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   LSG Hessen, 08.04.2014 - L 2 R 526/11   

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https://dejure.org/2014,9200
LSG Hessen, 08.04.2014 - L 2 R 526/11 (https://dejure.org/2014,9200)
LSG Hessen, Entscheidung vom 08.04.2014 - L 2 R 526/11 (https://dejure.org/2014,9200)
LSG Hessen, Entscheidung vom 08. April 2014 - L 2 R 526/11 (https://dejure.org/2014,9200)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 470
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.04.1995 - 5 RJ 12/94

    Prozeßkostenforderung, Aufrechnung gegen einen Zahlungsanspruch, Nationalität,

    Auszug aus LSG Hessen, 08.04.2014 - L 2 R 526/11
    Die Vorschriften über die Auf- und Verrechnung in §§ 51, 52 SGB I finden auch auf Leistungsempfänger im Ausland Anwendung (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 1995, 5 RJ 12/94, juris Rn. 15 = SozR 3-1200 § 51 Nr. 4; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10. Mai 2011, L 5 R 86/11 B ER, juris Rn. 12 m.w.N.).

    Bei Leistungsberechtigten mit Wohnsitz im Ausland richtet sich die Frage der Hilfebedürftigkeit nach den am Wohnort geltenden Sozialhilfevorschriften (BSG, Urteil vom 12. April 1995, 5 RJ 12/94, juris Rn. 16), was sich im Übrigen auch in § 24 Abs. 3 SGB XII niederschlägt.

  • BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 7/89

    Verrechnung von Arbeitslosengeld gegen eine Beitragsforderung, Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Hessen, 08.04.2014 - L 2 R 526/11
    Im Gegensatz zur früheren Rechtslage, als die entsprechende Prüfung noch von dem Leistungsträger vorgenommen werden musste (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 9. November 1989, 11 RAr 7/89 = SozR 1200 § 51 Nr. 17), trifft seitdem den Leistungsberechtigten eine Obliegenheit im Sinne einer verstärkten Mitwirkungspflicht (vgl. Seewald, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 80. Erg.-Lfg. 2013, § 51 SGB I Rn. 19a m.w.N.).
  • BSG, 09.11.2011 - B 5 R 95/11 R
    Auszug aus LSG Hessen, 08.04.2014 - L 2 R 526/11
    Der Nachweis über den Eintritt von Sozialhilfebedürftigkeit kann im Rahmen des § 51 SGB I in der Regel ohne großen Aufwand durch eine Bedarfsbescheinigung des örtlich für diese Leistung zuständigen Trägers geführt werden (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31. März 2011, L 5 R 95/11 B).
  • BSG, 14.12.1994 - 4 RA 42/94

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kfz-Hilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 08.04.2014 - L 2 R 526/11
    Rechtswidrig können Verwaltungsakte demnach nur in Fällen des Ermessensfehlgebrauchs (entweder in Gestalt des Ermessensnichtgebrauchs oder in Gestalt der Ermessensüberschreitung) sein (vgl. BSG vom 14. Dezember 1994 - 4 RA 42/94 = SozR 3-1200 § 39 Nr. 1).
  • LSG Schleswig-Holstein, 10.05.2011 - L 5 R 86/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Auf- und Verrechnung - Anwendbarkeit auf

    Auszug aus LSG Hessen, 08.04.2014 - L 2 R 526/11
    Die Vorschriften über die Auf- und Verrechnung in §§ 51, 52 SGB I finden auch auf Leistungsempfänger im Ausland Anwendung (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 1995, 5 RJ 12/94, juris Rn. 15 = SozR 3-1200 § 51 Nr. 4; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10. Mai 2011, L 5 R 86/11 B ER, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 25/17

    Verrechnung mit einer Beitragsforderung nach erteilter Restschuldbefreiung

    Die schlichte Erklärung über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse genügt zur Beweisführung grundsätzlich nicht (LSG Hessen, Urteil vom 08.04.2014, - L 2 R 526/11 -, juris).
  • LSG Hessen, 03.08.2016 - L 5 R 123/15

    Gesetzliche Rentenversicherung, Verwaltungsverfahren

    Eine aktuellere Berechnung hat die Klägerin nicht vorgelegt (vgl. zu dieser Obliegenheit der Klägerin Hessisches LSG, Urteil vom 8. April 2014, L 2 R 526/11, juris Rnr. 30 ff.) und auch sonst nichts hinsichtlich einer eventuellen Änderung der Verhältnisse vorgebracht, so dass nach wie vor vom Fortbestand der Verhältnisse auszugehen ist, wie sie dem Bescheid vom 11. Dezember 2014 zugrunde gelegen haben.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2018 - L 7 R 1498/17

    Anspruch auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen

    Der sozialhilferechtliche Bedarf des Klägers ist allerdings während des gesamten Verfahrens unklar geblieben; er ist dem von ihm gemäß § 51 Abs. 2 SGB I (in der Fassung durch Art. 2 des Kommunalen Optionsgesetzes vom 30. Juli 2004 (BGB1. I S. 2014)) zu führenden Nachweis seiner Hilfebedürftigkeit, einer Obliegenheit im Sinne einer "verstärkten Mitwirkungspflicht" (Hess. LSG, Urteil vom 8. April 2014 - L 2 R 526/11 - (juris Rdnr. 30); LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2015 - L 5 R 4256/13 - (juris Rdnrn. 48, 51); Pflüger in jurisPK-SGB I 3. Auflage 2018, § 51 Rdnr. 86 (Stand: 15.03.2018); Siefert in Kasseler Kommentar, SGB I, § 51 Rdnr. 19 (Stand: März 2016); vgl. auch § 21 Abs. 2 Satz 3 SGB X), nur unzureichend nachgekommen.

    Anderweitig ausreichende, vollständige und nachvollziehbare Unterlagen zur Feststellung seiner Hilfebedürftigkeit hat der Kläger - trotz wiederholter Aufforderungen durch den Senat, auch unter Hinweis auf § 106a SGG (vgl. Verfügungen vom 14. August, 6. September, 6. November und 28. November 2017 sowie 5. Februar 2018), sowie zuvor schon des SG und der Beklagten - nicht eingereicht; dies geht zu seinen Lasten (Hess. LSG, Urteil vom 8. April 2014 a.a.O. (Rdnr. 32); LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2015 - L 2 R 148/13 - (juris Rdnr. 49); LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2015 a.a.O. (Rdnr. 51)).

  • LSG Hessen, 18.12.2023 - L 5 R 240/21

    Rentenversicherung

    Denn der Nachweis über den Eintritt von Sozialhilfebedürftigkeit kann im Rahmen des § 51 SGB I in der Regel ohne großen Aufwand durch eine Bedarfsbescheinigung des örtlich für diese Leistung zuständigen Trägers geführt werden (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 8. April 2014, L 2 R 526/11, juris Rdnr. 30, m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 R 4256/13
    Die schlichte Erklärung über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse genügt zur Beweisführung grundsätzlich nicht (LSG Hessen, Urt. v 08.04.2014, - L 2 R 526/11 -, in juris).

    Der Nachweis von Hilfebedürftigkeit kann etwa durch Vorlage eines (sozialhilferechtlichen) Leistungsbescheids oder in der Regel ohne großen Aufwand durch eine Bedarfsbescheinigung des örtlich zuständigen Sozialhilfe- bzw. Grundsicherungsträgers geführt werden (LSG Hessen, Urt. v. 08.04.2014, -L 2 R 526/11 -, in juris; Beschl. v. 31.03.2011, - L 5 R 95/11 B -, nicht veröffentlicht).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2016 - L 2 R 157/14
    Die schlichte Erklärung über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse genügt zur Beweisführung grundsätzlich nicht (LSG Hessen, Urteil vom 8. April 2014, - L 2 R 526/11 -, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2015 - L 5 R 4256/13 -, Rn. 48, juris).

    Der Nachweis von Hilfebedürftigkeit kann etwa durch Vorlage eines (sozialhilferechtlichen) Leistungsbescheids oder in der Regel ohne großen Aufwand durch eine Bedarfsbescheinigung des örtlich zuständigen Sozialhilfe- bzw. Grundsicherungsträgers geführt werden (LSG Hessen, Urteil vom 8. April 2014, - L 2 R 526/11 -, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2014 - L 11 R 2943/12
    Der Nachweis über den Eintritt von Sozialhilfebedürftigkeit kann im Rahmen des § 51 SGB I in der Regel ohne großen Aufwand durch eine Bedarfsbescheinigung des örtlich für diese Leistung zuständigen Trägers geführt werden (Hessisches LSG, 31.03.2011, L 5 R 95/11 B, juris; 08.04.2014, L 2 R 526/11, juris).

    Im vorliegenden Fall kann dabei offen bleiben, ob der Eintritt der Hilfebedürftigkeit nur bei Nachweis durch den Kläger (für die gesamte Haushaltsgemeinschaft) zu berücksichtigen ist (so Baier in Krauskopf, Stand Januar 2014, SGB I, § 52 RdNr 16), oder ob auch eine sonstige Kenntnis ausreicht und von Amts wegen weiter die Hilfebedürftigkeit zu ermitteln ist (so Hessisches LSG 08.04.2014, L 2 R 526/11, juris; vgl Seewald in Kasseler Kommentar, Stand 2013, § 51 RdNr 19a).

  • LSG Hessen, 12.01.2021 - L 5 R 282/20

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Anordnung der

    Der Nachweis über den Eintritt von Sozialhilfebedürftigkeit kann im Rahmen des § 51 SGB I in der Regel ohne großen Aufwand durch eine Bedarfsbescheinigung des örtlich für diese Leistung zuständigen Trägers geführt werden (vgl. Hessisches Landesozialgericht, Urteil vom 8. April 2014, L 2 R 526/11 unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 31. März 2011, L 5 R 95/11 B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - L 2 R 148/13

    Angabe der Anschrift - Ausnahmen - Wohnsitz im Ausland / hier: Kenia

    Soweit die zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum ermittelten Angaben lückenhaft bzw. unvollständig bleiben und durch naheliegende ergänzende Ermittlungen des Gerichts nicht vervollständigt werden können, geht dies zu Lasten des nachweispflichtigen Klägers (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 8. April 2014 - L 2 R 526/11 -, zitiert nach Juris).
  • SG Gießen, 20.09.2021 - S 6 R 34/18
    Denn der Nachweis über den Eintritt von Sozialhilfebedürftigkeit kann im Rahmen des § 51 SGB I in der Regel ohne großen Aufwand durch eine Bedarfsbescheinigung des örtlich für diese Leistung zuständigen Trägers geführt werden (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 8. April 2014, L 2 R 526/11, juris Rdnr. 30, m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 14.02.2017 - L 5 R 952/15

    Altersrente; Verrechnung mit einer Bürgschaftsforderung; Pfändbarer Betrag einer

  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2015 - L 3 U 561/13

    Zulässigkeit der Verrechnung einer dem Arbeitgeber gewährten Verletztenrente mit

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2016 - L 3 R 394/15

    Verrechnung - Herabsetzung von laufenden Leistungen - aufschiebende Wirkung -

  • SG Neuruppin, 18.02.2015 - S 22 R 167/11

    Entziehung einer Rente - Widerspruch - Klage - Weiterleistung - aufschiebende

  • LSG Hessen, 12.05.2017 - L 5 R 105/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.06.2016 - L 12 R 104/15
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