Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 541/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,86366
LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 541/15 (https://dejure.org/2018,86366)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.05.2018 - L 2 AS 541/15 (https://dejure.org/2018,86366)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - L 2 AS 541/15 (https://dejure.org/2018,86366)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,86366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22c Abs 2 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - schlüssiges Konzept - Überprüfung und ggf Fortschreibung - Beginn der Zweijahresfrist - Nachholung durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 60/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unangemessenheit der Heizkosten -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 541/15
    Es werde auf die Entscheidung des BSG mit Urteil vom 12. Juni 2013, B 14 AS 60/12 R, verwiesen.

    Dies hat das BSG zwar ausdrücklich nur für den Fall als unangemessen beurteilter Heizkosten entschieden (BSG, Urteil vom 12. Juni 2013, B 14 AS 60/12 R, zitiert nach juris, Rn. 30 ff.).

    Für die Heizkosten kann im Ausgangspunkt auf die vom Leistungsträger in seiner Verwaltungspraxis als angemessen angesehenen (durchschnittlichen) Heizkosten abgestellt werden (BSG, Urteil vom 12. Juni 2013, B 14 AS 60/12 R, zitiert nach juris, Rn. 32 f.).

    Hierbei ist auf die Kosten - ohne Warmwasser - im Bundesdurchschnitt für das der streitigen Kostensenkung vorangegangene Abrechnungsjahr abzustellen (BSG, Urteil vom 12. Juni 2013, a. a. O.).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 541/15
    Dabei ist nicht nur auf die tatsächlich am Markt angebotenen Wohnungen abzustellen, sondern auch auf vermietete Wohnungen (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009, B 4 AS 30/08 R, zitiert nach juris, Rn. 24).

    Das BSG vertritt dabei die sogenannte Produkttheorie, wonach nicht beide Faktoren (Wohnungsgröße, Wohnungsstandard - ausgedrückt durch Quadratmeterpreis) je für sich betrachtet "angemessen" sein müssen, solange jedenfalls das Produkt aus Wohnfläche (Quadratmeterzahl) und Standard (Mietpreis je Quadratmeter) eine insgesamt angemessene Wohnungsmiete (Referenzmiete) ergibt (BSG vom 19. Februar 2009, a.a.O., Rn. 13).

    Dabei ist grundsätzlich vom Wohnort des Hilfebedürftigen als dem maßgeblichen räumlichen Vergleichsraum auszugehen (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009, B 4 AS 30/08, zitiert nach juris, Rn. 20).

    Es dürfen aber nicht einzelne, besonders "heruntergekommene" und daher "billige" Stadtteile herausgegriffen werden, sondern es ist auf Durchschnittswerte des unteren Mietpreisniveaus im gesamten Stadtgebiet bzw. räumlichen Vergleichsraum abzustellen (BSG Urteil vom 19. Februar 2009, B 4 AS 30/08, zitiert nach juris, Rn. 21).

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 65/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 541/15
    Diese Grundsätze hat das BSG für Städte mit unterschiedlichen Einwohnerzahlen (75.000 Einwohner, 160.000 Einwohner, 1.350.000 Einwohner und auch 35.000 Einwohner) angewendet (vgl. BSG vom 20. August 2009, B 14 AS 65/08, zitiert nach juris, Rn. 15, mit weiteren Nachweisen).

    Die Frage, welche Wohnungen wegen eines nur einfachsten Wohnungsstandards bei der Ermittlung der Referenzmiete nach der Produkttheorie ausgeklammert werden, ist von den Tatsacheninstanzen unter Beachtung der regionalen Verhältnisse im Vergleichsraum vorzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2014, B 4 AS 9/14 R, zitiert nach juris Rn. 25; so auch bereits BSG, Urteil vom 20. August 2009, B 14 AS 65/08 R, zitiert nach juris, Rn. 18).

    Zugrunde zu legen ist ein einfacher, im unteren Marktsegment liegender Standard; die Wohnung muss hinsichtlich ihrer Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügen (BSG, Urteil vom 20. August 2009, B 14 AS 65/08, zitiert nach juris, Rn. 16).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 541/15
    Bei der Ermittlung der Bruttokaltmiete als Vergleichsbasis müssen auch Daten zu den vom Mieter gesondert zu zahlenden Betriebskosten erhoben werden (vgl. zu den vorstehenden Ausführungen: BSG, Urteil vom 22. September 2009, B 4 AS 18/09, zitiert nach juris, Rn. 17 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist dies alternativ zur Erhebung der Daten nur von Wohnungen mit einfachem Standard nach vorheriger Definition der Standardmerkmale zulässig (BSG, Urteil vom 22. September 2009, B 4 AS 18/09, zitiert nach juris, Rn. 21).

    Dann ist aber immer der obere Wert der ermittelten Mietpreisspanne ohne eine weitere Kappung zugrunde zu legen (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009, B 4 AS 18/09 R, zitiert nach juris, Rn. 21 f.).

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 541/15
    Auch das BSG hat es im Ergebnis bei seiner Entscheidung zum schlüssigen Konzept für die Landeshauptstadt Dresden unbeanstandet gelassen, dass sowohl die Datensätze des qualifizierten Mietspielgels als auch der Datensatz des Leistungsträgers über Bedarfs- und Einstandsgemeinschaften nach dem SGB II/SGB XII herangezogen wurden und der methodische Ansatz der Zusammenführung mehrerer Datenquellen zur Festlegung der abstrakt angemessenen Bruttokaltmiete gewählt wurde (siehe BSG, Urteil vom 18. November 2014, B 4 AS 9/14 R, zitiert nach juris, Rn. 6 und 20).

