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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 2 R 115/12   

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https://dejure.org/2012,33716
LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 2 R 115/12 (https://dejure.org/2012,33716)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.09.2012 - L 2 R 115/12 (https://dejure.org/2012,33716)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. September 2012 - L 2 R 115/12 (https://dejure.org/2012,33716)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständiger Lehrer - Sprachtrainer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungspflicht eines Sprachtrainers in der gesetzlichen Rentenversicherung als selbständiger Lehrer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 2 S. 1 Nr. 1
    Versicherungspflicht eines Sprachtrainers in der gesetzlichen Rentenversicherung als selbständiger Lehrer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialversicherungspflicht für Sprachtrainer

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 6/04 R

    Rentenversicherungspflicht - selbstständiger Aerobictrainer/-lehrer -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 2 R 115/12
    Diese Regelung ist verfassungsgemäß (BSG, Urteil vom 12.10.2000 - B 12 RA 2/99 R = SozR 3-2600 § 2 Nr. 5; BSG, Urteil vom 22.6.2005 - B 12 RA 6/04 R = SozR 4-2600 § 2 Nr. 1 RdNr. 23 ff.; BSG 23.11.2005 - B 12 RA 9/04 R = Die Beiträge Beilage 2006, 170 ff. [zum Sprachtrainer]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, ist eine weite Auslegung des Begriffes "Lehrer" geboten, um die typisierte Schutzbedürftigkeit dieses Personenkreises zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 22.6.2005 - B 12 RA 6/04 R = SozR 4-2600 § 2 Nr. 1 RdNr. 26 m.w.N.; s. auch Pietrek in jurisPK-SGB VI, § 2 RdNr. 96).

    Der "in langer Tradition entwickelte sozialversicherungsrechtliche Begriff des Lehrers" (BSG 22.6.2005 a.a.O. RdNr. 22) ist ein weiterer, als der im allgemeinen Sprachgebrauch verwendete.

    Schon die Reichsversicherungsordnung hat solche Personen, die ihr Wissen vermitteln und aus dem Stundengeben ein Gewerbe machen - gleich ob in der eigenen Wohnung oder bei Dritten - als Lehrer der Versicherungspflicht unterwerfen wollen (vgl. BSG, Urteil vom 22.6.2005 - B 12 RA 6/04 R = SozR 4-2600 § 2 Nr. 1 = juris RdNr. 18 unter Hinweis auf Reichstags-Drucksache 1909/11, Nr. 1035, 12. Legislaturperiode, S. 178; bereits dort ist auch der "Sprachlehrer" als Beispiel genannt; Anglizismen waren seinerzeit noch nicht gebräuchlich).

    Lehrer, die keinen Angestellten/versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, sind - wie dies die Klägerin für sich auch dargelegt hat - allein auf den Einsatz ihrer eigenen Arbeitskraft angewiesen und werden deshalb vom Beginn der staatlich organisierten Rentenversicherung an in den Fällen der geminderten Erwerbsfähigkeit und des Alters ebenfalls als einer Kompensation entfallenen Erwerbseinkommens bedürftig angesehen (siehe dazu BSG, Urteil vom 22.6.2005 a.a.O. RdNr. 12 unter Hinweis auf Reichstags-Drucksache 1888/89 Nr. 10 S. 73 und m.w.N. zur Rechtsprechung).

  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R

    Rentenversicherung - selbstständiger Lehrer - Beschäftigung von mehreren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 2 R 115/12
    Für die Begründung der Versicherungspflicht ist auch nicht erheblich, welche berufliche Eigenbezeichnung vom Versicherten angegeben wurde; auch der "Sprachentrainer" ist ein "Lehrer" i.S. des § 2 Satz 1 Nr. 6 SGB VI (vgl. zum "Sprachtrainer" BSG 23.11.2005 - B 12 RA 9/04 R a.a.O. und zur "Kommunikationstrainerin" BSG, Urteil vom 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R = SozR 4-2600 § 231 Nr. 1).

    Auch wenn zu Gunsten der Klägerin unterstellt wird, dass sie in ihrer Tätigkeit Sprachtrainerin, also Lehrerin i.S. des § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI, nur für einen Arbeitgeber tätig war, kann dies wegen der Vorrangigkeit der Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI nicht zu einer Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI führen (BSG, Urteil vom 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R = SozR 4-2600 § 231 Nr. 1 = juris RdNr. 17 [zu einer "Kommunikationstrainerin"]).

