Rechtsprechung
LSG Hessen, 31.05.2016 - L 2 AS 603/15 B |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Justiz Hessen
VV RVG Vorbemerkung 3 Abs 4, VV RVG Nr 3102, VV RVG Nr 2503, VV RVG Vorbemerkung 3 Abs. 4, VV RVG Nr. 3102, VV RVG Nr. 2503
Rechtsanwaltsvergütung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsanwaltsvergütung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsanwaltsvergütung; Anrechnung der Geschäftsgebühr aus dem Widerspruchsverfahren auf die Verfahrensgebühr im gerichtlichen Eilverfahren
- rechtsportal.de
Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Anrechnung
Verfahrensgang
- SG Darmstadt, 25.08.2015 - S 13 SF 79/15
- LSG Hessen, 31.05.2016 - L 2 AS 603/15 B
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (7)
- LSG Hessen, 30.04.2012 - L 2 AS 404/11
Rechtsanwaltsvergütung: Ermittlung der Gebührenforderung im sozialgerichtlichen …
Auszug aus LSG Hessen, 31.05.2016 - L 2 AS 603/15
Zur alten Rechtslage habe das Hess. LSG (Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 30. April 2012 - L 2 AS 404/11 B) zur Frage, ob die Gebühr nach Nr. 3103 VV RVG bei einstweiligen Anordnungsverfahrens, bei denen der Rechtsanwalt zuvor auch im Verwaltungs- bzw. Widerspruchsverfahren tätig gewesen sei, zutreffend ausgeführt: "In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Gebührentatbestand der Nr. 3103 VV RVG nicht nur auf Hauptsacheverfahren mit vorgeschaltetem Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren zur Anwendung kommt, sondern auch auf Fallkonstellationen, in denen der Rechtsanwalt vor einem gerichtlichen Eilverfahren in einem behördlichen Eilverfahren tätig war.Den Beschluss des Senats vom 30. April 2012 (L 2 AS 404/11 B) zur alten Rechtslage, also zur Anwendung von VV RVG Nr. 3103, wenn dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ein aus dem gleichen Lebenssachverhalt herrührendes Vorverfahren vorausging, hat das SG bereits ausführlich zitiert.
- VGH Hessen, 28.01.2009 - 6 E 2458/08
Anrechnung einer vorprozessual entstandenen Geschäftsgebühr auf eine gerichtliche …
Auszug aus LSG Hessen, 31.05.2016 - L 2 AS 603/15
Dort werde wegen der fehlenden Identität der Streitgegenstände überwiegend die Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Eilverfahren abgelehnt (Hinweis u.a. auf Hess. VGH, Beschl. v. 28. Januar 2009 - 6 E 2458/08). - LSG Thüringen, 06.06.2011 - L 6 SF 159/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr gem …
Auszug aus LSG Hessen, 31.05.2016 - L 2 AS 603/15
Nachdem der Gesetzgeber sich zudem bei der Verabschiedung des 2. KostRMoG einer - jedenfalls für das Sozialrecht - weit verbreiteten Meinung gegenübersah, die eine Anwendung von VV RVG Nr. 3103 im Verhältnis von Vorverfahren und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes befürwortete (vgl. außer der Senatsrspr. z.B. LSG NRW, Beschl. v. 2. September 2014 - L 20 SO 317/13 B; Thür. LSG, Beschl. v. 6. Juni 2011 - L 6 SF 159/11 B; SG für das Saarland, Beschl. v. 24. Februar 2014 - S 26 SF 48/13 E; dagg. z.B. Sächs. LSG, Beschl. v. 22. April 2013 - L 8 AS 527/12 B KO), wäre im Übrigen zu erwarten gewesen, dass er die Neuregelung, die sich für die Sozialgerichtsbarkeit aus Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG ergibt, klarstellend so fasst, dass ein gebührenrechtlicher Einfluss im Verhältnis von Widerspruchs- und Eilverfahren (von nun an) ausgeschlossen sein soll - wenn er dies denn gewollt hätte.
