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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2018 - L 2 AS 557/18 B ER, L 2 AS 558/18 B   

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https://dejure.org/2018,13877
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2018 - L 2 AS 557/18 B ER, L 2 AS 558/18 B (https://dejure.org/2018,13877)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.05.2018 - L 2 AS 557/18 B ER, L 2 AS 558/18 B (https://dejure.org/2018,13877)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Mai 2018 - L 2 AS 557/18 B ER, L 2 AS 558/18 B (https://dejure.org/2018,13877)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.03.2008 - I ZB 56/07

    Voraussetzungen der Räumungsvollstreckung gegen Mieter einer Mietwohnung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2018 - L 2 AS 557/18
    Das Amtsgericht Dortmund hat mit Versäumnisurteil vom 21.11.2017 die Antragstellerin zu 1) als alleinige Mietvertragspartei unter anderem zur Räumung der betreffenden Wohnung verurteilt (eines Titels gegen den minderjährigen Ast. zu 2) bedarf es zur Räumungsvollstreckung nicht, vgl. BGH Beschluss vom 19.03.2008 zum Az. I ZB 56/07 zur Rn. 20 bei Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2016 - L 2 AS 11/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Beschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2018 - L 2 AS 557/18
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden (siehe etwa den veröffentlichten Beschluss vom 21.01.2016 zum Az. L 2 AS 11/16 B ER - zu Rn. 4 ff. der Wiedergabe der Entscheidung bei juris), dass eine Schuldenübernahme nicht gerechtfertigt ist, wenn die Unterkunft, für die Mietschulden entstandenen sind, bereits geräumt ist oder deren Räumung auch bei Übernahme der Rückstände nicht mehr abgewendet werden könnte, so dass eine längerfristige Sicherung der Unterkunft nicht mehr zu erreichen ist (so auch Luik in Eicher, Kommentar zum SGB 11, 4. Auflage 2017, § 22 Rn. 269 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2022 - L 2 AS 385/22

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Gewährung

    Eine Schuldenübernahme ist nicht gerechtfertigt, wenn eine längerfristige Sicherung der Unterkunft nicht mehr zu erreichen ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 14.05.2018, Az. L 2 AS 557/18 B ER, juris Rn. 4 m.w.N., Luik, a.a.O., § 22 Rn. 324).
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