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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2001 - L 2 KN 168/00 U   

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https://dejure.org/2001,55465
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2001 - L 2 KN 168/00 U (https://dejure.org/2001,55465)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.02.2001 - L 2 KN 168/00 U (https://dejure.org/2001,55465)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - L 2 KN 168/00 U (https://dejure.org/2001,55465)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Hessen, 11.03.2019 - L 9 U 79/17

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Wer Hinterbliebener ist, wird allerdings nicht durch § 63 SGB VII, sondern durch die jeweiligen Regelungen für die einzelnen Ansprüche nach den §§ 64 ff. SGB VII geregelt, ist also in Zusammenschau mit der jeweiligen Leistungsart zu beurteilen (LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Februar 2001 - L 2 KN 168/00 U -, juris, Rn. 19).

    Der so mit einer Rentenberechtigung verknüpfte Begriff des Hinterbliebenen lässt sich nicht auf den § 63 SGB VII übertragen (LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Februar 2001 - L 2 KN 168/00 U -, juris, Rn. 20).

    Anders als die in den §§ 65 ff. SGB VII aufgeführten Leistungen hat das Sterbegeld keine Unterhalts-, sondern eine Aufwendungsersatzfunktion und soll mithin demjenigen, der Kosten für die Beerdigung eines verstorbenen Versicherten getragen hat, (pauschaliert) die Aufwendungen ersetzen (LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Februar 2001 - L 2 KN 168/00 U -, juris, Rn. 18).

  • SG Darmstadt, 21.04.2017 - S 3 U 225/15

    Träger der Beerdigungskosten im Sinne des § 64 Abs. 3 und 4 SGB VII ist derjenige

    Demjenigen, der Kosten für Bestattung und Überführung eines infolge eines Versicherungsfalls verstorbenen Versicherten getragen hat, sollen diese Aufwendungen ersetzt werden (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 08.02.2001, Az. L 2 KN 168/00 U, zitiert nach juris).

    Sie wurde eingeführt, weil hinsichtlich der alten Regelung, die keinen Anspruchsberechtigten benannte, teilweise bestritten wurde, dass andere Personen als die in § 63 Abs. 1 SGB VII genannten rentenberechtigten Hinterbliebenen anspruchsberechtigt sein können (vgl. z. B. die Sachverhaltsdarstellung LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 08.02.2001, Az. L 2 KN 168/00 U, zitiert nach juris; Dahm, Die Zahlung von Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten gemäß § 64 SGB VII in ZfS 2002,S. 65, Rn. 4; KassKomm/Ricke § 64 SGB VII, Rn. 7).

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