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   LSG Baden-Württemberg, 11.07.2012 - L 2 SO 4215/10   

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https://dejure.org/2012,18685
LSG Baden-Württemberg, 11.07.2012 - L 2 SO 4215/10 (https://dejure.org/2012,18685)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.07.2012 - L 2 SO 4215/10 (https://dejure.org/2012,18685)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - L 2 SO 4215/10 (https://dejure.org/2012,18685)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XII § 18 Abs. 1; SGB XII § 2 Abs. 1
    Anspruch auf Sozialhilfe; Kenntnis von der Hilfebedürftigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kenntnis von der Sozialhilfebedürftigkeit

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.08.2008 - B 8 SO 26/07 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung - Zugunstenverfahren - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.07.2012 - L 2 SO 4215/10
    § 18 SGB XII will zum Schutz des Hilfebedürftigen einen niedrigschwelligen Zugang zum Sozialhilfesystem sicherstellen; daher ist es zwar nicht erforderlich, dass der Sozialhilfeträger erkennen kann, in welchem Umfang die Hilfe geleistet werden muss; ausreichend aber auch erforderlich ist jedoch, dass die Notwendigkeit der Hilfe dargetan oder erkennbar ist (BSG, Urteil vom 26.8.2008 - B 8 SO 26/07 R = SozR 4-1300 § 44 Nr. 15 RdNr. 20; s. bereits BVerwG, Beschluss vom 9.11.1976 - V B 80.76 = Buchholz 436.0 § 5 Nr. 15; ebenso Coseriu in jurisPK-SGB XII § 18 SGB XII RdNr. 13 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 80.76

    Aufklärungspflicht - Unbestimmte Anträge - Berufungsverfahren -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.07.2012 - L 2 SO 4215/10
    § 18 SGB XII will zum Schutz des Hilfebedürftigen einen niedrigschwelligen Zugang zum Sozialhilfesystem sicherstellen; daher ist es zwar nicht erforderlich, dass der Sozialhilfeträger erkennen kann, in welchem Umfang die Hilfe geleistet werden muss; ausreichend aber auch erforderlich ist jedoch, dass die Notwendigkeit der Hilfe dargetan oder erkennbar ist (BSG, Urteil vom 26.8.2008 - B 8 SO 26/07 R = SozR 4-1300 § 44 Nr. 15 RdNr. 20; s. bereits BVerwG, Beschluss vom 9.11.1976 - V B 80.76 = Buchholz 436.0 § 5 Nr. 15; ebenso Coseriu in jurisPK-SGB XII § 18 SGB XII RdNr. 13 f. m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 2 SO 1378/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Der Senat hat bereits an anderer Stelle deutlich gemacht, dass das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes familienhafte Hilfe und Unterstützung stärken und nicht schwächen will (Urteil vom 11.7.2012 - L 2 SO 4215/10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 9 SO 344/16

    Übernahme von Heimkosten als Hilfe zur Pflege

    Dies sei der Fall, wenn der Antragsteller bzw. sein Vertreter gegenüber dem Sozialhilfeträger erklärt, dass die erforderliche Hilfe von der Familie des Antragstellers geleistet wird (so LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 11.07.2012 - L 2 SO 4215/10 -, juris Rn. 22 ff.).
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