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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 2 R 64/10   

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https://dejure.org/2013,43216
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 2 R 64/10 (https://dejure.org/2013,43216)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.12.2013 - L 2 R 64/10 (https://dejure.org/2013,43216)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - L 2 R 64/10 (https://dejure.org/2013,43216)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 NRettDG; § 5 NRettDG; § 8 Abs. 2 NRettDG; § 8 Abs. 3 NRettDG; § 31 S. 1 SGB X; § 25 Abs. 1 SGB III; § 7 Abs. 1 SGB IV; § 7a SGB IV; § 7c S. 1 SGB IV
    Sozialversicherungspflicht eines in den Betrieb des Beauftragten des Rettungsdienstes eingegliederten Notarztes; Rechtswidrigkeit einer Elementenfeststellung des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflicht eines in den Betrieb des Beauftragten des Rettungsdienstes eingegliederten Notarztes; Rechtswidrigkeit einer Elementenfeststellung des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung

  • rabüro.de

    Für den Rettungsdienst beschäftigter Notarzt ist abhängig beschäftigt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht eines in den Betrieb des Beauftragten des Rettungsdienstes eingegliederten Notarztes; Rechtswidrigkeit einer Elementenfeststellung des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Scheinselbstständigkeit im Gesundheitswesen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 2 R 64/10
    Die Beklagte verwies darauf, dass dieser Bescheid die BSG-Entscheidung vom 11. März 2009 (B 12 R 11/07 R) zu § 7a SGB IV umsetze.

    35 Den Gegenstand der nach § 7a SGB IV zu treffenden Feststellung bildet die Feststellung der Versicherungspflicht, wie dies auch durch das in den Gesetzesmaterialien benannte Ziel der "Statusfeststellung" bestätigt wird (vgl BT-Drucks 14/1855 S 7 und BSG, Urteil v. 11.03.2009 - 12 R 11/07 R - SozR 4-2400 § 7a Nr. 2).

    Der (jeweils der Klägerin und dem Beigeladenen bekannt gegebene) Bescheid vom 18. März 2002 in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 7. Juli 2003 und der Änderungsbescheid der Beklagten vom 6. Mai 2004 haben die Anforderungen an eine Statusfeststellung, wie sie der 12. Senat des BSG in seinen Urteilen vom 11.03.2009 (B 12 R 11/07 R, juris) und vom 04.06.2009 (B 12 R 6/08 R, juris) aufgestellt hat, nicht erfüllt.

    39 Als bloßes Tatbestandselement ist das (Nicht-)Vorliegen einer Beschäftigung im Einzelfall einer isolierten Bestätigung durch einen - feststellenden - Verwaltungsakt (§ 31 Satz 1 SGB X) gerade nicht zugänglich (BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R -, BSGE 103, 17-27).

    Mit dem rückwirkend zum 1.1.1999 durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Förderung der Selbständigkeit vom 20.12.1999 (BGBl I 2000, 2) nach Maßgabe von Art. 3 Abs. 2 dieses Gesetzes eingefügten Anfrageverfahren nach Maßgabe des § 7a SGB IV soll nach der Vorstellung der Entwurfsverfasser eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit zur Klärung der "Statusfrage" erreicht werden; zugleich sollen divergierende Entscheidungen verhindert werden (BT-Drucks 14/1855 S 6; vgl. insbesondere BSG, U.v. 11. März 2009 - 12 R 11/07 R - SozR 4-2400 § 7a Nr. 2) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2013 - L 10 R 519/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 2 R 64/10
    Die Beklagte hält an ihrer Rechtsauffassung auch unter Berücksichtigung des Vortrags der Berufungsbeklagten und des Beigeladenen - hier insbesondere seine Ausführungen im Termin zur mündlichen Verhandlung am 29. August 2013 im Verfahren L 10 R 519/09 - und in Kenntnis des Urteils des 10. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 29. August 2013 L 10 R 519/09 fest.

    Außer den Gerichtsakten haben die die Klägerin und den Beigeladenen betreffenden Verwaltungsakten der Beklagten sowie Kopien aus den Gerichtsakten L 10 R 519/09 und S 44 KR 1835/03 und die Gerichtsakten S 6 R 981/13 des SG Hannover, betreffend das Verfahren des Beigeladenen gegen die Beklagte vorgelegen und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Entscheidungsfindung.

