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   LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2015 - L 2 AS 622/14 B ER   

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https://dejure.org/2015,26611
LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2015 - L 2 AS 622/14 B ER (https://dejure.org/2015,26611)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.01.2015 - L 2 AS 622/14 B ER (https://dejure.org/2015,26611)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Januar 2015 - L 2 AS 622/14 B ER (https://dejure.org/2015,26611)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen der Lernförderung nach dem SGB II für Legastheniker

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilleistungsschwäche; Lernförderung; Leistungsniveau; Legasthenie; Lebenschance; Existenzminimum; Folgenabwägung; einstweilige Anordnung; einstweiliger Rechtsschutz

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen der Lernförderung nach dem SGB II für Legastheniker

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2015 - L 2 AS 622/14
    Dies bedeutet auch, dass die Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache Fragen des Grundrechtsschutzes einbeziehen muss, wenn dazu Anlass besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638/96 - juris, Rn. 19).

    Ist eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren dagegen untunlich, weil hierdurch eine Entscheidung nachhaltig verzögert wird, kann bei anderenfalls drohenden schweren und unzumutbaren Nachteilen maßgeblich aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden sein (vgl. zu § 123 Verwaltungsgerichtsordnung: BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638/96 - juris, Rn. 16).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2012 - L 7 AS 43/12

    Grundsicherungsrecht; Bildungsbedarfe nach dem SGB II; Unterstützung von Schülern

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2015 - L 2 AS 622/14
    Auch das Erreichen eines ausreichenden Leistungsniveaus und das Erlernen von Lesen und Schreiben stellen ein wesentliches Lernziel dar (vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Februar 2012 - L 7 AS 43/12 B ER - zitiert nach juris).

    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners ist auch das Training für Legastheniker eine Lernförderung i. S. des § 28 Abs. 5 SGB II. Dies wird von der Rechtsprechung weitgehend anerkannt (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 26. März 2014 - l 6 AS 31/14 B E; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 28. Februar 2012 - L 7 AS 43/12 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Mai 2011 - L 5 AS 498/10 B ER - jeweils zitiert nach juris).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2015 - L 2 AS 622/14
    In solchen Fällen sogenannter Vornahmesachen, also auch bei Verfahren auf Erlass einer Regelungsanordnung (§ 86b Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 SGG) sind die Gerichte, wenn sie ihre Entscheidung nicht an einer Abwägung der widerstreitenden Interessen, sondern an den Erfolgsaussichten in der Hauptsache orientieren, gehalten eine eingehende (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - juris, Rn. 7; Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - juris, Rn. 12; , NVwZ 2004, 95; anders formuliert dagegen - ohne nähere Begründung - Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - juris, Rn. 25: "abschließende") Prüfung der Sach- und Rechtslage vorzunehmen.
  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2015 - L 2 AS 622/14
    Die Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz dürfen in Anfechtungs- wie auch in Vornahmesachen aus verfassungsrechtlicher Sicht dementsprechend sowohl auf eine Folgenabwägung als auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden (BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 2 BvR 378/98 - juris, Rn. 17).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.05.2011 - L 5 AS 498/10

