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   LSG Hessen, 17.05.2005 - L 2 R 106/05 ER   

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LSG Hessen, 17.05.2005 - L 2 R 106/05 ER (https://dejure.org/2005,76575)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17.05.2005 - L 2 R 106/05 ER (https://dejure.org/2005,76575)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17. Mai 2005 - L 2 R 106/05 ER (https://dejure.org/2005,76575)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Hessen, 05.04.2011 - L 2 SF 205/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Tätigkeit im

    Die Vergütung der Antragstellerin für ihre Rechtsanwaltstätigkeit im Verfahren L 2 R 106/05 ER wird auf 202, 80 EUR festgesetzt.

    In dem Verfahren vor dem Hessischen Landessozialgericht B. B. gegen die Landesversicherungsanstalt Hessen (L 2 R 106/05 ER), in dem die Beteiligten um die Übernahme der Kosten für einen am 4. April 2005 beginnenden Reha-Vorbereitungslehrgang des Klägers stritten, beantragte der Kläger am 4. April 2005 die Gewährung von Prozesskostenhilfe.

    Mit Beschluss vom 10. Juni 2010 setzte das Sozialgericht die Vergütung für das Verfahren L 2 R 106/05 ER auf insgesamt 382, 80 EUR fest.

    den Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 10. Juni 2010 aufzuheben und die Vergütung für ihre Tätigkeit in dem Verfahren L 2 R 106/05 ER auf insgesamt 684, 40 EUR festzusetzen und die Beschwerde des Antragsgegners zurückzuweisen.

    den Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 10. Juni 2010 zu ändern und die Vergütung für die Rechtsanwaltstätigkeit im Verfahren L 2 R 106/05 ER auf 208, 80 EUR zu begrenzen und die Beschwerde der Antragstellerin zurückzuweisen.

    Wegen der Einzelheiten im Übrigen wird auf die Beschwerdeakten und die Gerichtsakten L 2 R 106/05 ER, die vorgelegen haben, Bezug genommen.

    Vorliegend ist die Vergütung für die Tätigkeit der beigeordneten Rechtsanwältin im Beschwerdeverfahren L 2 R 106/05 ER auf insgesamt 208, 80 EUR festzusetzen.

    Die Berechnung der Gebühren für die Tätigkeit der Antragstellerin als beigeordnete Rechtsanwältin im Beschwerdeverfahren L 2 R 106/05 ER ist nach der Nr. 3501 VV-RVG vorzunehmen.

  • SG Fulda, 08.11.2010 - S 3 R 250/10

    Rentenversicherung - Leistung zur Teilhabe - Drogentherapie - vorzeitige

    In den Fällen, in denen keine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt, soll (lediglich) ein Anspruch auf Verpflichtung der Verwaltung zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts bestehen (so Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 86b Rn. 30a; wohl auch HessLSG, Beschl. v. 17.05.2005, L 2 R 106/05 ER, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht).
  • SG Fulda, 30.03.2011 - S 3 R 85/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Leistung zur Teilhabe - stationäre Drogentherapie -

    In den Fällen, in denen keine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt, soll (lediglich) ein Anspruch auf Verpflichtung der Verwaltung zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts bestehen (so Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 86b Rn. 30a; wohl auch HessLSG, Beschl. v. 17.05.2005, L 2 R 106/05 ER, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht).
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