- LSG Hessen, 25.05.2009 - L 2 SF 50/09
Höhe der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren aus Prozesskostenhilfemitteln zu …
Auszug aus LSG Hessen, 31.05.2016 - L 2 AS 603/15
Darauf kann verwiesen werden (vgl. außerdem Senat, Beschl. v. 25. Mai 2009 - L 2 SF 50/09 E). - SG Saarbrücken, 24.02.2014 - S 26 SF 48/13
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - einstweiliges …
Auszug aus LSG Hessen, 31.05.2016 - L 2 AS 603/15
Nachdem der Gesetzgeber sich zudem bei der Verabschiedung des 2. KostRMoG einer - jedenfalls für das Sozialrecht - weit verbreiteten Meinung gegenübersah, die eine Anwendung von VV RVG Nr. 3103 im Verhältnis von Vorverfahren und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes befürwortete (vgl. außer der Senatsrspr. z.B. LSG NRW, Beschl. v. 2. September 2014 - L 20 SO 317/13 B; Thür. LSG, Beschl. v. 6. Juni 2011 - L 6 SF 159/11 B; SG für das Saarland, Beschl. v. 24. Februar 2014 - S 26 SF 48/13 E; dagg. z.B. Sächs. LSG, Beschl. v. 22. April 2013 - L 8 AS 527/12 B KO), wäre im Übrigen zu erwarten gewesen, dass er die Neuregelung, die sich für die Sozialgerichtsbarkeit aus Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG ergibt, klarstellend so fasst, dass ein gebührenrechtlicher Einfluss im Verhältnis von Widerspruchs- und Eilverfahren (von nun an) ausgeschlossen sein soll - wenn er dies denn gewollt hätte. - LSG Sachsen, 22.04.2013 - L 8 AS 527/12
Rahmengebühr, Typisierung, Einzelfallentscheidung, Rechtsmittel
Auszug aus LSG Hessen, 31.05.2016 - L 2 AS 603/15
Nachdem der Gesetzgeber sich zudem bei der Verabschiedung des 2. KostRMoG einer - jedenfalls für das Sozialrecht - weit verbreiteten Meinung gegenübersah, die eine Anwendung von VV RVG Nr. 3103 im Verhältnis von Vorverfahren und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes befürwortete (vgl. außer der Senatsrspr. z.B. LSG NRW, Beschl. v. 2. September 2014 - L 20 SO 317/13 B; Thür. LSG, Beschl. v. 6. Juni 2011 - L 6 SF 159/11 B; SG für das Saarland, Beschl. v. 24. Februar 2014 - S 26 SF 48/13 E; dagg. z.B. Sächs. LSG, Beschl. v. 22. April 2013 - L 8 AS 527/12 B KO), wäre im Übrigen zu erwarten gewesen, dass er die Neuregelung, die sich für die Sozialgerichtsbarkeit aus Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG ergibt, klarstellend so fasst, dass ein gebührenrechtlicher Einfluss im Verhältnis von Widerspruchs- und Eilverfahren (von nun an) ausgeschlossen sein soll - wenn er dies denn gewollt hätte. - LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2014 - L 20 SO 317/13
Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Wahlrecht bei der …
Auszug aus LSG Hessen, 31.05.2016 - L 2 AS 603/15
Nachdem der Gesetzgeber sich zudem bei der Verabschiedung des 2. KostRMoG einer - jedenfalls für das Sozialrecht - weit verbreiteten Meinung gegenübersah, die eine Anwendung von VV RVG Nr. 3103 im Verhältnis von Vorverfahren und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes befürwortete (vgl. außer der Senatsrspr. z.B. LSG NRW, Beschl. v. 2. September 2014 - L 20 SO 317/13 B; Thür. LSG, Beschl. v. 6. Juni 2011 - L 6 SF 159/11 B; SG für das Saarland, Beschl. v. 24. Februar 2014 - S 26 SF 48/13 E; dagg. z.B. Sächs. LSG, Beschl. v. 22. April 2013 - L 8 AS 527/12 B KO), wäre im Übrigen zu erwarten gewesen, dass er die Neuregelung, die sich für die Sozialgerichtsbarkeit aus Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG ergibt, klarstellend so fasst, dass ein gebührenrechtlicher Einfluss im Verhältnis von Widerspruchs- und Eilverfahren (von nun an) ausgeschlossen sein soll - wenn er dies denn gewollt hätte.
- LSG Thüringen, 20.07.2017 - L 6 SF 950/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahren des …
Der Senat sieht keinen Anlass aufgrund der Änderungen des RVG durch das 2. KostRMoG von seiner bisherigen ständigen Rechtsprechung zur Frage der Berücksichtigung einer im Vorverfahren verdienten Geschäftsgebühr bei der Festsetzung der Verfahrensgebühr in einem inhaltlich damit zusammenhängenden gerichtlichen Eilverfahren abzurücken und schließt sich damit der Rechtsprechung des Hessischen LSG im Beschluss vom 31. Mai 2016 - L 2 AS 603/15 B (nach juris) an.Insoweit wird deutlich, dass es bei der Anrechnung weniger um dogmatische Überlegungen zum exakten Inhalt des (Streit-)Gegenstandsbegriffs geht (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 31. Mai 2016 - L 2 AS 603/15 B, nach juris).
