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   LSG Baden-Württemberg, 25.06.2014 - L 2 AS 2373/13   

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https://dejure.org/2014,16439
LSG Baden-Württemberg, 25.06.2014 - L 2 AS 2373/13 (https://dejure.org/2014,16439)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.06.2014 - L 2 AS 2373/13 (https://dejure.org/2014,16439)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - L 2 AS 2373/13 (https://dejure.org/2014,16439)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Ausnahme vom Zuflussprinzip - Berücksichtigung einmaliger Einnahmen im Folgemonat

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 11 Abs 3 S 2 SGB 2, § 11 Abs 3 S 1 SGB 2, § 48 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 10
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Ausnahme vom Zuflussprinzip - Berücksichtigung einmaliger Einnahmen im Folgemonat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 33/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2014 - L 2 AS 2373/13
    Zum anderen dürfte vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 33/12 R - juris) höchst zweifelhaft sein, ob eine Berücksichtigung im Folgemonat erfolgen darf, wenn der Hilfesuchende nachweisen kann, dass er das Geld verbraucht hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2015 - L 11 AS 1352/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vortragslast und Beweislast im

    Bei einmaligem Einkommen beginnt der Verteilzeitraum gem. § 11 Abs. 3 Satz 2 und 3 SGB II auch dann am ersten Tag des auf den Einkommenszufluss folgenden Monats, wenn der Einkommenszufluss dem SGB II Leistungsträger erst so spät bekannt wird, dass eine Berücksichtigung auch im Folgemonat nicht mehr möglich ist (entgegen LSG Baden Württemberg, Urteil vom 25. Juni 2014 - L 2 AS 2373/13 - ; Revision anhängig beim BSG - B 4 AS 32/14 R ).

    Soweit das LSG Baden-Württemberg die Einkommensanrechnung bereits im Zuflussmonat beginnen lässt, wenn - wie im vorliegenden Fall -der Einkommenszufluss dem SGB II-Leistungsträger erst so spät bekannt wird, dass eine Berücksichtigung auch im Folgemonat nicht mehr möglich ist (Urteil vom 25. Juni 2014 - L 2 AS 2373/13; Revision anhängig beim Bundessozialgericht - BSG - unter dem Az. B 4 AS 32/14 R), folgt der Senat dieser Rechtsansicht nicht.

  • SG Nürnberg, 25.10.2016 - S 6 AS 1284/15

    Anrechnungszeitpunkt von Weihnachtsgeld im SGB II

    Es verbleibt daher in diesen Fällen beim Grundsatz der Einkommensberücksichtigung im Zuflussmonat nach § 11 Abs. 3 Satz 1 SGB II, (LSG Baden-Württemberg v. 25.06.2014 - L 2 AS 2373/13; SG Konstanz v. 16.04.2013 - S 11 AS 2587/12).

    Dies gilt umso mehr, wenn es sich, wie etwa bei der Regelung des § 11 Abs. 3 Satz 2 SGB II, um eine Ausnahmevorschrift handelt (s. LSG Baden-Württemberg v. 25.06.2014 - L 2 AS 2373/13).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung werden zu dieser Problematik kontroverse Auffassungen vertreten (s. LSG Baden-Württemberg v. 25.06.2014 - L 2 AS 2373/13 einerseits und LSG Niedersachsen-Bremen v. 09.02.2015 - L 11 AS 1352/14 B ER andererseits).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2022 - L 7 SO 2709/21

    Sozialhilfe - Einkommenseinsatz - einmalige Einnahme - Leistungserbringung für

    Mit Urteil vom 26. Juli 2021 hat das SG den Bescheid des Beklagten vom 26. November 2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 4. Februar 2021 aufgehoben und die Berufung gegen diese Entscheidung zugelassen, da sie auf einer Abweichung vom Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 25. Juni 2014 - L 2 AS 2373/13 - beruhe.

    Zwar habe der 2. Senat des LSG Baden-Württemberg in dem Urteil vom 25. Juni 2014 (L 2 AS 2373/13) die Auffassung vertreten, dass § 11 Abs. 3 Satz 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - die Parallelvorschrift zu § 82 Abs. 7 S. 1 SGB XII im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende - nach seinem Sinn und Zweck nicht anwendbar sei, wenn die Einnahme der Verwaltung erst in einem Zeitpunkt bekannt werde, in dem eine Berücksichtigung für den Folgemonat nicht mehr möglich sei.

    Im Übrigen wäre auch die von der Beklagten insoweit unter Heranziehung des Urteils des 2. Senat des LSG Baden-Württemberg vom 25. Juni 2014 (L 2 AS 2373/13) vertretene und in Abhängigkeit von dem ggf. nur schwer festzustellenden und von Zufälligkeiten abhängenden Zeitpunkt der verwaltungsseitigen Kenntnis eines Vermögenszuwachses eintretende Ausnahme zu § 82 Abs. 7 Satz 1 SGB XII dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung abträglich.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - L 31 AS 462/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nachzahlung von

    Eine Ausnahme von dieser gesetzlichen Regelung etwa unter dem Aspekt, dass der Zweck des § 11 Abs. 3 Satz 2 SGB II der Verwaltungsvereinfachung nicht mehr erreicht werden könne, wenn - wie im vorliegenden Fall - ohnehin eine Aufhebungs- und Erstattungsentscheidung erfolgen müsse, weil der Zufluss dem Leistungsträger erst nach dem Folgemonat bekannt geworden sei (so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Juni 2014, L 2 AS 2373/13, zitiert nach Juris, dort Leitsatz und Rn. 27), komme nicht in Betracht.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - L 32 AS 2616/16

    Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    So habe das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 25. Juni 2014 - L 2 AS 2373/13 - entschieden: Der wesentliche Zweck der Ausnahmeregelung des § 11 Abs. 3 Satz 2 SGB II bestehe in der Verwaltungsvereinfachung bei der Berücksichtigung von Einkommen.

    Das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. Juni 2014 - L 2 AS 2373/13 ist insoweit nicht von Bedeutung, denn die von diesem Landessozialgericht vertretene Rechtsauffassung ist nicht entscheidungserheblich gewesen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2017 - L 32 AS 1605/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Ermittlung des Hilfebedarfs unter

    Das davon abweichende Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. Juni 2014 - L 2 AS 2373/13 ist insoweit nicht von Bedeutung, denn die von diesem Landessozialgericht vertretene Rechtsauffassung ist nicht entscheidungserheblich gewesen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2015 - L 19 AS 2233/14
    Betreffend die Frage, ob die Regelung des § 11 Abs. 3 S. 2 SGB II uneingeschränkt nur für den Fall der Bewilligung von Arbeitslosengeld II Geltung beanspruchen kann und hingegen für den Fall der Rückabwicklung nach §§ 45, 48 SGB XII nicht einschlägig ist (bejahend: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2014 - L 2 AS 2373/13, wonach die Vorschrift nach Sinn und Zweck einschränkend auszulegen ist), ist ein Revisionsverfahren - B 4 AS 32/14 R anhängig.
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