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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2014 - L 2 AS 432/13 B   

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https://dejure.org/2014,3429
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2014 - L 2 AS 432/13 B (https://dejure.org/2014,3429)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.02.2014 - L 2 AS 432/13 B (https://dejure.org/2014,3429)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - L 2 AS 432/13 B (https://dejure.org/2014,3429)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2011 - L 19 AS 879/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2014 - L 2 AS 432/13
    Über die Beschwerde entscheidet der Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern und nicht durch den Einzelrichter gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1, § 33 Abs. 8 Satz 1 2. Halbs. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), auch wenn der Sache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 14.09.2011, Az. L 19 AS 879/10 B, Rn. 20 bei juris sowie Beschluss vom 06.05.2011, Az. L 6 B 20/09 SB, Rn. 16 bei juris, jeweils m.w.N., auch zur abweichenden Auffassung).

    Das Rechtsmittel der Beschwerde gegen eine Erinnerungsentscheidung nach § 56 Abs. 1 Satz 1 RVG ist auch gegeben (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 14.09.2011 a.a.O., Rn. 22 bei juris, m.w.N. auch zur abweichenden Auffassung).

    Auch wenn aus dem Wortlaut der Vorschrift nicht zwingend geschlossen werden kann, dass dies auch im Fall der Erledigung des Verfahrens durch ein angenommenes Anerkenntnis zu gelten hat, ist die Vorschrift aus systematischen und teleologischen Gründen dahingehend einschränkend auszulegen (vergleiche LSG NRW, Beschluss vom 14.09.2011 zum Aktenzeichen L 19 AS 879/10 B, Rn. 42 bei juris; LSG NRW Beschluss vom 8. September 2011 zum Az. L 1 KR 129/11 B, Rn 33 bei juris, jeweils m.w. Rechtsprechungsnachweisen).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - L 6 B 20/09

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2014 - L 2 AS 432/13
    Über die Beschwerde entscheidet der Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern und nicht durch den Einzelrichter gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1, § 33 Abs. 8 Satz 1 2. Halbs. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), auch wenn der Sache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 14.09.2011, Az. L 19 AS 879/10 B, Rn. 20 bei juris sowie Beschluss vom 06.05.2011, Az. L 6 B 20/09 SB, Rn. 16 bei juris, jeweils m.w.N., auch zur abweichenden Auffassung).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2011 - L 19 AS 634/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2014 - L 2 AS 432/13
    Eine Unterschreitung dieses Betrags im Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren kann nicht erfolgen, weil auch hier die Grundsätze der reformatio in peius zu beachten sind (siehe dazu auch den bereits benannten Beschluss des LSG NRW vom 8. September 2011, Rn. 30 bei juris, sowie LSG NRW Beschluss vom 22. August 2011 zum Aktenzeichen L 19 AS 634/10 B, Rn. 43 bei juris - betreffend das Beschwerdeverfahren) und eine Verschlechterung zulasten des Erinnerungsführers nur möglich ist, wenn auch von der Gegenseite Erinnerung eingelegt wurde (was hier nicht geschehen ist).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2011 - L 1 KR 129/11

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2014 - L 2 AS 432/13
    Auch wenn aus dem Wortlaut der Vorschrift nicht zwingend geschlossen werden kann, dass dies auch im Fall der Erledigung des Verfahrens durch ein angenommenes Anerkenntnis zu gelten hat, ist die Vorschrift aus systematischen und teleologischen Gründen dahingehend einschränkend auszulegen (vergleiche LSG NRW, Beschluss vom 14.09.2011 zum Aktenzeichen L 19 AS 879/10 B, Rn. 42 bei juris; LSG NRW Beschluss vom 8. September 2011 zum Az. L 1 KR 129/11 B, Rn 33 bei juris, jeweils m.w. Rechtsprechungsnachweisen).
  • LSG Thüringen, 15.04.2015 - L 6 SF 331/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Gegenstand des

    Legt die Staatskasse selbst keine Beschwerde ein, garantiert letzteres nur die Festsetzung auf die Gesamthöhe der von der Vorinstanz zuerkannten Gebühren (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Februar 2014 - L 2 AS 432/13 B, nach juris), nicht jedoch die - nicht angegriffene - Höhe einzelner Gebühren (vgl. Ahlmann in Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Auflage 2015, § 56 Rdnr. 7).
  • LAG Köln, 30.12.2015 - 12 Ta 358/15

    Streitwert eines Einigungsstelleneinsetzungsverfahrens

    Es besteht dafür auch kein öffentliches Interesse, da das Verfahren nach § 33 Abs. 1 RVG nur subsidiär eingreift, wenn entweder die Gebühren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnet werden oder es an einem solchen Wert fehlt, weil keine Gerichtsgebühren erhoben werden (LAG Köln 25. September 2009- 13 Ta 302/09 - mwN; LAG Hamm 2. August 2005 - 13 TaBV 17/05 - LAG Hamburg 27. August 2002 - 5 Ta 14/02 - LAG Köln 13. Dezember 1999- 13 (7) Ta 366/99 - ; LSG Nordrhein-Westfalen 26. Februar 2014- L 2 AS 432/13 B -) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2015 - L 6 AS 1863/14

    Rechtsanwaltsvergütung bei Beendigung des sozialgerichtlichen Verfahrens durch

    Der Senat sieht keine Veranlassung von seiner bisherigen verneinenden Rechtsprechung abzuweichen (vgl. Beschlüsse vom 03.01.2011 - L 6 AS 1399/10 B, vom 11.05.2011 - L 6 AS 200/11 B; ebenso LSG NRW Beschlüsse vom 26.02.2014 - L 2 AS 432/13 B; vom 25.05.2012 - L 19 AS 449/12 B; vom 28.05.2010 - L 19 B 286/09 AS).
  • LSG Thüringen, 28.09.2020 - L 1 SF 531/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

    Legt die Staatskasse selbst keine Beschwerde ein, garantiert letzteres nur die Festsetzung auf die Gesamthöhe der von der Vorinstanz zuerkannten Gebühren (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Februar 2014 - L 2 AS 432/13 B, nach Juris), nicht jedoch die - nicht angegriffene - Höhe einzelner.
  • LSG Thüringen, 09.10.2019 - L 1 SF 227/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erinnerungs- und

    Legt die Staatskasse selbst keine Erinnerung oder Beschwerde ein, garantiert letzteres die Festsetzung auf die Gesamthöhe der von der Vorinstanz bzw. durch den Urkundsbeamten zuerkannten Gebühren (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Januar 2019 - L 1 SF 1521/18 BRG, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Februar 2014 - L 2 AS 432/13 B, juris), nicht jedoch die - nicht angegriffene - Höhe einzelner Gebühren (vgl. Ahlmann in Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Auflage 2015, § 56 Rdnr. 7).
  • SG Altenburg, 13.12.2018 - S 20 SF 359/17
    Legt die Staatskasse selbst keine Erinnerung oder Beschwerde ein, garantiert letzteres die Festsetzung auf die Gesamthöhe der von der Vorinstanz bzw. durch den Urkundsbeamten zuerkannten Gebühren (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Januar 2019 - L 1 SF 1521/18 BRG, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Februar 2014 - L 2 AS 432/13 B, juris), nicht jedoch die - nicht angegriffene - Höhe einzelner Gebühren (vgl. Ahlmann in Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Auflage 2015, § 56 Rdnr. 7).
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