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   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 7/19   

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https://dejure.org/2019,39953
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 7/19 (https://dejure.org/2019,39953)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.11.2019 - L 2 EG 7/19 (https://dejure.org/2019,39953)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. November 2019 - L 2 EG 7/19 (https://dejure.org/2019,39953)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Monatliche Umsatzbeteiligungen führen zu höherem Elterngeld

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Monatliche Umsatzbeteiligungen erhöhen das Elterngeld

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Monatliche Umsatzbeteiligung ist bei Elterngeld zu berücksichtigen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Monatliche Umsatzbeteiligung zählt bei Berechnung des Elterngeldes

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Monatliche Umsatzbeteiligungen führen zu höherem Elterngeld

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Wie sich eine Umsatzbeteiligung auf das Elterngeld auswirkt

  • datev.de (Kurzinformation)

    Monatliche Umsatzbeteiligungen führen zu höherem Elterngeld

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Monatliche Umsatzbeteiligungen führen zu höherem Elterngeld

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Erhöhung des Elterngeldes durch monatliche Umsatzbeteiligung bestätigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Monatliche Umsatzbeteiligungen sind beim Elterngeld zu berücksichtigen - Monatliche Umsatzbeteiligungen als laufender Arbeitslohn müssen in die Berechnung des Elterngeldes einfließen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 7/19
    Unter der neuen Gesetzesfassung kann daher die bisherige Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 3.12.2009 - B 10 EG 3/09 R - BSGE 105, 84 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 4; ua vom 26.3.2014 - B 10 EG 14/13 R - BSGE 115, 198 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 25) und der darin gefundene, elterngeldrechtlich modifizierte lohnsteuerrechtliche Begriff der sonstigen Bezüge nicht mehr weitergeführt werden (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - B 10 EG 4/17 R -, SozR 4-7837 § 2c Nr. 1; vgl. zur Problematik auch das ausführlich begründete Urteil des hiesigen Senates vom 15. Mai 2019 - L 2 EG 3/18 -, juris).

    Es sollen nur solche Einnahmen zu berücksichtigen, welche die "vorgeburtliche Lebenssituation" geprägt haben (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - B 10 EG 4/17 R -, SozR 4-7837 § 2c Nr. 1, Rn. 45; die Vorgaben insbesondere des § 2b Abs. 3 BEEG hinsichtlich des im Einzelfall maßgeblichen Bemessungszeitraums können allerdings zur Folge haben, dass die Einkommensverhältnisse auch in längeren mehrere Monate, in Ausnahmefällen auch mehrere Jahre, umfassenden Zeiträumen unmittelbar vor der Geburt des Kindes bei der Erfassung der "vorgeburtlichen Lebenssituation" völlig außer Betracht zu bleiben haben).

    Das BSG erfasst diesen Ansatz mit der Formulierung, dass sich die Höhe des Elterngelds an dem Einkommen orientiere, das regel- und gleichmäßig im vorgeburtlichen Bemessungszeitraum zur Verfügung stehe (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - B 10 EG 4/17 R -, SozR 4-7837 § 2c Nr. 1, Rn. 45).

    Sie binden unmittelbar weder die Elterngeldstellen noch die Sozialgerichte (vgl. zum Vorstehenden: BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - B 10 EG 4/17 R -, SozR 4-7837 § 2c Nr. 1, Rn. 28).

    Dieser Lohnzahlungszeitraum folgt nicht aus dem Steuerrecht (vgl. § 39b Abs. 2 S 2, Abs. 5 EStG), das auch keine stets gleichbleibend langen Zeiträume vorgibt; vielmehr ist der jeweils maßgebliche Lohnzahlungszeitraum dem Arbeitsvertragsverhältnis, d.h. den arbeitsrechtlichen Vereinbarungen oder einer betrieblichen Übung, zu entnehmen (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - B 10 EG 4/17 R -, SozR 4-7837 § 2c Nr. 1, Rn. 29).

    Lediglich ihre tatsächliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird daher vermutet (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - B 10 EG 4/17 R -, SozR 4-7837 § 2c Nr. 1), wie dies inzwischen auch die mit dem Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I, 2325) eingeführte Regelung des § 2c Abs. 2 Satz 2 BEEG verdeutlicht wird.

    Das BSG misst allerdings einer bestandskräftig gewordenen Lohnsteueranmeldung eine Bindungswirkung auch zu Lasten der Beteiligten des Elterngeldverfahrens bei (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017, aaO, Rn. 35).

    Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund des vom BSG im Urteil vom 14. Dezember 2017 (aaO, Rn. 36) dargelegten Umstandes, dass der Arbeitgeber mit der Lohnsteueranmeldung im Ergebnis öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt.

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - Einnahmen - sonstige Bezüge - laufender

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 7/19
    Der Gesetzgeber will die begriffliche Abgrenzung zwischen laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen nicht lediglich am Steuerrecht orientieren (so noch BSG, Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 3/09 R - BSGE 105, 84 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 4, RdNr 28), sondern in vollem Umfang auf das materielle Steuerrecht verweisen, wie es das Lohnsteuerabzugsverfahren konkretisiert hat.

