Rechtsprechung
LSG Bayern, 14.02.2007 - L 2 U 140/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund eines Unfalls bei Maurerarbeiten i.R. einer familiären Gefälligkeit; Voraussetzungen einer Arbeitnehmerähnlichkeit i.S.d. § 2 Abs. 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) im Hinblick auf den zeitlichen ...
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Kein Versicherungsschutz als Wie-Beschäftigter" - familiär geprägte Hilfeleistung - Bauhelfer - erheblicher Zeitaufwand von 250-395 Arbeitsstunden - Anwendbarkeit von § 1618 a BGB wie § 1353 BGB - besondere Pflichten im Eltern-Kind-Verhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine gesetzliche Unfallversicherung bei Familienhilfe auf dem Bau
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 15.03.2006 - S 4 U 89/05
- LSG Bayern, 14.02.2007 - L 2 U 140/06
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93
Unfallversicherungsschutz - Betreuung eines Enkelkindes
Auszug aus LSG Bayern, 14.02.2007 - L 2 U 140/06
Vielmehr ist es ausreichend, dass eine ernstliche, dem fremden Unternehmen dienende Tätigkeit verrichtet wird, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und die ihrer Art nach auch von Personen verrichtet werden könnte, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen und die ungeachtet des Beweggrundes für den Entschluss, tätig zu werden, unter solchen Umständen geleistet wird, dass sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (vgl. BSG, SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 m.w.N.).
- SG Düsseldorf, 09.12.2008 - S 6 U 119/06
Kein Unfallversicherungsschutz bei familiärer Hilfe beim Hausbau
Und selbst bei einer bereits geleisteten Tätigkeit von 50 bzw. 95 Arbeitsstunden und beabsichtigten weiteren 200 bis 300 Stunden für Maurerarbeiten durch den Vater wurde der Rahmen einer familiär geprägten Hilfeleistung noch nicht als überschritten angesehen (Urteil des Bayerischen LSG - L 2 U 140/06 - vom 14.02.2007). - SG Karlsruhe, 07.02.2012 - S 4 U 4761/10
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung - …
Eine enge Familiengemeinschaft, wie diejenige zwischen Vater und Sohn oder Vater und Tochter, spannt den Rahmen der normalerweise zu erwarteten Hilfetätigkeiten dementsprechend weit (…vgl. etwa BSG, SozR 3-2200, § 539 RVO Nr. 25; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 14. Februar 2007, L 2 U 140/06, JURIS Rn. 21). - SG Düsseldorf, 30.05.2023 - S 6 U 284/20
Renovierung im Haus des Schwiegervaters kein Arbeitsunfall
Und selbst bei einer bereits geleisteten Tätigkeit von 50 bzw. 95 Arbeitsstunden und beabsichtigten weiteren 200 bis 300 Stunden für Maurerarbeiten durch den Vater wurde der Rahmen einer familiär geprägten Hilfeleistung noch nicht als überschritten angesehen ( LSG Bayern, Urteil - L 2 U 140/06 - vom 14.02.2007 ). - LSG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - L 8 U 74/14 Vorausgesetzt wird auch nicht, dass Eltern und Kinder noch in derselben Hausgemeinschaft wohnen (Hess. LSG, Urteil vom 15.03.2011 - L 3 U 90/09 -, NZS 2012, 25-27 und juris; Bay. LSG, Urteile vom 14.02.2007 - L 2 U 140/06 - und 28.05.2008 - L 2 U 28/08 -, juris).
- LSG Baden-Württemberg, 18.10.2012 - L 10 U 1085/12 Der von der Beklagten im Widerspruchsbescheid unter Zitierung verschiedener zweitinstanzli-cher Urteile (Urteile des bayerischen LSG vom 05.12.2006, L 17 U 166/04; 14.02.2007, L 2 U 140/06 und 28.05.2008, L 2 U 28/08 alle in juris) dargestellten Argumentation, selbst eine Ar-beitsleistung von über 80 Stunden jährlich könne noch durch ein Verwandtschaftsverhältnis geprägt werden, ist - in dieser Allgemeinheit - grundsätzlich zuzustimmen.