Rechtsprechung
LSG Hessen, 07.11.2006 - L 2 R 188/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 48 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 10, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 97 SGB 6, § 50 SGB 10, § 46 SGB 6
Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes - rückwirkende Aufhebung eines Verwaltungsaktes - Rückforderung - Witwenrentenüberzahlung - Anzeigepflicht von Einkommen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückzahlung überzahlter Witwenrente; Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten als Rückforderungsgrund; Rückforderungsanspruch wegen unterbliebener Offenlegung anderen Einkommens
- fh-sozialversicherung.de
Atypik durch Veränderung der Verwaltungspraxis?
- RA Kotz
Einkommensänderung: Witwer müssen diese unaufgefordert der Rentenversicherung anzeigen
- RA Kotz
Rentenüberzahlung: Rückzahlungspflicht bei überzahlter Witwenrenterente
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Witwen und Witwer müssen überzahlte Renten zurückzahlen, auch wenn die Rentenversicherung keine Einkommensnachweise anfordert
- hessen.de (Pressemitteilung)
Witwen und Witwer müssen überzahlte Renten zurückzahlen, auch wenn die Rentenversicherung keine Einkommensnachweise anfordert
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 12.05.2006 - S 6 RA 2003/04
- LSG Hessen, 07.11.2006 - L 2 R 188/06
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Bayern, 30.09.2016 - L 1 R 673/13
Bekanntgabe eines Bescheids an einen Geschäftsunfähigen
§ 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X verweist allein auf die in § 45 Abs. 3 Satz 3 bestimmte Rechtsfolge der Stärkung der Rechtsstellung des Begünstigten nach Ablauf von 10 Jahren, nicht aber auch auf die in dem Wenn-Satz dieser Vorschrift enthaltenen Voraussetzungen für den Eintritt der Rechtsfolge (BSG, Urteil vom 11.12.1992 - 9a RV 20/90; LSG Essen, Urteil vom 24.02.2006 - L 13 R 263/05; Hessisches LSG, Urteil vom 07.11.2006 - L 2 R 188/06 -, jeweils juris). - LSG Bayern, 29.09.2016 - L 1 R 673/13
Auslandsrente - Ruhen Inlandsrente - Rückforderung
§ 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X verweist allein auf die in § 45 Abs. 3 Satz 3 bestimmte Rechtsfolge der Stärkung der Rechtsstellung des Begünstigten nach Ablauf von 10 Jahren, nicht aber auch auf die in dem Wenn-Satz dieser Vorschrift enthaltenen Voraussetzungen für den Eintritt der Rechtsfolge (BSG, Urteil vom 11.12.1992 - 9a RV 20/90; LSG Essen, Urteil vom 24.02.2006 - L 13 R 263/05; Hessisches LSG, Urteil vom 07.11.2006 - L 2 R 188/06 -, jeweils juris). - LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 51/13
Rente wegen Todes - Einkommensanrechnung - Nichtanzeige einer …
An einer solchen vertrauensbildenden Aktion der Beklagten fehlt es hier (siehe zum ganzen schon die Senatsentscheidung vom 7. November 2006 - L 2 R 188/06). - LSG Schleswig-Holstein, 22.06.2022 - L 1 R 145/19 Indes waren die Hinweise der Beklagten im Antragsformular, die vor dem Überzahlungszeitraum von mehreren Jahren erteilt wurden, deutlich und klar, so dass Zweifel bei der Klägerin nicht aufkommen konnten (vgl. zu diesem Maßstab auch: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 7. November 2006 - L 2 R 188/06 -, juris).