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   LSG Rheinland-Pfalz, 29.03.2005 - L 2 RJ 349/03   

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https://dejure.org/2005,44328
LSG Rheinland-Pfalz, 29.03.2005 - L 2 RJ 349/03 (https://dejure.org/2005,44328)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.03.2005 - L 2 RJ 349/03 (https://dejure.org/2005,44328)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. März 2005 - L 2 RJ 349/03 (https://dejure.org/2005,44328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen - Rechte Hand als Beihand - Hörfähigkeit - psychische Belastbarkeit - Verweisungstätigkeit - Pförtner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Nürnberg, 25.01.2000 - I 133/97

    Gewerbesteuerrechtliche Behandlung von Gewinnanteilen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.03.2005 - L 2 RJ 349/03
    Die Beklagte geht unter Berufung auf Entscheidungen des 6. Senats des LSG Rheinland-Pfalz (Beschluss - nicht Urteil, wie die Beklagte meint - vom 30.09.1997, Az: L 6 I 133/97 und Urteil vom 25.10.1996, Az: L 6 I 32/96) davon aus, dass ein Einarmiger oder mit ihm vergleichbarer Versicherter die Tätigkeit eines Pförtners verrichten kann.
  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.03.2005 - L 2 RJ 349/03
    Die Fähigkeit eines Versicherten, eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben, ist dann aufgehoben, wenn es keine Tätigkeiten mehr gibt, die ihm nach den ihm verbliebenen Kräften und Fähigkeiten zumutbar sind (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 28.08.1991, Az: 13/5 RJ 47/90).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - L 4 R 3765/08

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Funktionsunfähigkeit der Gebrauchshand -

    Ein Pförtner hat, was von der Beklagten auch nicht bestritten wird, Schreibarbeiten zu verrichten (vgl. die vom SG eingeführte Stellungnahme des Landesarbeitsamts Bayern vom 02. Juli 2002 im Verfahren vor dem Bayerischen LSG L 6 RJ 654/00, veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. März 2005 - L 2 RJ 349/03 -, in Juris, gestützt auf eine Auskunft des Landesarbeitsamts Rheinland-Pfalz-Saarland vom 18. Februar 2003).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2010 - L 11 R 3882/08
    Selbst wenn auch an der Nebenpforte gelegentlich die Bedienung der Telefonanlage und das Fertigen von kleinen Notizen zum Aufgabengebiet gehören sollte (Bayerisches LSG, Urteil vom 20. Januar 2009, L 6 R 332/06 aaO; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. März 2005, L 2 RJ 349/03, veröffentlicht in Juris), hat der Senat keine Zweifel daran, dass der Kläger in der Lage ist, kleinere Notizen mit der linken Hand zu fertigen und die Telefonanlage - jedenfalls gelegentlich - zu bedienen.
  • SG Osnabrück, 20.09.2007 - S 11 R 534/05
    Es sind nach dem Ergebnis der medizinischen Beweisaufnahme aber auch keine Anhaltspunkte für eine schwere spezifische Leistungsbehinderung oder eine Summierung außergewöhnlicher Leistungsbeschränkungen im Sinne der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts (BSG - vgl. z. B. Beschluss des Großen Sentas vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 = BSGE 40, Seite 24 ff; ferner Landessozialgericht - LSG - Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. März 2005 - L 2 RJ 349/03) deutlich geworden mit der Folge, dass trotz grundsätzlich noch vollschichtigen Leistungsvermögens des Klägers von einer praktischen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes für ihn ausgegangen werden müsste; hierfür ist das von den medizinischen Sachverständigen angenommenen Restleistungsvermögen einfach noch zu unfangreich.
  • SG Osnabrück, 20.09.2007 - S 11 R 684/05
    Nach dem Ergebnis der medizinischen Beweisaufnahme sind aber auch keine Anhaltspunkte für eine schwere spezifische Leistungsbehinderung oder eine Summierung außergewöhnlicher Leistungsbeschränkungen im Sinne der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts (BSG - vgl. z. B. Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 = BSGE 40, Seite 24 ff.; vgl. ferner Landessozialgericht - LSG - Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. März 2005 - L 2 RJ 349/03) deutlich geworden, mit der Folge, dass trotz grundsätzlich noch vollschichtigen Leistungsvermögens der Klägerin von einer praktischen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes für sie ausgegangen werden müsste.
  • SG Osnabrück, 20.09.2007 - S 11 RJ 247/04
    Nach dem vorbeschriebenen Ergebnis der medizinischen Beweisaufnahme sind aber auch keine Anhaltspunkte für eine schwere spezifische Leistungsbehinderung oder eine Summierung außergewöhnlicher Leistungsbeschränkungen im Sinne der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts (BSG - vgl. z. B. Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 = BSGE 40, Seite 24 ff; vgl. ferner Landessozialgericht - LSG - Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. März 2005 - L 2 RJ 349/03) deutlich geworden mit der Folge, dass trotz grundsätzlich noch vollschichtigen Leistungsvermögens der Klägerin von einer praktischen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes für sie ausgegangen werden müsste.
  • SG Osnabrück, 15.08.2007 - S 11 R 224/05
    Die medizinische Beweisaufnahme hat ferner keine Anzeichen für das Vorliegen einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung bzw. einer Summierung außergewöhnlicher Leistungsbeschränkungen im Sinne der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts (BSG - vgl. z. B. Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 = BSGE 40, Seite 24 ff.; ferner Landessozialgericht - LSG - Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. März 2005 - L 2 RJ 349/03) zu Tage gefördert mit der Folge, dass trotz grundsätzlich noch vollschichtigen Leistungsvermögens des Klägers von einer praktischen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes für ihn ausgegangen werden müsste.
  • SG Osnabrück, 27.07.2007 - S 11 RJ 308/03
    Allerdings könnte der Umstand, dass der Kläger auch nach Auffassung der gerichtlichen Sachverständigen den linken Arm im Rahmen der noch möglichen Berufstätigkeiten nicht einsetzen kann, durchaus auf das Vorliegen einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung im Sinne der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts (BSG - vgl. z. B. Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 = BSGE 40, Seite 24 ff. sowie Landessozialgericht - LSG - Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. März 2005 - L 2 RJ 349/03) hindeuten, weil der Kläger dadurch als praktisch einarmig anzusehen ist.
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