Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2013 - L 2 R 438/13 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34536
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2013 - L 2 R 438/13 ER (https://dejure.org/2013,34536)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.11.2013 - L 2 R 438/13 ER (https://dejure.org/2013,34536)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. November 2013 - L 2 R 438/13 ER (https://dejure.org/2013,34536)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,34536) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 G... G; Art. 20 Abs. 3 GG; § 16 Abs. 2 SGB I; § 12 Abs. 1 SGB V; § 12 Abs. 2 SGB V; § 2 Abs. 1 S. 3 SGB V; § 33 Abs. 1 S. 1, 5 SGB V; § 36 SGB V; § 40 Abs. 4 SGB V; § 70 SGB V; § 15 SGB VI; § 16 SGB VI; § 9 SGB VI; § 86b Abs. 2 SGG
    Hilfsmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Erforderlichkeit eines höherwertigen Hörgeräts trotz Festbetrag

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Höherwertiges Hörgerät - Festbetrag - Zuständigkeitsklärung - erstangegangener Rehabilitationsträger - Hörakustiker kein Sozialleistungsträger - Rentenversicherung - Krankenversicherung - Pflicht der Sozialleistungsträger zur eigenständigen Beratung und Untersuchung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hilfsmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Erforderlichkeit eines höherwertigen Hörgeräts trotz Festbetrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hilfsmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Erforderlichkeit eines höherwertigen Hörgeräts trotz Festbetrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Bei Verzögerung durch die Renten- und Krankenversicherer kann der Versicherte das erforderliche Hörgerät im Eilrechtsschutz erhalten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei Verzögerung durch die Renten- und Krankenversicherer kann der Versicherte das erforderliche Hörgerät im Eilrechtsschutz erhalten

  • braunschweiger-zeitung.de (Pressemeldung, 17.12.2013)

    Versorgungsträger dürfen Hilfsbedürftigen nicht hinhalten

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Versorgungsträger dürfen Patienten nicht hinhalten

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Rehabilitationsbedarf - Anspruch auf Hörgerät kann im Eilrechtsschutz durchgesetzt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rentenversicherungsträger muss hochgradig schwerhörigem Mann Kosten für erforderliches Hörgerät erstatten - Bei Verzögerung durch die Renten- und Krankenversicherer kann der Versicherte das erforderliche Hörgerät im Eilrechtsschutz erhalten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2013 - L 2 R 438/13
    Ein Antrag auf Versorgung mit einem Hörgerät, wie ihn der Kläger am 14. August 2008 bei der Beklagten gestellt hat, ist jedenfalls auch auf Leistungen zur Teilhabe im Sinne von §§ 1, 4 und 5 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) gerichtet und ist daher als Antrag auf Teilhabeleistungen im Sinne von § 14 Abs. 1 S. 1 SGB IX zu werten (BSG, U.v. 24. Januar 2013, - B - B 3 KR 5/12 R -).

    Anderenfalls bestimmt § 14 Abs. 2 S. 1 SGB IX: "Wird der Antrag nicht weitergeleitet, stellt der Rehabilitationsträger den Rehabilitationsbedarf unverzüglich fest." Diese Zuständigkeit nach § 14 Abs. 2 S. 1 SGB IX erstreckt sich im Außenverhältnis zwischen dem Antragsteller und dem erstangegangenen Rehabilitationsträger auf alle Rechtsgrundlagen, die überhaupt in dieser Bedarfssituation rehabilitationsrechtlich vorgesehen sind (BSG, U.v. 24. Januar 2013, - B 3 KR 5/12 R - mwN).

    Darüber hinaus verlieren alle anderen Träger innerhalb des durch den Leistungsantrag ausgelösten Verwaltungsverfahrens ihre Zuständigkeit für die Gewährung von Rehabilitationsleistungen, was wiederum zur Folge hat, dass eventuell ergangene Bescheide wegen sachlicher Unzuständigkeit aufzuheben sind (BSG, U.v. 24. Januar 2013, aaO mwN).

    Vergeblich tritt die Beklagte ihrer Zuständigkeit als erstangegangener Rehabilitationsträger unter Heranziehung des Urteils des BSG vom 24. Januar 2013 (B 3 KR 5/12 R) entgegen.

