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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 495/15   

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https://dejure.org/2016,57440
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 495/15 (https://dejure.org/2016,57440)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.04.2016 - L 2 R 495/15 (https://dejure.org/2016,57440)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. April 2016 - L 2 R 495/15 (https://dejure.org/2016,57440)
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  • BVerfG, 02.07.1998 - 1 BvR 810/90

    Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Ausschluß der rentenrechtlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 495/15
    Es ist ein verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstandendes Ziel nationaler Sozialpolitik, sozial relevante Tatbestände im eigenen Staatsgebiet zu formen und zu regeln (vgl. BVerfG, NJW 1998, S. 2963 (2964) = NZS 1998, S. 518; BVerfG, Beschluss vom 02. Juli 1998 - 1 BvR 810/90 -, NJW 1998, 2963; BVerfG, Beschluss vom 30. Dezember 1999 - 1 BvR 809/95 -, SozR 3-1200 § 30 Nr. 20).

    Dabei entspricht es der Eigenart eines auf Pflichtbeiträgen der Versicherten aufbauenden Sozialversicherungssystems, dass es grundsätzlich an inländische Beschäftigungsverhältnisse anknüpft, weil die mit einem derartigen System verbundene zwangsweise Einziehung von Pflichtbeiträgen lediglich innerhalb der Reichweite der nationalen Hoheitsgewalt erfolgen kann ... Systemgerechter Anknüpfungspunkt für die mitgliedschaftliche Einbeziehung in nationale Sozialversicherungssysteme ist daher der gewöhnliche Aufenthalt einer Person im jeweiligen Staatsgebiet und nicht die Staatsangehörigkeit ... (BVerfG, Beschluss vom 02. Juli 1998 - 1 BvR 810/90 -, NJW 1998, 2963).

    Nur wer sich danach noch im sozialen Verantwortungsbereich der Bundesrepublik Deutschland aufhält, soll auch im Falle der Kindererziehung rentenwirksam abgesichert werden (BVerfG, Beschluss vom 02. Juli 1998, aaO).

    Bereits die Vermeidung des Bezugs von Doppelleistungen rechtfertigt daher den Staatsgebietsbezug bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten (vgl. auch dazu BVerfG, Beschluss vom 02. Juli 1998 - aaO).

  • BVerfG, 30.12.1999 - 1 BvR 809/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer "Grenzgängerin" gegen Versagung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 495/15
    Es ist ein verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstandendes Ziel nationaler Sozialpolitik, sozial relevante Tatbestände im eigenen Staatsgebiet zu formen und zu regeln (vgl. BVerfG, NJW 1998, S. 2963 (2964) = NZS 1998, S. 518; BVerfG, Beschluss vom 02. Juli 1998 - 1 BvR 810/90 -, NJW 1998, 2963; BVerfG, Beschluss vom 30. Dezember 1999 - 1 BvR 809/95 -, SozR 3-1200 § 30 Nr. 20).
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