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   LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 542/15   

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LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 542/15 (https://dejure.org/2018,86365)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.05.2018 - L 2 AS 542/15 (https://dejure.org/2018,86365)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - L 2 AS 542/15 (https://dejure.org/2018,86365)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22c Abs 2 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - schlüssiges Konzept - Überprüfung und ggf Fortschreibung - Beginn der Zweijahresfrist - Nachholung durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 60/12 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 542/15
    Es werde auf die Entscheidung des BSG mit Urteil vom 12. Juni 2013, B 14 AS 60/12 R, verwiesen.

    Dies hat das BSG zwar ausdrücklich nur für den Fall als unangemessen beurteilter Heizkosten entschieden (BSG, Urteil vom 12. Juni 2013, B 14 AS 60/12 R, zitiert nach juris, Rn. 30 ff.).

    Für die Heizkosten kann im Ausgangspunkt auf die vom Leistungsträger in seiner Verwaltungspraxis als angemessen angesehenen (durchschnittlichen) Heizkosten abgestellt werden (BSG, Urteil vom 12. Juni 2013, B 14 AS 60/12 R, zitiert nach juris, Rn. 32 f.).

    Hierbei ist auf die Kosten - ohne Warmwasser - im Bundesdurchschnitt für das der streitigen Kostensenkung vorangegangene Abrechnungsjahr abzustellen (BSG, Urteil vom 12. Juni 2013, a. a. O.).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 542/15
    Dabei ist nicht nur auf die tatsächlich am Markt angebotenen Wohnungen abzustellen, sondern auch auf vermietete Wohnungen (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009, B 4 AS 30/08 R, zitiert nach juris, Rn. 24).

    Das BSG vertritt dabei die sogenannte Produkttheorie, wonach nicht beide Faktoren (Wohnungsgröße, Wohnungsstandard - ausgedrückt durch Quadratmeterpreis) je für sich betrachtet "angemessen" sein müssen, solange jedenfalls das Produkt aus Wohnfläche (Quadratmeterzahl) und Standard (Mietpreis je Quadratmeter) eine insgesamt angemessene Wohnungsmiete (Referenzmiete) ergibt (BSG vom 19. Februar 2009, a.a.O., Rn. 13).

    Dabei ist grundsätzlich vom Wohnort des Hilfebedürftigen als dem maßgeblichen räumlichen Vergleichsraum auszugehen (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009, B 4 AS 30/08, zitiert nach juris, Rn. 20).

    Es dürfen aber nicht einzelne, besonders "heruntergekommene" und daher "billige" Stadtteile herausgegriffen werden, sondern es ist auf Durchschnittswerte des unteren Mietpreisniveaus im gesamten Stadtgebiet bzw. räumlichen Vergleichsraum abzustellen (BSG Urteil vom 19. Februar 2009, B 4 AS 30/08, zitiert nach juris, Rn. 21).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 542/15
    Bei der Ermittlung der Bruttokaltmiete als Vergleichsbasis müssen auch Daten zu den vom Mieter gesondert zu zahlenden Betriebskosten erhoben werden (vgl. zu den vorstehenden Ausführungen: BSG, Urteil vom 22. September 2009, B 4 AS 18/09, zitiert nach juris, Rn. 17 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist dies alternativ zur Erhebung der Daten nur von Wohnungen mit einfachem Standard nach vorheriger Definition der Standardmerkmale zulässig (BSG, Urteil vom 22. September 2009, B 4 AS 18/09, zitiert nach juris, Rn. 21).

    Dann ist aber immer der obere Wert der ermittelten Mietpreisspanne ohne eine weitere Kappung zugrunde zu legen (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009, B 4 AS 18/09 R, zitiert nach juris, Rn. 21 f.).

  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 542/15
    Die Heranziehung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BSG, wonach das Nichtvorliegen eines vom Grundsicherungsträger bzw. in dessen Auftrag erstellten schlüssigen Konzepts nicht zu einer Übernahme der tatsächlichen Kosten für die Unterkunft und auch nicht ohne weiteres zu einer hilfsweisen Begrenzung auf die für den Vergleichsraum maßgeblichen Höchstwerte der Wohngeldtabelle nach § 8 bzw. § 12 (n.F.) WoGG zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 10 v.H. (siehe hierzu BSG, Urteil vom 16. Juni 2015, B 4 AS 44/14 R, zitiert nach juris, Rn. 25) führt.

    Die Angemessenheit der Wohnungsgröße richtet sich in Ermangelung anderweitiger Erkenntnisquellen grundsätzlich nach den Werten, die die Länder aufgrund des § 10 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) vom 13. September 2001 (BGBl I 2376) bzw. aufgrund des § 5 Abs. 2 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) in der bis 31. Dezember 2001 geltenden Fassung des Gesetzes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994) vom 6. Juni 1994 festgelegt haben (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juni 2015, B 4 AS 44/14, zitiert nach juris, Rn. 14).

    So sei auch für die Festlegung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung durch Satzungsregelung in § 22c Abs. 1 Satz 3 SGB II in der Fassung ab 13. Mai 2011 nunmehr ausdrücklich bestimmt worden, dass in die Auswertung sowohl Neuvertrags- als auch Bestandsmieten einfließen sollten (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juni 2015, B 4 AS 44/14, zitiert nach juris, Rn. 22).

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 65/08 R
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 542/15
    Diese Grundsätze hat das BSG für Städte mit unterschiedlichen Einwohnerzahlen (75.000 Einwohner, 160.000 Einwohner, 1.350.000 Einwohner und auch 35.000 Einwohner) angewendet (vgl. BSG vom 20. August 2009, B 14 AS 65/08, zitiert nach juris, Rn. 15, mit weiteren Nachweisen).

    Die Frage, welche Wohnungen wegen eines nur einfachsten Wohnungsstandards bei der Ermittlung der Referenzmiete nach der Produkttheorie ausgeklammert werden, ist von den Tatsacheninstanzen unter Beachtung der regionalen Verhältnisse im Vergleichsraum vorzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2014, B 4 AS 9/14 R, zitiert nach juris Rn. 25; so auch bereits BSG, Urteil vom 20. August 2009, B 14 AS 65/08 R, zitiert nach juris, Rn. 18).

    Zugrunde zu legen ist ein einfacher, im unteren Marktsegment liegender Standard; die Wohnung muss hinsichtlich ihrer Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügen (BSG, Urteil vom 20. August 2009, B 14 AS 65/08, zitiert nach juris, Rn. 16).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 543/15

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 542/15
    Es werde hinsichtlich der von der Klägerin und dem Senat zum schlüssigen Konzept gestellten Fragen und deren Beantwortung auf die Stellungnahmen der Firma A vom 8. Dezember 2017 (Blatt 127-129 der Gerichtsakte Bd. I), 2. Februar 2018 (Blatt 1527-157 der Gerichtsakte Bd. II), 13. April 2018 (Beiziehung der Gerichtsakte des Verfahrens L 2 AS 543/15, dort Blatt 149-153 der Gerichtsakte) und 18. Mai 2018 (Blatt 195-202 der Gerichtsakte Bd. II) und vom 25. Mai 2018 (Blatt 226-227 der Gerichtsakte Bd. II) Bezug genommen.

    Danach hat der Senat noch mit Verfügungen vom 3., 22., 23. und 24. Mai 2018 (Blatt 174, 185, 191 und 222 Bd. II der Gerichtsakte) und mit Verfügung vom 23. März 2018 im beigezogenen Verfahren L 2 AS 543/15 (Blatt 144 der Gerichtsakte dort) den Beklagten zu ergänzenden Stellungnahmen aufgefordert.

    Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 442/15, L 2 AS 443/15, L 2 AS 541/15 und L 2 AS 543/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 442/15
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 542/15
    Diese Leistungsbewilligung war nach Zurückweisung des Widerspruchs im Übrigen Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Halle (Aktenzeichen S 34 AS 6040/12) und eines Berufungsverfahrens vor dem erkennenden Senat (Aktenzeichen L 2 AS 442/15), in welchem mit Urteil ebenfalls vom 30. Mai 2018 entschieden wurde.

    Die Berichterstatterin hat mit Verfügung vom 22. August 2017 in Verfahren L 2 AS 442/15 Fragen an den Beklagten zum schlüssigen Konzept gerichtet, erweitert um die Fragen des Prozessbevollmächtigten der Klägerin in einem Schreiben vom 2. November 2017.

    Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 442/15, L 2 AS 443/15, L 2 AS 541/15 und L 2 AS 543/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden.

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 61/12 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 542/15
    Das BSG hat entschieden, dass dann, wenn Datenmaterial für den Vergleichsraum vorhanden ist, etwa noch auswertbare Daten, die die Grundlage für die Erstellung zumindest eines qualifizierten Mietspiegels geliefert haben, diese im Rahmen der Amtsermittlungspflicht der Tatsachengerichte der Sozialgerichtsbarkeit zur Überprüfung der von dem Beklagten gewählten Angemessenheitsgrenze heranzuziehen sind (so u.a. BSG, Urteil vom 14. Februar 2013, B 14 AS 61/12, zitiert nach juris, Rn. 23).

    Maßgeblich für Sachsen-Anhalt sind insoweit die Wohnungsbauförderungsbestimmungen (Runderlass des Ministeriums für Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen vom 23. Februar 1993, Ministerialblatt Land Sachsen-Anhalt Nr. 27/1993, S. 1281) und die dazu erlassenen Richtlinien aus den Jahren 1993 und 1995 (Runderlasse des Ministeriums für Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen vom 23. Februar 1993, Ministerialblatt Land Sachsen-Anhalt Nr. 27/1993, S. 1285 und vom 10. März 1995, Ministerialblatt Land Sachsen-Anhalt Nr. 31/1995, S. 1133) über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Mietwohnungsbaus in Sachsen-Anhalt (vgl. BSG, Urteil vom 14. Februar 2013, zitiert nach juris, B 14 AS 61/12 R, Rn. 21 und Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2018, L 5 AS 201/17, zitiert nach juris, Rn. 21).

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 542/15
    Auch das BSG hat es im Ergebnis bei seiner Entscheidung zum schlüssigen Konzept für die Landeshauptstadt Dresden unbeanstandet gelassen, dass sowohl die Datensätze des qualifizierten Mietspielgels als auch der Datensatz des Leistungsträgers über Bedarfs- und Einstandsgemeinschaften nach dem SGB II/SGB XII herangezogen wurden und der methodische Ansatz der Zusammenführung mehrerer Datenquellen zur Festlegung der abstrakt angemessenen Bruttokaltmiete gewählt wurde (siehe BSG, Urteil vom 18. November 2014, B 4 AS 9/14 R, zitiert nach juris, Rn. 6 und 20).

    Die Frage, welche Wohnungen wegen eines nur einfachsten Wohnungsstandards bei der Ermittlung der Referenzmiete nach der Produkttheorie ausgeklammert werden, ist von den Tatsacheninstanzen unter Beachtung der regionalen Verhältnisse im Vergleichsraum vorzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2014, B 4 AS 9/14 R, zitiert nach juris Rn. 25; so auch bereits BSG, Urteil vom 20. August 2009, B 14 AS 65/08 R, zitiert nach juris, Rn. 18).

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 542/15
    Das schlüssige Konzept soll die hinreichende Gewähr dafür bieten, dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Mietwohnungsmarktes wiedergegeben werden (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 2013, B 4 AS 77/12 R, zitiert nach juris, Rn. 24).

