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   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 7/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,39953
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 7/19 (https://dejure.org/2019,39953)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.11.2019 - L 2 EG 7/19 (https://dejure.org/2019,39953)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. November 2019 - L 2 EG 7/19 (https://dejure.org/2019,39953)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Monatliche Umsatzbeteiligungen führen zu höherem Elterngeld

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Monatliche Umsatzbeteiligungen erhöhen das Elterngeld

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Monatliche Umsatzbeteiligung ist bei Elterngeld zu berücksichtigen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Monatliche Umsatzbeteiligung zählt bei Berechnung des Elterngeldes

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Monatliche Umsatzbeteiligungen führen zu höherem Elterngeld

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Wie sich eine Umsatzbeteiligung auf das Elterngeld auswirkt

  • datev.de (Kurzinformation)

    Monatliche Umsatzbeteiligungen führen zu höherem Elterngeld

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Monatliche Umsatzbeteiligungen führen zu höherem Elterngeld

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Monatliche Umsatzbeteiligungen sind beim Elterngeld zu berücksichtigen - Monatliche Umsatzbeteiligungen als laufender Arbeitslohn müssen in die Berechnung des Elterngeldes einfließen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2019 - L 2 EG 1/19
    Unter der neuen Gesetzesfassung kann daher die bisherige Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 3.12.2009 - B 10 EG 3/09 R - BSGE 105, 84 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 4; u.a. vom 26.3.2014 - B 10 EG 14/13 R - BSGE 115, 198 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 25) und der darin gefundene, elterngeldrechtlich modifizierte lohnsteuerrechtliche Begriff der sonstigen Bezüge nicht mehr weitergeführt werden (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - B 10 EG 4/17 R -, SozR 4-7837 § 2c Nr. 1; vgl. zur Problematik auch das ausführlich begründete Urteil des hiesigen Senates vom 15. Mai 2019 - L 2 EG 3/18 -, juris; vgl. auch U.v. 06. November 2019 - L 2 EG 7/19 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2019 - L 2 EG 5/19
    Die vom Gesetzgeber in § 38a Abs. 1 EStG vorgenommene Unterscheidung zwischen dem "laufenden Arbeitslohn" und den "sonstigen Bezügen" (d.h. - entsprechend der Legaldefinition - dem Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird) hat steuerrechtlich nur eine relativ geringe wirtschaftliche Relevanz (vgl. dazu und auch zur verfassungsrechtlichen Bewertung die Senatsurteile vom 15. Mai 2019 - L 2 EG 3/18 -, juris, und vom 6. November 2019 - L 2 EG 7/19 -).
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