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LSG Saarland, 12.07.2006 - L 2 KR 16/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
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Kurzfassungen/Presse
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Versicherungsfreiheit auf Grund des Werkstudentenprivilegs
Verfahrensgang
- SG Saarbrücken, 03.05.2004 - S 23 KR 720/03
- LSG Saarland, 12.07.2006 - L 2 KR 16/05
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Baden-Württemberg, 31.07.2018 - L 13 AL 2433/17
Versicherungsfreiheit der Tätigkeit einer studentischen Hilfskraft bei einem im …
Letzteres hat der 2. Senat des LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 12. Juli 2006 (L 2 KR 16/05) im Falle eines Studenten verneint, der über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren immatrikuliert war und in den zehn letzten Jahren davon keinerlei Studienleistungen mehr belegt hat. - LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2007 - L 12 RI 13/04
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Beschäftigung eines …
Anzufügen ist noch, dass auch die vom Beigeladene zu 1) vorgelegten Immatrikulationsbescheinigungen für den Kläger keine Rechtssicherheit bieten konnten, dass tatsächlich der sozialversicherungsrechtliche Status eines Studenten vorliegt: Diese Bescheinigungen dokumentieren vielmehr lediglich den hochschulrechtlichen Status des Immatrikulierten, beinhalten aber keine Entscheidung hinsichtlich seines sozialversicherungsrechtlichen Status" (vgl. zuletzt u.a. LSG Saarland, Urt. v. 12.7.2006 - L 2 KR 16/05), für die die Hochschulen im Übrigen auch gar nicht zuständig wären. - LSG Baden-Württemberg, 28.02.2012 - L 11 R 5559/11 Die Beschäftigung ist demgemäß nur versicherungsfrei, wenn und solange sie neben dem Studium ausgeübt wird, ihm nach Zweck und Dauer untergeordnet ist, mithin das Studium die Hauptsache, die Beschäftigung die Nebensache ist (…vgl BSG, 11.11.2003, B 12 KR 24/03 R, SozR 4-2500 § 6 Nr. 3; LSG Baden-Württemberg, 12.07.2006, L 2 KR 16/05, juris).