    Übernahme der Kosten für eine außerschulische Lernförderung durch einstweiligen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2015 - L 2 AS 622/14
    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners ist auch das Training für Legastheniker eine Lernförderung i. S. des § 28 Abs. 5 SGB II. Dies wird von der Rechtsprechung weitgehend anerkannt (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 26. März 2014 - l 6 AS 31/14 B E; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 28. Februar 2012 - L 7 AS 43/12 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Mai 2011 - L 5 AS 498/10 B ER - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2015 - L 2 AS 622/14
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Regelungen des § 86b Abs. 2 SGG Ausfluss der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) sind, wonach ein effektiver Rechtsschutz auch Eilverfahren erfordert, wenn ansonsten eine Verletzung der subjektiven Rechte des Einzelnen droht, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 19. Oktober 1977 - 2 BvR 42/76 - juris, Rn. 34; Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2015 - L 2 AS 622/14
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Regelungen des § 86b Abs. 2 SGG Ausfluss der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) sind, wonach ein effektiver Rechtsschutz auch Eilverfahren erfordert, wenn ansonsten eine Verletzung der subjektiven Rechte des Einzelnen droht, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 19. Oktober 1977 - 2 BvR 42/76 - juris, Rn. 34; Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2015 - L 2 AS 622/14
    In solchen Fällen sogenannter Vornahmesachen, also auch bei Verfahren auf Erlass einer Regelungsanordnung (§ 86b Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 SGG) sind die Gerichte, wenn sie ihre Entscheidung nicht an einer Abwägung der widerstreitenden Interessen, sondern an den Erfolgsaussichten in der Hauptsache orientieren, gehalten eine eingehende (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - juris, Rn. 7; Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - juris, Rn. 12; , NVwZ 2004, 95; anders formuliert dagegen - ohne nähere Begründung - Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - juris, Rn. 25: "abschließende") Prüfung der Sach- und Rechtslage vorzunehmen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.03.2014 - L 6 AS 31/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Lernförderung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2015 - L 2 AS 622/14
    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners ist auch das Training für Legastheniker eine Lernförderung i. S. des § 28 Abs. 5 SGB II. Dies wird von der Rechtsprechung weitgehend anerkannt (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 26. März 2014 - l 6 AS 31/14 B E; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 28. Februar 2012 - L 7 AS 43/12 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Mai 2011 - L 5 AS 498/10 B ER - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2015 - L 2 AS 622/14
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u. a., Rn. 181 und 197 f. - zitiert nach juris - ausgeführt, dass bei schulpflichtigen Kindern deren Eltern Leistungen nach dem SGB II beziehen, die Gefahr bestehe, dass ohne hinreichende staatliche Leistungen ihre Möglichkeiten eingeschränkt werden, später ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten zu können.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

  • LSG Hessen, 13.11.2015 - L 9 AS 192/14

    1. Wesentliches Lernziel nach den schulrechtlichen Bestimmungen des Landes Hessen

    Mit dem Sozialgericht ist zwar davon auszugehen, dass neben der Versetzung in die nächste Klassenstufe bzw. einem ausreichenden Leistungsniveau unter besonderer Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls auch andere Lernziele in Betracht kommen können, z. B. eine Verbesserung des Leistungsniveaus bei Vorliegen einer Legasthenie oder Dyskalkulie (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Januar 2015 - L 2 AS 622/14 B ER - SG Marburg, Beschluss vom 1. November 2012 s. o.; SG Bremen, Beschluss vom 14. April 2011 s. o.; Lenze in: LPK-SGB II, 5. Aufl. 2013, § 28 Rn. 28).
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2017 - L 3 AS 195/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - angemessene

    Gefördert werden kann vielmehr auch die Vermittlung ergänzender Kompetenzen über einen längeren Zeitraum bei bestehender Legasthenie, Lese-Rechtschreibschwäche, Dyskalkulie oder Sprachförderung (Voelzke in: Hauck/Noftz, SGB II, 07/15, § 28 Rn. 78; Vogt in: Mergler/Zink, SGB II, 1/2015, § 28 Rn. 41; Thommes in Gagel, SGB II/III§SGB_II³ SGB II, § 28 Rn. 36, Lenze in: Münder LPK-SGB II, 5. Aufl. 2013, § 28 Rn. 24, Adolph, SGB II/SGB XII und AsylbLG, 8/2015, § 28 SGB II Rn. 56, Oestreicher, SGB II/SGB XII, SGB II, § 28 Rn. 78; Sächsisches LSG, Urteil vom 14. Januar 2016 - L 3 BK 12/14 - Rn. 43, juris; erkennender Senat, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - L 3 AS 211/15 B ER - (n.V.) im Anschluss an LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. März 2014 - L 6 AS 31/14 B ER -, Rn. 31; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22. Juni 2015 - L 13 AS 107/15 B ER -, Rn. 12; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Januar 2015 - L 2 AS 622/14 B ER -, Rn. 28; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - L 19 AS 2015/13 B ER -, Rn. 17; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Februar 2012 - L 7 AS 43/12 B ER - SG Dortmund, Urteil vom 20. Dezember 2013 - S 19 AS 1036/12 -, Rn. 32; SG Itzehoe, Beschluss vom 22. August 2013 - S 10 AS 156/13 ER -, Rn. 23 und Beschluss vom 3. April 2012 - S 11 AS 50/12 ER, Rn. 27 f.; SG Braunschweig, Urteil vom 8. August 2013 - S 17 AS 4125/12 -, Rn. 35 f.; SG Magdeburg, Beschluss vom 1. November 2012 - S 5 AS 213/12 ER -, Rn. 37 f.; SG Oldenburg, Beschluss vom 11. April 2011 - S 49 AS 611/11 ER, Rn. 31, juris).

    Gehört demnach auch die Verschaffung von Kulturtechniken zu einem wesentlichen Lernziel (in diesem Sinne auch Sächsisches LSG, Urteil vom 14. Januar 2016 - L 3 BK 12/14 -, Rn. 39 ff; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Januar 2015 - L 2 AS 622/14 B ER -, Rn. 27 ff. juris), wird die Annahme des Beklagten, eine erforderliche Lernförderung sei regelmäßig auf kurze Zeiträume beschränkt, den Realitäten des Lernalltags nicht gerecht (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22. Juni 2013 - L 13 AS 107/15 B ER -, Rn. 12, juris).

  • LSG Sachsen, 11.07.2016 - L 3 AS 1810/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistung zur Bildung und Teilnahme; schulische

    In der Rechtsprechung wird auch - allerdings eher unter dem Gesichtspunkt der zusätzlichen Erforderlichkeit - geprüft, ob sich die Maßnahme auf Unterrichtsinhalte bezieht und damit eine Maßnahme der Lernförderung ist (vgl. für Dyskalkulie oder eine Legasthenie: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Mai 2011 - L 2 AS 622/14 B ER - juris Rdnr. 28; Schlesw.-Holst. LSG, Beschluss vom 26. März 2014 - L 6 AS 31/14 B ER - info also 2014, 132 ff. = FEVS 66, 138 ff. = juris Rdnr. 31 f.; Hess. LSG, Urteil vom 13. November 2015 - L 9 AS 192/14 - juris Rdnr. 35) oder ob es sich um Leistungsschwächen beim Schüler handelt, derentwegen er auf vorrangige Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) zu verweisen ist (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Mai 2011 - L 5 AS 498/10 B ER - juris Rdnr. 29 [Konzentrationsschwäche]; Schlesw.-Holst.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - L 4 AS 71/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - außerschulische

    Nach erfolglosen einstweiligen Rechtsschutzverfahren beim SG verpflichtete das LSG den Beklagten mit Beschluss vom 12. Januar 2015 (L 2 AS 622/14 B ER - Kläger) und mit Beschluss vom 15. Januar 2015 (L 2 AS 626/14 B ER - Klägerin) zur vorläufigen Übernahme der im Zeitraum von Januar bis Mai 2015 anfallenden Kosten der Kläger in Höhe von je monatlich 200 ?.

    Jedoch kommen unter Berücksichtigung des Einzelfalls auch andere Lernziele in Betracht, insbesondere eine Verbesserung des Leistungsniveaus bei Vorliegen einer Legasthenie oder Dyskalkulie (Hessisches LSG, Urteil vom 13. November 2015, Az.: L 9 AS 192/14, RN 35; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Januar 2015, Az.: L 2 AS 622/14 B ER, RN 28; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Februar 2012, Az.: L 7 AS 43/12 B ER, RN 20, zitiert nach juris).

    Solange und soweit diese Leistungen den Kindern nicht gewährt würden, müsse dies im Rahmen der Gewährleistung des Existenzminimums im Leistungssystem des SGB II erfolgen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Januar 2015, Az.: L 2 AS 622/14 ER, zitiert nach juris).

  • LSG Sachsen, 14.01.2016 - L 3 BK 12/14

    Förderunterricht; Kostenübernahme für eine die schulischen Angebote ergänzende

    In der Rechtsprechung wird auch - allerdings eher unter dem Gesichtspunkt der zusätzlichen Erforderlichkeit - geprüft, ob sich die Maßnahme auf Unterrichtsinhalte bezieht und damit eine Maßnahme der Lernförderung ist (vgl. für Dyskalkulie oder eine Legasthenie: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Mai 2011 - L 2 AS 622/14 B ER - juris Rdnr. 28; Schlesw.-Holst. LSG, Beschluss vom 26. März 2014 - L 6 AS 31/14 B ER - info also 2014, 132 ff. = FEVS 66, 138 ff. = juris Rdnr. 31 f.; Hess. LSG, Urteil vom 13. November 2015 - L 9 AS 192/14 - juris Rdnr. 35) oder ob es sich um Leistungsschwächen beim Schüler handelt, derentwegen er auf vorrangige Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) zu verweisen ist (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Mai 2011 - L 5 AS 498/10 B ER - juris Rdnr. 29 [Konzentrationsschwäche]; Schlesw.-Holst. LSG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - L 6 AS 190/11 B ER - juris Rdnr. 35 [Aufmerksamkeitsstörung mit Hyperaktivität]; Brose, NZS 2013, 51 [55]; vgl. hierzu auch Sächs. LSG, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - L 2 AS 1285/14 B ER - NZS 2015, 197 = ZFSH/SGB 2015, 156 ff. = juris Rdnr. 18 f.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - L 4 AS 442/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - angemessene

    Jedoch kommen unter Berücksichtigung des Einzelfalls auch andere Lernziele in Betracht, insbesondere eine Verbesserung des Leistungsniveaus bei Vorliegen einer Legasthenie oder Dyskalkulie (Hessisches LSG, Urteil vom 13. November 2015, Az.: L 9 AS 192/14, RN 35; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Januar 2015, Az.: L 2 AS 622/14 B ER, RN 28; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Februar 2012, Az.: L 7 AS 43/12 B ER, RN 20, zitiert nach juris).

    Solange und soweit diese Leistungen den Kindern nicht gewährt würden, müsse dies im Rahmen der Gewährleistung des Existenzminimums im Leistungssystem des SGB II erfolgen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Januar 2015, Az.: L 2 AS 622/14 ER, zitiert nach juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2018 - L 7 AS 2087/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - angemessene

    aa) Zwar wird angenommen, dass ergänzende Lernförderung im Sinne des § 28 Abs. 5 SGB II grundsätzlich auch die Vermittlung ergänzender Kompetenzen bei bestehender Legasthenie und Dyskalkulie darstellen kann (Landessozialgericht [LSG] Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Januar 2015 - L 2 AS 622/14 B ER - juris Rdnr. 28; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20. Januar 2017 - L 3 AS 195/13 - juris Rdnr. 30; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. März 2017 - L 12 AS 134/15 - juris Rdnr. 31).
  • LSG Sachsen, 02.11.2017 - L 8 AS 1672/13
    Jedoch kommen unter besonderer Berücksichtigung des Einzelfalls auch andere Lernziele in Betracht, insbesondere eine Verbesserung des Leistungsniveaus bei Vorliegen einer Legasthenie oder Dyskalkulie (Hessisches LSG, Urteil vom 13.11.2015 - L 9 AS 192/14 - juris RdNr. 35; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.01.2015 - L 2 AS 622/14 B ER - juris RdNr. 28; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.02.2012 - L 7 AS 43/12 B ER - juris RdNr. 20).
  • SG Dessau-Roßlau, 27.09.2016 - S 30 AS 2430/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Fahrtkosten zur

    Die Fahrtkosten unterfallen nach Auffassung der Kammer als (weitere) Kosten den Kosten der Lernförderung nach § 28 Abs. 5 SGB II. Insoweit ist zur Überzeugung der Kammer der unbestimmte Rechtsbegriff der schulischen Angebote ergänzenden, angemessenen Lernförderung verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass auch Fahrtkosten zur Wahrnehmung der Lernförderung erfasst sind (offenlassend, ob Fahrtkosten als Annex der Regelung des § 28 Abs. 5 SGB II unterfallen: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 12. Januar 2015 - L 2 AS 622/14 B ER - zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 13 AS 2878/15
    Soweit in der Rechtsprechung - unabhängig von der Frage der Versetzung in die nächste Klasse - in Ausnahmefällen ein Anspruch auf ergänzende angemessene Lernförderung angenommen wurde, handelte es sich um andere Fallgestaltungen (vgl. z.B. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22. Juni 2015 - L 13 AS 107/15 B zum ausreichenden Leistungsniveau als wesentliches Lernziel im Hinblick auf die Fähigkeit des Schreibens, Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Januar 2015 - L 2 AS 622/14 B ER zu einem Training für Legastheniker und dem wesentlichen Lernziel in der Grundschule, Sozialgericht Dresden, Urteil vom 6. Januar 2014 - S 48 AS 5789/12 zum wesentlichen Lernziel in der Grundschule, Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 18. Februar 2014 - S 17 AS 29/14 ER zur Lernförderung trotz gegenwärtig noch nicht bestehender Versetzungsgefahr, Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - S 19 AS 1036/12 bezüglich der Lernförderung zur Beibehaltung ausreichender Leistungen), die mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar sind, bzw. um Rechtsauffassungen, denen der Senat aus den oben dargelegten Gründen nicht folgt.
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