    Es hat hervorgehoben, dass die betroffenen Träger damit weder ihrer Pflicht zur ordnungsgemäßen Einzelfallprüfung nach § 33 SGB V genügen noch die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten (§ 12 Abs. 1 und § 70 Abs. 1 S 2 SGB V; vgl. BSG, U.v. 24. Januar 2013, aaO, vgl. auch den dortigen Hinweis: Es mute zudem "abenteuerlich" an, dass die Rehabilitationsträger die Versorgung mit bestimmten Hilfsmitteln - hier: Hörgeräte - praktisch nicht mehr selbst vornehmen, sondern in die Hände der Leistungserbringer "outgesourced" haben).

  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2013 - L 2 R 438/13
    Die Fürsorge für Menschen, die zu den gewöhnlichen Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (im vorliegenden Fall bezogen auf das Hörvermögen) aufgrund von Krankheit und Behinderung nicht in der Lage sind, gehört im Geltungsbereich des Grundgesetzes zu den sozialen Aufgaben der staatlichen Gemeinschaft; dem Staat ist die Würde des Menschen in einer solchen Situation der Hilfebedürftigkeit besonders anvertraut (BVerfG, B.v. 25. Februar 2009 - 1 BvR 120/09 - NZS 2009, 674).

    Auch eine Vorwegnahme der Hauptsache kann bei drohenden schweren und unzumutbaren Nachteilen durchaus geboten sein (BVerfG, B.v. 25. Februar 2009, aaO).

    Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern (BVerfG, B.v. 25. Februar 2009, aaO).

    Aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip folgt die Pflicht auch der Rechtsprechung, diese Grundsätze bei der Anwendung des einfachen Rechts und insbesondere auch bei der Anwendung des § 33 SGB V zu berücksichtigen (BVerfG, B.v. 25. Februar 2009, aaO).

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2013 - L 2 R 438/13
    Die Versorgung mit Hörgeräten dient dem unmittelbaren Behinderungsausgleich und demzufolge ist ein begehrtes Hörgerät grundsätzlich erforderlich iS von § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V, wenn es nach dem Stand der Medizintechnik (§ 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V) die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlaubt und damit im allgemeinen Alltagsleben einen erheblichen Gebrauchsvorteil gegenüber anderen Hörhilfen bietet (BSG, U.v. 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - Breithaupt 2010, 914).

    Weitere Grenzen der Leistungspflicht können schließlich berührt sein, wenn einer nur geringfügigen Verbesserung des Gebrauchsnutzens ein als unverhältnismäßig einzuschätzender Mehraufwand gegenübersteht (BSG, U.v. 17. Dezember 2009 - aaO mwN).

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2013 - L 2 R 438/13
    Der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag begrenzt die Leistungspflicht der Krankenkasse nämlich dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht (BSG, Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R -, BSGE 101, 207 mwN insbesondere zur Rechtsprechung des BVerfG und des BSG).
  • LSG Hessen, 24.07.2014 - L 8 KR 352/11

    Hörgerät muss Schwerhörigkeit weitgehend ausgleichen

    Die Sozialleistungsträger bieten den hörgeschädigten Versicherten keinen Zugang zu unabhängigen Beratungs- und Begutachtungsstellen, die losgelöst von eigenen Gewinnerwartungen eine neutrale Untersuchung und Beratung - was eine ausgiebige Erprobung und Anpassung der in Betracht kommenden Hörgeräte beinhalten müsste - über die (unter Beachtung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit im vorstehend erläuterten Sinne) bestmögliche Hörgeräteversorgung gewährleisten (so zutreffend LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. November 2013, L 2 R 438/13 ER, juris Rz. 47 ff; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2013, L 4 KR 85/12, juris Rz. 24, 32 f.).

    Unter Berücksichtigung des aufgezeigten Systemversagens ist diese Zuweisung der erforderlichen Fachkunde und Beurteilungskompetenz an die gewerblichen Hörgeräteakustiker im Rahmen der gebotenen Gesamtwertung auch bei der Beurteilung der Frage zu berücksichtigen, ob im Einzelfall - insbesondere aufgrund einer besonders schwer wiegenden Hörschädigung - eine aufwändigere als eine zum Festbetrag erforderliche Versorgung im vorstehend erläuterten Sinne zum weitest möglichen Ausgleich der Behinderung erforderlich ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. November 2013, L 2 R 438/13 ER, juris Rz. 51 ff; im Ergebnis ähnlich LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2013, L 4 KR 85/12, juris Rz. 33 f.).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 11 KR 2013/15

    Krankenversicherung - keine vergleichende Anpassung von Festbetragshörgeräten

    Das dies nicht geschehen ist, geht nicht zu Lasten des Klägers, sondern wird der Beklagten zugerechnet (eingehend hierzu LSG Baden-Württemberg 15.11.2013, L 4 KR 85/12, juris Rn 33; LSG Niedersachsen-Bremen 04.11.2013, L 2 R 438/13 ER, juris Rn 52 ff).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2020 - L 1 R 469/17

    Erstattung von Aufwendungen für die Versorgung mit Hörgeräten - Festbeträge der

    Die Unaufklärbarkeit der Tatsache, ob ein kostengünstigeres Gerät gleichermaßen zum Ausgleich der Hörbeeinträchtigung geführt hätte, geht indes nicht zu Lasten der Klägerin, sondern der Beigeladenen (vgl. mit dem gleichen Ergebnis bei Unaufklärbarkeit einer vergleichenden Anpassung von Festbetragsgeräten LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2013 - L 4 KR 85/12 - juris Rn. 32 ff.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 4. November 2013 - L 2 R 438/13 ER - juris Rn. 52 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.10.2015 - L 4 KR 1568/15

    Erstattung der Kosten eines Hörgerätes

    Er darf insbesondere nicht "künstlich" in separate Teilleistungsanträge für die verschiedenen in Betracht kommenden Teilhabeleistungen aufgespalten werden (BSG, Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R - in juris, Rn. 25; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 4. November 2013 - L 2 R 438/13 ER - in juris, Rn. 25).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 R 4829/13
    Soweit die Beklagte nunmehr moniert, die Beigeladene hätte sicherstellen müssen, dass die Hörgeräte-Akustikerin der Klägerin zwei eigenanteilsfreie Hörgeräte anbietet, was nicht geschehen sei, geht dies jedenfalls nicht zu Lasten der Klägerin (eingehend hierzu LSG Baden-Württemberg 15.11.2013, L 4 KR 85/12, juris Rn 33; LSG Niedersachsen-Bremen 04.11.2013, L 2 R 438/13 ER, juris Rn 52 ff), sondern kann allenfalls in einem Erstattungsverfahren zwischen den beteiligten untätigen Versicherungsträgern eine Rolle spielen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2015 - L 1 R 381/15

    Versorgung mit dem Hörgerät Oticon Alta pro mini im Wege der einstweiligen

    Auch in dem vom Antragsteller zitierten Verfahren L 2 R 438/13 ER ist im Übrigen eine Beweisaufnahme durchgeführt worden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.04.2019 - L 4 KR 120/19
    Auch aus der Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 4. November 2013 (L 2 R 438/13 ER) folge kein Anspruch; in dem Verfahren habe das LSG nicht die Krankenkasse, sondern den Rentenversicherungsträger zur Leistung verpflichtet.
  • SG Dresden, 15.11.2018 - S 35 KN 947/17

    Kostenerstattung für zwei den Festbetrag übersteigende Hörgeräte

    Es wäre Aufgabe der Beigeladenen gewesen, sicherzustellen, dass der Hörgeräte-Akustiker der Klägerin zwei eigenanteilsfreie Hörgeräte anbietet, anlegt und in einer den individuellen Bedürfnissen des behinderten Menschen entsprechenden Weise ausprobiert (LSG Baden-Württemberg a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen 04.11.2013, L 2 R 438/13 ER, juris Rn 52 ff).
  • SG Hannover, 20.06.2018 - S 87 KR 187/16
    Allerdings ist auch anzumerken, dass durch die Beibehaltung der vorliegenden Versorgungsstrukturen seitens der Krankenkassen auch wenig getan wird, um solche Placeboeffekte zu vermeiden (vgl. kritisch zur Versorgungsstruktur bei Hörgeräten auch BSG, Urteil vom 24.01.2013, Az. B 3 KR 5/12 R und LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04.11.2013, Az. L 2 R 438/13 ER, nicht veröffentlicht).
  • SG Oldenburg, 28.02.2017 - S 5 R 44/14
    Im Rahmen dieser Anforderungen an das Hörvermögen ist der Rehabilitationsträger im Rahmen des unmittelbaren Behinderungsausgleiches verpflichtet, den Versicherten mit solchen Hörgeräten zu versorgen, die ihm ein möglichst weitgehendes Gleichziehen mit einem hörgesunden Versicherten ermöglichen (BSG aaO. Rn 42; LSG Niedersachsen Bremen vom 4.11.2013 L 2 R 438/13 ER, zitiert nach juris Datenbank).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht