Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2011 - L 2 EG 12/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11031
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2011 - L 2 EG 12/10 (https://dejure.org/2011,11031)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.06.2011 - L 2 EG 12/10 (https://dejure.org/2011,11031)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - L 2 EG 12/10 (https://dejure.org/2011,11031)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,11031) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de

    Elterngeld - Berechnung der Höhe des Elterngeldes - Einkommensermittlung - Nichtberücksichtigung von Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld - Verfassungsmäßigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9a EStG; § 40a EStG; § 4 BEEG; § 2 BEEG; § 1 BEEG; § 2 EStG; § 3 EStG; § 24 EStG; § 19 EStG; § 38a Abs 1 S 3 EStG
    Arbeitslosengeld; Elterngeld; Entgeltersatzleistung; Familie; Folgerichtigkeit; Insolvenzgeld; Umsetzungszeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 21/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2011 - L 2 EG 12/10
    Es fällt insbesondere nicht unter den Begriff der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit iS des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG (vgl. dazu und zum Folgenden: BSG, Urt. v. 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R).

    Mangels rechtlichen Zusammenhangs mit dem früheren Beschäftigungsverhältnis ist Arbeitslosengeld auch nicht als Entschädigung iS des § 24 Abs. 1 Buchst a EStG den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit iS des § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG zuzuordnen (zur Einordnung der Einkünfte nach § 24 EStG als nicht selbstständige Einkunftsart vgl BFH Urteil vom 16.10.2002 - XI R 71/00 - BFHE 200, 544 - juris RdNr 15; BSG, Urt. v. 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - mwN).

    Dies hat zur Folge, dass steuerfreie Beträge steuerrechtlich weder als steuerpflichtige Einnahmen noch als steuerpflichtige Einkünfte noch als steuerpflichtiges Einkommen behandelt werden dürfen und das Arbeitslosengeld auch aus diesem Grund der Bemessung des Elterngeldes gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BEEG nicht zugrunde gelegt werden darf (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R - mwN; vgl. auch BT-Drs.

    Die genannten den vorliegenden Sachverhalt nicht erfassenden Ausnahmetatbestände des § 2 Abs. 7 Satz 5 und 6 BEEG sind vom Wortlaut her ausdrücklich und klar geregelt; der Gesetzgeber wollte allein diese Sachverhalte privilegieren und bei der Bestimmung des für die Bemessung des Elterngeldes maßgebenden Zwölf-Monatszeitraums unberücksichtigt lassen (vgl BSG, Urteil. vom 25. Juni 2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 31-34; BSG, Urt. v. 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R).

    Aus den Gesetzgebungsmaterialien ergibt sich vielmehr, dass der "Wegfall oder das Fehlen von Erwerbseinkommen aus anderen Gründen wie zum Beispiel der Arbeitsmarktlage oder anderen konkreten Lebensumständen" nicht zu einer Verschiebung des Bemessungszeitraums führen soll (vgl BT-Drucks 16/1889 S 20 zu § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 BEEG-Entwurf, dessen Regelungen in der Gesetz gewordenen Fassung des § 2 Abs. 7 Satz 5 und 6 BEEG vereinheitlicht worden sind, vgl BT-Drucks 16/2785 S 38 und BSG, Urt. v. 17. Februar 2011, - B 10 EG 21/09 R -).

    Spezielle verfassungsrechtliche Verbote stehen dieser Differenzierung nicht entgegen (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011, - B 10 EG 21/09 R - mwN insbesondere auch zu den Gesetzesmaterialien).

    Dies gilt auch insoweit, wie das Elterngeld als einkommensorientierte Unterstützungsleistung durch die höhere Förderung Besserverdienender gegenüber Geringverdienern oder Berechtigten ohne Erwerbseinkommen eine bestehende soziale Ungleichheit fortschreiben oder verfestigen könnte (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011, aaO).

    bb) Mangels vorgegebener Referenzgröße aufgrund eines versicherungstypischen Gegenseitigkeitsverhältnisses von Beiträgen und Leistungen steht es dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, bei der gesetzlichen Ausgestaltung steuerfinanzierter Sozialleistungen, die nicht auf eigenen Beiträgen des Anspruchsberechtigten beruhen, eigenständige Regelungen zu treffen (vgl. BSG, Urt. v. 17. Februar 2011, - B 10 EG 21/09 R - mwN).

    (1) Hinsichtlich der maßgeblichen gesetzgeberischen Zielrichtung stellt das BSG darauf ab, dass die unterschiedliche Höhe der Elterngeldbeträge die unterschiedlichen Einkommensverhältnisse vor der Geburt des Kindes spiegelt und damit die mit der Entscheidung für die Kindererziehung verbundenen Einbußen bei den Einkünften aus der bisherigen Erwerbstätigkeit wiedergibt (BSG, Urt. v. 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R, Juris-Rz 53).

    Auch diese prägen den zu erhaltenden "individuellen Einkommensstandard" (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R, Juris-Rz 64).

    Das BSG verweist diesbezüglich darauf, dass mit der Nichtberücksichtigung von Entgeltersatzleistungen das Ziel verfolgt werde, Einkommenseinbußen aus Gründen, die nicht direkt mit dem Zweck des Elterngeldes zusammenhängen, dem Risikobereich des Berechtigten zuzuordnen; die Behebung daraus folgender sozialer Notlagen habe der Gesetzgeber anderen sozialen Sicherungssystemen überlassen wollen (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R, Juris-Rz 70).

    Denn diese Personenkreise haben regelmäßig keinen Zugang zu entsprechenden Ersatzleistungen (BSG, Urt. v. 17. Februar 2011 - B 10 EG 21/09 R, Juris-Rz 66).

  • BVerfG, 22.05.2003 - 1 BvR 452/99

    Zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit in der sozialen Pflegeversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2011 - L 2 EG 12/10
    Die Chance auf einem in diesem Sinne optimierten Elterngeldbezug besteht für alle Eltern grundsätzlich in gleichem Maß (vgl. zu diesen Prüfungskriterien - bezogen auf die gesetzgeberische Ausformung des Tatbestandes eines Pflegebedürftigkeit - BVerfG, B.v. 22. Mai 2003 - 1 BvR 452/99 - FamRZ 2003, 1084 - Juris-Rz 24).

    Dabei ist die gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit im vorliegenden Zusammenhang noch als besonders groß anzusehen, da das Elterngeld ohnehin nur eine Teilabsicherung des Risikos von durch die Erziehung und Betreuung von (kleinen) Kindern bewirkten Erwerbsausfällen ermöglichen soll (vgl. zum maßgeblichen Gesichtspunkt einer Teilabsicherung - bezogen auf die gesetzgeberische Ausformung des Tatbestandes eines Pflegebedürftigkeit - BVerfG, B.v. 22. Mai 2003 - 1 BvR 452/99 - FamRZ 2003, 1084 - Juris-Rz 18).

    So hat das BVerfG in seinem o.g. Beschluss vom 22. Mai 2003 (- 1 BvR 452/99 - FamRZ 2003, 1084 mwN) hervorgehoben, dass die Gerichte nicht zu prüfen haben, ob der Gesetzgeber unter mehreren möglichen Lösungen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste gewählt hat.

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2011 - L 2 EG 12/10
    Darüber hinaus hat das BVerfG dem Gesetzgeber bei "komplexen" Reformen das Recht eingeräumt, diese in mehreren Stufen zu verwirklichen, um den Regelungsaufwand sowie die finanziellen Folgen zu begrenzen und sich für Erfahrungen, die im Zuge der Reform gewonnen werden, offenzuhalten (BVerfG, U.v. 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86, 1 BvL 50/87, 1 BvR 873/90, 1 BvR 761/91 - E 87, 1, Juris-Rz 137).

    Bei der Festlegung der Reformschritte dürfe der Gesetzgeber insbesondere die jeweilige Haushaltslage berücksichtigen (BVerfG, U.v. 7. Juli 1992, aaO, Juris-Rz. 138).

