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   LSG Sachsen, 25.02.2010 - L 2 AS 451/09   

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https://dejure.org/2010,3236
LSG Sachsen, 25.02.2010 - L 2 AS 451/09 (https://dejure.org/2010,3236)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 25.02.2010 - L 2 AS 451/09 (https://dejure.org/2010,3236)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - L 2 AS 451/09 (https://dejure.org/2010,3236)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Mahngebühr durch eine Regionaldirektion für die Beitreibung einer Erstattungsforderung einer nach § 44b Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) errichtete Arbeitsgemeinschaft (ARGE); Rechtmäßigkeit einer Vollstreckung i.R.d. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Qualifizierung der Festsetzung von Mahngebühren als Verwaltungsakt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Die Bundesagentur für Arbeit ist nicht dazu berechtigt, Mahngebühren im eigenen Namen auf Forderungen zu erheben, mit deren Einzug sie von der Arbeitsgemeinschaft beauftragt worden ist

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sächsisches LSG zur Erhebung von Mahngebühren durch Bundesagentur für Arbeit - Mahngebühren müssen ausdrücklich im Namen der ARGE und nicht durch Bundesagentur für Arbeit festgesetzt werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.06.1999 - B 7 AL 264/98 B

    Anfechtbarkeit einer Zahlungsaufforderung der Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.02.2010 - L 2 AS 451/09
    Sie verweist darauf, dass das BSG die Rechtsauffassung vertreten habe, dass die Mahnung im Sinne des§ 3 Abs. 3 Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) eine unselbständige Vorbereitungshandlung zur Vollstreckungsanordnung sei (BSG, Beschluss vom 05.08.1997 - 11 BAr 95/97 - und Beschluss vom 07.06.1999 - B 7 AL 264/98 B -).

    Der Beklagten ist zwar zuzugeben, dass eine Mahnung lediglich eine unselbstständige Vorbereitungshandlung zur Vollstreckungsanordnung oder zu den eigentlichen Vollstreckungshandlungen darstellt und damit nicht anfechtbar ist (so z.B. BSG, Beschluss vom 07.06.1999 - B 7 AL 264/98 B -).

    Eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts liegt dagegen nicht vor; denn in den vom BSG entschiedenen Fällen zu Mahnungen im Sinne des § 3 Abs. 3 VwVG (Beschlüsse vom 07.06.1999 - B 7 AL 264/98 B- und vom 05.08.1997 - 11 BAr 95/97 -) wurden mit den Zahlungsaufforderungen jeweils keine Mahngebühren geltend gemacht.

  • BSG, 05.08.1997 - 11 BAr 95/97

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Notwendigkeit der hinreichenden Aussicht auf

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.02.2010 - L 2 AS 451/09
    Sie verweist darauf, dass das BSG die Rechtsauffassung vertreten habe, dass die Mahnung im Sinne des§ 3 Abs. 3 Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) eine unselbständige Vorbereitungshandlung zur Vollstreckungsanordnung sei (BSG, Beschluss vom 05.08.1997 - 11 BAr 95/97 - und Beschluss vom 07.06.1999 - B 7 AL 264/98 B -).

    Eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts liegt dagegen nicht vor; denn in den vom BSG entschiedenen Fällen zu Mahnungen im Sinne des § 3 Abs. 3 VwVG (Beschlüsse vom 07.06.1999 - B 7 AL 264/98 B- und vom 05.08.1997 - 11 BAr 95/97 -) wurden mit den Zahlungsaufforderungen jeweils keine Mahngebühren geltend gemacht.

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.02.2010 - L 2 AS 451/09
    Angesichts der (unzulässigen, vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04, 2 BvR 2434/04 -) Mischverwaltung im Bereich der Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II ließe sich sowohl an die Anwendbarkeit von bundes- wie auch landesrechtlichen Verwaltungsvollstreckungsvorschriften denken.

    So hat auch das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 20.12.2007 (a.a.O., Rn. 194) die Unsicherheiten über die Zuordnung von Zuständigkeiten bei der Verwaltungsvollstreckung angesprochen und dabei insbesondere darauf hingewiesen, dass bei der Rückforderung einer Gesamtleistung, bei der - wie hier - teilweise Leistungen in der Trägerschaft der Bundesagentur und teilweise solche in kommunaler Trägerschaft berührt sind, dies sogar Anlass für unterschiedliche Vollstreckungsverfahren bieten könnte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2008 - 12 B 253/08

    Zulässigkeit eines Antrags auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes i.R.e.

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.02.2010 - L 2 AS 451/09
    Deshalb müssten auch Mahngebühren als notwendiger Teil der Mahnung gewertet werden; dies habe auch das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 13.03.2008 - 12 B 253/08 - Randnr. 5) entschieden.

    Auch kann entgegen der Auffassung der Beklagten aus dem Beschluss des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.03.2008 - 12 B 253/08 - nicht geschlussfolgert werden, dass das OVG Mahngebühren als notwendigen Teil der Mahnung - ohne Verwaltungsaktsqualität - gewertet hat.

