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   LSG Schleswig-Holstein, 13.04.2010 - L 2 SB 5/08   

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https://dejure.org/2010,21864
LSG Schleswig-Holstein, 13.04.2010 - L 2 SB 5/08 (https://dejure.org/2010,21864)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.04.2010 - L 2 SB 5/08 (https://dejure.org/2010,21864)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. April 2010 - L 2 SB 5/08 (https://dejure.org/2010,21864)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung der GdB im Schwerbehindertenrecht bei Vorliegen eines Schlaf-Apnoe-Syndroms

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.04.2010 - L 2 SB 5/08
    Zum anderen stellten die AHP ein geeignetes, auf Erfahrungswerten der Versorgungsverwaltung und Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft beruhendes Beurteilungsgefüge zur Einschätzung des GdB dar (BSG, Urt. v. 18. September 2003 - B 9 SB 3/02 R, BSGE 91, 205 = SozR 4-3250 § 69 Nr. 2, m. w. N.).
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVs 15/96

    Feststellung der GdB im Schwerbehindertenrecht nur für den Gesamtzustand

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.04.2010 - L 2 SB 5/08
    Soweit der Kläger einen Einzel-GdB von 20 für seine depressive Störung auch über das Jahr 2007 hinaus mit der Begründung geltend macht, dass dieser Einzel-GdB Grundlage des von der Beklagten im erstinstanzlichen Verfahren abgegebenen Teilanerkenntnisses sei und dass dieser Einzel-GdB daher "nicht mehr reversibel" sei, ist darauf hinzuweisen, dass die der Bewertung des Gesamt-GdB zugrunde liegenden Einzel-GdB-Werte keine Bindungswirkung entfalten, weil das Schwerbehindertenrecht nur einen Gesamtzustand der Behinderung kennt und es sich deshalb bei einzelnen Graden der Behinderung lediglich um Bewertungsfaktoren für die Einschätzung des Gesamt-GdB handeln kann (BSG, Urt. v. 10. September 1997 - 9 RVs 15/96, BSGE 81, 50 = SozR 3-3870 § 3 Nr. 7).
  • SG Chemnitz, 02.12.2015 - S 16 SB 190/15

    Anerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) von 50 bei Vorliegen einer

    Bei der Bildung des Gesamt-GdB´s ist ferner zu berücksichtigen, dass bei mehreren geringen Einzel-GdB´s ein Gesamt-GdB von 50 beispielsweise nur dann angenommen werden kann, wenn die Gesamtauswirkung der verschiedenen Funktionsbeeinträchtigungen so erheblich ist wie etwa beim Verlust einer Hand oder eines Beines im Unterschenkel, bei einer vollständigen Versteifung großer Abschnitte der Wirbelsäule, bei Herz-Kreislaufschäden oder Einschränkungen der Lungenfunktion mit nachgewiesener Leistungsbeeinträchtigung bereits bei leichter Belastung, oder bei Hirnschäden mit mittelschwerer Leistungsbeeinträchtigung (vergl.: Schleswig-Holsteinisches LSG L 2 SB 5/08).
  • SG Chemnitz, 24.01.2017 - S 16 SB 180/15
    Bei der Bildung des Gesamt-GdB´s ist ferner zu berücksichtigen, dass bei mehreren geringen Einzel-GdB´s ein Gesamt-GdB von 50 beispielsweise nur dann angenommen werden kann, wenn die Gesamtauswirkung der verschiedenen Funktionsbeeinträchtigungen so erheblich ist wie etwa beim Verlust einer Hand oder eines Beines im Unterschenkel, bei einer vollständigen Versteifung großer Abschnitte der Wirbelsäule, bei Herz-Kreislaufschäden oder Einschränkungen der Lungenfunktion mit nachgewiesener Leistungsbeeinträchtigung bereits bei leichter Belastung, oder bei Hirnschäden mit mittelschwerer Leistungsbeeinträchtigung (vergl.: Schleswig-Holsteinisches LSG L 2 SB 5/08).
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