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   LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2017 - L 2 AS 488/17   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2017 - L 2 AS 488/17 (https://dejure.org/2017,34979)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.08.2017 - L 2 AS 488/17 (https://dejure.org/2017,34979)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. August 2017 - L 2 AS 488/17 (https://dejure.org/2017,34979)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Eingliederungsverwaltungsaktes; Ermessensentscheidung; Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Angemessenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Eingliederungsverwaltungsaktes; Ermessensentscheidung; Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Angemessenheit

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Eingliederungsverwaltungsaktes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eingliederungsverwaltungsakt bedarf zumutbarer Pflichten

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2017 - L 2 AS 488/17
    Dies bedeutet aber nicht, dass die Leistungen voraussetzungslos zur Verfügung gestellt werden müssen (vgl. BSG, Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R, RdNr. 51 bei juris, unter Hinweis auf den Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09, RdNr. 13 bei juris).

    Bei der Konkretisierung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums steht dem Gesetzgeber vielmehr ein Gestaltungsspielraum zu (BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, RdNr. 138 bei juris), der ihn verfassungsrechtlich nicht daran hindert, die Gewährung existenzsichernder Leistungen nach dem SGB II an (Mitwirkungs-) Obliegenheiten zu knüpfen und bei deren Verletzung leistungsrechtliche Minderungen vorzusehen (BSG, vom 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R, RdNr. 52 bei juris).

    Eine andere Auslegung würde letztlich zu einem Recht auf eine voraussetzungslose steuerfinanzierte Staatsleistung (sogenanntes bedingungsloses Grundeinkommen) führen; eine solche Entscheidung muss aber dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben (BSG, vom 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R, RdNr. 53 bei juris).

    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, solange die unerlässlichen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen (BSG, vom 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R, RdNr. 54 bei juris; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.07.2016 - L 11 AS 162/16, RdNr. 20 bei juris; Berlit in LPK-SGB II, § 31 RdNr. 13 mwN).

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2017 - L 2 AS 488/17
    Unterzeichnet ein Leistungsberechtigter einen ihm unterbreiteten Entwurf einer Eingliederungsvereinbarung nicht, besteht jedenfalls deshalb Raum für den Erlass eines ersetzenden Eingliederungsverwaltungsaktes (BSG, Urteil vom 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R, RdNr. 11 bei juris mwN).

    Die ersetzenden Regelungen sind im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens nach denselben Maßstäben zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen, wie dies für die konsensuale Eingliederungsvereinbarung gilt (BSG, Urteile vom 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R, RdNr. 12 bei juris).

    Dies erfordert, dass die Konkretisierung der Eigenbemühungen des Leistungsempfängers nur zulässig ist, wenn ihr eine angemessene vertragliche Leistung der Behörde, also der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB II gegenübersteht (BSG, Urteil vom 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R, RdNr. 13 bei juris).

    Dies ist nicht der Fall, wenn über den Verweis auf die Rechtsansprüche der Erstattung von Bewerbungskosten und Fahrtkosten hinaus keine konkreten Eingliederungsleistungen bezeichnet werden, ohne dass dies von hinreichenden Ermessenserwägungen getragen wäre (BSG, Urteil vom 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R, RdNr. 21 bei juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2015 - L 12 AS 1884/15

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2017 - L 2 AS 488/17
    Ein Verstoß gegen die nach Art. 2 GG grundgesetzlich garantierte Vertragsfreiheit liegt schon deshalb nicht vor, weil der Kläger gerade nicht zum Abschluss eines Vertrages gezwungen wird, sondern bei fehlender Einigung ein Verwaltungsakt ergeht, den der Kläger gerichtlich überprüfen lassen kann (vgl. Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 15.11.2012 - L 4 AS 73/12, RdNr. 22 bei juris; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2015 - L 12 AS 1884/15 B ER, RdNr. 17 bei juris).

    Dem schließt sich der Senat an (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13, RdNr. 35 bei juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2015 - L 12 AS 1884/15 B ER, RdNrn. 17 f. bei juris).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2017 - L 2 AS 488/17
    Dieses Grundrecht ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat (BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, RdNrn.

    Bei der Konkretisierung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums steht dem Gesetzgeber vielmehr ein Gestaltungsspielraum zu (BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, RdNr. 138 bei juris), der ihn verfassungsrechtlich nicht daran hindert, die Gewährung existenzsichernder Leistungen nach dem SGB II an (Mitwirkungs-) Obliegenheiten zu knüpfen und bei deren Verletzung leistungsrechtliche Minderungen vorzusehen (BSG, vom 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R, RdNr. 52 bei juris).

  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 45/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Anfechtungsklage -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2017 - L 2 AS 488/17
    Dies ist grundsätzlich möglich und statthaft (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 15.06.2016 - B 4 AS 45/15 R, RdNr. 18 bei juris).

    Grundlegende Bedenken gegen die Handlungsform des Eingliederungsaktes und die dort getroffenen Verpflichtungen des Leistungsberechtigten bestehen aus seiner Sicht nicht (so auch BSG, Urteil vom 15.06.2016 - B 4 AS 45/15 R, RdNr. 14 bei juris).

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2017 - L 2 AS 488/17
    Hinsichtlich der von ihm geltend gemachten Bedenken sei ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig (1 BvL 7/16).

    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergibt sich auch nicht aus dem beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren (1 BvL 7/16).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.06.2017 - L 25 AS 1631/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2017 - L 2 AS 488/17
    Der Eingliederungsverwaltungsakt hat sich nicht durch Zeitablauf nach § 39 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) erledigt, denn er entfaltet noch Regelungswirkungen, weil der Beklagte auf die Verletzung der Pflichten aus diesem Eingliederungsverwaltungsakt zwei Sanktionsbescheide (12.10.2016 und 14.02.2017) gestützt hat und das Klageverfahren gegen den letzten Sanktionsbescheid noch anhängig ist (vgl. hierzu Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.06.2017 - L 25 AS 1631/16, RdNr. 63 bei juris).

    Hierfür spricht auch, dass unklar ist, ob in dem Verfahren gegen den Sanktionsbescheid überhaupt eine Inzidenterprüfung erfolgen wird, weil sich dieser auch aus anderen Gründen als rechtswidrig erweisen kann (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.06.2017 - L 25 AS 1631/16, RdNr. 63 bei juris).

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2017 - L 2 AS 488/17
    Diese liegt vor, wenn die hinreichend bestimmte (konkrete) Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Entscheidung ergehen wird (BSG, Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R, RdNr. 16 bei juris).

    Die Klage bleibt daher unabhängig von der Entscheidung des Senats, welche Klageart hier statthaft ist, zulässig, da die Umstellung einer Anfechtungsklage auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage keine Klageänderung und daher auch im Revisionsverfahren noch möglich ist (BSG, Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R, RdNr. 12 bei juris).

  • BSG, 12.05.2017 - B 7 AY 1/16 R

    Kürzung von Asylbewerberleistungen auf das "unabweisbar Gebotene" bei Verstoß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2017 - L 2 AS 488/17
    Diese Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht aktuell mit Urteil vom 12.05.2017 nochmals bestätigt und erneut festgestellt, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums den Gesetzgeber nicht daran hindert, die uneingeschränkte Gewährung existenzsichernder Leistungen an die Einhaltung von Mitwirkungspflichten zu knüpfen (Pressemitteilung 23/2017 vom 12.05.2017 - B 7 AY 1/16 R).
  • LSG Bayern, 20.07.2016 - L 11 AS 162/16

    Kein Anspruch auf Alg II bei wiederholter Pflichtverletzung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2017 - L 2 AS 488/17
    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, solange die unerlässlichen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen (BSG, vom 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R, RdNr. 54 bei juris; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.07.2016 - L 11 AS 162/16, RdNr. 20 bei juris; Berlit in LPK-SGB II, § 31 RdNr. 13 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2014 - L 19 AS 749/13
  • BVerfG, 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf

  • LSG Hamburg, 15.11.2012 - L 4 AS 73/12
  • BVerwG, 23.02.1979 - 5 B 114.78
  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 33/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Zurückweisung der Berufung

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 30/15 R

    Wegfall des Arbeitslosengeld II - Nichterfüllung von Pflichten aus der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2018 - L 7 AS 2008/17

    Rechtmäßigkeit eines Sanktionsbescheides

    Eine gegen den Bescheid vom 14.09.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.09.2016 beim Sozialgericht Aachen erhobene Klage (S 2 AS 950/16, Urteil vom 26.01.2017) sowie eine Berufung (L 2 AS 488/17, Urteil vom 31.08.2017) blieben erfolglos, ebenso eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BSG (B 14 AS 360/17 B, Beschluss vom 31.08.2017).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2020 - L 32 AS 2354/15

    Minderung von Arbeitslosengeld II iHv 30 vH der Regelleistung; wichtiger Grund;

    Die mit der Anfechtungsklage angestrebte Aufhebung des die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsaktes ist erforderlich, um mögliche Sanktionen abzuwehren (so auch BSG, Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 195/11 R, Rdnrn 13, 10, 5; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Juni 2017 - L 25 AS 1631/16, Rdnr. 63, zitiert nach juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. August 2017 - L 2 AS 488/17, Rdnr. 20; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. Februar 2014 - L 3 AS 639/10, Rdnr. 28, zitiert nach juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Dezember 2012 - L 3 AS 2192/12, Rdnr. 22, zitiert nach juris, Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Februar 2008 - L 3 AS 4/08, Rdnr. 29, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2017 - L 2 AS 697/17

    Eingliederungsverwaltungsakt

    Hiergegen hat der Antragsteller Berufung eingelegt (Az.: L 2 AS 488/17).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2019 - L 7 AS 1790/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Ein Widerspruchsverfahren, eine beim Sozialgericht Aachen erhobene Klage (S 2 AS 950/16, Urteil vom 26.01.2017), eine Berufung (L 2 AS 488/17, Urteil vom 31.08.2017) und eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BSG (B 14 AS 360/17 B, Beschluss vom 31.08.2017) blieben erfolglos.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2018 - L 7 AS 2151/17

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Der Umstand, dass der Beklagte auf den Eingliederungsbescheid die Annahme einer Obliegenheitsverletzung der Klägerin stützt und die deshalb festgestellte Sanktion (Bescheid vom 07.02.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.04.2017) noch nicht bestandskräftig, sondern Gegenstand des Berufungsverfahrens L 7 AS 1063/18 ist, steht der Annahme einer Erledigung durch Zeitablauf nicht entgegen (abweichend LSG Nordrhein-Westfalen Urteile 31.08.2017 - L 2 AS 488/17 und vom 26.02.2016 - L 19 AS 1536/17).
  • SG Aachen, 06.09.2017 - S 4 AS 157/17

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Eingliederungsverwaltungsaktes und eines

    Die dagegen eingelegte Berufung (Az.: L 2 AS 488/17) wurde zurückgewiesen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2022 - L 1 AS 101/18

    Minderung des Arbeitslosengeldes II - Nichterfüllung von Pflichten aus der

    Die mit der Anfechtungsklage angestrebte Aufhebung des EGV-VA ist erforderlich, um mögliche Sanktionen abzuwehren (so auch BSG, Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 195/11 R - juris Rn 13, 10, 5; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Juni 2017 - L 25 AS 1631/16 - juris Rn. 63; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. August 2017 - L 2 AS 488/17 - juris Rn. 20; Sächsisches LSG, Urteil vom 27. Februar 2014 - L 3 AS 639/10 - juris Rn. 28; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Dezember 2012 - L 3 AS 2192/12 - juris Rn. 22; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Februar 2008 - L 3 AS 4/08 - juris Rn. 29).
  • SG Düsseldorf, 26.08.2019 - S 18 AS 2763/19
    Dies erfordert, dass die Konkretisierung der Eigenbemühungen des Leistungsempfängers nur zulässig ist, wenn ihr eine angemessene vertragliche Leistung der Behörde, also der Leistungen zur Ein-gliederung in Arbeit nach § 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SGB II gegenübersteht (BSG, Urteil vom 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R; LSG NRW, Beschluss vom 31. August 2017 - L 2 AS 488/17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 13 AS 141/17
    Der EinglVA galt nur für die Zeit vom 23. Januar 2015 bis 12. Juli 2015, so dass der Kläger zwischenzeitlich nicht mehr verpflichtet ist, die darin festgehaltenen Pflichten zu erfüllen (BSG, Urteil vom 15. Juni 2016 - B 4 AS 45/15 R - juris Rn 15; a.A. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Januar 2017 - L 2 AS 488/17 - wonach eine Erledigung durch Zeitablauf nicht eintritt, wenn aufgrund von Verstößen gegen den EinglVA Sanktionen im Streit stehen).
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