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2009 - L 8 B 208/07

    Auftragsverhältnis zwischen der BA und einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB 2

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.02.2010 - L 2 AS 451/09
    Rechtsfolge des Handelns im eigenen Namen entgegen § 89 Abs. 1 SGB X ist die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes (Engelmann, a.a.O., § 89 Rn. 4 m.w.N.; vgl. auch LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.03.2009 - L 8 B 208/07 - zitiert nach Juris Randnr. 20).
  • VGH Hessen, 05.11.2008 - 6 A 713/08

    Finanzportfolioverwaltung

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.02.2010 - L 2 AS 451/09
    Anders als die Mahnung selbst stellt jedoch die Festsetzung von Mahngebühren in bestimmter Höhe auf gesetzlicher Grundlage ein hoheitliches Handeln mit Außenwirkung zur Regelung eines Einzelfalls dar (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 05.11.2008 - 6 A 713/08 - zitiert nach Juris Randnr. 54; App, in: Engelhardt/App, VwVG und VwZG, 8. Aufl. 2008, § 3 Randnr. 8 und § 19 Randnr. 7 VwVG), da hierdurch Zahlungspflichten des Bürgers durch einseitige behördliche Anordnung in einer genau bestimmten Höhe begründet werden sollen und wegen dieser auch die Zwangsvollstreckung erfolgen soll.
  • VGH Bayern, 13.09.1999 - 23 ZB 99.2507
    Auszug aus LSG Sachsen, 25.02.2010 - L 2 AS 451/09
    Dies sehe auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof so (Beschluss vom 13.09.1999 - 23 ZB 99.2507 -).
  • LSG Bayern, 12.05.2010 - L 16 AS 829/09

    Erstattung der Vorverfahrenskosten gem § 63 SGB 10 - Zulässigkeit des

    Die Regelung besteht darin, dass der Antragsteller unmittelbar dadurch verpflichtet wird, die Mahngebühr zu zahlen (vgl. auch Sächsisches LSG, Urteil vom 25.02.2010, L 2 AS 451/09, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.02.2010, L 22 LW 2/10 B ER, Hessischer VGH, Beschluss vom 05.11.2008, 6 A 713/08, Appt in Engelhardt-Appt, VwVG und VwZG, 8. Auflage 2008, § 19, RdNr. 7).
  • LSG Sachsen, 12.01.2010 - L 7 AS 653/09

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruches und einer Anfechtungsklage gegen einen

    Daher bedarf es in diesem Verfahren keiner Entscheidung über die bestehenden Unsicherheiten über die Zuordnung von Zuständigkeiten bei der Verwaltungsvollstreckung (vgl. hierzu z.B. BVerfG, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 2 BvR 2433/04 und 2 BvR 2434/04, Rn 193f) und die Rechtmäßigkeit der Beauftragung der BA zur Durchführung des Einziehungsverfahrens (vgl. hierzu z.B. Sozialgericht Leipzig, Urteil vom 26. Mai 2009 - S 23 AS 457/08, Berufung anhängig unter dem Aktenzeichen L 2 AS 451/09).
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2013 - L 6 AS 277/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschwerde gegen ablehnende PKH

    Zur vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 3. August 2010 (BGBl. I S. 1112) geltenden Rechtslage war zwar bezogen auf den Forderungseizug obergerichtlich ein Auftrags- oder auftragsähnlichen Verhältnis entsprechend §§ 88 ff. SGB X zwischen Arbeitsgemeinschaft und Bundesagentur in Betracht gezogen worden (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. März 2009 - L 8 B 208/07; Sächs. LSG, Urteil vom 25. Februar 2010 - L 2 AS 451/09); das Bundessozialgericht ist dieser Sichtweise aber nicht beigetreten (BSG, Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 54/10 R - BSGE 108, 229 = SozR 4-4200 § 44b Nr. 3) und hat seine Auffassung - anders als der Kläger meint - nicht nur mit der (zwischenzeitlich behobenen) Unklarheit bzgl. der Zuordnung der Verwaltungszuständigkeit sondern auch damit begründet, dass die im Falle der "Redelegation" bestehende Teilidentität der Beteiligten mit dem Wesen des Auftrags grundsätzlich unvereinbar sei (BSG, a.a.O., Rn. 23).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.09.2011 - L 5 AS 239/11

    Ausschluss von einstweiligem Rechtsschutz bei bindend gewordenem ablehnenden

    Der Senat kann hier offen lassen, ob der Antragsgegner für die begehrte Mietschuldenübernahme sachlich zuständig ist (so Beschluss des erkennenden Senats vom 16. September 2010, L 5 AS 288/10 B ER und L 5 AS 289/10 B, vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Februar 2010, L 2 AS 451/09; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. November 2010, L 7 AS 606/10 B ER, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.08.2011 - L 13 AS 1372/11
    Soweit es sich der Rechtsprechung des Sächsischen Landessozialgerichts (Urteil vom 25. Februar 2010 - L 2 AS 451/09 - veröffentlicht in Juris) nicht angeschlossen hat, handelt es sich nicht um eine Entscheidung eines Gerichts im Sinne des § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG.
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