Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 12.07.2017

Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 2 U 100/11   

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https://dejure.org/2012,6039
LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 2 U 100/11 (https://dejure.org/2012,6039)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.04.2012 - L 2 U 100/11 (https://dejure.org/2012,6039)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. April 2012 - L 2 U 100/11 (https://dejure.org/2012,6039)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 8 Abs 1 SGB 7, § 56 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - psychischer Schaden - Posttraumatische Belastungsstörung - Vorschaden - MdE-Bewertung - Funktionsbeeinträchtigung - Berücksichtigung einer MdE unter 10 vH - Verursachungsbeiträge mehrerer früherer Arbeitsunfälle/ ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 5 SGB 7, § 8 SGB 7
    Arbeitsunfall - Raubüberfälle - Posttraumatische Belastungsstörung - Versursachungsbeiträge mehrerer Raubüberfälle - Vorschaden - MdE-Bewertung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Arbeitsunfall - Posttraumatische Belastungsstörung - Verursachungsbeiträge mehrerer Raubüberfälle - Vorschaden - MdE-Bewertung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung der MdE in der gesetzlichen Unfallversicherung nach mehreren Arbeitsunfällen durch Raubüberfälle mit posttraumatischer Belastungsstörung

  • rabüro.de

    Zur MdE-Bewertung eines Versicherten, der im Verlaufe seines Arbeitslebens mehrere Arbeitsunfälle erlitten hat

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versichertenrente - Höhe der MdE - psychische Störungen (PTBS) - 4 Raubüberfälle auf Verkäuferin - MdE-Bewertung bei mehreren, dasselbe Organ betreffenden Unfällen - Vorschaden - Erhöhung der MdE

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 5; SGB VII § 8
    Bewertung der MdE in der gesetzlichen Unfallversicherung nach mehreren Arbeitsunfällen durch Raubüberfälle mit posttraumatischer Belastungsstörung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 50/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - mehrere Arbeitsunfälle -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 2 U 100/11
    Denn das Bundessozialgericht (BSG) hat im Urteil vom 19. August 2003 (B 2 U 50/02 R, zitiert nach juris) unter Bezugnahme auf Rechtsprechung und Literatur darauf hingewiesen, dass es einhellige Meinung sei, dass Gesundheitsschäden, die auf mehreren Arbeitsunfällen beruhten, jeweils getrennt zu beurteilen seien und die Bildung einer Gesamt-MdE insoweit nicht in Betracht komme, auch wenn durch mehrere Unfälle dasselbe Organ betroffen worden sei.
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 2 U 100/11
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Urteil vom 5. September 2006, B 2 U 25/05 R, zitiert nach juris) ist der Versicherte bei der Bewertung der Funktionsbeeinträchtigungen zur MdE-Bildung in dem Zustand versichert, in dem er sich befand.
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 2 U 100/11
    Dabei müssen die versicherte Tätigkeit, der Arbeitsunfall und die Gesundheitsschädigung im Sinne des Vollbeweises - also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung für die Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, grundsätzlich die hinreichende Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit- ausreicht (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BSG, Urteil vom 2. Mai 2001, Az.: B 2 U 16/00 R = SozR 3-2200 § 551 Reichsversicherungsordnung Nr. 16 m.w.N.).
  • BSG, 06.04.1989 - 2 RU 69/87

    Fahrunsicherheit - Fahruntüchtigkeit - Wegeunfall - Heimweg - Arbeitsunfall

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 2 U 100/11
    Eine solche Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, wenn nach vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Faktoren ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass die richterliche Überzeugung hierauf gestützt werden kann (BSG, Urteil vom 6. April 1989, Az.: 2 RU 69/87 zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 12.07.2017 - L 2 U 100/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,49382
LSG Bayern, 12.07.2017 - L 2 U 100/11 (https://dejure.org/2017,49382)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.07.2017 - L 2 U 100/11 (https://dejure.org/2017,49382)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - L 2 U 100/11 (https://dejure.org/2017,49382)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung; Zulässigkeit einer auflösenden Bedingung in einem Bewilligungsbescheid

  • rewis.io

    Zu den Voraussetzungen einer auflösenden Bedingung bei Stützrententatbeständen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    SGB VII § 56 ; SGB X § 32 ; SGB X § 33
    Auflösende Bedingung; Nebenbestimmung; Stützrente; Verletztenrente; Rente; Schmerzen; Versicherungsfall; Verletzung; Folgen des Arbeitsunfalls; Minderung

  • rechtsportal.de

    Verletztenrente für einen Arbeitsunfall

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Jena, 17.07.2012 - 2 U 452/12
    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2017 - L 2 U 100/11
    Die Berufung gegen den klageabweisenden Gerichtsbescheid des SG unter dem Az. L 2 U 452/12 ist mit Urteil vom 12.07.2017 zurückgewiesen worden.

    Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die beigezogenen Akten der Beklagten, auch zum Arbeitsunfall vom 19.06.1980, des SG unter den Az. S 5 U 253/08, S 5 U 310/11, S 5 U 40/30 und S 13 R 118/05, die Akten des LSG unter den Az. L 3 U 129/06, L 3 U 77/10 B PKH, L 2 U 100/11 und L 2 U 452/12, die Schwerbehindertenakte des Klägers des Zentrum Bayern Familie und Soziales und die beigezogenen Unterlagen der Deutschen Rentenversicherung Schwaben Bezug genommen, deren wesentlicher Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.

    Der Kläger hat aber über den 31.07.2011 hinaus Anspruch auf Zahlung von Verletztenrente nach einer MdE von 10 v.H. wegen seines Arbeitsunfalls vom 04.03.1975, obwohl - wie das Berufungsverfahren unter dem Az. L 2 U 452/12 ergeben hat - der Arbeitsunfall des Klägers vom 19.06.1980 in diesem Zeitraum keine MdE von 10 v.H. mehr bedingt und damit kein Stützrententatbestand mehr ersichtlich ist.

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2017 - L 2 U 100/11
    Welche Ursache wesentlich ist, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs abgeleitet werden (vgl. BSG, Urteil vom 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R - Juris RdNr. 12) sowie auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes über die Möglichkeit von Ursachenzusammenhängen zwischen bestimmten Ereignissen und der Entstehung bestimmter Krankheiten (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - Juris RdNr. 17).

    Gesichtspunkte für die Beurteilung sind neben der versicherten Ursache als solcher, einschließlich Art und Ausmaß der Einwirkung, u.a. die konkurrierende Ursache (nach Art und Ausmaß), der zeitliche Ablauf des Geschehens, das Verhalten des Verletzten nach dem Unfall, Befunde und Diagnosen des erstbehandelnden Arztes sowie die gesamte Krankengeschichte (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - Juris RdNr. 16).

    Eine Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber nicht als "wesentlich" anzusehen ist, kann auch als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - Juris RdNr. 15 m.w.N.).

  • SG Augsburg, 08.02.2011 - S 5 U 253/08
    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2017 - L 2 U 100/11
    Dagegen hat der Kläger am 01.09.2008 Klage (Az. S 5 U 253/08) beim Sozialgericht Augsburg (SG) erhoben und Anspruch auf Verletztenrente nach einer MdE von 20 v.H. geltend gemacht, da auch der LWK-Bruch Unfallfolge sei.

    Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die beigezogenen Akten der Beklagten, auch zum Arbeitsunfall vom 19.06.1980, des SG unter den Az. S 5 U 253/08, S 5 U 310/11, S 5 U 40/30 und S 13 R 118/05, die Akten des LSG unter den Az. L 3 U 129/06, L 3 U 77/10 B PKH, L 2 U 100/11 und L 2 U 452/12, die Schwerbehindertenakte des Klägers des Zentrum Bayern Familie und Soziales und die beigezogenen Unterlagen der Deutschen Rentenversicherung Schwaben Bezug genommen, deren wesentlicher Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2017 - L 2 U 100/11
    Für die erforderliche Kausalität zwischen Unfallereignis und Gesundheitserstschaden sowie zwischen Gesundheits(erst) schaden und weiteren Gesundheitsschäden gilt die Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl. BSG, Urteil vom 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R - Juris RdNr. 12), die auf der naturwissenschaftlich-philosophischen Bedingungstheorie beruht.

    Welche Ursache wesentlich ist, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs abgeleitet werden (vgl. BSG, Urteil vom 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R - Juris RdNr. 12) sowie auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes über die Möglichkeit von Ursachenzusammenhängen zwischen bestimmten Ereignissen und der Entstehung bestimmter Krankheiten (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - Juris RdNr. 17).

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2017 - L 2 U 100/11
    Die Bemessung des Grades der MdE ist eine Tatsachenfeststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (vgl. BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 2 U 25/05 - Juris RdNr. 10).

    Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit derartige Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, sind eine wichtige Grundlage für die richterliche Schätzung der MdE, vor allem soweit sie den Umfang der Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch die Unfallfolgen betreffen (vgl. BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R - Juris RdNr. 10).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2011 - L 10 U 5645/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Entziehung einer Verletztenrente/Stützrente -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2017 - L 2 U 100/11
    Gegen eine wirksame auflösende Bedingung spricht bereits, dass aus Sicht eines objektiven Empfängers keine wirksame Regelung für den Fall getroffen wird, dass die Erwerbsfähigkeit wegen eines anderen Versicherungsfalls nicht (mehr) um mindestens 10 v.H. gemindert ist (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2011 - L 10 U 5645/09 - Juris RdNr. 20).
  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2017 - L 2 U 100/11
    Ebenso wie der Verwaltungsakt selbst müssen aber auch die Nebenbestimmungen gemäß § 32 SGB X hinreichend bestimmt sein (vgl. Mutschler, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 95. EL, zu § 32 SGB X RdNr. 9; Schütze in von Wulffen, Kommentar zum SGB X, 8. Auflage, zu § 32 SGB X RdNr. 32; vgl. BSG, Urteil vom 28.06.1990 - 4 RA 57/89 - Juris): Dazu gehört, dass das mögliche Ereignis selbst hinreichend bestimmt sein muss, damit erkennbar ist, von welchen Umständen die Geltung der Hauptregelung abhängt (vgl. Mutschler, a.a.O., RdNr. 15) und wann die auflösende Bedingung eintritt.
  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 126/95 R

    Aufhebung der Bewilligung und Rückforderung von Wintergeld und Schlechtwettergeld

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2017 - L 2 U 100/11
    Unklarheiten gehen zu Lasten der Behörde, der es grundsätzlich obliegt, klar, bestimmt, verständlich und widerspruchsfrei zu entscheiden (vgl. BSG, Urteil vom 25.06.1998 - B 7 AL 126/95 R - Juris RdNr. 34).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R

    Zulassung - vertragspsychotherapeutische bzw vertragsärztliche Versorgung -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2017 - L 2 U 100/11
    Die Anfechtungsklage des Klägers ist daher hinsichtlich der im Tenor des Bescheides vom 20.10.2009 enthaltenen rechtswidrigen Nebenbestimmung begründet (vgl. zur isolierten Anfechtbarkeit unselbstständiger Nebenbestimmungen bei gebundenem Haupt-Verwaltungsakt Schütze, in: von Wulffen, Kommentar zum SGB X, 8. Auflage, zu § 32 RdNr. 35 ff.; BSG, Urteil vom 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R - Juris RdNr. 20).
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2017 - L 2 U 100/11
    Unfallfolgen sind die Gesundheitsschäden, die wesentlich durch den Gesundheitserstschaden des Versicherungsfalls verursacht wurden oder die nach besonderen Zurechnungsnormen wie § 11 SGB VII dem Gesundheitserstschaden bzw. dem Versicherungsfall zugerechnet werden (vgl. BSG, Urteil vom 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R - Juris).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

  • OLG Brandenburg, 09.03.2011 - 3 U 77/10

    BGB-Außengesellschaft: Vermieterstellung bei Wechsel im Gesellschafterbestand

  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 50/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - mehrere Arbeitsunfälle -

  • SG Bayreuth, 26.03.2020 - S 4 U 145/14

    Streit um Anerkennung einer Lendenwirbelsäulenerkrankung als Berufskrankheit

    So hat das Bayerische Landessozialgericht (Urteil vom 12. Juli 2017 - L 2 U 100/11 -, Rn. 87) eine solche bei möglicher Seitneigung um 30°, Drehung um 50°, Finger-Boden-Abstand von 30 cm, Zeichen nach Ott von 30 zu 31 cm und lumbalem Schober von 10 zu 14 cm angenommen.
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