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   LSG Hessen, 09.11.2011 - L 2 SO 192/11 B   

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https://dejure.org/2011,3075
LSG Hessen, 09.11.2011 - L 2 SO 192/11 B (https://dejure.org/2011,3075)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09.11.2011 - L 2 SO 192/11 B (https://dejure.org/2011,3075)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09. November 2011 - L 2 SO 192/11 B (https://dejure.org/2011,3075)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Anspruch auf die Terminsgebühr nach vergleichsweiser Erledigung des Rechtsstreits

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Anspruch auf Terminsgebühr nach vergleichsweiser Erledigung des Rechtsstreits

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Telefonat mit Kammervorsitzendem reicht für die Terminsgebühr

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Hessen, 20.04.2011 - L 2 SF 311/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr nach Nr

    Auszug aus LSG Hessen, 09.11.2011 - L 2 SO 192/11
    Unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 20. April 2011 (Az.: L 2 SF 311/09 E) ist der Beschwerdeführer der Ansicht, dass eine telefonische Einigung zur Entstehung der Terminsgebühr nicht ausreiche.

    Die Entscheidung steht entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers auch nicht im Gegensatz zu dem Senatsbeschluss vom 20. April 2011 in der Streitsache L 2 SF 311/09 E.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2018 - L 19 AS 814/18
    Die Besprechung kann fernmündlich durchgeführt werden (BGH, Beschlüsse vom 20.11.2006 - II ZB 6/06 und vom 21.10.2009 - IV ZB 27/09; a. A. LSG Hessen, Beschlüsse vom 20.04.2011 - L 2 SF 311/09 E - und vom 09.11.2011 - L 2 SO 192/11 B, wonach allein ein persönliches Gespräch oder ein qualifiziertes Telefongespräch eine Besprechungsgebühr auslösen kann).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2016 - L 19 AS 1854/15

    Sozialgerichtliches Verfahren (hier: Einstweiliger Rechtsschutz nach § 86b SGG )

    Die Besprechung kann fernmündlich durchgeführt werden (BGH, Beschluss vom 20.11.2006 - II ZB 6/06 - MDR 2007, 557, und vom 21.10.2009 - IV ZB 27/09 - NJW 2010, 381; a. A. LSG Hessen, Beschlüsse vom 20.4.2011 - L 2 SF 311/09 E - und vom 09.11.2011 - L 2 SO 192/11 B, wonach allein ein persönliches Gespräch oder ein qualifiziertes Telefongespräch eine Besprechungsgebühr auslösen kann).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2016 - 4 S 1308/16

    Zur Entstehung der Terminsgebühr nach RVG-VV

    - OVG Bremen, Beschluss vom 24.04.2015 - 1 S 250/14 -, Juris; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.2014 - 8 KO 2155/14 -, Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.02.2014 - 6 E 1209/12 -, NJW 2014, 1465; bejahend Hessisches LSG, Beschluss vom 09.11.2011 - L 2 SO 192/11 B -, Juris; diff.

    Eine bloße telefonische Kontaktaufnahme etwa zur Sachstandsmitteilung oder -nachfrage genügt hierfür jedenfalls nicht, erforderlich ist vielmehr regelmäßig, dass die Besprechung einem Gerichtstermin gleichkommt (insoweit ebenso Hessisches LSG, Beschluss vom 09.11.2011, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2020 - L 7 AS 40/17
    Entsprechend hat auch bereits das Hessische Landessozialgericht zur alten Rechtslage unter Geltung des Kostenrechtmodernisierungsgesetzes und vor Inkrafttreten des 2. Kostenrechtmodernisierungsgesetzes vom 23. Juli 2013 zum 1. August 2013 (vgl. Beschluss vom 9. November 2011 - L 2 SO 192/11 B) zutreffend entschieden, dass jedenfalls qualifizierte Telefonate zwischen dem Kammervorsitzenden und den Verfahrensbeteiligten, die über die Erörterung der Sach- und Rechtslage hinaus auch auf konkrete Vergleichsvorschläge gerichtet sind, als einen Gerichtstermin ersetzende Besprechungen zu beurteilen sind, die auf einfacherem und kostengünstigerem Weg die umfassende Erledigung des Rechtstreits ermöglichen und daher auch entsprechend gebührenrechtlich zu honorieren sind.

    Insoweit gelten die bereits vom Hessischen Landessozialgericht im zitierten Beschluss vom 9. November 2011 (Az.: L 2 SO 192/11 B) zutreffend erfolgten Klarstellungen zur vorherigen Rechtslage entsprechend fort:.

  • LSG Hessen, 04.07.2014 - L 2 AS 578/13
    Mit Senatsbeschluss vom 9. November 2011 (L 2 SO 192/11 B) hat der Senat an dieser Rechtsprechung ausdrücklich festgehalten (Juris-Rn. 21).

