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   LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 543/15   

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https://dejure.org/2018,39950
LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 543/15 (https://dejure.org/2018,39950)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.05.2018 - L 2 AS 543/15 (https://dejure.org/2018,39950)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - L 2 AS 543/15 (https://dejure.org/2018,39950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Landessozialgericht korrigiert Hartz IV-Richtlinien zu Unterkunftskosten

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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 442/15

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)

    Es werde hinsichtlich der von der Klägerin und dem Senat zum schlüssigen Konzept gestellten Fragen und deren Beantwortung auf die Stellungnahmen der Firma Analyse & Konzepte vom 8. Dezember 2017 (Blatt 151-153 der Gerichtsakte Bd. I), 2. Februar 2018 (Blatt 183-188 der Gerichtsakte Bd. II), 13. April 2018 (Beiziehung der Gerichtsakte des Verfahrens L 2 AS 543/15, dort Blatt 149-153 der Gerichtsakte) und 18. Mai 2018 (Blatt 251-258 der Gerichtsakte) und vom 25. Mai 2018 (Blatt 287-288 der Gerichtsakte) Bezug genommen.

    Danach hat der Senat noch mit Verfügungen vom 3., 22., 23. und 24. Mai 2018 (Blatt 210, 239, 244 und 281 Bd. II der Gerichtsakte) und mit Verfügung vom 23. März 2018 im beigezogenen Verfahren L 2 AS 543/15 (Blatt 144 der Gerichtsakte dort) den Beklagten zu ergänzenden Stellungnahmen aufgefordert.

    Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 443/15, L 2 AS 541/15, L 2 AS 542/15 und L 2 AS 543/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 542/15

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)

    Es werde hinsichtlich der von der Klägerin und dem Senat zum schlüssigen Konzept gestellten Fragen und deren Beantwortung auf die Stellungnahmen der Firma A vom 8. Dezember 2017 (Blatt 127-129 der Gerichtsakte Bd. I), 2. Februar 2018 (Blatt 1527-157 der Gerichtsakte Bd. II), 13. April 2018 (Beiziehung der Gerichtsakte des Verfahrens L 2 AS 543/15, dort Blatt 149-153 der Gerichtsakte) und 18. Mai 2018 (Blatt 195-202 der Gerichtsakte Bd. II) und vom 25. Mai 2018 (Blatt 226-227 der Gerichtsakte Bd. II) Bezug genommen.

    Danach hat der Senat noch mit Verfügungen vom 3., 22., 23. und 24. Mai 2018 (Blatt 174, 185, 191 und 222 Bd. II der Gerichtsakte) und mit Verfügung vom 23. März 2018 im beigezogenen Verfahren L 2 AS 543/15 (Blatt 144 der Gerichtsakte dort) den Beklagten zu ergänzenden Stellungnahmen aufgefordert.

    Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 442/15, L 2 AS 443/15, L 2 AS 541/15 und L 2 AS 543/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 541/15

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)

    Danach hat der Senat noch mit Verfügungen vom 3., 22., 23. und 24. Mai 2018 und mit Verfügung vom 23. März 2018 in dem Verfahren L 2 AS 543/15 (Blatt 144 der Gerichtsakte dort) den Beklagten zu ergänzenden Stellungnahmen aufgefordert.

    Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 442/15, L 2 AS 443/15, L 2 AS 542/15 und L 2 AS 543/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 2 AS 443/15

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)

    Danach hat der Senat noch mit Verfügungen vom 3., 22., 23. und 24. Mai 2018 (Blatt 204, 224, 230 und 261 Bd. II der Gerichtsakte) und mit Verfügung vom 23. März 2018 in dem Verfahren L 2 AS 543/15 (Blatt 144 der Gerichtsakte dort) den Beklagten zu ergänzenden Stellungnahmen aufgefordert.

    Weiter haben die Gerichtsakten der anderen an diesem Tage verhandelten Berufungsverfahren der Beteiligten nebst Beiakten (Verfahren L 2 AS 442/15, L 2 AS 541/15, L 2 AS 542/15 und L 2 AS 543/15) vorgelegen und deren Inhalt hat ebenfalls in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung des Senats Berücksichtigung gefunden.

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