Soweit im einstweiligen Rechtsschutzverfahren im Hinblick auf den Anordnungsgrund (§ 86b Abs. 2 SGG) bzw. die Interessenabwägung (§ 86b Abs. 1 SGG) auch andere Fragen eine Rolle spielen, begründet dies keine nachhaltige Zweifel daran, dass im Verhältnis eines Vorverfahrens und eines inhaltlich zusammenhängenden gerichtlichen Eilverfahrens typischerweise Synergieeffekte auftreten, die die Anwendung von Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV-RVG rechtfertigen (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 31. Mai 2016, a.a.O.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2019 - L 2 AS 262/19
Festsetzung der Vergütung für Rechtsanwälte im sozialgerichtlichen Verfahren
Hierzu wurde auf eine Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts (Beschluss vom 31.05.2016 - L 2 AS 603/15 B) verwiesen.3 Abs. 4 VV RVG rechtfertigen (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31.05.2016 - L 2 AS 603/15 B, RdNr. 33 ff., Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 20.07.2017 - L 6 SF 950/15 B, RdNr. 18 ff. bei juris).
- LSG Bayern, 17.12.2018 - L 12 SF 224/17
Erinnerungen nach § 55 RVG
Der Beschwerdeführer führte unter Verweis auf den Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 31.05.2016, L 2 AS 603/15 B aus, maßgeblich sei allein, ob - wie hier - bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise "derselbe Gegenstand" vorliege.
- SG Gießen, 01.08.2016 - S 23 SF 48/14
Eine im Widerspruchsverfahren entstandene Geschäftsgebühr ist nicht nach der …
Der Kostensenat hat in seiner jüngsten Entscheidung zur Anrechnung in einem Eilverfahren auf die Übertragbarkeit der Differenzierung zwischen den Gebühren Nr. 3102 und 3103 VV RVG auf die Auslegung des Begriffs "desselben Gegenstands" hingewiesen (vgl. Hessisches LSG vom 31. Mai 2016 - L 2 AS 603/15 B - Juris-Rn. 33) und scheint davon auszugehen, dass mit der Abschaffung der Nr. 3103 VV RVG und der Einführung der Anrechnungsregelung durch den Gesetzgeber keine Änderungen vorgenommen werden sollten. - VGH Hessen, 26.06.2018 - 2 E 1964/17
Anrechnung von Rechtsanwaltskosten aus Widerspruchsverfahren auf gerichtliches …
Dies rechtfertigt wegen des geringeren Aufwandes die Anrechnung der Geschäftsgebühr aus dem Widerspruchsverfahren auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Eilverfahrens (Hess. LSG, Beschluss vom 31. Mai 2016 - L 2 AS 603/15 B -, juris Rn. 34 ff.). - SG Saarbrücken, 19.08.2020 - S 26 SF 15/19
Sonstiges Kostenverfahren
Der Senat sieht keinen Anlass aufgrund der Änderungen des RVG durch das 2. KostRMoG von seiner bisherigen ständigen Rechtsprechung zur Frage der Berücksichtigung einer im Vorverfahren verdienten Geschäftsgebühr bei der Festsetzung der Verfahrensgebühr in einem inhaltlich damit zusammenhängenden gerichtlichen Eilverfahren abzurücken und schließt sich damit der Rechtsprechung des Hessischen LSG im Beschluss vom 31. Mai 2016 - L 2 AS 603/15 B (nach juris) an.Insoweit wird deutlich, dass es bei der Anrechnung weniger um dogmatische Überlegungen zum exakten Inhalt des (Streit-)Gegenstandsbegriffs geht (vgl.Hessisches LSG, Beschluss vom 31. Mai 2016 - L 2 AS 603/15 B, nach juris).
- LSG Hessen, 23.12.2019 - L 2 SO 102/18
1. Eine wirksame Abtretung der Vergütungsforderung gegenüber der Staatskasse im …
Ebenso sei die Geschäftsgebühr unter Beachtung der Rechtsprechung des Senats anzurechnen (Verweis auf Beschluss vom 31. Mai 2016, L 2 AS 603/15 B ). - SG Gießen, 17.05.2018 - S 23 SF 61/16 Diese Anrechnung hat auch im Verhältnis zu einem Eilverfahren zu erfolgen (Hessisches LSG vom 31.5.2016 - L 2 AS 603/15 B - Rn. 33 ).
- SG Osnabrück, 12.07.2018 - S 40 SF 45/17 Die Kammer folgt insoweit der überzeugenden Rechtsprechung des Thüringer Landessozialgerichts (Beschluss vom 20.07.2017 - L 6 SF 950/15 B, Juris) und des Hessischen Landessozialgerichts (Beschluss vom 31.05.2016 - L 2 AS 603/15 B, Juris), die - ebenso wie die Antragsgegnerin - zu Recht auf die auch im Verhältnis von Vorverfahren und gerichtlichem Eilverfahren entstehenden Sy-nergieeffekte verweisen, wenn im gerichtlichen Eilverfahren der Anspruch vorläufig durchge-setzt oder ein Eingriff in die Rechtsposition vorläufig abgewendet werden soll.