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   LSG Baden-Württemberg, 23.04.2012 - L 2 AS 5594/11 NZB   

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https://dejure.org/2012,6240
LSG Baden-Württemberg, 23.04.2012 - L 2 AS 5594/11 NZB (https://dejure.org/2012,6240)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.04.2012 - L 2 AS 5594/11 NZB (https://dejure.org/2012,6240)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. April 2012 - L 2 AS 5594/11 NZB (https://dejure.org/2012,6240)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Minderung des Arbeitslosengeld II um 30 % bei Pflichtverletzung - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Verfassungsmäßigkeit von Leistungsabsenkungen bei Pflichtverletzungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Verfassungsmäßigkeit von Leistungsabsenkungen bei Pflichtverletzungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 555 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.04.2012 - L 2 AS 5594/11
    Es ist Sache des parlamentarischen Gesetzgebers, den Leistungsanspruch auf Gewährleistung des Existenzminimums in Tatbestand und Rechtsfolge zu konkretisieren (BVerfG v. 9.2.2010 - 1/BvL 1/09 u.a. - BVerfGE 125, 175 RdNr. 138), zu dieser Konkretisierung durch einfaches Recht gehörte auch § 31 SGB II a.F. bzw. gehören ab dem 1.4.2011 die §§ 31 ff. SGB II in der Fassung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.3.2011 (BGBl. I, 453).

    Dieser ist enger, soweit der Gesetzgeber das zur Sicherung der physischen Existenz eines Menschen Notwendige konkretisiert, und weiter, wo es um Art und Umfang der Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben geht (BVerfG v. 9.2.2010 - 1/BvL 1/09 u.a. - BVerfGE 125, 175 RdNr. 138).

  • BSG, 14.12.1955 - 7 RAr 69/55
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.04.2012 - L 2 AS 5594/11
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn ihre Entscheidung über den Einzelfall hinaus dadurch an Bedeutung gewinnt, dass die Einhaltung und Entwicklung des Rechts gefördert wird oder das für eine Anzahl ähnlich liegender Fälle eine Klärung erfolgt (ständige Rechtsprechung des BSG - BSGE 2, 121, 132 zur entsprechenden vorherigen Vorschrift des § 150 Nr. 1 SGG).
  • BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 30/10 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit bei Meldeversäumnis - versehentliche Meldung erst am

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.04.2012 - L 2 AS 5594/11
    Auf die Rechtsprechung des BSG zu den Härteklauseln im Sperrzeitenrecht ist entgegen der Auffassung des Klägers schon deshalb nicht abzustellen, weil die Härtefallregelungen im SGB III im Hinblick auf das eigentumsgeschützte Arbeitslosengeld (eine auf eigenen Beiträgen beruhende lohnbezogene Versicherungsleistung) eingeführt wurden (vgl. zuletzt BSG v. 25.8.2011 - B 11 AL 30/10 R= juris RdNr. 24).
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - wiederholtes Meldeversäumnis -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.04.2012 - L 2 AS 5594/11
    Das Grundgesetz gebietet nicht die Gewährung bedarfsunabhängiger, voraussetzungsloser Sozialleistungen (Berlit in LPK-SGB II, 4. Aufl 2011 § 31 RdNr. 13 unter Hinweis auf BVerfG v. 7.7.2010 - 1 BvR 2556/09 = NJW 2010, 2866; ebenso BT-Drucks 17/3404, 110; vgl. auch BSG v. 9.11.2010 - B 4 AS 27/10 R = SozR 4-4200 § 31 Nr. 6 RdNr 34).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.04.2012 - L 2 AS 5594/11
    Das Grundgesetz gebietet nicht die Gewährung bedarfsunabhängiger, voraussetzungsloser Sozialleistungen (Berlit in LPK-SGB II, 4. Aufl 2011 § 31 RdNr. 13 unter Hinweis auf BVerfG v. 7.7.2010 - 1 BvR 2556/09 = NJW 2010, 2866; ebenso BT-Drucks 17/3404, 110; vgl. auch BSG v. 9.11.2010 - B 4 AS 27/10 R = SozR 4-4200 § 31 Nr. 6 RdNr 34).
  • SG Kassel, 31.03.2014 - S 6 AS 46/14

    Entziehung der bewilligten Leistungen durch einen Leistungsträger i.R.d.

    Eine Minderung von laufenden SGB II-Leistungen um 30 Prozent verstößt auch nicht gegen das soziokulturelle Existenzminimum (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 23.04.2012 - L 2 AS 5594/11 NZB), wobei es der Antragsteller in der Hand hat, die teilweise Leistungsentziehung durch eine Nachholung der Mitwirkungshandlung zumindest für die Zukunft - je nach der Entscheidung des Antragsgegners auch rückwirkend (§ 67 SGB I) - aus der Welt zu schaffen.
  • LSG Hessen, 27.10.2014 - L 6 AS 534/14
    Dem Grundgesetz ist zwar ein Grundrecht auf Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums zu entnehmen, es verlangt jedoch nicht, dass das soziokulturelle Existenzminimum voraussetzungslos vom Staat zu gewähren ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. Juli 2010 - 1 BvR 2556/09); das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet insofern keine von Eigenaktivität und Mitwirkungsobliegenheiten unabhängige Sicherung eines bestimmten Leistungsniveaus (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. April 2012 - L 2 AS 5594/11 NZB - und Berlit, in: LPK-SGB II, 5. Aufl. 2013, § 31 Rn. 13).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.10.2013 - L 13 AS 3092/13
    Jedenfalls der bei Art und Umfang der Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erweiterte Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers lässt Raum für abgesenkte Leistungen bei Pflichtverletzungen (Berlit a.a.O. m.w.N., zu der bis zum 31. März 2011 geltenden Fassung des § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB II vgl. LSG Baden Württemberg, Beschluss vom 23. April 2012 - L 2 AS 5594/11 NZB, Juris).
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