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   LSG Bayern, 15.01.2014 - L 2 U 204/13   

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https://dejure.org/2014,3964
LSG Bayern, 15.01.2014 - L 2 U 204/13 (https://dejure.org/2014,3964)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.01.2014 - L 2 U 204/13 (https://dejure.org/2014,3964)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - L 2 U 204/13 (https://dejure.org/2014,3964)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall: Versicherungsschutz beim Weg zur Toilette?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • LSG Bayern, 06.05.2003 - L 3 U 323/01

    Versicherung muss bei Unfall auf der Betriebstoilette nicht bezahlen

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2014 - L 2 U 204/13
    Ein Versicherungsschutz bestehe ausnahmsweise nur dann, wenn die örtlichen Gegebenheiten eine besondere Gefahrenquelle darstelle, die die wesentliche Ursache für den Unfall gewesen sei (Bayer. Landessozialgericht, Urteil vom 06.05.2003, Az.: L 3 U 323/01).

    27 Der 3. Senat des Bayer. Landessozialgericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 06.05.2003 (Az.: L 3 U 323/01) dargelegt, dass maßgeblich das Durchschreiten der Außentür der Toilettenanlage und nicht der einzelnen Tür einer Toilettenkabine ist.

    Keine besondere Betriebsgefahr stellt aber beispielsweise die gewöhnliche Härte des Fußbodens dar (zum Ganzen mit weiteren Beispielen: Bayer. Landessozialgericht, Urteil vom 06.05.2003, Az. L 3 U 323/01 zu einem Unfall in einer Betriebstoilette).

  • BSG, 23.06.1982 - 9b/8 RU 18/81
    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2014 - L 2 U 204/13
    Darüber hinaus ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 23.06.1982, Az.: 9b/8 RU 18/81), ergangen zu einem durch Pfirsichsaft verunreinigten Kantinenboden, dass der Arbeitnehmer einer besonderen Betriebsgefahr ausgesetzt gewesen sein müsste.

    Zur Essenseinnahme in einer Betriebskantine hat das BSG beispielsweise ausgeführt, dass diese ausnahmsweise mitversichert ist, wenn besondere Umstände eine so enge Beziehung zu der betrieblichen Tätigkeit schaffen, dass das Moment der "Eigenwirtschaftlichkeit" als unwesentlich zurücktritt (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 20; BSG vom 23.06.1982, Az.: 9b/8 RU 18/81).

  • BSG, 06.12.1989 - 2 RU 5/89

    Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme innerhalb der

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2014 - L 2 U 204/13
    Insoweit wird von der Rechtsprechung ähnlich wie bei der Nahrungsaufnahme von einem - insoweit ausreichenden - mittelbar betriebsbezogenen Handlungsziel ausgegangen (z.B. BSG vom 06.12.1989, Az.: 2 RU 5/89).

    Ein Versicherungsschutz besteht nur für den Weg zu und von der Toilette, weil ein Versicherter durch die Anwesenheit auf der Betriebsstätte gezwungen ist, seine Notdurft an einem anderen Ort zu verrichten, als er dies von seinem häuslichen Bereich aus getan haben würde (vgl. Urteil des BSG vom 12.10.1973 - 2 RU 190/72; vom 27.08.1981 - 2 RU 47/79; BSG vom 06.12.1989 - 2 RU 5/89 - SozR 2200 § 548 Nr. 97 m.w.N.).

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 27/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Eishockeyprofi -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2014 - L 2 U 204/13
    Eine Verrichtung ist jedes konkrete Handeln eines Verletzten, das (objektiv) seiner Art nach von Dritten beobachtbar (vgl. BSG vom 09.11.2010, Az.: B 2 U 14/10 R) und (subjektiv, wenn auch ggf. in laienhafter Sicht) - zumindest auch - auf die Erfüllung des Tatbestandes der jeweiligen versicherten Tätigkeit ausgerichtet ist (BSG vom 13.11.2012, Az.: B 2 U 27/11).

    Die bloße Absicht einer Tatbestandserfüllung oder erst recht eine niedrigere Vorsatzstufe reichen hingegen nicht aus (vgl. BSG vom 13.11.2012, Az.: B 2 U 27/11).

  • BSG, 25.01.1973 - 2 RU 171/70
    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2014 - L 2 U 204/13
    Aus der Entscheidung des BSG zum Versicherungsschutz beim Unterbrechen eines Weges zum Unterstellen bei schlechtem Wetter (BSG, Urteil vom 25.01.1973, Az.: 2 RU 171/70) ergibt sich vorliegend nichts Abweichendes.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - L 6 U 1735/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2014 - L 2 U 204/13
    Zum Teil wird eine betriebliche Gefahr angenommen, wenn sich in der Verunreinigung des Bodens eine besondere betriebliche Gefahr verwirklicht hat (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.10.2001, Az.: L 10 U 1968/00; verneinend beim Ausrutschen auf einer verschütteten Salatsoße auf einem Betriebskantinenboden: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2012, Az.: L 6 U 1735/12).
  • VG München, 20.03.2012 - M 5 K 11.5039

    Unfall eines Beamten auf dem Umweg von der Dienststelle nach hause zur

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2014 - L 2 U 204/13
    Die Klägerin kann sich aus den dargelegten Gründen nicht auf das auch vom Verwaltungsgericht B-Stadt in seiner Entscheidung vom 20.03.2012 (Az.: M 5 K 11.5039) angesprochene Urteil des BSG vom 30.08.1963 (Az.: 2 RU 112/62) berufen.
  • BSG, 31.10.1968 - 2 RU 173/66
    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2014 - L 2 U 204/13
    In eng begrenzten Ausnahmefällen hat das BSG den inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit anerkannt, sofern betriebliche Interessen bzw. Umstände die eigenwirtschaftliche Tätigkeit wesentlich beeinflusst haben (vgl. BSG vom 10.10.2002, Az.: B 2 U 6/02) und sich die betriebsbezogenen Umstände auf den Unfallhergang unmittelbar ausgewirkt haben (vgl. BSG vom 31.10.1968, Az.: 2 RU 173/66).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2014 - L 2 U 204/13
    Bei Maßnahmen zur Behebung einer während eines versicherten Weges auftretenden Störung hat das BSG ein Fortbestehen des Versicherungsschutzes bejaht, wenn kein Zurücklegen des restlichen Weges ohne Behebung der Störung in angemessener Zeit auf andere Weise (z.B. zu Fuß) möglich ist, die Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit nach Art und Zeitaufwand nicht in einem Missverhältnis zur Dauer des Weges im Ganzen steht und der Versicherte sich auf Maßnahmen beschränkt, die zur Fortsetzung des Weges notwendig sind (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 mit Verweis auf BSGE 16, 245 zu § 543 RVO aF: Reinigen der Zündkerzen).
  • BSG, 30.08.1963 - 2 RU 112/62

    Unterbrechung des mit der Tätigkeit in einem Unternehmens zusammenhängenden Weges

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2014 - L 2 U 204/13
    Die Klägerin kann sich aus den dargelegten Gründen nicht auf das auch vom Verwaltungsgericht B-Stadt in seiner Entscheidung vom 20.03.2012 (Az.: M 5 K 11.5039) angesprochene Urteil des BSG vom 30.08.1963 (Az.: 2 RU 112/62) berufen.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2001 - L 10 U 1968/00

    Unfallversicherungsschutz bei Ausrutscher in Kantine

  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 6/02 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Nahrungsaufnahme während der Arbeitspause

  • BSG, 28.02.1962 - 2 RU 178/60

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

  • BSG, 27.08.1981 - 2 RU 47/79
  • BSG, 12.10.1973 - 2 RU 190/72
  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 17/96

    Wegeunfall bei Apothekenbesuch

  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2008 - L 15 U 30/08

    Versicherter Personenkreis - Arbeitsunfall - innerer/sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2023 - L 15 U 607/20
    Insoweit besteht zwar Versicherungsschutz für den Weg zur Toilette auf der Betriebsstätte (vgl. BSG Urteile vom 06.12.1989 - 2 RU 5/89 - SozR 2200 § 548 Nr. 97 und vom 05.08.1993 - 2 RU 2/93 - HV info 1993, 2311) oder zu einem Ort, an dem die Notdurft unzulässiger Weise verrichtet werden soll (BSG Urteil vom 12.10.1973 - 2 RU 190/72 -Die Leistungen 1974, 339), die Verrichtung der Notdurft selbst steht dagegen als klassische privatnützige Handlung nicht unter Versicherungsschutz (BSG Urteil vom 06.12.1989 - 2 RU 5/89 - SozR 2200 § 548 Nr. 97; Bay. LSG Urteil vom 15.01.2014 - L 2 U 204/13, juris Rn. 26; Wagner in juris PK - SGB VII, 2. Aufl., § 8 Rn. 69).

    Die Rechtsprechung zum Fortbestehen des Versicherungsschutzes bei Verrichtungen, die im Falle einer unvorhergesehenen wegespezifischen Störung wie z.B. einer notwendigen Reparatur die Fortsetzung des Weges gewährleisten sollen (vgl. BSG, Urteil vom 28.02.1962 - 2 RU 178/60 BSGE, 245 = SozR Nr. 36 zu § 543 a.F., Urteil vom 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24), ist auf Fälle der vorliegenden Art nicht übertragbar (so auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.01.2014 - L 2 U 204/13, juris Rn. 36 zur Notwendigkeit, auf dem Weg von der Arbeitsstätte die Notdurft zu verrichten).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2018 - L 9 U 445/18
    Auch wenn man so weit wie das LSG Bayern (Urteil vom 15.01.2014 - L 2 U 204/13 -, juris) gehen wollte - was der Senat mangels Entscheidungserheblichkeit ausdrücklich offen lässt -, dass (wohl) eine solch besondere betriebliche Gefahrensituation in einer Toilette bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten durch den Arbeitgeber vorliegen könne, würde im vorliegenden Fall kein Versicherungsschutz vorliegen.
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