    Es verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, wenn das in § 231 Abs. 6 SGB VI gewährte Recht auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht nur solchen Selbstständigen eingeräumt wird, die am 31.12.1998 tatsächlich rentenversicherungspflichtig waren (BSG, Urteil vom 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R = SozR 4-2600 § 231 Nr. 1).

  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 9/04 R

    Rentenversicherung - selbstständiger Lehrer - Versicherungspflicht -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 2 R 115/12
    Diese Regelung ist verfassungsgemäß (BSG, Urteil vom 12.10.2000 - B 12 RA 2/99 R = SozR 3-2600 § 2 Nr. 5; BSG, Urteil vom 22.6.2005 - B 12 RA 6/04 R = SozR 4-2600 § 2 Nr. 1 RdNr. 23 ff.; BSG 23.11.2005 - B 12 RA 9/04 R = Die Beiträge Beilage 2006, 170 ff. [zum Sprachtrainer]).

    Für die Begründung der Versicherungspflicht ist auch nicht erheblich, welche berufliche Eigenbezeichnung vom Versicherten angegeben wurde; auch der "Sprachentrainer" ist ein "Lehrer" i.S. des § 2 Satz 1 Nr. 6 SGB VI (vgl. zum "Sprachtrainer" BSG 23.11.2005 - B 12 RA 9/04 R a.a.O. und zur "Kommunikationstrainerin" BSG, Urteil vom 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R = SozR 4-2600 § 231 Nr. 1).

  • BSG, 12.10.2000 - B 12 RA 2/99 R

    Versicherungspflicht selbständiger Lehrer in der Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 2 R 115/12
    Diese Regelung ist verfassungsgemäß (BSG, Urteil vom 12.10.2000 - B 12 RA 2/99 R = SozR 3-2600 § 2 Nr. 5; BSG, Urteil vom 22.6.2005 - B 12 RA 6/04 R = SozR 4-2600 § 2 Nr. 1 RdNr. 23 ff.; BSG 23.11.2005 - B 12 RA 9/04 R = Die Beiträge Beilage 2006, 170 ff. [zum Sprachtrainer]).

    Eine besondere pädagogische Ausbildung ist nicht erforderlich; unerheblich ist, ob es ein etwa durch Ausbildungsordnungen geregeltes Berufsbild des (selbstständigen) Lehrers gibt (BSG, Urteil vom 12.10.2000 - B 12 RA 2/99 R a.a.O.).

  • BSG, 14.12.1994 - 12 RK 80/92

    Künstlersozialversicherung - Musiklehrer - Musikschule - Musikalische

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 2 R 115/12
    Es spielt keine Rolle, welches Niveau die ausgeübte Tätigkeit hat und ob sich der Unterricht nur an Laien wendet (BSG, Urteil vom 14.12.1994 - 3/12 RK 80/92 = SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 m.w.N.) Die der Tätigkeit zugrunde liegende Methode der Wissensvermittlung (z.B. Training, Coaching, Moderation, Supervision) ist für die Beurteilung nicht entscheidend, es kommt auf das Gesamtbild der ausgeübten Tätigkeit an.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 2 R 115/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20344
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 2 R 115/12 (https://dejure.org/2012,20344)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.07.2012 - L 2 R 115/12 (https://dejure.org/2012,20344)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - L 2 R 115/12 (https://dejure.org/2012,20344)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 2 R 115/12
    Diese Weisungsgebundenheit kann eingeschränkt und zur "funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein (BSG, Urteil v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -).

    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, U.v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -).

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 2 R 115/12
    Mit Schriftsatz vom 18. Januar 2012 hat die Beklagte darauf hingewiesen, dass die angefochtenen Bescheide nach ihrer Auffassung rechtswidrig seien, da sie nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R - SozR 4-2400 § 7a Nr. 2) und vom 4. Juni 2009 - B 12 R 6/08 -) nicht berechtigt sei, isolierte Feststellungen über das Vorliegen von Elementen eines Versicherungsverhältnisses zu treffen.

    Insbesondere hat die Beklagte in der für die Überprüfung maßgeblichen Fassung ihres Änderungsbescheides vom 4. Juli 2012 die zunächst unzulässige Elementenfeststellung (vgl. BSG, U.v. 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R - SozR 4-2400 § 7a Nr. 2 - und vom 4. Juni 2009 - B 12 R 6/08) durch die zulässige, hinreichend bestimmte und inhaltlich zutreffende Feststellung konkreter Pflichtversicherungsverhältnisse ersetzt.