    Soweit der 10. Senat des Landessozialgerichts in seinem von der Klägerin und dem Beigeladenen herangezogenen Urteil vom 29. August 2013 (L 10 R 519/09) darauf abgestellt hat, dass die Tätigkeit eines Notarztes im Rettungsdienst "grundsätzlich" sowohl in abhängiger Beschäftigung als auch in selbständiger Tätigkeit ausgeübt werden könne, gibt der vorliegende Streitgegenstand keinen Anlass, näher der Frage nachzugehen, ob andere Organisationsformen des Rettungsdienstes in Betracht kommen, bei denen der Notarzt nicht in den Betrieb des Beauftragten für den Rettungsdienst eingegliedert wird und daran anknüpfend ggfs. als Selbständiger anzusehen sein mag.

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 2 R 64/10
    Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass der Beigeladene nach Annahme einer Dienstschicht in einer für Arbeitnehmer eher untypischen Weise den einzelnen Bereitschaftsdienst oder gar einen einzelnen Einsatz ohne Begründung und ohne Folgen für spätere Einsatzoptionen abbrechen konnte (vgl. zu diesem Kriterium BSG, Urteil vom 25. April 2012, aaO.).

    Ohnehin ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, juris).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 2 R 64/10
    Allerdings sind die tatsächlichen Verhältnisse ausschlaggebend, wenn sie von den Vereinbarungen abweichen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 28. Mai 2008, B 12 KR 13/07 R, Juris Rn 16, 17 m.w.N.).

    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 2008, a.a.O., Rn 15).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 597/10

    Sozialversicherungspflicht von Kükensortierern; Zusammenschluss von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 2 R 64/10
    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt hingegen nicht die Annahme von Selbständigkeit (vgl. - bezogen auf eine verwaltungsberatende Tätigkeit - BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R -,juris; vgl. auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. September 2013 - L 2 R 597/10 -, juris, - bezogen auf eine andere Fallgestaltung - zu den maßgeblichen Zuordnungskriterien).
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 2 R 64/10
    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt hingegen nicht die Annahme von Selbständigkeit (vgl. - bezogen auf eine verwaltungsberatende Tätigkeit - BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R -,juris; vgl. auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. September 2013 - L 2 R 597/10 -, juris, - bezogen auf eine andere Fallgestaltung - zu den maßgeblichen Zuordnungskriterien).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 2 R 64/10
    Aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung der einzelnen Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggfs. nicht verwerten zu können, ist kein Unternehmerrisiko wegen der einzelnen Einsätze zu folgern (BSG, U. v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, juris).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 2 R 64/10
    Vornehmlich bei Diensten höherer Art kann das Weisungsrecht des Arbeitgebers auch eingeschränkt und "zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein, wenn der Versicherte nur in den Betrieb eingegliedert ist (BSG, U.v. 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 20).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 2 R 64/10
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20.5.1996, 1 BvR 21/96, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 2 R 64/10
    Der (jeweils der Klägerin und dem Beigeladenen bekannt gegebene) Bescheid vom 18. März 2002 in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 7. Juli 2003 und der Änderungsbescheid der Beklagten vom 6. Mai 2004 haben die Anforderungen an eine Statusfeststellung, wie sie der 12. Senat des BSG in seinen Urteilen vom 11.03.2009 (B 12 R 11/07 R, juris) und vom 04.06.2009 (B 12 R 6/08 R, juris) aufgestellt hat, nicht erfüllt.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 11 R 2190/12

    Sozialversicherung - Antrag auf Statusfeststellung - Beginn der

  • LSG Bayern, 28.05.2013 - L 5 R 863/12

    Beschäftigungsverhältnis: Bei der Gesamtabwägung der für und gegen eine abhängige

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.04.2015 - L 7 R 60/12

    Sozialversicherungspflicht - Notarzt - ärztlicher Bereitschaftsdienst -

    Ausschlaggebend für die rechtliche Einordnung der Tätigkeit des Beigeladenen sind darüber hinaus die Verhältnisse nach Annahme - also bei Durchführung - des einzelnen Auftrages (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 2 KR 24/10 R [richtig: B 12 KR 24/10 R - d. Red.] -, Juris, Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 18. Dezember 2013, L 2 R 64/10, Juris, Urteil LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Januar 2013, L 7 R 78/11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2017 - L 8 R 162/15

    Sozialversicherungsbeitragspflicht

    Sie hält die erstinstanzliche Entscheidung für zutreffend und verweist auf das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 18.12.2013 (L 2 R 64/10, juris).
  • SG Dortmund, 17.09.2019 - S 34 BA 58/18

    Notarzt ist sozialversicherungspflichtig

    Vielmehr macht es deutlich, dass die Hinzuziehung von Honorarärzten mit den Notwendigkeiten eines sachgemäß organisierten Rettungsdienstes ebenso wenig wie mit denen eines Klinikalltages zu vereinbaren ist und deshalb regelmäßig eine abhängige Beschäftigung vorliegt (S.a.: LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28.04.2015, Az.: L 7 R 60/12, Juris, nachgehend: BSG, Beschluss vom 01.08.2016, Az.: B 12 R 19/15 B, Juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.12.2013, Az.: L 2 R 64/10, Juris; A. A. Hessisches LSG, Urteil vom 11.04.2019, Az.: L 8 KR 487/17, Juris - Revision bei dem BSG anhängig zum Az. B 12 KR 29/19 R -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 105/13

    Notarzttätigkeit - Rettungsdienst - Personalgestaltung

    Zu deren Begründung hat sie sich auf ein Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 20. März 2013 (L 5 R 2329/12) zur Tätigkeit eines Rettungsassistenten in der Luftrettung berufen, ferner auf das Urteil des LSG Niedersachen-Bremen vom 18. Dezember 2013 (L 2 R 64/10).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2020 - L 4 BA 3646/18

    Sozialversicherungspflicht - Notärztin im Rettungsdienst - abhängige

    Auch das LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 18. Dezember 2013 - L 2 R 64/10 - juris) und das LSG Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 28. April 2015 - L 7 R 60/12 - juris) haben in diesem Sinne nach Abwägung der für und gegen eine Beschäftigung sprechenden Gesichtspunkte die Tätigkeit eines Notarztes im Rettungsdienst als Beschäftigung angesehen.
  • SG Duisburg, 21.03.2019 - S 21 R 66/17
    Sie bleibt bei ihrer Auffassung und beruft sich - nunmehr zur Tätigkeit eines Notarztes im Rettungsdienst - auf die Entscheidungen des LSG Niedersachsen Bremen (vom 04.06.2014 - L 2/12 R 81/12 - und 18.12.2013 - L 2 R 64/10), des LSG Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 28.04.2015 - L 7 R 60/12) und des LSG Baden-Württemberg (Ur-teil vom 29.07.2014 - L 9 U 4701/11 - Hubschrauberarzt/flugbegleitender Notarzt).

    Anders entschieden haben, soweit ersichtlich, das LSG Nie-dersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Dezember 2013 - L 2 R 64/10 und LSG Mecklen-burg-Vorpommern, Urteil vom 28. April 2015 - L 7 R 60/12.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 248/17

    Heranziehung einer Klinik zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen für

    Der Senat verweist insoweit auf seine Darlegungen im Urteil vom 18. Dezember 2013 (- L 2 R 64/10 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2017 - L 11 R 2534/16

    Sozialversicherungspflicht - Notärztin im Rettungsdienst - Nebentätigkeit einer

    Wie die Tätigkeit der Beigeladenen zu 1) im Verhältnis des DRK zu beurteilen ist, insbesondere wie zu bewerten ist, dass sich die wesentlichen Grundlagen der Eingliederung in das System Rettungsdienst schon aus der Ausübung der Tätigkeit unter dem Regime des RDG und damit aus der Natur der Sache ergeben (vgl dazu Porten, NZS 456, 462), ist im Rahmen des vorliegenden Verfahrens nicht zu klären, da nicht Streitgegenstand (zur Statusbeurteilung im Verhältnis Notarzt - Leistungsträger vgl LSG Niedersachsen-Bremen 18.12.2013, L 2 R 64/10; LSG Mecklenburg-Vorpommern 28.04.2015, L 7 R 60/12, beide juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2017 - L 2 R 385/16

    Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Tätigkeit eines Facharztes

    Der Senat verweist insoweit auf seine Darlegungen im Urteil vom 18. Dezember 2013 (- L 2 R 64/10 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.07.2014 - L 9 U 4701/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 1 SGB

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbständigkeit (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.12.2013, L 2 R 64/10, m.w.N.).
  • SG Lübeck, 01.03.2018 - S 14 KR 806/17

    Sozialversicherungsrecht: Einstufung einer Beschäftigung als

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 1 R 461/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2013 - L 10 R 519/09
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