    Denn in diesem Fall ersetzt ein solches Telefonat einen Gerichtstermin und kann auf einfacherem und kostengünstigerem Weg die umfassende Erledigung des Rechtsstreits ermöglichen (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 21. April 2011 - L 2 SF 311/09 E, vom 9. November 2011 - L 2 SO 192/11 B, vom 10. August 2012 - L 2 SO 17/12 und 28. Januar 2013 - L 2 AS 36/12).

  • LSG Bayern, 19.02.2020 - L 12 SF 48/17

    Kostenrecht: Besprechungsterminsgebühr bei Telefonaten

    Der Senat teilt allerdings nicht die Auffassung, dass bereits für das Entstehen der Gebühr ein hohes Maß an Vergleichbarkeit der Besprechung mit einem regulären Termin notwendig ist und die außergerichtlichen Gespräche konkret an Umfang und Intensität einem Gerichtstermin gleichkommen müssen (so noch BayLSG, Beschluss vom 16.12.2016, Az.: L 15 SF 63/15, juris; Hessischen Landessozialgericht, Beschluss vom 09.11.2011, Az.: L 2 SO 192/11 B).
  • LSG Bayern, 16.12.2016 - L 15 SF 63/15

    Bestimmte qualitative Anforderungen für die Entstehung der Terminsgebühr bei

    Mit dem Hessischen Landessozialgericht (Beschluss vom 09.11.2011, Az.: L 2 SO 192/11 B) geht der Senat daher davon aus, dass außergerichtliche (Einigungs-) Gespräche bestimmten qualitativen Anforderungen genügen müssen, um die Besprechungsgebühr/Terminsgebühr auszulösen, wovon die Staatskasse zu Recht ausgeht.
  • VG Bayreuth, 01.07.2013 - B 3 M 13.446

    Kostenerinnerung (zurückgewiesen); Verbot der reformatio in peius (Gebühr von zu

    Zur Begründung verwies er auf die Entscheidung des LSG Hessen, Beschluss vom 09.11.2011, Az. L 2 SO 1921/11 B, BeckRS 2011, 78971.

    Abgesehen davon ist die vom Bevollmächtigten der Antragstellerin angeführte Entscheidung des LSG Hessen vom 09.11.2011, korrektes Aktenzeichen L 2 SO 192/11 B , auf vorliegenden Sachverhalt ersichtlich nicht anwendbar, da es aufgrund eines Telefonats mit dem Gericht gerade nicht zu einer umfassenden Erledigung des Rechtsstreits (siehe LSG Hessen a. a. O., Rn. 21) gekommen ist (vgl. Abhilfebescheid vom 28.02.2013: "Die Höhe der Vorausleistungen für den Zeitraum 11.2012 bis 12.2012 und ab 01.2013 wird gemäß der Berechnung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 22.02.2013 festgesetzt" und schließlich Nr. 2 des Beschlusses vom 04.03.2013, inzwischen auch Klage gegen den Bescheid vom 28.02.2013, B 3 K 13.238).

  • BVerfG, 15.06.2020 - 2 BvR 1556/17

    Kammerbeschluss: Zurückweisung einer gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss im

    Eine bloße (telefonische) Kontaktaufnahme etwa zur Sachstandsmitteilung oder -nachfrage genügt hierfür jedenfalls nicht, erforderlich ist vielmehr regelmäßig, dass die Besprechung einem Gerichtstermin gleichkommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, a.a.O.; Hessisches LSG, Beschluss vom 9. November 2011 - L 2 SO 192/11 B -, juris, Rn. 21).
  • SG Augsburg, 18.01.2017 - S 11 AS 1379/16

    Kein Entstehen einer Terminsgebühr außerhalb des gerichtlichen Verfahrens

    Diese Gebühr ist zwar unstreitig nicht erfolgsqualifiziert, die außergerichtlichen (Einigungs-) Gespräche müssen jedoch bestimmten qualitativen Anforderungen in der Gestalt genügen, dass sie konkret an Umfang und Intensität einem Gerichtstermin gleichkommen (vgl. Hessischen Landessozialgericht, Beschluss vom 09.11.2011, Az.: L 2 SO 192/11 B; Bayerisches Landessozialgericht, a. a. O.).
  • OVG Thüringen, 26.08.2020 - 4 VO 390/20

    Zur Entstehung einer Terminsgebühr aufgrund von Telefonaten des Gerichts mit den

  • LSG Schleswig-Holstein, 13.02.2023 - L 5 SF 30/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr -

  • VGH Hessen, 21.12.2015 - 5 E 2089/15

    Kostenfestsetzung

  • SG Oldenburg, 21.03.2017 - S 10 SF 108/16
  • SG Kassel, 19.11.2013 - S 10 SF 229/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Klagerücknahme nach

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