    Unter der neuen Gesetzesfassung kann daher die bisherige Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 3.12.2009 - B 10 EG 3/09 R - BSGE 105, 84 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 4; ua vom 26.3.2014 - B 10 EG 14/13 R - BSGE 115, 198 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 25) und der darin gefundene, elterngeldrechtlich modifizierte lohnsteuerrechtliche Begriff der sonstigen Bezüge nicht mehr weitergeführt werden (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - B 10 EG 4/17 R -, SozR 4-7837 § 2c Nr. 1; vgl. zur Problematik auch das ausführlich begründete Urteil des hiesigen Senates vom 15. Mai 2019 - L 2 EG 3/18 -, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2019 - L 2 EG 3/18

    Berücksichtigung von Einkünften aus einer selbständigen Tätigkeit für eine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 7/19
    Unter der neuen Gesetzesfassung kann daher die bisherige Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 3.12.2009 - B 10 EG 3/09 R - BSGE 105, 84 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 4; ua vom 26.3.2014 - B 10 EG 14/13 R - BSGE 115, 198 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 25) und der darin gefundene, elterngeldrechtlich modifizierte lohnsteuerrechtliche Begriff der sonstigen Bezüge nicht mehr weitergeführt werden (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - B 10 EG 4/17 R -, SozR 4-7837 § 2c Nr. 1; vgl. zur Problematik auch das ausführlich begründete Urteil des hiesigen Senates vom 15. Mai 2019 - L 2 EG 3/18 -, juris).

    Noch weniger ist letztlich nachvollziehbar, weshalb es einer solchen Differenzierung nur bei Einkünften aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit und hingegen nicht bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit bedürfen soll (zur verfassungsrechtlichen Problematik vgl. das o.g. Senatsurteil vom 15. Mai 2019 - L 2 EG 3/18 -, juris).

  • FG Köln, 20.04.2016 - 12 K 574/15

    Korrektur des Lohnsteuerabzugs nach Übermittlung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 7/19
    Sie soll vielmehr lediglich verhindern, dass es im Ergebnis zu einer doppelten Erstattung überzahlter Lohnsteuer aufgrund desselben Umstandes - und zwar einerseits im Wege der Korrektur der Lohnsteuervoranmeldungen und andererseits (nochmals) im Wege der Anrechnung im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung des Klägers - kommen könnte (vgl. FG Köln, Urteil vom 20. April 2016 - 12 K 574/15 -, Rn. 29, juris).
  • BVerfG, 10.12.2009 - 1 BvR 3151/07

    Recht auf effektiven Rechtsschutz nicht generell, sondern nur durch konkrete

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 7/19
    Unbeschadet normativ eröffneter Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräume sowie gesetzlich normierter Tatbestandswirkungen von Hoheitsakten schließt dies grundsätzlich eine Bindung der rechtsprechenden Gewalt an tatsächliche oder rechtliche Feststellungen seitens anderer Gewalten hinsichtlich dessen, was im Einzelfall rechtens ist, aus (BVerfG, B.v. 10. Dezember 2009 - 1 BvR 3151/07 -, NVwZ 2010, 435, Rn. 52).
  • BFH, 21.10.2009 - I R 70/08

    Lohnsteuererstattungsanspruch bei abkommenswidriger Lohnsteuereinbehaltung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 7/19
    Dieses Anfechtungsrecht wird wegen der unterschiedlichen Bedeutung von Lohnsteuer-Anmeldung und Lohnsteuer-Bescheinigung nicht dadurch berührt, dass der Arbeitnehmer nach der Übermittlung der Lohnsteuer-Bescheinigung eine Änderung dieser Bescheinigung nicht mehr verlangen kann (BFH, Urteil vom 21. Oktober 2009 - I R 70/08 -, BFHE 226, 529 mwN).
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 14/13 R

    Elterngeld - Berücksichtigung von Provisionen - sonstige Bezüge - laufender

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 7/19
    Unter der neuen Gesetzesfassung kann daher die bisherige Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 3.12.2009 - B 10 EG 3/09 R - BSGE 105, 84 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 4; ua vom 26.3.2014 - B 10 EG 14/13 R - BSGE 115, 198 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 25) und der darin gefundene, elterngeldrechtlich modifizierte lohnsteuerrechtliche Begriff der sonstigen Bezüge nicht mehr weitergeführt werden (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - B 10 EG 4/17 R -, SozR 4-7837 § 2c Nr. 1; vgl. zur Problematik auch das ausführlich begründete Urteil des hiesigen Senates vom 15. Mai 2019 - L 2 EG 3/18 -, juris).
  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 7/19
    Sie überschritte damit die Grenzen zulässiger Auslegung (vgl BVerfG, Beschluss vom 25.1.2011 - 1 BvR 918/10 - BVerfGE 128, 193, 210).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2019 - L 2 EG 1/19
    Unter der neuen Gesetzesfassung kann daher die bisherige Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 3.12.2009 - B 10 EG 3/09 R - BSGE 105, 84 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 4; u.a. vom 26.3.2014 - B 10 EG 14/13 R - BSGE 115, 198 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 25) und der darin gefundene, elterngeldrechtlich modifizierte lohnsteuerrechtliche Begriff der sonstigen Bezüge nicht mehr weitergeführt werden (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - B 10 EG 4/17 R -, SozR 4-7837 § 2c Nr. 1; vgl. zur Problematik auch das ausführlich begründete Urteil des hiesigen Senates vom 15. Mai 2019 - L 2 EG 3/18 -, juris; vgl. auch U.v. 06. November 2019 - L 2 EG 7/19 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2019 - L 2 EG 5/19
    Die vom Gesetzgeber in § 38a Abs. 1 EStG vorgenommene Unterscheidung zwischen dem "laufenden Arbeitslohn" und den "sonstigen Bezügen" (d.h. - entsprechend der Legaldefinition - dem Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird) hat steuerrechtlich nur eine relativ geringe wirtschaftliche Relevanz (vgl. dazu und auch zur verfassungsrechtlichen Bewertung die Senatsurteile vom 15. Mai 2019 - L 2 EG 3/18 -, juris, und vom 6. November 2019 - L 2 EG 7/19 -).
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