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   LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2010 - L 2 R 68/10   

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LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2010 - L 2 R 68/10 (https://dejure.org/2010,11945)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.03.2010 - L 2 R 68/10 (https://dejure.org/2010,11945)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. März 2010 - L 2 R 68/10 (https://dejure.org/2010,11945)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten für die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens bei der Entscheidung des Rentenversicherungsträgersüber einen Zinsanspruch von Amts wegen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB I § 44; SGB X § 63
    Kosten für die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens bei der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über einen Zinsanspruch von Amts wegen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 507 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 11.09.1980 - 5 RJ 108/79
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2010 - L 2 R 68/10
    Die Zulassung war deshalb erfolgt, weil das SG einen von der Entscheidung des BSG vom 11.9.1980 - 5 RJ 108/79- abweichenden Rechtssatz im Sinne des § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG aufgestellt hatte, indem es ausführte, dass in dem Bescheid vom 19.5.2006 hinsichtlich der Verzinsung der Nachzahlung keine Regelung getroffen worden sei, die mit Widerspruch anfechtbar sei, weil es nicht gerechtfertigt sei, "das Unterlassen der Verzinsungsentscheidung unmittelbar im Zusammenhang mit der Nachzahlungsbewilligung als Ablehnung einer solchen auszulegen" (Seite 6 des Urteils).

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits im Urteil vom 11.9.1980 5 RJ 108/79 den Rechtssatz aufgestellt: "Der Versicherungsträger hat nach dem Wortlaut des § 44 SGB I über einen etwaigen Zinsanspruch des Leistungsempfängers auch ohne besonderen Antrag von Amts wegen zu entscheiden, was der Rechtsnatur der Zinsen als akzessorische Nebenleistung entspricht" (Juris-Ausdruck Rn 17).

    Revisionszulassungsgründe (§ 160 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 SGG) sind nicht ersichtlich, da Übereinstimmung mit der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (Urteil des BSG vom 11.9.1980 - 5 RJ 108/79) besteht.

  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 66/04 R

    Kostenentscheidung im Abhilfebescheid - sozialgerichtliches Verfahren

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2010 - L 2 R 68/10
    Die vom SG für seine Auffassung herangezogene Entscheidung des BSG vom 17.10.2006 B 5 RJ 66/04 R ist vorliegend nicht einschlägig.
  • LSG Hessen, 11.10.2017 - L 4 SO 169/16

    Sozialhilfe SGB XII

    Dis entspreche der Rechtsnatur der Zinsen als akzessorischer Nebenleistung (Hinweis auf LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. März 2010 - L 2 R 68/10).

    Zinsen nach § 44 SGB I sind akzessorische Nebenleistungen, weshalb sie zugleich von Amts wegen mit der Hauptleistung zu bewilligen sind (BSG, Urteil vom 11. September 1980 - 5 RJ 108/79 - LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. März 2010 - L 2 R 68/10 -, juris, Rn. 23 f.).

    Jedenfalls aber in der vorliegenden Konstellation, in der Leistungsberechtigte allein wegen des Zeitablaufs mit einer Entscheidung über die Zinsen rechnen können und der Bescheid keinen Hinweis auf eine gesonderte Entscheidung über die Zinsen oder sonstige Hinweise darauf enthält, dass es sich nur um eine Teilentscheidung handelt, die die Frage der Zinsen offenlässt, gilt - anders als bei einer unterbliebenen Kostenentscheidung - die Vermutung, dass über das Begehren vollständig entschieden worden ist (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. März 2010 - L 2 R 68/10 -, juris, Rn. 23 f.).

  • SG Marburg, 24.06.2016 - S 9 SO 18/16
    Es werde auf die Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz vom 22.03.2010 - L 2 R 68/10 Bezug genommen.

    Dies entspreche der Rechtsnatur der Zinsen als akzessorischer Nebenleistung (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.03.2010 - L 2 R 68/10).

    Er trägt im Wesentlichen vor, dass nach der Rechtsprechung des LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 10.06.2013 - L 20 SO 479/12) kein Zinsanspruch der Kläger bestehe, insbesondere beginne bei Nachzahlungsansprüchen die Verzinsungspflicht frühestens nach Ablauf von 6 Monaten nach Eingang des Antrags auf Überprüfung nach § 44 SGB I. Das seitens der Kläger angeführte Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 22.03.2010 - L 2 R 68/10 sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da in dem dortigen Fall im Rahmen des Hauptbescheids nicht über die Verzinsung entschieden worden sei.

  • LSG Thüringen, 20.06.2013 - L 4 AS 1967/12

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Ebenso wenig ist ein solcher Anhaltspunkt dem Umstand zu entnehmen, dass es sich bei dem Zinsanspruch um eine unselbstständige Nebenforderung zu dem eigentlichen Leistungsanspruch handelt (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 1997 - 8 RKn 2/96, juris; darauf abstellend: BSG, Urteil vom 11. Juli 1980 - 5 RJ 108/79, juris; dem folgend: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. März 2010 - L 2 R 68/10, juris), der nicht nur auf Antrag, sondern auch von Amts wegen zu bescheiden ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2018 - L 3 U 220/15
    Anhaltspunkte für eine derartige Auslegung sind nicht dem Wortlaut des § 44 SGB I zu entnehmen, wonach der Leistungsträger über einen etwaigen Zinsanspruch des Leistungsempfängers auch ohne besonderen Antrag von Amts wegen zu entscheiden hat, was der Rechtsnatur der Zinsen als akzessorische Nebenleistung entspricht (darauf abstellend: BSG, Urteil vom 11. Juli 1980 - 5 RJ 108/79, juris; dem folgend: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. März 2010 - L 2 R 68/10, juris).
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