    Eine dringende Notwendigkeit für ein solches gestuftes Vorgehen etwa im Sinne eines zu objektivierenden Notstandes ist dabei vom BVerfG nicht gefordert worden und ist auch nicht erkennbar, zumal das BVerfG selbst in jener Entscheidung die Zulässigkeit einer (maßvollen) Umverteilung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung zu Lasten kinderloser und kinderarmer Personen hervorgehoben hat (BVerfG, U.v. 7. Juli 1992, aaO, Juris-Rz. 138).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 2 EG 20/10

    Berufsleben; Elterngeld; Elternzeit; Entscheidungsfreiheit; Erwerbstätigkeit;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2011 - L 2 EG 12/10
    Der Gesetzgeber hat ferner namentlich die Ziele einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf und einer gleichberechtigten Kindererziehung von Vätern und Müttern verfolgt, wobei diese Ziele allerdings nur unter Berücksichtigung der durch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG grundrechtlich gewährleisteten Freiheit der Eltern zur eigenverantwortlichen innerfamiliären Aufgabenverteilung gefördert werden dürfen (vgl. dazu Vorlagebeschluss des Senates vom 13. April 2011 - L 2 EG 20/10 -).

    aa) Die erläuterten Bemessungsregelungen des § 2 BEEG beeinträchtigen die Eltern (anders als etwa die Regelung des § 4 Abs. 3 Satz 1 BEEG, vgl. Vorlagebeschluss des Senates vom 13. April 2011 - L 2 EG 20/10 -) nicht in der Ausübung spezifischer grundrechtlich geschützter Freiheiten.

    Ausgehend von dem Grundsatz, dass das Elterngeld das ohne die Kinderbetreuung zu erwartende Einkommen (anteilig in dem durch § 2 Abs. 2 BEEG vorgesehenen Rahmen) ersetzen soll, um die Eltern in der Frühphase der Elternschaft zu unterstützen und ihnen den Entschluss zu erleichtern, dass sie in diesem Zeitraum persönlich für ihr Kind sorgen (vgl. zu den Zielen des Elterngeldes auch Vorlagebeschluss des Senates vom 13. April 2011 - L 2 EG 20/10 -), wäre es einleuchtend und folgerichtig, dieses Einkommen in voller Höhe und damit einschließlich von Sonderzahlungen der Elterngeldberechnung zugrunde zu legen.

  • BFH, 26.05.1998 - VI R 9/96

    Steuerbefreiung von Krankentagegeldern aus einer schweizerischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2011 - L 2 EG 12/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) müssen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit iS des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG im weitesten Sinne Gegenleistungscharakter aufweisen, also "für eine Beschäftigung" gewährt werden bzw. als Frucht der Arbeitsleistung für den Arbeitgeber zu betrachten sein (jüngst BFH Urteil vom 20.05.2010 - VI R 41/09 - BFHE 229, 346, 348 f mwN; vgl auch BFH Urteil vom 26.05.1998 - VI R 9/96 - BFHE 186, 247, 250).

    Denn es können auch Bar- oder Sachzuwendungen Dritter Arbeitslohn darstellen, soweit sie der Arbeitnehmer vernünftigerweise als Frucht seiner Leistung für den Arbeitgeber ansehen muss (BFH Urteil vom 26.05.1998 - VI R 9/96 - BFHE 186, 247, 250; BFH Urteil vom 5.7.1996 - VI R 10/96 - BFHE 180, 441, 442).

    Demgegenüber sind jedoch Leistungen aus diesem Versicherungsverhältnis, die nicht lediglich dem Arbeitgeber zustehen, sondern auf einem eigenen Anspruch des Arbeitnehmers beruhen, regelmäßig auch dann kein Arbeitslohn, wenn der Versicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis gewährt wird (BFH Urteil vom 26.5.1998 - VI R 9/96 - BFHE 186, 247 - juris RdNr 14).

  • BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97

    Einheitswert

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2011 - L 2 EG 12/10
    Dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität kann ohnehin auch bei der Regelung von Massenerscheinungen nur dann eine besondere Bedeutung für die Rechtfertigung dort auftretender Ungleichbehandlung zukommen, wenn bei einer Gleichbehandlung erhebliche verwaltungstechnische Schwierigkeiten entstehen würden, die nicht durch einfachere, die Betroffenen weniger belastende Regelungen behoben werden können (BVerfG, B.v. 2. Februar 1999 - 1 BvL 8/97 - E 100, 195; Juris-Rz 39).

    Der Gleichheitssatz wird vor allem dann als verletzt angesehen, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG, B.v. 2. Februar 1999 - 1 BvL 8/97 - E 100, 195; Juris-Rz 38).

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85

    Zur Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher Beteiligung des Personalrats bei der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2011 - L 2 EG 12/10
    Überdies sind dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers umso engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfG, B. v. 22. Februar 1994 - 1 BvL 21/85, 1 BvL 4/92 - E 90, 46, Juris-Rz 36).

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG kann letztlich nur festgestellt werden, wenn die Unsachlichkeit der Differenzierung evident ist (BVerfG, B. v. 22. Februar 1994 - 1 BvL 21/85, 1 BvL 4/92 - E 90, 46, Juris-Rz 37).

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - Einnahmen - sonstige Bezüge - laufender

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2011 - L 2 EG 12/10
    Da in vielen Zweigen des Wirtschaftslebens die Zahlung eines 13. Monatsgehaltes, in Teilbereichen darüber hinaus auch eines 14. Monatsgehaltes üblich ist und da nicht wenige Arbeitnehmer daneben auch erfolgsabhängige Jahresgratifikationen (vgl. demgegenüber zu fortlaufend und wiederkehrend gezahlten Umsatzbeteiligungen: BSG, U.v. 3. Dezember 2009 - B 10 EG 3/09 R - E 105, 84) erhalten, wird bereits durch die Regelung des § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG bezogen auf viele Fallgestaltungen ein erheblicher Teil der zu erwartenden Arbeitseinkünfte nicht in die Berechnung des Elterngeldes einbezogen.
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2011 - L 2 EG 12/10
    In seinem Beschluss vom 08. April 1987 (- 1 BvR 564/84, 1 BvR 684/84, 1 BvR 877/84, 1 BvR 886/84, 1 BvR 1134/84 u.a. - BVerfGE 75, 78, Juris-Rz 70) hat sich das BVerfG daran gehindert gesehen, die Geeignetheit und Erforderlichkeit der zu überprüfenden Regelung mit der Begründung zu beanstanden, andere Maßnahmen seien noch wirksamer oder besser geeignet gewesen.
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - Geburt - Bemessungszeitraum -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2011 - L 2 EG 12/10
    Das BSG beschreibt diesen Regelungsmechanismus dahingehend, dass das Elterngeld dazu bestimmt sei, das zuletzt (vor der Geburt des Kindes) dem Lebensunterhalt dienende Einkommen zu ersetzen (U.v. 3. Dezember 2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

  • BVerfG, 08.10.1980 - 1 BvL 122/78

    Kinderzuschuß für Enkel

  • BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03

    Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2007 - L 2 R 241/07

    Anspruch auf Gewährung einer höheren Altersrente; Berücksichtigung beitragsfreier

  • BFH, 14.04.2005 - VI R 134/01

    Vom Bund nach § 15 FELEG getragenen Sozialversicherungsbeiträge sind kein

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 71/00

    Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzugs

  • BFH, 11.09.2007 - VI B 146/05

    ArbG-Anteil zur Gesamtsozialversicherung

  • BFH, 20.05.2010 - VI R 41/09

    Gebührenverzicht zugunsten von Mitarbeitern eines Vertriebspartners kein

  • BFH, 05.07.1996 - VI R 10/96

    Der Wert einer vorwiegend touristisch ausgerichteten Reise, zu der ein

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2010 - L 13 EG 44/09

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • BFH, 29.10.2004 - XI B 170/03

    Arbeitslohn: ArbN-Anteile zur Sozialversicherung

  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R

    Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz -

  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 19/09 R

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zuflussprinzip - modifiziertes

  • BSG, 21.02.2013 - B 10 EG 12/12 R

    Elterngeld - Berechnung - vorgeburtliches Einkommen - Insolvenzgeld

    bbb) Entgegen der Auffassung des Klägers führt auch eine Auslegung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des BEEG zu dem Schluss, dass das steuerfrei gewährte Insolvenzgeld nicht zum Einkommen iS des § 2 Abs. 1 BEEG zu rechnen ist (vgl zu den steuerfreien Einnahmen im Rahmen der Einkommensermittlung nach dem BEEG: Fuchsloch/Scheiwe, Leitfaden Elterngeld, 2007, RdNr 150 - 153; Pauli in Hambüchen, BEEG/EStG/BKGG, Stand 12/2009, § 2 BEEG RdNr 7; konkret zur Nichtberücksichtigung des Insolvenzgeldes Jaritz in Roos/Bieresborn, MuSchG, Stand 7/2012, § 2 BEEG RdNr 84 ff, 88; LSG Nordrhein-Westfalen Urteile vom 19.3.2010 - L 13 EG 44/09 - Juris RdNr 26, mit Anm von Dau in jurisPR-SozR 10/2010 Anm 4, sowie vom 27.6.2011 - L 13 EG 7/11 - Juris RdNr 22; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 8.6.2011 - L 2 EG 12/10 - Juris RdNr 38) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 2 EG 5/12

    Elterngeld; Familienförderung; Folgerichtigkeit; Progressionsvorbehalt;

    Das Erwerbseinkommen vor der Geburt kann ohnehin nur als typisierender Prognosetatbestand für das im Zeitraum nach der Geburt (unter Hinwegdenken ihrer) zu erwartende Einkommen des erziehenden Elternteils für die Bemessung des Elterngeldes Relevanz aufweisen (vgl. dazu auch bereits Senatsurteil vom 8. Juni 2011 - L 2 EG 12/10 - Juris).

    Die Nichtberücksichtigung solcher Entgeltersatzleistungen bei der Bemessung des Elterngeldes bewirkt typischerweise eine nur unvollkommene Erfassung des tatsächlichen Ausmaßes des persönlichen Erwerbsvermögens des betroffenen Elternteils und damit auch eine nur unzulängliche Berücksichtigung der tatsächlich mit der Entscheidung für die persönliche Kinderbetreuung verbundenen Einkommensverluste (vgl. dazu auch bereits Senatsurteil vom 8. Juni 2011 - L 2 EG 12/10 - Juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2012 - L 11 EG 3591/10

    Elterngeld - Berechnung - Einkommensermittlung - Nichtberücksichtigung von

    Auch die Nichtberücksichtigung von Insolvenzgeld verstößt nicht gegen Art. 3 GG (LSG Nordrhein-Westfalen 19.03.2010, L 13 EG 44/09; 27.06.2011, L 13 EG 7/11; LSG Niedersachsen-Bremen 08.06.2011, L 2 EG 12/10; jeweils juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 2 EG 26/10

    Berücksichtigung von steuerfreien Zuschlägen für Nacht- und Sonntagsarbeit bei

    (3) Der Senat vermag jedoch der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung bislang nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit zu entnehmen, dass auch im Bereich des Sozialleistungsrechts eine Einhaltung des Gebotes der Folgerichtigkeit in einem so weitgehenden Maße der verfassungsgerichtlichen (und damit im Rahmen von Art. 100 Abs. 1 GG allgemein der gerichtlichen) Überprüfung unterliegt (vgl dazu auch Senatsurteil vom 8. Juni 2011 - L 2 EG 12/10 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2012 - L 2 EG 7/12

    Anspruch auf Elterngeld; Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung des Einkommens aus

    54 (3) Der Senat vermag jedoch der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung bislang nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit zu entnehmen, dass auch im Bereich des Sozialleistungsrechts eine Einhaltung des Gebotes der Folgerichtigkeit in einem so weitgehenden Maße der verfassungsgerichtlichen (und damit im Rahmen von Art. 100 Abs. 1 GG allgemein der gerichtlichen) Überprüfung unterliegt (vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 8. Juni 2011 - L 2 EG 12/10 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2011 - L 2 EG 5/09
    Diesbezüglich verweist der Senat auf das Urteil des BSG vom 17. Februar 2011 (B 10 EG 21/09 R) und auf das Urteil des Senates vom 8. Juni 2011 (- L 2 EG 12/10 - Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht