Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 16.11.2011 - L 2 U 1422/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3268
LSG Baden-Württemberg, 16.11.2011 - L 2 U 1422/10 (https://dejure.org/2011,3268)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.11.2011 - L 2 U 1422/10 (https://dejure.org/2011,3268)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. November 2011 - L 2 U 1422/10 (https://dejure.org/2011,3268)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,3268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Beweggrund - Handlungstendenz - Abgrenzung: versicherte Hilfsleistung - freundschaftliche Gefälligkeit - Gesamtbetrachtung - Nach-dem-Rechten-sehen

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherter Personenkreis - "Wie-Beschäftigung" - Gastwirt - "Nach-dem-Rechten-sehen" in benachbarter Schänke - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - keine übliche Nachbarschaftshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 6/91

    Unfallversicherungsschutz bei nachbarschaftlicher Hilfe in einem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2011 - L 2 U 1422/10
    Dabei braucht weder eine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit zu bestehen, noch sind die Beweggründe des Handelnden für das Tätigwerden maßgebend (Urteil des BSG vom 17.03.1992, Az. 2 RU 6/91, SozR 3-2200 § 539 Nr. 15, zitiert nach , Rn. 14 m.w.N.).

    Maßgeblich sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, unter denen sich die Tätigkeit vollzogen hat im Sinne einer Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls; die isolierte Betrachtung der einzelnen zum Unfall führenden Verrichtung ist demgegenüber nicht ausreichend (vgl. BSG-Urteil vom 17.03.1992, a.a.O.).

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2011 - L 2 U 1422/10
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).

    Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist der volle Nachweis erforderlich; bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeit als erbracht angesehen werden können (BSGE 58, 80, 83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1 m.w.N.; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).

  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 9/01 R

    Zuständiger Unfallversicherungsträger - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2011 - L 2 U 1422/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG kommt nämlich der mit dem - objektiv arbeitnehmerähnlichen - Verhalten verbundenen Handlungstendenz, die vom bloßen Motiv für das Tätigwerden zu unterscheiden ist (siehe dazu BSG Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 9/01 R - SGb 2002, 441), ausschlaggebende Bedeutung zu.
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2011 - L 2 U 1422/10
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Bedingung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des BSG vom 30.01.2007, Az. B 2 U 8/06 R, UV-Recht Aktuell 2007, 860-866, zitiert nach , dort Rn. 10 m.w.N., sowie vom 27.02.2009, Az. B 2 U 18/07 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 31, zitiert nach , dort Rn. 9).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2011 - L 2 U 1422/10
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Bedingung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des BSG vom 30.01.2007, Az. B 2 U 8/06 R, UV-Recht Aktuell 2007, 860-866, zitiert nach , dort Rn. 10 m.w.N., sowie vom 27.02.2009, Az. B 2 U 18/07 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 31, zitiert nach , dort Rn. 9).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2011 - L 2 U 1422/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist anerkannt, dass wenn die Frage streitig ist, ob ein bestimmter Unfall Arbeitsunfall ist, der Versicherte diese Frage vorab im Wege einer kombinierten Anfechtungs- und isolierten Feststellungsklage klären lassen kann (vgl. etwa Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R - m.w.N.).
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 3/99 R

    Unfallversicherungsschutz einer Gastwirtin auf dem Betriebsweg im häuslichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2011 - L 2 U 1422/10
    Innerhalb dieser Wertung stehen bei der Frage, ob der Versicherte zur Zeit des Unfalls eine versicherte Tätigkeit ausgeübt hat, Überlegungen nach dem Zweck des Handelns mit im Vordergrund (vgl. insgesamt zum Vorstehenden Urteil des BSG vom 14.12.1999, B 2 U 3/99 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 1, zitiert nach , dort Rn. 15).
  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2011 - L 2 U 1422/10
    Wie die inhaltlich übereinstimmende Vorgängerbestimmung des § 539 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO) will § 2 Abs. 2 SGB VII aus sozialpolitischen und rechtssystematischen Gründen den Versicherungsschutz auf Tätigkeiten erstrecken, die zwar nicht sämtliche Merkmale eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses aufweisen, in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln, indem eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Urteil des BSG vom 05.07.2005, Az. B 2 U 22/04 R, SozR 4-2700 § 2 Nr. 6 m.w.N.).
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2011 - L 2 U 1422/10
    Zunächst muss also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der innere bzw. sachliche Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 2200 § 548 Nrn. 82 und 97; SozR 3-2200 § 548 Nrn. 19 und 26).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2011 - L 2 U 1422/10
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 30/00 R

    Vertragsärztliche Vergütung - Neustrukturierung durch Praxis- und Zusatzbudgets -

  • LSG Hamburg, 13.01.2015 - L 3 U 2/14

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls

    Bei dieser Abwägung sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse maßgeblich, unter denen sich die Tätigkeit vollzogen hat im Sinne einer Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls; die isolierte Betrachtung der einzelnen zum Unfall führenden Verrichtung ist demgegenüber nicht ausreichend (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. November 2011, L 2 U 1422/10 mwN).

    Hinzu kommt, dass es vorliegend auch an einem Gegenseitigkeitsverhältnis fehlt, da es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Kläger irgendwann für entsprechende Tätigkeiten die Hilfe des Zeugen O. hätte in Anspruch nehmen können (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. November 2011, L 2 U 1422/10).

  • SG Karlsruhe, 30.01.2012 - S 1 U 2650/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist anerkannt, dass, wenn die Frage streitig ist, ob ein bestimmtes Ereignis ein Arbeitsunfall ist, der Versicherte diese Frage vorab im Wege einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage klären kann (vgl. BSG SozR 4-2700 § 2 Nr. 3 und a.a.O., § 8 Nrn. 16 und 23 sowie BSG UV-Recht Aktuell 2010, 114 ff., ferner auch LSG Baden-Württemberg vom 09.06.2011 - L 10 U 1533/10 - und vom 16.11.2011 - L 2 U 1422/10 -).

    Verrichtungen aufgrund freundschaftlicher oder nachbarschaftlicher Beziehungen, und um solche handelte es sich vorliegend, schließen eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit eines Verletzten und damit Versicherungsschutz über § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII aber dann aus, wenn es sich um einen aufgrund der konkreten sozialen Beziehungen geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst handelt oder die zum Unfall führende Verrichtung als Erfüllung gesellschaftlicher (nicht rechtlicher) Verpflichtungen anzusehen ist, die bei besonders engen Beziehungen zwischen Freunden typisch, üblich und deshalb zu erwarten sind (vgl. BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 13; BSG in HV-Info 1990, 1349 ff. und LSG Baden-Württemberg vom 16.11.2011 - L 2 U 1422/10 -).

  • LSG Bayern, 25.09.2013 - L 2 U 248/12

    Eine Wie Beschäftigung (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII) wird nicht dadurch

    So scheidet Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII aus, wenn es sich bei der Verrichtung um einen aufgrund der konkreten sozialen Beziehungen geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst handelt oder die zum Unfall führende Verrichtung als Erfüllung gesellschaftlicher (nicht rechtlicher) Verpflichtungen anzusehen ist, die bei einer solchen Freundschaft typisch, üblich und deshalb zu erwarten ist (vgl. Bieresborn a.a.O zu § 2 RdNr. 277.6; LSG Baden-Württemberg vom 16.11.2011 - L 2 U 1422/10, Juris).
  • SG Karlsruhe, 14.01.2013 - S 1 U 2723/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Einwirkung von außen -

    Lehnt - wie hier - der Unfallversicherungsträger die Feststellung eines Arbeitsunfalls und deswegen die Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ab, kann der betroffene Versicherte zulässigerweise allein im Rahmen einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungklage die Feststellung des Ereignisses als Arbeitsunfall und die Feststellung von Gesundheitsstörungen als dessen Folge gerichtlich geltend machen (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nrn. 12, 16 und 23; BSG SozR 4-2700 § 2 Nr. 3 und BSG, UV-Recht Aktuell 2010, 114 ff.; ferner LSG Baden-Württemberg vom 16.11.2011 - L 2 U 1422/10 - und vom 13.12.2011 - L 9 U 4092/10 - außerdem Bay. LSG vom 04.05.2011 - L 2 U 436/10 - sowie für die vergleichbare Situation im Opferentschädigungsrecht: LSG Baden-Württemberg vom 15.12.2011 - L 6 VG 584/11 - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2015 - L 8 U 1162/12
    Eine Tätigkeit des R. im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, welche keinen Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 SGB VII begründet (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.11.2011 - L 2 U 1422/10; juris) liegt nicht vor.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht