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   LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2012 - L 2 AS 397/10   

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https://dejure.org/2012,31628
LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2012 - L 2 AS 397/10 (https://dejure.org/2012,31628)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.05.2012 - L 2 AS 397/10 (https://dejure.org/2012,31628)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - L 2 AS 397/10 (https://dejure.org/2012,31628)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Mehraufwandsentschädigung für Ein-Euro-Job bei arbeitsunfähiger Erkrankung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 615; BGB § 616 S. 1; SGB II § 16 Abs. 3 S. 2
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Mehraufwandsentschädigung für Ein-Euro-Job bei arbeitsunfähiger Erkrankung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Aufwandsentschädigung im Ein-Euro-Job während Krankheit

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ein-Euro-Job wird nur bei Anwesenheit bezahlt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ein-Euro-Job wird nur bei Anwesenheit bezahlt - Bezieher von SGB II-Leistungen erhält für krankheitsbedingte Fehlzeiten kein Geld

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 66/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2012 - L 2 AS 397/10
    Hierbei handelt es sich um einen von den sonstigen Ansprüchen nach dem SGB II abtrennbaren Streitgegenstand (Bundessozialgericht, Urteil vom 13. November 2008 - B 14 AS 66/07, zitiert nach juris, Rn. 9).

    (Urteil des BSG vom 13. November 2008 - B 14 AS 66/07 R, zitiert nach juris).

    Es wird jedoch in der Rechtsprechung und der Literatur davon ausgegangen, dass die Entschädigung für diejenigen Aufwendungen geleistet wird, die ursächlich auf die Wahrnehmung der Arbeitsgelegenheit zurückzuführen sind und die ohne die "Arbeitsleistung" nicht anfallen würden (vgl. Urteil des BSG vom 13. November 2008 -B 14 AS 66/07 R, zitiert nach juris, Rn. 12).

    Als "durch die Arbeit" bedingter Mehrbedarf kommen Fahrtkosten, Mehrbedarf für Arbeitskleidung, Wäsche, Körperreinigung, für Wäschewaschen sowie Ernährung in Betracht (Urteil des BSG vom 13. November 2008 - B 14 AS 66/07 R, zitiert nach juris, Rn. 12; so auch schon Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 23. Februar 1979 - 5 B 114/78 zu § 19 Abs. 2 Halbsatz 1 BSHG, zitiert nach juris).

    Die Mehraufwandsentschädigung sei zumindest so zu bemessen, dass die zusätzlichen Aufwendungen auf Grund des "Ein-Euro-Jobs" nicht aus der Regelleistung bzw. dem sonstigen Arbeitslosengeld II bestritten werden müssten (Urteil des BSG vom 13. November 2008 - B 14 AS 66/07 R, zitiert nach juris, Rn. 13).

  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 857/06

    Status von Ein-Euro-Jobbern

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2012 - L 2 AS 397/10
    Ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts wird nicht begründet (vgl. Urteil des BAG vom 26. September 2007 - 5 AZR 857/06, zitiert nach juris, Rn. 9).
  • BVerwG, 23.02.1979 - 5 B 114.78
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2012 - L 2 AS 397/10
    Als "durch die Arbeit" bedingter Mehrbedarf kommen Fahrtkosten, Mehrbedarf für Arbeitskleidung, Wäsche, Körperreinigung, für Wäschewaschen sowie Ernährung in Betracht (Urteil des BSG vom 13. November 2008 - B 14 AS 66/07 R, zitiert nach juris, Rn. 12; so auch schon Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 23. Februar 1979 - 5 B 114/78 zu § 19 Abs. 2 Halbsatz 1 BSHG, zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - L 5 AS 603/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse -

    Etwas anderes kann aber ausnahmsweise dann gelten, wenn ein bereits vor der Krankheit angefallener Aufwand fortwirkt, etwa - wie von der Klägerin behauptet - in Form von Kosten einer bereits angeschafften Zeitfahrkarte (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Mai 2012 - L 2 AS 397/10 -, juris Rn. 29).
  • LSG Sachsen, 27.03.2014 - L 3 AS 187/14

    Kein entschädigungsfähiger Mehraufwand bei vorzeitiger Beendigung des

    Wenn hingegen die Arbeit nicht ausgeübt wird, weil der Leistungsempfänger der Arbeit fern bleibt, zum Beispiel wegen einer Erkrankung oder wegen Urlaubs, besteht kein Anspruch auf Mehraufwendungsentschädigung (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Mai 2012 - L 2 AS 397/10 - JURIS-Dokument Rdnr. 22 ff.; Harks, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II [3. Aufl., 2012], § 16d Rdnr. 69; Stölting, in: Eicher, SGB II [3. Aufl., 2013], § 16d Rdnr. 61).
  • SG Wiesbaden, 24.02.2015 - S 33 AS 215/13
    Auch § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz findet auf die Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II keine Anwendung (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Mai 2012 - L 2 AS 397/10 -, Rn. 29, juris.).
  • LSG Sachsen, 27.03.2014 - 3 AS 187/14

    Arbeitsgelegenheit; Grundsicherung für Arbeitsuchende; vorläufiger Rechtsschutz;

    Wenn hingegen die Arbeit nicht ausgeübt wird, weil der Leistungsempfänger der Arbeit fern bleibt, zum Beispiel wegen einer Erkrankung oder wegen Urlaubs, besteht kein Anspruch auf Mehraufwendungsentschädigung (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Mai 2012 - L 2 AS 397/10 - JURIS-Dokument Rdnr. 22 ff.; Harks, in:.
  • BSG, 06.08.2013 - B 4 AS 326/13 B
    Die Mehraufwandsentschädigung ist jedenfalls so zu bemessen, dass die zusätzlichen Aufwendungen nicht aus dem Alg II bestritten werden müssen (vgl BSG Urteil vom 13.11.2008 - B 14 AS 66/07 R - BSGE 102, 73 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 3, RdNr 12; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II, K § 16d RdNr 110 ff, Stand 7/2012 mwN; so auch zB LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 24.5.2012 - L 2 AS 397/10 - juris RdNr 29).
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