    Die Frage, welche Wohnungen wegen eines nur einfachsten Wohnungsstandards bei der Ermittlung der Referenzmiete nach der Produkttheorie ausgeklammert werden, ist von den Tatsacheninstanzen unter Beachtung der regionalen Verhältnisse im Vergleichsraum vorzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2014, B 4 AS 9/14 R, zitiert nach juris Rn. 25; so auch bereits BSG, Urteil vom 20. August 2009, B 14 AS 65/08 R, zitiert nach juris, Rn. 18).

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 541/15
    Das schlüssige Konzept soll die hinreichende Gewähr dafür bieten, dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Mietwohnungsmarktes wiedergegeben werden (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 2013, B 4 AS 77/12 R, zitiert nach juris, Rn. 24).

    Bei einem festgestellten Vorhandensein von Wohnungen zu den Referenzwerten in 18 von 26 Stadtbezirken sei eine Ghettoisierung nicht zu befürchten (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 2013, B 4 AS 77/12 R, zitiert nach juris, Rn. 29).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2018 - L 5 AS 201/17

    "Mietobergrenzen" müssen in der Regel im zweijährigen Turnus überprüft werden

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 541/15
    Maßgeblich für Sachsen-Anhalt sind insoweit die Wohnungsbauförderungsbestimmungen (Runderlass des Ministeriums für Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen vom 23. Februar 1993, Ministerialblatt Land Sachsen-Anhalt Nr. 27/1993, S. 1281) und die dazu erlassenen Richtlinien aus den Jahren 1993 und 1995 (Runderlasse des Ministeriums für Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen vom 23. Februar 1993, Ministerialblatt Land Sachsen-Anhalt Nr. 27/1993, S. 1285 und vom 10. März 1995, Ministerialblatt Land Sachsen-Anhalt Nr. 31/1995, S. 1133) über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Mietwohnungsbaus in Sachsen-Anhalt (vgl. BSG, Urteil vom 14. Februar 2013, zitiert nach juris, B 14 AS 61/12 R, Rn. 21 und Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2018, L 5 AS 201/17, zitiert nach juris, Rn. 21).

    Kennzeichen von Wohnblocks sind eine identische Größe und eine hohe Anzahl der einzelnen Wohnungsklassen (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2018, L 5 AS 201/17, zitiert nach juris.

  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 541/15
    Die Angemessenheit der Wohnungsgröße richtet sich in Ermangelung anderweitiger Erkenntnisquellen grundsätzlich nach den Werten, die die Länder aufgrund des § 10 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) vom 13. September 2001 (BGBl I 2376) bzw. aufgrund des § 5 Abs. 2 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) in der bis 31. Dezember 2001 geltenden Fassung des Gesetzes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994) vom 6. Juni 1994 festgelegt haben (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juni 2015, B 4 AS 44/14, zitiert nach juris, Rn. 14).

    So sei auch für die Festlegung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung durch Satzungsregelung in § 22c Abs. 1 Satz 3 SGB II in der Fassung ab 13. Mai 2011 nunmehr ausdrücklich bestimmt worden, dass in die Auswertung sowohl Neuvertrags- als auch Bestandsmieten einfließen sollten (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juni 2015, B 4 AS 44/14, zitiert nach juris, Rn. 22).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 542/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 541/15
    Diese Überprüfung der Leistungsbewilligung war nach Zurückweisung des Widerspruchs Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Halle (Aktenzeichen S 34 AS 2334/14) und eines Berufungsverfahrens vor dem erkennenden Senat (Aktenzeichen L 2 AS 542/15), in welchem mit Urteil ebenfalls vom 30. Mai 2018 entschieden wurde.

    Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 442/15, L 2 AS 443/15, L 2 AS 542/15 und L 2 AS 543/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 543/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Einpersonenhaushalt in Halle in

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 541/15
    Danach hat der Senat noch mit Verfügungen vom 3., 22., 23. und 24. Mai 2018 und mit Verfügung vom 23. März 2018 in dem Verfahren L 2 AS 543/15 (Blatt 144 der Gerichtsakte dort) den Beklagten zu ergänzenden Stellungnahmen aufgefordert.

    Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 442/15, L 2 AS 443/15, L 2 AS 542/15 und L 2 AS 543/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 443/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 12.12.2017 - B 4 AS 33/16 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 442/15
  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 19/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze für die

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 61/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 65/09 R
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 442/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Einpersonenhaushalt in Halle in

    Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 443/15, L 2 AS 541/15, L 2 AS 542/15 und L 2 AS 543/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 543/15
    Diese Leistungsbewilligung war nach Zurückweisung des Widerspruchs Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Halle (Aktenzeichen S 34 AS 1246/14) und eines Berufungsverfahrens vor dem erkennenden Senat (Aktenzeichen L 2 AS 541/15), in welchem mit Urteil ebenfalls vom 30. Mai 2018 entschieden wurde.

    Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 442/15, L 2 AS 443/15, L 2 AS 542/15 und L 2 AS 541/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 443/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

    Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 442/15, L 2 AS 541/15, L 2 AS 542/15 und L 2 AS 543/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 542/15
    Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 442/15, L 2 AS 443/15, L 2 AS 541/15 und L 2 AS 543/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht