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   LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 51/13   

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https://dejure.org/2013,20253
LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 51/13 (https://dejure.org/2013,20253)
LSG Hessen, Entscheidung vom 02.07.2013 - L 2 R 51/13 (https://dejure.org/2013,20253)
LSG Hessen, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - L 2 R 51/13 (https://dejure.org/2013,20253)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 899 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 4/91

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 51/13
    Ob der unbestimmte Rechtsbegriff eines atypischen Falles vorliegt, ist gerichtlich zu überprüfen und zu entscheiden ( BSG vom 29. April 1992 - 7 RAr 4/91).
  • BSG, 12.12.1995 - 10 RKg 9/95

    Rückwirkende Aufhebung von Kindergeld nach § 48 SGB X wegen Überschreitens der

    Auszug aus LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 51/13
    Bezogen auf diese Tatbestandsalternative ist ein atypischer Fall von der Rechtsprechung nur ausnahmsweise dann angenommen worden, wenn der Betroffene die zu erstattende Leistung verbraucht hat und ohne die entfallene Sozialleistung im nachhinein vermehrt sozialhilfebedürftig geworden wäre (vgl. BSG vom 12. Dezember 1995 - 10 RKg 9/95).
  • LSG Hessen, 07.11.2006 - L 2 R 188/06

    Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes - rückwirkende Aufhebung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 51/13
    An einer solchen vertrauensbildenden Aktion der Beklagten fehlt es hier (siehe zum ganzen schon die Senatsentscheidung vom 7. November 2006 - L 2 R 188/06).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.01.2012 - L 1 R 36/09

    Hinterbliebenenrente - Jahresfrist beim Aufhebungsbescheid nach § 48 Abs 1 SGB 10

    Auszug aus LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 51/13
    Daraus, dass die Beklagte in anderen Fällen eine ihr mögliche Vorkehrung zur Einkommensüberwachung mit der Ziel der Überzahlungsvermeidung erlässt, kann die Klägerin daher kein für sie günstigeres Ergebnis herleiten (so auch LSG Sachsen-Anhalt vom 19. Januar 2012 - L 1 R 36/09).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.05.2014 - L 13 R 481/13

    Hinterbliebenenrente - gem §§ 48 Abs 4 S 1 iVm 45 Abs 4 S 2 SGB 10 zu beachtende

    Denn die primäre Verpflichtung zur Einkommensanzeige obliegt allein der Klägerin (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 2. Juli 2013, Az.: L 2 R 51/13; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Januar 2012, Az.: L 1 R 36/09; LSG Niedersachsen Bremen, Urteil vom 13. Dezember 2012, Az.: L 10 R 360/10; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Januar 2004, Az.: L 13 RJ 115/01).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2022 - L 9 R 3342/21
    Denn die primäre Verpflichtung zur Einkommensanzeige obliegt allein dem Kläger (LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 12.07.2016 - L 9 R 4396/13 - und vom 06.05.2014 - L 13 R 481/13 - LSG Hessen, Urteil vom 02.07.2013 - L 2 R 51/13 - LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.01.2012 - L 1 R 36/09 - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13.12.2012 - L 10 R 360/10 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.01.2004 - L 13 RJ 115/01 -).

    Dabei kann ein gutgläubiger Verbrauch der Sozialleistung ohnehin nur dann schützenswert sein, wenn der Empfänger zur Zeit des Verbrauchs mit einer Erstattung nicht zu rechnen hatte, weil er sich etwa auf eine entsprechende Zusage oder Auskunft der Behörde hat verlassen können (LSG Hessen, Urteil vom 02.07.2013 - L 2 R 51/13 -, juris Rn. 31).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 1 R 182/11
    Bezogen auf diese Tatbestandsalternative ist ein atypischer Fall von der Rechtsprechung (vgl. BSG vom 12.12.1995, 10 RKg 9/95, LSG Baden - Württemberg, Urteil vom 13.08.2008, L 6 R 5271/07) nur ausnahmsweise dann angenommen worden, wenn die Behörde durch falsche Angaben in Merkblättern einen besonderen Vertrauenstatbestand geschaffen hatte, der Betroffene die Leistung gutgläubig (z.B. aufgrund behördlicher Auskünfte) verbraucht hat und ohne die entfallene Sozialleistung im Nachhinein vermehrt sozialhilfebedürftig geworden wäre (vgl LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.05.2014, L 13 R 481/13, juris RdNr 40; Hessisches LSG, Urteil vom 02.07.2013, L 2 R 51/13, juris RdNr 29).

    Zudem ist die Klägerin bei einer zwangsweisen Beitreibung der Rückforderung der Beklagten durch die Aufrechnungs- und Pfändungsvorschriften des Ersten Buches Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I) geschützt (vgl LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.05.2014, L 13 R 481/13, juris RdNr 40; Hessisches LSG, Urteil vom 02.07.2013, L 2 R 51/13, juris RdNr 30).

    Bei der Verpflichtung Einkommen mitzuteilen, gibt es auch keine Differenzierung zwischen Einkommen, dass zur Beitragszahlung beim Rentenversicherungsträger führt und sonstigen Einkommen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.05.2014, L 13 R 481/13, juris Rdnr 41 und Hessisches LSG, Urteil vom 02.07.2013, L 2 R 51/13, juris RdNr 34 jeweils mwN).

  • SG Darmstadt, 22.06.2015 - S 6 R 540/12
    Insbesondere reicht hierzu die vom Gesetzgeber in § 48 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB X gerade als typisch angesehene Sachlage nicht aus, dass wegen des erzielten Einkommens die Sozialleistung nicht beim Empfänger verbleiben soll (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 02. Juli 2013 - L 2 R 51/13 -, juris).

    Ein mitwirkendes Fehlverhalten der Beklagten kann jedoch auch bei § 48 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB X einen atypischen Fall rechtfertigen (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. Oktober 2011, L 2 R 292/10, juris; vgl. auch die Ausführungen zum Nichtvorliegen von Mitverschulden Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 02. Juli 2013, L 2 R 51/13, juris; vgl. auch BSG, Urteil vom 31. Januar 2008 - B 13 R 23/07 R, juris Rz. 30 f.).

  • LSG Hessen, 20.03.2023 - L 5 R 293/21

    Rentenversicherung

    Daraus, dass die Beklagte in anderen Fällen eine ihr mögliche Vorkehrung zur Einkommensüberwachung mit dem Ziel der Überzahlungsvermeidung erlässt, kann die Klägerin daher kein für sie günstigeres Ergebnis herleiten (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 2. Juli 2013, L 2 R 51/13, juris Rdnr. 34 unter Verweis auf LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Januar 2012, L 1 R 36/09, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.05.2021 - L 1 R 361/18

    Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Rückforderung überzahlter

    Sie hatte nicht die Verpflichtung, das für eine - ihr gar nicht bekannte - Witwenrente (VSNR ........y...) zuständige Dezernat über erzieltes Einkommen in Kenntnis zu setzen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 16. Februar 2017, L 1 R 101/16; so auch: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Mai 2014, L 3 R 481/13; Hessisches LSG, Urteil vom 2. Juli 2013, L 2 R 51/13; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13. Dezember 2012, L 10 R 360/10; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Januar 2004, L 13 RJ 115/01).
  • SG Gießen, 26.11.2021 - S 17 R 188/20
    Daraus, dass die Beklagte in anderen Fällen eine ihr mögliche Vorkehrung zur Einkommensüberwachung mit dem Ziel der Überzahlungsvermeidung erlässt, kann die Klägerin daher kein für sie günstigeres Ergebnis herleiten (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 2. Juli 2013, L 2 R 51/13, juris Rdnr. 34 unter Verweis auf LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Januar 2012, L 1 R 36/09, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.07.2016 - L 9 R 4396/13
    Die primäre Verpflichtung zur Einkommensanzeige obliegt darüber hinaus allein der Klägerin (Hessisches LSG, Urteil vom 02.07.2013 - L 2 R 51/13 - LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.01.2012 - L 1 R 36/09 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.01.2004 - L 13 RJ 115/01 -, Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 1 R 482/18
    Dass die Beklagte eine derartige Kontenverbindung tatsächlich erstellen kann, ist allgemein bekannt (siehe etwa LSG Hessen, Urteil vom 2. Juli 2013, Az.: L 2 R 51/13; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. November 2014, Az.: L 1 R 182/11).
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