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   LSG Sachsen-Anhalt, 21.01.2016 - L 2 AS 624/15 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1622
LSG Sachsen-Anhalt, 21.01.2016 - L 2 AS 624/15 B ER (https://dejure.org/2016,1622)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.01.2016 - L 2 AS 624/15 B ER (https://dejure.org/2016,1622)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - L 2 AS 624/15 B ER (https://dejure.org/2016,1622)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kein Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche als sorgeberechtigter Elternteil eines Kindes in Ausbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EU-Ausländer; Portugal; Unionsbürger; Arbeitsuche; Leistungsausschluss; Arbeitnehmer; Arbeitnehmerfreizügigkeit; Freizügigkeitsrecht; freizügigkeitsberechtigt; Folgenabwägung; Arbeitnehmereigenschaft; einstweilige Anordnung; einstweiliger Rechtsschutz; gewöhnlicher ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kein Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche als sorgeberechtigter Elternteil eines Kindes in Ausbildung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Leistungsausschluss bei abgeleitetem Aufenthaltsrecht des sorgeberechtigten Elternteils

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.01.2016 - L 2 AS 624/15
    Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.01.2016 - L 2 AS 624/15
    Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.01.2016 - L 2 AS 624/15
    Zudem hat die Antragstellerin ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach § 30 Abs. 3 Satz 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I) im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs (vgl. dazu BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R - juris, Rn. 18) in der Bundesrepublik Deutschland begründet.
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 43/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.01.2016 - L 2 AS 624/15
    Zusammen mit dem in der Ausbildung befindlichen Kind hat der sorgeberechtigte Elternteil ein von diesem abgeleitetes Aufenthaltsrecht, auch wenn das auf den Freizügigkeitsregelungen beruhende eigene Aufenthaltsrecht des Elternteils bereits nicht mehr besteht (vgl. BSG, Terminsbericht vom 3. Dezember 2015 zu B 4 AS 43/15 R).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2016 - L 2 AS 449/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Für den Zeitraum vom 1. August 2015 bis zum 30. April 2016 bezogen die Antragsteller Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in gesetzlicher Höhe nach dem SGB II aufgrund einer vom Senat mit Beschluss vom 21. Januar 2016 im Verfahren L 2 AS 624/15 B ER ausgesprochenen Verpflichtung.

    Zur Begründung haben sie auf die Ausführungen des Senats im Beschluss 21. Januar 2016 im Verfahren L 2 AS 624/15 B ER Bezug genommen.

    Die anwaltlich vertretenen Antragsteller haben auf Nachfrage des Berichterstatters mitgeteilt, dass im Hinblick auf die vom Senat im Beschluss vom 21. Januar 2016 im Verfahren L 2 AS 624/15 B ER ausgesprochene Verpflichtung des Antragsgegners zur Erbringung vorläufiger Leistungen in diesem Verfahren eine Verpflichtung nur für die Zeit ab dem 1. Mai 2016 begehrt wird.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.06.2016 - L 2 AS 84/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Direkt über § 3 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU kann sie kein Freizügigkeitsrecht herleiten, weil die Vorschrift sich nur auf abgeleitete Freizügigkeitsrechte aus § 2 Abs. 2 Nr. 1 - 5 FreizügG/EU bezieht; auch Art. 10 VO EU Nr. 492/2011 gibt den Geschwistern des Auszubildenden kein eigenständiges Freizügigkeitsrecht (insoweit missverständlich: Senatsbeschluss vom 21. Januar 2016 - L 2 AS 624/15 B ER - zitiert nach juris).
  • SG Duisburg, 14.12.2015 - S 41 AS 698/17
    Unter den Begriff "Ausbildungseinrichtungen" i.S.d. § 3 Abs. 4 FreizügG/EU fallen insbesondere allgemeinbildende Schulen (vgl. LSG Sachen-Anhalt, Beschl. v. 21.01.2016, Az.: L 2 AS 624/15 B ER; Kluth/Heusch, Beck"’scher Online-Kommentar Ausländerrecht, 12. Aufl., Stand 01.11.2016, § 3 FreizügG/EU, Rz. 28; Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl., § 3 FreizügG/EU, Rz. 68).
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