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LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 542/15 |
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Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Halle, 23.02.2015 - S 34 AS 2334/14
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 542/15
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 543/15
Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)
Diese Überprüfung der Leistungsbewilligung war nach Zurückweisung des Widerspruchs Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Halle (Aktenzeichen S 34 AS 2334/14) und eines Berufungsverfahrens vor dem erkennenden Senat (Aktenzeichen L 2 AS 542/15), in welchem mit Urteil ebenfalls vom 30. Mai 2018 entschieden wurde.Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 442/15, L 2 AS 443/15, L 2 AS 542/15 und L 2 AS 541/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden.
Auch hierbei handelt es sich um eine tatsächlich angefallenen, bei der Leistungsgewährung berücksichtigten Bedarf, der auch das Maß des angemessenen überschreitet, weil schon die Bruttokaltmiete (Miete plus Nebenkostenvorauszahlung) durchgehend, auch im Jahr der Verursachung 2013, über den angemessenen Werten lag (vgl. Parallelentscheidungen des Senates vom 30. Mai 2018 mit den Az. L 2 AS 443/15 und L 2 AS 542/15).
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 442/15
Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)
Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 443/15, L 2 AS 541/15, L 2 AS 542/15 und L 2 AS 543/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden. - LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 541/15
Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)
Diese Überprüfung der Leistungsbewilligung war nach Zurückweisung des Widerspruchs Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Halle (Aktenzeichen S 34 AS 2334/14) und eines Berufungsverfahrens vor dem erkennenden Senat (Aktenzeichen L 2 AS 542/15), in welchem mit Urteil ebenfalls vom 30. Mai 2018 entschieden wurde.Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 442/15, L 2 AS 443/15, L 2 AS 542/15 und L 2 AS 543/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden.
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 443/15
Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)
Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 442/15, L 2 AS 541/15, L 2 AS 542/15 und L 2 AS 543/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden.