Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 597/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34535
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 597/10 (https://dejure.org/2013,34535)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.09.2013 - L 2 R 597/10 (https://dejure.org/2013,34535)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. September 2013 - L 2 R 597/10 (https://dejure.org/2013,34535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,34535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 133 Abs. 1 HGB; § 140 Abs. 1 HGB; § 20 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB XI; § 25 Abs. 1 S. 1 SGB III; § 7 Abs. 1 SGB IV; § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V; § 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI
    Sozialversicherungspflicht von Kükensortierern; Zusammenschluss von Kommanditisten zur Kommanditgesellschaft und GmbH; Abgrenzung zu einer selbständigen Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflicht von Kükensortierern; Zusammenschluss von Kommanditisten zur Kommanditgesellschaft und GmbH; Abgrenzung zu einer selbständigen Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht von Kükensortierern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 144
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 597/10
    Eine abweichende Beurteilung kommt wiederum nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände den Schluss zulassen, es liege keine Weisungsgebundenheit vor (BSG, U.v. 6. März 2003, - B 11 AL 25/02 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 1 mwN, U.v. 4. Juli 2007 - B 11a AL 5/06 R - jeweils mwN), der Geschäftsführer könne vielmehr die Gesellschaft faktisch wie ein Alleininhaber nach eigenem Gutdünken führen (BSG, U.v. 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 20).

    Regelmäßige Absprachen insbesondere auch der einvernehmlich zusammenwirkenden Gesellschafter belegen überdies, dass diese Gesellschafter (einschließlich des bzw. der betroffenen Geschäftsführer[s] als Gesellschafter) die ihnen nach dem Gesellschaftsvertrag zustehenden Gesellschafterrechte auch tatsächlich ausüben (BSG, U.v. 6. März 2003, - B 11 AL 25/02 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 1 mwN; vgl. im Übrigen auch LSG Hessen, U.v. 27. Oktober 2011 - 8 KR 335/09: insbesondere, wenn im Konfliktfall von den vertraglich niedergelegten Befugnissen jederzeit wieder Gebrauch gemacht werden kann, ist es konsequent und im Hinblick auf größtmögliche Rechtssicherheit geboten, eine von Anfang an latent vorhandene Rechtsmacht auch dann als ein für abhängige Beschäftigung sprechendes Kriterium zu berücksichtigen, wenn von ihr konkret - noch - kein Gebrauch gemacht worden sein sollte).

    Für eine abhängige Beschäftigung spricht überdies, dass jeder Kläger, auch soweit er von der formal jeweils eingeräumten Geschäftsführerstellung bzw. der wiederum formal ausgesprochenen Prokura überhaupt tatsächlich Gebrauch gemacht hat, jedenfalls verpflichtet war, Anweisungen der Gesellschafterversammlung auszuführen und bei zahlreichen - im Einzelnen in § 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages aufgeführten - Geschäften und namentlich vor dem Abschluss jeglicher Sortierverträge die Zustimmung der Gesellschafterversammlung einzuholen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BSG, U.v. 6. März 2003, aaO).

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 597/10
    Eine abweichende Beurteilung kommt wiederum nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände den Schluss zulassen, es liege keine Weisungsgebundenheit vor (BSG, U.v. 6. März 2003, - B 11 AL 25/02 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 1 mwN, U.v. 4. Juli 2007 - B 11a AL 5/06 R - jeweils mwN), der Geschäftsführer könne vielmehr die Gesellschaft faktisch wie ein Alleininhaber nach eigenem Gutdünken führen (BSG, U.v. 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 20).

    Diesbezüglich ist bereits im Ausgangspunkt zu berücksichtigen, dass es im Ergebnis der Annahme einer abhängigen Beschäftigung nicht einmal entgegenstünde, wenn ein Geschäftsführer "im täglichen Dienstbetrieb" "im Wesentlichen frei walten und schalten" und, was Ort, Zeit und Dauer seiner Arbeitsleistung betrifft, weitgehend weisungsfrei agieren kann (BSG, U.v. 18. Dezember 2001, aaO).

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 597/10
    Ihr kommt im Rahmen der Gesamtwürdigung jedenfalls dann indizielle Bedeutung zu, wenn sie dem festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnis nicht offensichtlich widerspricht und sie durch weitere Aspekte gestützt wird (vgl. zum Vorstehenden BSG, U.v. 12. Februar 2004, B 12 KR 26/02 R - Die Beiträge Beilage 2004, 154).

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt hingegen nicht die Annahme von Selbständigkeit (vgl. - bezogen auf eine verwaltungsberatende Tätigkeit - BSG, U.v. 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R - SozVers 2001, 329; vgl. aber auch BSG, U.v. 12. Februar 2004, aaO: Das LSG hat es zutreffend als Indiz für selbständige Tätigkeit und gegen das Vorliegen abhängiger Beschäftigung angesehen, dass die Klägerin nur für die tatsächlich geleisteten Unterrichtsstunden bezahlt wird, sie ausgefallene Unterrichtsstunden nachholen muss und sie ein zusätzliches Honorar für die Teilnahme an Konferenzen erhält.).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 597/10
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, U.v. 29. August 2012 - B 12 R 14/10 R -).

    Erst recht kann im vorliegenden Zusammenhang in keiner Weise davon gesprochen werden, dass auch nur einer der Kläger faktisch wie ein Alleininhaber die Geschäfte der Gesellschaften nach eigenem Gutdünken führen konnte und geführt hat, ohne dass ihn die übrigen Gesellschafter daran hätten hindern können (vgl. zu diesem Kriterium BSG, U.v. 29. August 2012 - B 12 R 14/10 R mwN).

  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 597/10
    Eine abweichende Beurteilung kommt wiederum nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände den Schluss zulassen, es liege keine Weisungsgebundenheit vor (BSG, U.v. 6. März 2003, - B 11 AL 25/02 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 1 mwN, U.v. 4. Juli 2007 - B 11a AL 5/06 R - jeweils mwN), der Geschäftsführer könne vielmehr die Gesellschaft faktisch wie ein Alleininhaber nach eigenem Gutdünken führen (BSG, U.v. 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 20).

    Die Mitwirkung eines Geschäftsführers an der Willensbildung der Gesellschaft führt bei einer aus dem Gesellschaftsanteil folgenden beschränkten Rechtsmacht mithin zu keiner anderen Bewertung (BSG, U.v. 4. Juli 2007, aaO).

  • BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 597/10
    Dementsprechend ist nur ergänzend darauf hinzuweisen, dass ohnehin "eine gewisse örtliche und zeitliche Eingliederung" des Beschäftigten genügen kann (vgl. BSG, B.v. 16. August 2010 - B 12 KR 100/09 B - bezogen auf Reinigungskräfte).
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 597/10
    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt hingegen nicht die Annahme von Selbständigkeit (vgl. - bezogen auf eine verwaltungsberatende Tätigkeit - BSG, U.v. 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R - SozVers 2001, 329; vgl. aber auch BSG, U.v. 12. Februar 2004, aaO: Das LSG hat es zutreffend als Indiz für selbständige Tätigkeit und gegen das Vorliegen abhängiger Beschäftigung angesehen, dass die Klägerin nur für die tatsächlich geleisteten Unterrichtsstunden bezahlt wird, sie ausgefallene Unterrichtsstunden nachholen muss und sie ein zusätzliches Honorar für die Teilnahme an Konferenzen erhält.).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 597/10
    Auch anderweitig bestanden für die Kläger keine die Tätigkeit prägenden für einen Arbeitnehmer uncharakteristische Handlungsspielräume (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: BSG, U.v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 597/10
    Maßgeblich ist das Gesamtbild (BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • LSG Hessen, 27.10.2011 - L 8 KR 335/09

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung eines Familienangehörigen - Ehegatte -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 597/10
    Regelmäßige Absprachen insbesondere auch der einvernehmlich zusammenwirkenden Gesellschafter belegen überdies, dass diese Gesellschafter (einschließlich des bzw. der betroffenen Geschäftsführer[s] als Gesellschafter) die ihnen nach dem Gesellschaftsvertrag zustehenden Gesellschafterrechte auch tatsächlich ausüben (BSG, U.v. 6. März 2003, - B 11 AL 25/02 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 1 mwN; vgl. im Übrigen auch LSG Hessen, U.v. 27. Oktober 2011 - 8 KR 335/09: insbesondere, wenn im Konfliktfall von den vertraglich niedergelegten Befugnissen jederzeit wieder Gebrauch gemacht werden kann, ist es konsequent und im Hinblick auf größtmögliche Rechtssicherheit geboten, eine von Anfang an latent vorhandene Rechtsmacht auch dann als ein für abhängige Beschäftigung sprechendes Kriterium zu berücksichtigen, wenn von ihr konkret - noch - kein Gebrauch gemacht worden sein sollte).
  • BGH, 15.09.1997 - II ZR 97/96

    Ausschluß eines Gesellschafters wegen gesellschaftsfeindlichen Verhaltens

  • OLG München, 30.04.2009 - 23 U 3970/08

    Kommanditgesellschaft: Voraussetzungen für die Ausschließung eines Kommanditisten

  • BSG, 24.11.2005 - B 12 RA 1/04 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Alleingeschäftsführer bzw

  • LSG Bayern, 28.09.2017 - L 7 R 504/15

    Statusfeststellung eines Komanditisten

    Die Klägerin verfügte zwar nicht über eigene Betriebsstätten und betriebliche Anlagen; sie ließ die Beigeladenen zu 1) bis 3) aber in der Betriebsstätte der Kundin der Klägerin an den dort von dieser vorgehaltenen Anlagen ihre Tätigkeit verrichten (vgl. zu Küken sortierenden Kommanditisten LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 25.09.2013, L 2 R 597/10 Rz. 77).

    Die Bestimmungen über die Gewinnverteilung anhand des Anteils an der Klägerin sowie der erbrachten Leistung weisen nach Einschätzung des Senats klare Parallelen zum Gruppenakkord auf (vgl. insoweit auch LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 25.09.2013, L 2 R 597/10 Rz. 16).

    Die bezogen auf Kapitalgesellschaften entwickelte Rechtsprechung ist wegen der vergleichbaren Interessenlage auch für Kommanditisten bei Kommanditgesellschaften entsprechend heranzuziehen (LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 25.09.2013, L 2 R 597/10 Rz. 67).

    Die allgemeinen vom BSG für die Gesellschaftsform der reinen GmbH aufgestellten Grundsätze zur Unterscheidung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbständigen Tätigkeit gelten auch für Kommanditisten (LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 25.09.2013, L 2 R 597/10 Rz. 67; vgl. auch HessLSG Urteil vom 19.11.2015, L 8 KR 9/14Rz 18, LSG BB Urteil vom 12.06.2015, L 1 KR 291/13 Rz. 19 mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 2 R 64/10

    Sozialversicherungspflicht eines in den Betrieb des Beauftragten des

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt hingegen nicht die Annahme von Selbständigkeit (vgl. - bezogen auf eine verwaltungsberatende Tätigkeit - BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R -,juris; vgl. auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. September 2013 - L 2 R 597/10 -, juris, - bezogen auf eine andere Fallgestaltung - zu den maßgeblichen Zuordnungskriterien).
  • LSG Sachsen, 18.12.2018 - L 9 KR 34/13
    Diese Maßstäbe gelten auch für Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft (vgl. BSG, Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 10/14 R - juris Rn. 15 ff.; Urteil vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R - juris Rn. 17 ff.) und sind für Gesellschafter-Geschäftsführer von Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG oder KG) entsprechend heranzuziehen (so zum Zusammenschluss koreanischer Kükensortierer zu einer GmbH & Co. KG: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. September 2013 - L 2 R 597/10 - juris Rn. 67; zum Zusammenschluss ungarischer Schlachter zu einer GmbH & Co. KG: Bayerisches LSG, Urteil vom 28. September 2017 - L 7 R 504/15 - juris Rn. 91; Hessisches LSG, Urteil vom 15. Mai 2014 - L 1 KR 400/12 - juris Rn. 36).