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 2 R 115/12
    Mit Schriftsatz vom 18. Januar 2012 hat die Beklagte darauf hingewiesen, dass die angefochtenen Bescheide nach ihrer Auffassung rechtswidrig seien, da sie nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R - SozR 4-2400 § 7a Nr. 2) und vom 4. Juni 2009 - B 12 R 6/08 -) nicht berechtigt sei, isolierte Feststellungen über das Vorliegen von Elementen eines Versicherungsverhältnisses zu treffen.

    Insbesondere hat die Beklagte in der für die Überprüfung maßgeblichen Fassung ihres Änderungsbescheides vom 4. Juli 2012 die zunächst unzulässige Elementenfeststellung (vgl. BSG, U.v. 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R - SozR 4-2400 § 7a Nr. 2 - und vom 4. Juni 2009 - B 12 R 6/08) durch die zulässige, hinreichend bestimmte und inhaltlich zutreffende Feststellung konkreter Pflichtversicherungsverhältnisse ersetzt.

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 2 R 115/12
    Das Risiko, dass Vertragsbeziehungen beendet werden, wenn ein Unternehmer mit seinen Dienstleistungen am Markt keinen Erfolg hat, trifft nicht nur seine selbständigen Zulieferer oder Subunternehmer, sondern auch seine Arbeitnehmer (vgl. ebenfalls BSG, U.v. 18. Dezember 2001, aaO).

    Im Übrigen können auch abhängige Beschäftigungsverhältnisse so ausgestaltet werden, dass der Arbeitnehmer betreffend Ort, Zeit und Dauer seiner Arbeitsleistung weitgehend weisungsfrei agieren kann (BSG, U.v. 18. Dezember 2001, - B 12 KR 10/01 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 20).

  • LSG Bayern, 24.01.2006 - L 5 KR 185/04

    Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen infolge der Vornahme einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 2 R 115/12
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (BSG, U.v. 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R - NZS 2006, 318 mwN; vgl. zum abhängigen Beschäftigungsverhältnis eines Physiotherapeuten auch Bay.LSG, U.v. 24. Januar 2006 - L 5 KR 185/04 - die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde ist vom BSG mit Beschluss vom 21. September 2006 - B 12 KR 24/06 B - verworfen worden).
  • BSG, 21.09.2006 - B 12 KR 24/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 2 R 115/12
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (BSG, U.v. 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R - NZS 2006, 318 mwN; vgl. zum abhängigen Beschäftigungsverhältnis eines Physiotherapeuten auch Bay.LSG, U.v. 24. Januar 2006 - L 5 KR 185/04 - die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde ist vom BSG mit Beschluss vom 21. September 2006 - B 12 KR 24/06 B - verworfen worden).
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 2 R 115/12
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (BSG, U.v. 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R - NZS 2006, 318 mwN; vgl. zum abhängigen Beschäftigungsverhältnis eines Physiotherapeuten auch Bay.LSG, U.v. 24. Januar 2006 - L 5 KR 185/04 - die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde ist vom BSG mit Beschluss vom 21. September 2006 - B 12 KR 24/06 B - verworfen worden).
  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 2 R 115/12
    Erforderlich ist insbesondere eine Eingliederung in den Betrieb und die Unterordnung unter ein Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung umfassendes Weisungsrecht des Arbeitgebers (BSG, U.v. 6. März 2003 - B 11 AL 25/02 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 2 R 115/12
    Der Beigeladene hat weder eigenes (Wagnis-)Kapital eingesetzt noch bestand die Gefahr, dass er für seine Arbeit nicht bezahlt wurde (vgl. zu diesen Kriterien: BSG, U.v. 18. Dezember 2001 - B 12 KR 8/01 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 BA 75/20

    "Freie Mitarbeiter" in Physiotherapiepraxis nicht immer selbstständig

    Physiotherapeuten, die ihre Leistungen in einer fremden, zur Leistungserbringung nach § 124 SGB V zugelassenen Praxis erbringen, seien in der Regel abhängig beschäftigt (Hinweis auf Bayerisches Landessozialgericht [LSG], Beschluss vom 13. Februar 2014 - L 5 R 1180/13 B ER -, Urteile vom 24. Januar 2006 - L 5 KR 185/04 - und 11. August 2008 - L 5 R 210/09 - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 18. Juli 2012 - L 2 R 115/12 - und 24. September 2014 - L 1 KR 351/12 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 1 KR 351/12

    Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge für eine als GbR strukturierte

    Physiotherapeuten, die ihre Leistungen in einer fremden, zur Leistungserbringung nach § 124 SGB V zugelassenen Praxis erbringen, sind in der Regel abhängig beschäftigt (vgl. so auch Bayrisches LSG, Beschluss vom 13. Februar 2014 - L 5 R 1180/13 B ER; zum abhängigen Beschäftigungsverhältnis eines Physiotherapeuten auch Bayrisches LSG, Urteil vom 24. Januar 2006 - L 5 KR 185/04 - Nichtzulassungsbeschwerde verworfen: BSG, Beschluss vom 21. September 2006 - B 12 KR 24/06 B-; Bayr. LSG, Urteil vom 11. August 2008 - L 5 R 210/09; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Juli 2012 - L 2 R 115/12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2016 - L 16/4 KR 346/12
    Hiernach sind etwa Physiotherapeuten, die ihre Leistungen in einer fremden, zur Leistungserbringung nach § 124 SGB V zugelassenen Praxis erbringen, in der Regel abhängig beschäftigt (vgl. so auch Bayrisches LSG, Beschluss vom 13. Februar 2014 - L 5 R 1180/13 B ER; zum abhängigen Beschäftigungsverhältnis eines Physiotherapeuten auch Bayrisches LSG, Urteil vom 24. Januar 2006 - L 5 KR 185/04 - Nichtzulassungsbeschwerde verworfen: BSG, Beschluss vom 21. September 2006 - B 12 KR 24/06 B-; Bayr. LSG, Urteil vom 11. August 2008 - L 5 R 210/09; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Juli 2012 - L 2 R 115/12; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. September 2014, L 1 KR 351/12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.01.2015 - L 1 KR 278/13

    Logopäde - abhängige Beschäftigung

    Die Beklagte beruft sich ferner auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 18. Juli 2012 (L 2 R 115/12).

    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall auch von dem, welcher dem Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 18. Juli 2012 (L 2 R 115/12) zugrunde lag.

  • SG Wiesbaden, 28.05.2015 - S 8 R 414/12
    "Physiotherapeuten, die ihre Leistungen in einer fremden, zur Leistungserbringung nach § 124 SGB V zugelassenen Praxis erbringen, sind in der Regel abhängig beschäftigt (vgl. so auch Bayrisches LSG, Beschluss vom 13. Februar 2014 - L 5 R 1180/13 B ER; zum abhängigen Beschäftigungsverhältnis eines Physiotherapeuten auch Bayrisches LSG, Urteil vom 24. Januar 2006 - L 5 KR 185/04 - Nichtzulassungsbeschwerde verworfen: BSG, Beschluss vom 21. September 2006 - B 12 KR 24/06 B - Bayr. LSG, Urteil vom 11. August 2008 L 5 R 210/09; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Juli 2012 - L 2 R 115/12).".
  • SG Hannover, 15.02.2016 - S 13 R 726/12
    rechnen weder selbst gegenüber den Krankenkassen ab (vgl. hierzu als dem maßgeblichen Unterscheidungskriterium für Physiotherapeuten und damit nach Auffassung des Gerichts auf den vorliegenden Fall anwendbar: Beschluss des Bayrischen Landessozialgerichts vom 13. Februar 2014 - L 5 R 1180/13 B ER -, Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 24. September 2014 - L 1 KR 351/12 - und Beschluss vom 18. Juli 2012 - L 2 R 115/12) noch bestimmen sie den Werbeauftritt des Klägers beispielsweise im Internet.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 2579/13
    Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung sei nur auf die der Klägerin geschuldete Leistung abzustellen, nicht aber auf weitere Tätigkeiten (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.07.2012, L 2 R 115/12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2016 - L 9 R 180/14
    Diese Wertung wird durch die zu den Physiotherapeuten ergangene Rechtsprechung bestätigt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. September 2014 - L 1 KR 351/12 - und Beschluss vom 18. Juli 2012 - L 2 R 115/12 - Bayrisches LSG, Beschluss vom 13. Februar 2014 - L 5 R 1180/13 B ER).
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