    Bei einem festgestellten Vorhandensein von Wohnungen zu den Referenzwerten in 18 von 26 Stadtbezirken sei eine Ghettoisierung nicht zu befürchten (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 2013, B 4 AS 77/12 R, zitiert nach juris, Rn. 29).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2018 - L 5 AS 201/17

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 443/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    "Mietobergrenzen" müssen in der Regel im zweijährigen Turnus überprüft werden

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 65/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze für die

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 19/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R
  • BSG, 12.12.2017 - B 4 AS 33/16 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 541/15
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 443/15

    Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts

    Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 442/15, L 2 AS 541/15, L 2 AS 542/15 und L 2 AS 543/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.11.2023 - L 2 AS 328/18

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Kosten der Unterkunft und Heizung -

    Der Senat hält dieses Vorgehen unverändert für plausibel und zulässig (vgl. bereits Urteil vom 30. Mai 2018 - L 2 AS 542/15 - juris Rn. 91).

    Dies hat der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 30. Mai 2018 näher ausgeführt (vgl. etwa L 2 AS 542/15, juris Rn. 63).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.11.2023 - L 2 AS 547/19

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Kosten der Unterkunft und Heizung -

    Der Senat hält dieses Vorgehen für plausibel und zulässig (vgl. zum Konzept 2012: Urteil vom 30. Mai 2018 - L 2 AS 542/15 - juris Rn. 91).

    Dies hat der Senat zu dem vorausgegangenen Konzept 2012 bereits in seinen Entscheidungen vom 30. Mai 2018 näher ausgeführt (vgl. etwa L 2 AS 542/15, juris Rn. 63).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 543/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Einpersonenhaushalt in Halle in

    Diese Überprüfung der Leistungsbewilligung war nach Zurückweisung des Widerspruchs Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Halle (Aktenzeichen S 34 AS 2334/14) und eines Berufungsverfahrens vor dem erkennenden Senat (Aktenzeichen L 2 AS 542/15), in welchem mit Urteil ebenfalls vom 30. Mai 2018 entschieden wurde.

    Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 442/15, L 2 AS 443/15, L 2 AS 542/15 und L 2 AS 541/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden.

    Auch hierbei handelt es sich um eine tatsächlich angefallenen, bei der Leistungsgewährung berücksichtigten Bedarf, der auch das Maß des angemessenen überschreitet, weil schon die Bruttokaltmiete (Miete plus Nebenkostenvorauszahlung) durchgehend, auch im Jahr der Verursachung 2013, über den angemessenen Werten lag (vgl. Parallelentscheidungen des Senates vom 30. Mai 2018 mit den Az. L 2 AS 443/15 und L 2 AS 542/15).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.03.2024 - L 2 AS 288/23

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Kosten der Unterkunft und Heizung -

    Hier hat die Firma A. & K., die das Konzept erstellt hat, einen Anteil der relevanten Nachfragerhaushalte von 23% angenommen (10.770 von 47.000) und im Ergebnis eines iterativen Verfahrens bei der Bestimmung des Angemessenheitsgrenzwerts auf die 30. Perzentile abgestellt (siehe zu diesem Vorgehen bereits das Urteil des Senats vom 30. Mai 2018 - L 2 AS 542/15 - juris Rn. 94 ff.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 541/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

    Diese Überprüfung der Leistungsbewilligung war nach Zurückweisung des Widerspruchs Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Halle (Aktenzeichen S 34 AS 2334/14) und eines Berufungsverfahrens vor dem erkennenden Senat (Aktenzeichen L 2 AS 542/15), in welchem mit Urteil ebenfalls vom 30. Mai 2018 entschieden wurde.

    Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 442/15, L 2 AS 443/15, L 2 AS 542/15 und L 2 AS 543/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 442/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Einpersonenhaushalt in Halle in

    Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 443/15, L 2 AS 541/15, L 2 AS 542/15 und L 2 AS 543/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden.
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