    Damit war sie in die Arbeitsorganisation der Beigeladenen zu 2. eingegliedert (ebenso BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 R - juris Rn. 22; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 28. Februar 2018 - L 2 R 258/17 R - juris Rn. 104 -, und vom 25. September 2013 - L 2 R 597/10 - juris Rn. 77; Bayerisches LSG, Urteil vom 28. September 2017 - L 7 R 504/15 - juris Rn. 84; BAG, Urteil vom13. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 - juris Rn. 22; Sächsisches LSG, Beschluss vom 29. September 2014 - L 1 KR 164/14 B ER - Umdruck S. 9).

  • SG Augsburg, 22.05.2015 - S 2 R 61/14

    Zur Sozialversicherungspflicht eines Kommanditisten- Statusfeststellungsverfahren

    Der von der Beklagten herangezogene Fall des LSG Niedersachsen-Bremen vom 25.09.2013 (L 2 R 597/10) sei vorliegend nicht übertragbar.

    Diese Grundsätze gelten sinngemäß auch für die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht von Kommanditisten einer KG (LSG Baden-Württemberg vom 24.02.2015, L 11 KR 3995/13; LSG Niedersachsen vom 25.09.2013, L 2 R 597/10).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 47/15

    Rentenversicherungspflicht eines freien Mitarbeiters; Abgrenzung von abhängiger

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt hingegen nicht die Annahme von Selbständigkeit (vgl. - bezogen auf eine verwaltungsberatende Tätigkeit - BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R -,juris; vgl. auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. September 2013 - L 2 R 597/10 -, juris, - bezogen auf eine andere Fallgestaltung - zu den maßgeblichen Zuordnungskriterien).
  • SG Karlsruhe, 23.11.2020 - S 6 KR 28/18

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit - Kommanditist -

    (3.) Kein anderes Ergebnis ergäbe sich auch dann, wenn im Rahmen einer wirtschaftlichen Einheitsbetrachtung die Tätigkeit des Klägers für "das Unternehmen" insgesamt, d.h. unter Einbeziehung auch seiner als Geschäftsführer erbrachten Arbeitsleistung, bewertet würde (vgl. dazu BSG, Urt. v. 07.05.2020 - B 3 KS 3/18 R, juris Rn. 20 f., 23 f.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 25.09.2013 - L 2 R 597/10, juris Rn. 67).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 2 R 142/13

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit eines Kameramanns bei Sportübertragungen

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt hingegen nicht die Annahme von Selbständigkeit (vgl. - bezogen auf eine verwaltungsberatende Tätigkeit - BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R -,juris; vgl. auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. September 2013 - L 2 R 597/10 -, juris, - bezogen auf eine andere Fallgestaltung - zu den maßgeblichen Zuordnungskriterien).
  • SG Karlsruhe, 25.02.2015 - S 13 R 2192/14

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Kommanditist - Familiengesellschaft -

    (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. September 2013, L 2 R 597/10, Rn. 67 nach juris) Das BSG hat hinsichtlich eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH folgende Grundsätze entwickelt:.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2014 - L 2/12 R 81/12
    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt hingegen nicht die Annahme von Selbständigkeit (vgl. - bezogen auf eine verwaltungsberatende Tätigkeit - BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R -,juris; vgl. auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. September 2013 - L 2 R 597/10 -, juris, - bezogen auf eine andere Fallgestaltung - zu den maßgeblichen Zuordnungskriterien).
  • SG Darmstadt, 17.03.2014 - S 18 KR 461/12
    Die Behauptung des Klägers, dass er bisher vollkommen freie Hand bei der Geschäftsführung gehabt habe, spielt - wie bereits dargestellt - aus Rechtsgründen keine entscheidende Rolle (vgl. auch Urteil des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 25.09.2013, Az. L 2 R 597/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 48/15
  • LSG Baden-Württemberg, 11.06.2014 - L 5 R 2973/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2020 - L 1 R 101/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 1 R 461/16
  • SG Duisburg, 12.03.2021 - S 10 R 255/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2021 - L 1 R 369/17
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht