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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2007 - L 2 B 13/06 KN   

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https://dejure.org/2007,8529
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2007 - L 2 B 13/06 KN (https://dejure.org/2007,8529)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.08.2007 - L 2 B 13/06 KN (https://dejure.org/2007,8529)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. August 2007 - L 2 B 13/06 KN (https://dejure.org/2007,8529)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts; Entstehung einer Terminsgebühr bei Verfahrensbeendigung durch schriftlichen Vergleich; Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81

    Einheitswerte I

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2007 - L 2 B 13/06
    Es ist überdies zweifelhaft, ob für den hier erheblichen Unterschied in den Vergütungsregelungen ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst einleuchtender Grund nicht vorliegt, die Differenzierung also schlechterdings willkürlich ist, weil keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (zu diesem Maßstab vgl. BVerfGE 112, 50, 67; 78, 104, 121 mwN; 74, 182, 200 mwN; st Rspr des BVerfG).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2007 - L 2 B 13/06
    Es ist überdies zweifelhaft, ob für den hier erheblichen Unterschied in den Vergütungsregelungen ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst einleuchtender Grund nicht vorliegt, die Differenzierung also schlechterdings willkürlich ist, weil keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (zu diesem Maßstab vgl. BVerfGE 112, 50, 67; 78, 104, 121 mwN; 74, 182, 200 mwN; st Rspr des BVerfG).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2007 - L 2 B 13/06
    Es ist überdies zweifelhaft, ob für den hier erheblichen Unterschied in den Vergütungsregelungen ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst einleuchtender Grund nicht vorliegt, die Differenzierung also schlechterdings willkürlich ist, weil keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (zu diesem Maßstab vgl. BVerfGE 112, 50, 67; 78, 104, 121 mwN; 74, 182, 200 mwN; st Rspr des BVerfG).
  • BSG, 22.05.1985 - 1 RS 1/84

    Zuschuß zur privaten Lebensversicherung - Versicherungspflicht in der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2007 - L 2 B 13/06
    Zur Ausfüllung von Regelungslücken sind die Richter nur berufen, wenn das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht zu finden, oder das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, dass sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (so BSGE 39, 143, 136 = SozR 2200 § 1251 Nr. 11; BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600 § 57 Nr. 3; vgl ferner BSGE 58, 110, 114 f = SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 6).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2006 - L 20 B 137/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2007 - L 2 B 13/06
    Das ergibt sich zweifelsfrei aus dem Wortlaut der Bestimmungen, der Gesetzbegründung (vgl BT-Drucksache 15/1971 S.212) und systematisch - argumentum e contrario - aus der abweichenden Regelung in Nrn 3202, 3104 VV, die den Regelfall der Abrechnung nach einem Gebührenstreitwert (Gegenstandswert) betreffen (im Ergebnis ebenso: LSG NRW. Beschlüsse vom 10.5.2006 und vom 16.8.2006. Aktenzeichen L 10 B 13/05 SB und L 20 B 137/06 AS).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2006 - L 10 B 13/05

    Beschwerde gegen die Festsetzung von außergerichtlichen Kosten in einem Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2007 - L 2 B 13/06
    Das ergibt sich zweifelsfrei aus dem Wortlaut der Bestimmungen, der Gesetzbegründung (vgl BT-Drucksache 15/1971 S.212) und systematisch - argumentum e contrario - aus der abweichenden Regelung in Nrn 3202, 3104 VV, die den Regelfall der Abrechnung nach einem Gebührenstreitwert (Gegenstandswert) betreffen (im Ergebnis ebenso: LSG NRW. Beschlüsse vom 10.5.2006 und vom 16.8.2006. Aktenzeichen L 10 B 13/05 SB und L 20 B 137/06 AS).
  • BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 184/73

    Ersatzzeit - Frist - Aufnahme einer Tätigkeit - Berechnung - Weitere Ersatzzeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2007 - L 2 B 13/06
    Zur Ausfüllung von Regelungslücken sind die Richter nur berufen, wenn das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht zu finden, oder das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, dass sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (so BSGE 39, 143, 136 = SozR 2200 § 1251 Nr. 11; BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600 § 57 Nr. 3; vgl ferner BSGE 58, 110, 114 f = SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 22/85

    Beschränkung beim Leistungsbezug - Selbständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2007 - L 2 B 13/06
    Zur Ausfüllung von Regelungslücken sind die Richter nur berufen, wenn das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht zu finden, oder das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, dass sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (so BSGE 39, 143, 136 = SozR 2200 § 1251 Nr. 11; BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600 § 57 Nr. 3; vgl ferner BSGE 58, 110, 114 f = SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 6).
  • SG Stuttgart, 23.12.2009 - S 6 SB 2031/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Anfall einer

    Aus der Vorbemerkung 3 Abs. 3 von Teil 3 von Anlage 1 zu RVG ist zu entnehmen, dass hier eine auszufüllende planwidrige Regelungslücke besteht (entgegen LSG Essen vom 29.08.2007, Az. L 2 B 13/06 KN).

    Soweit in diesem Zusammenhang z.B. das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 29. August 2007 (Az.: L 2 B 13/06 KN) insbesondere in Nr. 12 des Begründungsteils aus einem Schreiben des Gesetzgebers Rückschlüsse ziehen will, so überzeugt seine Darstellung nicht.

