Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 442/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 22 SGB 2
Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)
Landessozialgericht korrigiert Hartz IV-Richtlinien zu Unterkunftskosten
Verfahrensgang
- SG Halle, 05.02.2014 - S 34 AS 6040/12
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 442/15
- BSG, 02.09.2019 - B 14 AS 303/18 B
Wird zitiert von ... (11)
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 543/15
Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)
Diese Leistungsbewilligung war nach Zurückweisung des Widerspruchs im Übrigen Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Halle (Aktenzeichen S 34 AS 6040/12) und eines Berufungsverfahrens vor dem erkennenden Senat (Aktenzeichen L 2 AS 442/15), in welchem mit Urteil ebenfalls vom 30. Mai 2018 entschieden wurde.Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 442/15, L 2 AS 443/15, L 2 AS 542/15 und L 2 AS 541/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden.
Wie bereits in den Parallelentscheidungen des Senates ebenfalls vom 30. Mai 2018 ausgeführt (u.a. L 2 AS 442/15), lässt sich demnach aus den Daten aus 2012 als Grenzwert für einen Ein-Personen-Haushalt eine maximale Brutto-Kaltmiete von 303, 00 EUR schlüssig begründen.
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 542/15
Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)
Diese Leistungsbewilligung war nach Zurückweisung des Widerspruchs im Übrigen Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Halle (Aktenzeichen S 34 AS 6040/12) und eines Berufungsverfahrens vor dem erkennenden Senat (Aktenzeichen L 2 AS 442/15), in welchem mit Urteil ebenfalls vom 30. Mai 2018 entschieden wurde.Die Berichterstatterin hat mit Verfügung vom 22. August 2017 in Verfahren L 2 AS 442/15 Fragen an den Beklagten zum schlüssigen Konzept gerichtet, erweitert um die Fragen des Prozessbevollmächtigten der Klägerin in einem Schreiben vom 2. November 2017.
Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 442/15, L 2 AS 443/15, L 2 AS 541/15 und L 2 AS 543/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden.
- SG Magdeburg, 05.01.2021 - S 32 AS 3077/16
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft und Heizung; Bestimmung …
Diese Vorschrift gewährt nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers kein subjektiv-öffentliches Recht des Leistungsempfängers auf eine wirtschaftliche Leistungsverwaltung der Grundsicherungsträger (…vgl. BT-Drucksache 17/3404, S. 98; vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.05.2018 - L 2 AS 442/15 -, juris Rn. 107).
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 541/15
Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)
Diese Leistungsbewilligung war nach Zurückweisung des Widerspruchs im Übrigen Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Halle (Aktenzeichen S 34 AS 6040/12) und eines Berufungsverfahrens vor dem erkennenden Senat (Aktenzeichen L 2 AS 442/15), in welchem mit Urteil ebenfalls vom 30. Mai 2018 entschieden wurde.Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 442/15, L 2 AS 443/15, L 2 AS 542/15 und L 2 AS 543/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden.
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 443/15
Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)
Diese Leistungsbewilligung war nach Zurückweisung des Widerspruchs im Übrigen Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Halle (Aktenzeichen S 34 AS 6040/12) und eines Berufungsverfahrens vor dem erkennenden Senat (L 2 AS 442/15), in welchem mit Urteil ebenfalls vom 30. Mai 2018 entschieden wurde.Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 442/15, L 2 AS 541/15, L 2 AS 542/15 und L 2 AS 543/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden.
- SG Magdeburg, 09.10.2020 - S 27 AS 2683/19
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Einpersonenhaushalt im Landkreis …
Dem Leistungsberechtigten kann lediglich ein Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensausübung durch den Leistungsträger über den Gebrauch der ihm eingeräumten Möglichkeit zum Verzicht auf ein Kostensenkungsverfahren zustehen (LSG Sachsen-Anhalt vom 30. Mai 2018, L 2 AS 442/15, Rn. 107, juris). - SG Magdeburg, 22.02.2021 - S 32 AS 381/19
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …
Diese Vorschrift gewährt nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers kein subjektiv-öffentliches Recht des Leistungsempfängers auf eine wirtschaftliche Leistungsverwaltung der Grundsicherungsträger (…vgl. BT-Drucksache 17/3404, S. 98; vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.05.2018 - L 2 AS 442/15 -, juris Rn. 107). - LSG Sachsen-Anhalt, 11.08.2022 - L 5 AS 327/18
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - …
Die Unterkunftsrichtlinie hat den Charakter einer bloßen Verwaltungsvorschrift, die keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen entfaltet (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Mai 2018, L 2 AS 442/15 juris, Rn. 56 unter Verweis auf BSG…, Urteil vom 19. Oktober 2010, B 14 AS 50/10 R juris, Rn. 26). - SG Magdeburg, 07.06.2022 - S 28 AS 2361/14
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - …
Es handelt sich lediglich um eine Verwaltungsvorschrift, die keine unmittelbare Außenwirkung entfaltet (wie hier: LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 30.05.2018 - L 2 AS 442/15 - juris, Rn. 56 ff., unter Verweis auf BSG, Urt. v. 19.10.2010 - B 14 AS 50/19 - juris, Rn. 26) und dementsprechend nicht veröffentlicht werden muss. - SG Magdeburg, 21.06.2022 - S 28 AS 628/19
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - …
Es handelt sich lediglich um eine Verwaltungsvorschrift, die keine unmittelbare Außenwirkung entfaltet (wie hier: LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 30.05.2018 - L 2 AS 442/15 - juris, Rn. 56 ff., unter Verweis auf BSG, Urt. v. 19.10.2010 - B 14 AS 50/19 - juris, Rn. 26) und dementsprechend nicht veröffentlicht werden muss. - SG Magdeburg, 21.06.2022 - S 28 AS 1977/16
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - …