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   LSG Hamburg, 14.12.2016 - L 2 R 26/16   

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https://dejure.org/2016,51536
LSG Hamburg, 14.12.2016 - L 2 R 26/16 (https://dejure.org/2016,51536)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 14.12.2016 - L 2 R 26/16 (https://dejure.org/2016,51536)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - L 2 R 26/16 (https://dejure.org/2016,51536)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung aufgrund abhängiger Beschäftigung für die Tätigkeit als Büroservicekraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2013 - L 8 R 296/10

    Statusfeststellungsverfahren bzgl. einer mündlich vereinbarten selbständigen

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.12.2016 - L 2 R 26/16
    Ferner habe die Beigeladene zu 1 die Arbeiten mit den vor Ort vorhandenen Betriebsmitteln der Klägerin ausführen sollen (zu diesem Aspekt Hinweis auf LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Dezember 2013 - L 8 R 296/10, juris).

    Dabei könnten abhängige Beschäftigungen durchaus neben selbstständigen Tätigkeiten ausgeübt werden (Hinweis auf LSG Nordrhein-Wetsfalen, Urteil vom 4. Dezember 2013 - L 8 R 296/10, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2013 - L 4 R 2078/11

    Sozialversicherungspflicht - Buchhalterin - zeitweilige Delegierung der Tätigkeit

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.12.2016 - L 2 R 26/16
    Die Einräumung einer sehr flexiblen Arbeitszeit ohne die Verpflichtung zur Einhaltung einer Kernzeit sei inzwischen jedoch auch in abhängigen Beschäftigungen für Büroarbeiten ohne unmittelbaren Kundenkontakt nicht unüblich (Hinweis auf Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 19. April 2013 - L 4 R 2078/11, juris; SG München, Urteil vom 31. Juli 2012 - S 30 R 1750/10, juris).
  • SG München, 31.07.2012 - S 30 R 1750/10

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.12.2016 - L 2 R 26/16
    Die Einräumung einer sehr flexiblen Arbeitszeit ohne die Verpflichtung zur Einhaltung einer Kernzeit sei inzwischen jedoch auch in abhängigen Beschäftigungen für Büroarbeiten ohne unmittelbaren Kundenkontakt nicht unüblich (Hinweis auf Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 19. April 2013 - L 4 R 2078/11, juris; SG München, Urteil vom 31. Juli 2012 - S 30 R 1750/10, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2014 - L 8 R 870/13

    Statusfeststellungsverfahren für eine Haushilfe - Freier Mitarbeiter -;

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.12.2016 - L 2 R 26/16
    Vielmehr seien die jeweiligen Vertragsverhältnisse voneinander getrennt zu betrachten (Hinweis auf Bayerisches LSG, Urteil vom 6. Oktober 2015 - L 7 R 66/13, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Oktober 2014 - L 8 R 870/13, juris).
  • LSG Bayern, 06.10.2015 - L 7 R 66/13

    Abhängige Beschäftigung, Hotel, Reinigungskraft

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.12.2016 - L 2 R 26/16
    Vielmehr seien die jeweiligen Vertragsverhältnisse voneinander getrennt zu betrachten (Hinweis auf Bayerisches LSG, Urteil vom 6. Oktober 2015 - L 7 R 66/13, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Oktober 2014 - L 8 R 870/13, juris).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.12.2016 - L 2 R 26/16
    Maßgebend sei das Gesamtbild der Arbeitsleistung (Hinweis auf ständige Rechtsprechung des BSG mit Nennung einzelner Entscheidungen sowie zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit auf Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96, juris).
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.12.2016 - L 2 R 26/16
    Jedoch sei die Überbürdung sozialer Risiken abweichend von der das Arbeitsrecht prägenden Risikoverteilung nur dann ein gewichtiges Indiz für unternehmerisches Handeln, wenn damit auch größere unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten und Chancen einhergingen, also eine Erweiterung der unternehmerischen Möglichkeiten stattfinde (Hinweis auf BSG, Urteile vom 11. März 2009 - B 12 KR 21/07 R, und vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R, jeweils juris).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.12.2016 - L 2 R 26/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG sei maßgebliches Kriterium für das Vorliegen eines unternehmerischen Risikos, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt werde, der Erfolg des Arbeitseinsatzes und der tatsächlichen persönlichen Mittel also ungewiss sei (Hinweis auf u.a. BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R, juris).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.12.2016 - L 2 R 26/16
    Jedoch sei die Überbürdung sozialer Risiken abweichend von der das Arbeitsrecht prägenden Risikoverteilung nur dann ein gewichtiges Indiz für unternehmerisches Handeln, wenn damit auch größere unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten und Chancen einhergingen, also eine Erweiterung der unternehmerischen Möglichkeiten stattfinde (Hinweis auf BSG, Urteile vom 11. März 2009 - B 12 KR 21/07 R, und vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R, jeweils juris).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.12.2016 - L 2 R 26/16
    Maßgeblich sei die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert werde, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig sei (Hinweis auf BSG, Urteile vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R, und vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R, jeweils juris).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2016 - L 2 R 579/16

    Voraussetzungen für den Eintritt der Fiktion einer fortbestehenden Beschäftigung

    Mit der am 14. Januar 2016 eingelegten Berufung (L 2 R 26/16) macht das klagende Theater auch unter Berufung auf ein Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 19. November 2015 (L 1 R 338/13) geltend, dass die Rechtsauffassung des Sozialgerichts zwar einem von den Spitzenverbänden der Sozialversicherung am 16./17. November 1999 und am 26./27. Juni 2002 erzielten - rechtlich schon im Ausgangspunkt nicht bindenden - "Besprechungsergebnis" Rechnung trage, jedoch einer "jahrzehntelangen Übung" der Beteiligten widerspreche.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der Gerichtsakten L 2 R 26/16 einschließlich insbesondere der umfänglichen von dem klagenden Theater vorgelegten Unterlagen unter Einschluss insbesondere der von diesem mit den Beigeladenen zu 1. bis 51. abgeschlossenen schriftlichen Verträge sowie der vorgelegten Gehaltsabrechnungen und auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

  • BSG, 04.10.2017 - B 12 R 6/17 B

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Divergenzrüge; Nichtübereinstimmen

    Im Ausgangsverfahren unter dem Aktenzeichen L 2 R 26/16 hat das LSG durch Beschluss vom 13.12.2016 die Aussetzung des Verfahrens bis zur Rechtskraft der Entscheidung im abgetrennten Verfahren (L 2 R 579/16) angeordnet.
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