  • SG Stuttgart, 05.07.2010 - S 15 SF 7062/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - kein Anfall einer

    Eine (fiktive) Terminsgebühr fällt nicht an, wenn in einem Verfahren vor dem Sozialgericht, für das eine mündliche Verhandlung vorgesehen ist, ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird (so auch LSG NRW, Beschl. v. 15.05.2008 - L 7 B 63/08 AS; LSG NRW, Beschl. v. 29.08.2007 - L 2 B 13/06 KN; LSG NRW, Beschl. v. 10.05.2006 - L 10 B 13/05 SB; S.-H. LSG, Beschl. v. 14.11.2007 - L 1 B 513/07 R SK; Thür.

    Zur Ausfüllung von Regelungslücken sind die Richter nur berufen, wenn das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht zu finden oder das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, dass sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (LSG NRW, Beschluss vom 29.08.2007, Az.: L 2 B 13/06 KN, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2009 - L 2 B 20/08

    Bemessung der Höhe der Vergütung eines für ein sozialgerichtliches Verfahren

    Die Entscheidung des SG entspricht bisherigen Entscheidungen des Landessozialgericht (LSG) NRW, so insbesondere dem Beschluss des hiesigen Senats vom 29.08.2007 (Az. L 2 B 13/06 KN) und Beschluss des 10. Senates vom 10.05.2006 (Az. L 10 B 13/05 SB), Beschluss des 20. Senates vom 16.08.2006 (Az. L 20 B 137/06), Beschluss des 7.Senates vom 29.12.2006 (Az. L 7 B 36/06 SB); sowie Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 08.03.2006 (Az. L 1 B 88/06 SF SK); SG Augsburg, Beschluss vom 16.01.2007 (Az. S 8 SB 351/05 Ko)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2008 - L 7 B 63/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Eine analoge Anwendung kommt nicht in Betracht (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 18.06.2007, L 7 B 39/07 AS; LSG NRW, Beschluss vom 29.08.2007, L 2 B 13/06 KN; LSG NRW, Beschluss vom 16.08.2006, L 20 B 137/06 AS; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 14.11.2007 R SK).
  • SG Augsburg, 07.11.2007 - S 5 U 354/06

    Haftung des Generalunternehmers für die Erfüllung der Zahlungspflicht der

    Dabei dürfen aber keinerlei Zweifel an dem Vorliegen des Redaktionsversehens gegeben sein, da eine Rechtsfortbildung durch Richterrecht auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ausgeschlossen ist (vgl. Landessozialgericht - LSG - Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.08.2007, Az.: L 2 B 13/06 KN).
  • SG Dortmund, 05.03.2007 - S 29 AS 498/05

    Heizkostenpauschalierung bei ALG II-Empfängern ist rechtswidrig

    Der Kammer ist bewusst, dass in der Rechtsprechung durchaus auch die Auffassung vertreten wird, bei geschütztem Immobilienvermögen richte sich die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach der tatsächlichen Wohnfläche (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.10.2006; Az.: L 2 B 13/06 AS ER m.w.N.).
  • SG Stuttgart, 12.06.2008 - S 12 KR 945/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - kein Anfall einer

    Eine (fiktive) Terminsgebühr fällt nicht an, wenn in einem Verfahren vor dem Sozialgericht, für das eine mündliche Verhandlung vorgesehen ist, ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird (so auch LSG NRW, Beschl. v. 15.05.2008 - L 7 B 63/08 AS; LSG NRW, Beschl. v. 29.08.2007 - L 2 B 13/06 KN; LSG NRW, Beschl. v. 10.05.2006 - L 10 B 13/05 SB; S.-H. LSG, Beschl. v. 14.11.2007 - L 1 B 513/07 R SK; Thür.
  • SG Stuttgart, 24.03.2010 - S 21 SF 7175/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - kein Anfall einer

    Eine (fiktive) Terminsgebühr fällt nicht an, wenn in einem Verfahren vor dem Sozialgericht, für das eine mündliche Verhandlung vorgesehen ist, ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird (so auch LSG NRW, Beschl. v. 15.05.2008 - L 7 B 63/08 AS; LSG NRW, Beschl. v. 29.08.2007 - L 2 B 13/06 KN; LSG NRW, Beschl. v. 10.05.2006 - L 10 B 13/05 SB; S.-H. LSG, Beschl. v. 14.11.2007 - L 1 B 513/07 R SK; Thür.
  • SG Hamburg, 10.11.2011 - S 23 SF 217/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr gem RVG-VV

    Noch ungeachtet der Tatsache, daß bei verständige Würdigung des Teilanerkenntnisses der Beklagten darin kein Vergleichsangebot enthalten gewesen ist, vielmehr die Beklagte nur für den Fall einer im Übrigen von der Klägerin erklärten Klagrücknahme die Kostenübernahme entsprechend der Obsiegensquote erklärt hatte, enthält VV Nr. 3106 auch weder eine VV Nr. 3104 Nr. 1 entsprechende Regelung, noch besteht insoweit eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke (vgl LSG NRW a.a.O.; LSG NRW 29.08.2007 - L 2 B 13/06 KN; LSG NRW 15.05.2008 - L 7 B 63/08 AS; LSG NRW 30.03.2009 - L 2 B 20/08 KN P; Schlesw-Holst LSG 14.11.2007 - L 1 B 513/07 = SchlHA 2008, 428; SG Stuttgart 14.01.2011 - S 20 SF 7180/10 E = AGS 2011, 72; SG Stuttgart 24.03.2010 - S 21 SF 7175/09 E; SG Stuttgart 05.07.2010 - S 15 SF 7062/08 E; SG Stuttgart 12.06.2008 - S 12 KR 945/08 KE; a.A. SG Stuttgart 23.12.2009 - S 6 SB 2031/09 KE).
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