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   LSG Rheinland-Pfalz, 08.06.2009 - L 2 SO 31/07   

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LSG Rheinland-Pfalz, 08.06.2009 - L 2 SO 31/07 (https://dejure.org/2009,59030)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.06.2009 - L 2 SO 31/07 (https://dejure.org/2009,59030)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Juni 2009 - L 2 SO 31/07 (https://dejure.org/2009,59030)
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Wird zitiert von ... (4)

  • SG Mainz, 19.06.2018 - S 11 SO 33/15

    Stadt muss Kosten für Grabstein übernehmen

    Maßstab für die erforderlichen Beerdigungskosten ist eine einfache, aber würdige Art der Bestattung, die den örtlichen Verhältnissen entspricht (Greiser/Eicher, a.a.O., Rn. 85; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.06.2009, Az. L 2 SO 31/07, zitiert nach juris).

    Die Kammer ist schon der Überzeugung, dass das Aufstellen eines Grabsteins bereits üblicherweise den allgemeinem Erfordernis einer würdigen Bestattung entspricht (so wohl auch: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.06.2009, Az. L 2 SO 31/07, Rn. 22, zitiert nach juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - L 9 SO 414/16

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Prüfung der

    "Erforderlich" im Sinne von § 74 SGB XII sind die Kosten für eine würdige, den örtlichen Verhältnissen entsprechende - unterhalb der Anforderungen an eine standesgemäße Bestattung i. S. d. § 1968 BGB liegende - einfache Bestattung (vgl. Senat, Urteil vom 30.10.2008 - L 9 SO 22/07 - juris, Rn. 23 ff.; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.06.2009 - L 2 SO 31/07 -, juris Rn. 22; Hess. LSG, Beschluss vom 20.03.2008 - L 9 SO 20/08 -, juris Rn. 32; Grube, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl. 2014, § 74 Rn. 31).

    Der Begriff der "Erforderlichkeit" bezieht sich sowohl auf Art und Umfang der Bestattungsaufwendungen als auch auf die Höhe der Kosten (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.06.2009 - L 2 SO 31/07 -, juris Rn. 22).

    Sollte sich das Erfordernis der Aufstellung eines Grabsteines danach nicht ergeben, wäre zu erwägen, ob auch ohne Ansehung religiöser Vorschriften nur ein (einfacher) Grabstein nach den allgemeinen Gepflogenheiten eine würdige Bestattung ausmacht (so wohl BSG, Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 20/10 R -, juris Rn. 20; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.06.2009 - L 2 SO 31/07 -, juris Rn. 22) oder ob ein Holzkreuz (eine Holztafel/ein hölzerner Davidstern) hierfür ausreichend wäre.

  • SG Karlsruhe, 15.11.2012 - S 1 SO 2641/12

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - nicht

    Denn der Begriff der "Erforderlichkeit" der Kosten der Bestattung in § 74 SGB XII bezieht sich sowohl auf die Art der Kosten als auch auf die Höhe (vgl. LSG Rheinland-Pfalz vom 08.06.2009 - L 2 SO 31/07 -, VG Gelsenkirchen vom 09.07.2004 - 19 K 978/03 - und VG München vom 04.02.2005 - M 6a K 04.1237 - ).
  • SG Karlsruhe, 29.03.2022 - S 2 SO 2888/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Klage - Geltendmachung von

    2.) Maßstab für die Erforderlichkeit der Beerdigungskosten ist eine einfache, aber würdige Art der Bestattung, die den örtlichen Verhältnissen entspricht (Siefert in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., § 74 SGB XII - Stand: 01.09.2021 -, Rn. 69 mit Verweis auf LSG Rheinland-Pfalz v. 08.06.2009 - L 2 SO 31/07 - juris Rn. 22; Hessisches LSG v. 20.03.2008 - L 9 SO 20/08 B ER - juris Rn. 32 - FEVS 59, 567 ff.; VGH Mannheim v. 27.03.1992 - 6 S 1736/90 - juris Rn. 19 - FEVS 41, 279 ff.; OVG Lüneburg v. 10.03.1999 - 4 L 2846/98 - juris Rn. 14 - FEVS 51, 382 ff.; Grube in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 74 SGB XII Rn. 32; Schlette in: Hauck/Noftz, SGB XII, § 74 SGB XII Rn. 15; H. Schellhorn in: Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, § 74 SGB XII Rn. 15).
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