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   LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 2 AS 4330/11 B   

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https://dejure.org/2011,6213
LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 2 AS 4330/11 B (https://dejure.org/2011,6213)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.10.2011 - L 2 AS 4330/11 B (https://dejure.org/2011,6213)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - L 2 AS 4330/11 B (https://dejure.org/2011,6213)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Fehlen hinreichender Erfolgsaussicht - Arbeitslosengeld II - Rüge der Verfassungswidrigkeit des Regelbedarfs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen die Höhe der seit 1.1.2011 geltenden Regelsätze nach dem SGB II wird verwehrt; Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht; Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze nach ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 19; SGB II § 20; SGG § 73a
    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht; Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze nach dem SGB II seit dem 1.1.2011

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Bayern, 05.07.2011 - L 7 AS 334/11

    Wegen Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 2 AS 4330/11
    Keine Prozesskostenhilfe für Klage gegen die Höhe der seit 1. Januar 2011 geltenden Regelsätze nach dem SGB II. Die aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) durch den Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2011 vorgenommenen Neuregelungen der existenzsichernden Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entsprechen den Vorgaben des BVerfG (so auch bereits Beschlüsse des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. Mai 2011, Az. L 7 AS 342/11 B und vom 5. Juli 2011, L 7 AS 334/11 B, jeweils zitiert nach ; vgl. zum SGB XII ferner Beschluss des Senats vom 27. September 2011, Az. L 2 SO 3903/11 B).

    Der Senat ist der Auffassung - auch wenn es hierzu vereinzelt anderslautende Stimmen in der Literatur gibt - dass die aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) durch den Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2011 vorgenommenen Neuregelungen der existenzsichernden Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung den Vorgaben des BVerfG entsprechen (so auch bereits Beschlüsse des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. Mai 2011, Az. L 7 AS 342/11 B und vom 5. Juli 2011, L 7 AS 334/11 B, jeweils zitiert nach ; vgl. zum SGB XII ferner Beschluss des Senats vom 27. September 2011, Az. L 2 SO 3903/11 B).

  • LSG Bayern, 27.05.2011 - L 7 AS 342/11

    Prozesskostenhilfe, fehlende Erfolgsaussicht, Mutwilligkeit, Regelbedarfe,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 2 AS 4330/11
    Keine Prozesskostenhilfe für Klage gegen die Höhe der seit 1. Januar 2011 geltenden Regelsätze nach dem SGB II. Die aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) durch den Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2011 vorgenommenen Neuregelungen der existenzsichernden Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entsprechen den Vorgaben des BVerfG (so auch bereits Beschlüsse des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. Mai 2011, Az. L 7 AS 342/11 B und vom 5. Juli 2011, L 7 AS 334/11 B, jeweils zitiert nach ; vgl. zum SGB XII ferner Beschluss des Senats vom 27. September 2011, Az. L 2 SO 3903/11 B).

    Der Senat ist der Auffassung - auch wenn es hierzu vereinzelt anderslautende Stimmen in der Literatur gibt - dass die aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) durch den Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2011 vorgenommenen Neuregelungen der existenzsichernden Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung den Vorgaben des BVerfG entsprechen (so auch bereits Beschlüsse des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. Mai 2011, Az. L 7 AS 342/11 B und vom 5. Juli 2011, L 7 AS 334/11 B, jeweils zitiert nach ; vgl. zum SGB XII ferner Beschluss des Senats vom 27. September 2011, Az. L 2 SO 3903/11 B).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 2 AS 4330/11
    Keine Prozesskostenhilfe für Klage gegen die Höhe der seit 1. Januar 2011 geltenden Regelsätze nach dem SGB II. Die aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) durch den Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2011 vorgenommenen Neuregelungen der existenzsichernden Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entsprechen den Vorgaben des BVerfG (so auch bereits Beschlüsse des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. Mai 2011, Az. L 7 AS 342/11 B und vom 5. Juli 2011, L 7 AS 334/11 B, jeweils zitiert nach ; vgl. zum SGB XII ferner Beschluss des Senats vom 27. September 2011, Az. L 2 SO 3903/11 B).

    Der Senat ist der Auffassung - auch wenn es hierzu vereinzelt anderslautende Stimmen in der Literatur gibt - dass die aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) durch den Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2011 vorgenommenen Neuregelungen der existenzsichernden Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung den Vorgaben des BVerfG entsprechen (so auch bereits Beschlüsse des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. Mai 2011, Az. L 7 AS 342/11 B und vom 5. Juli 2011, L 7 AS 334/11 B, jeweils zitiert nach ; vgl. zum SGB XII ferner Beschluss des Senats vom 27. September 2011, Az. L 2 SO 3903/11 B).

  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2011 - L 12 AS 1077/11

    Arbeitslosengeld II - Neuregelung des Regelbedarfs - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 2 AS 4330/11
    Der Umstand, dass der 12. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg mit Urteil vom 10. Juni 2011 (Az. L 12 AS 1077/11, zitiert nach , dort Rn. 38) der Frage der Verfassungsmäßigkeit der ab dem 1. Januar 2011 gültigen Neufassung des § 20 Abs. 2 SGB II angesichts des Umstandes, dass hierzu höchstrichterliche Rechtsprechung noch nicht ergangen ist, gleichwohl aber eine Vielzahl von Verfahren mit dem Streitgegenstand anhängig sind, grundsätzliche Bedeutung beigemessen und auf diese Weise den Weg zur Entscheidung durch das Bundessozialgericht eröffnet hat, erlaubt nicht den von der Klägerin gezogenen Rückschluss, dass für das vorliegende Verfahren, das mit im wesentlichen identischer Begründung geführt wird, hinreichende Erfolgsaussicht besteht.
  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 2 AS 4330/11
    Es existiert kein "Automatismus" dergestalt, dass aus der Zulassung einer Revision durch einen anderen Senat desselben Berufungsgerichts bzw. der nachfolgenden Anhängigkeit eines Revisionsverfahrens (das vom 12. Senat entschiedene Verfahren ist beim BSG anhängig unter dem Az. B 14 AS 153/11 R) bei dem Revisionsgericht auf hinreichende Erfolgsaussichten eines rechtlich im wesentlichen gleichgelagerten Verfahrens geschlossen werden kann.
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