388/14
    Der Senat verbleibt insoweit bei seiner Auffassung, die er in den Beschlüssen vom 03.12.2014 (L 2 AS 1623/14 B ER, RdNr. 5 ff., juris), vom 04.02.2015 (L 2 AS 2224/14 B ER, RdNr. 13, juris) und vom 25.02.2015 zum (L 2 AS 113/15 B ER, RdNr. 5 ff., juris) dargelegt hat.

    Dieser Leistungsausschluss ist unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH in Sachen "Dano" (Urteil vom 11.11.2014 - Az.: C-333/13, juris) - wie der Senat bereits mehrfach festgestellt hat - jedenfalls bei den wirtschaftlich inaktiven EU-Ausländern, bei denen nicht einmal eine Arbeitsuche festgestellt werden kann, nicht europarechtswidrig (vgl. Beschlüsse vom 03.12.2014 - L 2 AS 1623/14 B ER, RdNr. 9 ff., juris, vom 04.02.2015 - L 2 AS 2224/14 B ER, RdNr. 14, juris, vom 25.02.2015 - L 2 AS 113/15 B ER, RdNr. 9 ff, juris).

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