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   LSG Bayern, 27.09.2013 - L 2 P 45/13 B   

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https://dejure.org/2013,32931
LSG Bayern, 27.09.2013 - L 2 P 45/13 B (https://dejure.org/2013,32931)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.09.2013 - L 2 P 45/13 B (https://dejure.org/2013,32931)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. September 2013 - L 2 P 45/13 B (https://dejure.org/2013,32931)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de

    Gegen den Beschluss, die Parteien vor den Güterichter zu verweisen, ist keine Beschwerde statthaft. Es handelt sich um eine prozessleitende Verfügung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Bayern, 05.09.2016 - L 2 P 30/16

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen Verweisung an den Güterichter und Anordnung

    Der Senat hält an seiner bereits mit Beschluss vom 27. September 2013 geäußerten Auffassung (Az.: L 2 P 45/13 B) fest, dass gegen den Beschluss, die Parteien vor den Güterichter zu verweisen, keine Beschwerde statthaft ist, da es sich um eine prozessleitende Verfügung im Sinne des § 172 Abs. 2 SGG handelt.
  • LSG Hessen, 30.05.2014 - L 6 AS 132/14
    Die Verweisung an den Güterichter bedarf weder übereinstimmender Anträge der Beteiligten noch eines übereinstimmend erklärten Einverständnisses (Bayerisches LSG, Beschl. v. 27. September 2013 - L 2 P 45/13 B - juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 1 A 257/10 - Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 173 Rn. 4 b; a. A. Ortloff, NVwZ 2012, 1057, 1060).
  • OVG Niedersachsen, 09.01.2015 - 10 OB 109/14

    Abhilfeverfahren; Güterichter; Mediation; Nichtabhilfe; Prozessleitende

    Aus dem Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts (v. 27.9.2013 - L 2 P 45/13 B -, juris, BeckRS 2013, 74076, mit ablehnender Anmerkung Ziegler, FD-SozVR 2014, 354211) ergibt sich keine andere Bewertung.
  • OVG Sachsen, 28.01.2014 - 1 A 257/10

    Güterichter, Verweisung, Zustimmung

    Die Verweisung an den Güterichter bedarf weder übereinstimmender Anträge der Beteiligten noch eines übereinstimmend erklärten Einverständnisses (vgl. BayLSG, Beschl. v. 27. September 2013 - L 2 P 45/13 B -, juris zum sozialgerichtlichen Verfahren; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 173 Rn. 4 b; a. A. Ortloff, NVwZ 2012, 1057, 1060).
  • LSG Hessen, 14.09.2023 - L 4 SO 62/23
    Da über die (Nicht)-Verweisung an den Güterichter keine Zwischenentscheidung ergeht und die Verweisung vor den Güterichter als prozessleitende Verfügung gemäß § 172 Abs. 2 SGG nicht beschwerdefähig ist (Bayer. LSG, Beschl. vom 27. September 2013 - L 2 P 45/13 B), ist auch die Beschwerde gegen eine unterlassene Verweisung unstatthaft.
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